Altersvorsorge
Unter Altersvorsorge wird die finanzielle Sicherstellung des Lebensstandards einer Person verstanden, die altersbedingt nicht mehr einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Die Höhe des sicherzustellenden Lebensstandards ist von der betroffenen Person selber bestimmbar. Sie ist sowohl von deren Bedürfnissen wie auch dem finanziellen Spielraum während des Erwerbslebens abhängig. Die derzeit am Markt angebotenen umfangreichen Möglichkeiten zur Altersvorsorge unterliegen keinerlei Beschränkungen.
Einschränkungen gibt es lediglich in der Gesetzlichen Rentenversicherung oder bei Trägern anderer Altersversorgungssysteme (Betriebliche Altersvorsorge, Träger der Beamtenversorgung usw.), die die Höhe grundsätzlich von Faktoren wie der Dauer einer beitragspflichtigen Beschäftigungszeit, des erzielten Einkommens und gesetzlichen Höchstgrenzen abhängig machen, sodass in der Regel Beträge unterhalb des jeweils vor Eintritt in den Ruhestand erzielten Nettoeinkommens als Altersrente oder Pension gezahlt werden.
Grundsätzlich bereitet es einige Mühe einen konkreten Betrag zu ermitteln, da es sich um eine Gleichung mit folgenden Unbekannten handelt:
Persönlich: Wie ist meine Lebenssituation? Krank oder gesund, Partner, Kinder oder Single?
Finanzmathematisch: Welche Annahmen treffe ich für die erreichbaren Zinssätze, Inflationsrate, Einkommensentwicklung, oder Sparraten?
Wirtschaftlich/Politisch: Wie entwickeln sich die Rahmenbedingungen? Steuerlich, Konjunkturell, Juristisch, Betriebswirtschaftlich
In die Ermittlung des notwendigen Rentenbetrages müssen alle Einkünfte und Vermögenswerte, die zur Verfügung stehen, einbezogen werden. Bei den Vermögenswerten wie z.B. Immobilien darf der dann erforderliche Erhaltungsaufwand nicht übersehen werden.
Bedarfsgerechte Altersvorsorge
Auch das Alter für den Beginn des Bedarfs einer Altersvorsorge ist ebenfalls grundsätzlich selbst bestimmbar. Gesetzliche Regeln für das jeweilige Alter, das zum Beispiel zum Erhalt einer Altersrente berechtigt, gibt es wiederum in der Gesetzlichen Rentenversicherung und den übrigen Trägern gesetzlicher oder betrieblicher Altersversorgungssysteme.
Die Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung stellen die gesetzliche Altersvorsorge vor große Probleme, da sie auf der Basis des Umlagedeckungsprinzips arbeiten. Wollen die Menschen ihren Lebensstandard im Alter erhalten, so sind sie gezwungen, eine der drei Schichten zu verstärken:
Basisvorsorge = Gesetzliche Rentenversicherungssysteme, Rürup-Rente
Zusatzvorsorge = Betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente
Sonstige Vorsorge = Private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Sparpläne
Einen wichtigen Baustein im Bereich der privaten Altersvorsorge stellte bislang der Abschluss einer Lebensversicherung dar. Sie ist in besonderer Weise zum Aufbau einer selbst bestimmten Altersversorgung geeignet, da sie im Rahmen der Vertragsfreiheit entsprechend den Wünschen des Versicherungsnehmers gestaltbar ist und gegenüber alternativen Kapitalanlagen eine besonders hohe Sicherheit auf verzinsten Rückerhalt der eingezahlten Gelder bietet.
Es ist zu erwarten, dass das Motiv Altersvorsorge für den Abschluss einer Lebensversicherung - trotz der aktuell sinkenden Überschusszinsen und der Änderung der steuerlichen Bedingungen seit dem 01.01.2005 (Alterseinkünftegesetz) - entweder als private Rentenversicherung oder in Form einer Direktversicherung über den Arbeitgeber, an Bedeutung gewinnen wird.
Hinweis: