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DBV Autoversicherung

DBV Autoversicherung

Durch die DBV Autoversicherung gut und günstig versichert

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Autoversicherung

DBV Autoversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Gerne wird im allgemeinen das Auto als des Deutschen liebstes Kind bezeichnet. Auch wenn Ihre Zuneigung nicht ganz so ausgeprägt sein sollte, wissen Sie doch um den Wert Ihres Fahrzeuges, ob zu beruflichen Zwecken oder für die Freizeit. Und wenn es einmal kracht? Was sollte dann Ihre Autoversicherung leisten?

Zum einen sollte er die Schäden zügig und unkompliziert begleichen. Zum anderen brauchen Sie aber auch schnelle und kompetente Hilfe direkt am Unfallort, Tipps zum richtigen Verhalten bei unverschuldeten Unfällen, Auskünfte über Abschleppdienste und Reparaturmöglichkeiten. Das alles bietet eine gute Autoversicherung, und zwar zu einem besonders günstigen Preis.

Gemäß § 1 PflVG müssen der Halter, Eigentümer und Fahrer vor dem Gebrauch eines Fahrzeugs über eine entsprechende Autoversicherung verfügen. A.1.2 AKB umschreibt den Kreis der Mitversicherten: Neben dem Halter sind mitversichert der Eigentümer, der Fahrer und, im Rahmen der im Einzelnen genannten Voraussetzungen, der Beifahrer.

Der Begriff Gebrauch eines Kraftfahrzeuges ist von der Autoversicherung geprägt worden und definiert diejenigen Tatbestände, die nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) versichert sind. Analog zur allgemeinen Haftpflichtversicherung wurde der Begriff für den Ausschluss von Schäden durch Kraftfahrzeuge in der sogenannten Benzinklausel und dementsprechend bei der Mitversicherung von nichtzulassungs- und versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen übernommen.

Der Gebrauch eines Kraftfahrzeuges umfasst den engeren Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeuges im Sinne der Autoversicherung nach § 7 StVG und geht über das Fahren bzw. Bewegen von Kfz weit hinaus. Danach unterfallen dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges auch solche Handlungen, die mit dem Kraftfahrzeug in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und bei denen sich eine kraftfahrzeug typische Gefahr verwirklicht.

Zudem erstreckt sich der Versicherungsschutz durch die Autoversicherung auf den Arbeitgeber des Versicherungsnehmers oder den öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit dessen Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird. Ebenfalls sind in dem in A.1.2 AKB beschriebenen Umfang Omnibusschaffner einbezogen.

Manche Autoversicherung Anbieter dehnen den Versicherungsschutz generell auf alle sonstigen Insassen des Fahrzeuges aus, wenn diese nicht anderweitig versichert sind. Das kann z.B. für den Fall von Bedeutung sein, dass ein Insasse eine Fahrzeugtür öffnet, weshalb ein vorbeifahrender Radfahrer stürzt und der Insasse keinen privaten Haftpflichtversicherungsschutz für dieses Ereignis besitzt.

Neben der Rechtspflicht zur Prämienzahlung müssen Kunden bei der Autoversicherung eine ganze Reihe von Obliegenheiten einhalten. Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, die Kunden beachten müssen, um ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Im Gegensatz zu den Rechtspflichten sind sie nicht einklagbar. Als Sanktion steht der Autoversicherung aber die Leistungsfreiheit oder die fristlose Kündigung des Vertrags zur Verfügung.

Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der DBV Autoversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.

DBV Autoversicherung - Tipps und Infos

Die Versicherten müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Die Weisungen der Autoversicherung sind zu befolgen, soweit es zumutbar ist. Es sind ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und der Versicherer muss bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützt werden. Alle Umstände, die nach Ansicht des Versicherers für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen dem Versicherer mitgeteilt werden. Maßnahmen und Pflichten sind unverzüglich mit dem Versicherer abzustimmen.

Sie gilt bis zur endgültigen Erfüllung der Regulierungspflicht, d. h. auch dann, wenn der Vertrag zwischenzeitlich beendet wurde. Sie wird auch nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Schaden die vereinbarte Versicherungssumme der Autoversicherung übersteigt. Die Autoversicherung besitzt bei der Regulierung einen Ermessensspielraum, ob und in welcher Höhe er Zahlungen an den Geschädigten vornimmt. Er ist zwar nicht an Weisungen des VN gebunden, jedoch dürfen bei seiner pflichtgemäßen Ermessungsausübung schützenswerte Belange des VN nicht unberücksichtigt bleiben.

Der Diebstahl muss aber unmittelbar auf das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile gerichtet sein. Nicht versichert im Rahmen der DBV Autoversicherung ist demnach der Diebstahl von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen, wie z. B. Gepäck oder Handelsware. Gedeckt sind aber auch Schäden, die der Dieb an dem Fahrzeug verursacht, nachdem er neuen Gewahrsam begründet hat. Der Dieb verursacht einen Unfall, bei dem das Fahrzeug erheblich beschädigt wird. Unbefugter Gebrauch liegt vor, wenn die Benutzung im Verhältnis zum verfügungsberechtigten Halter nicht erlaubt ist.

Wirtschaftlich gesehen gehört die Autoversicherung immer noch zu den beitragsstärksten Versicherungssparten, in der nunmehr auch wieder positive Geschäftsergebnisse ausgewiesen werden. Aus Gründen des Verkehrsopferschutzes handelt es sich bei der Autoversicherung nicht um eine freiwillige Versicherung, sondern um eine Pflichtversicherung (§ 1 PflVG), die der Kfz-Halter für sich, den Eigentümer und den Fahrer aufrechtzuerhalten hat, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird.

Eigene noch auf andere zugelassene Fahrzeuge, die der Versicherungsnehmer in unmittelbarem Besitz hat, bis zum Zeitpunkt der Umschreibung, Abmeldung oder Vornahme eines Händlereintrages (in die Stichtagsmeldung der Händlerversicherung), höchstens für die Dauer von 7 Tagen, seit das Fahrzeug in den unmittelbaren Besitz des Versicherungsnehmers der DBV Autoversicherung gelangt ist. Entsprechendes gilt für eigene Fahrzeuge, die bereits auf einen Käufer zugelassen sind, bis zum Zeitpunkt der Übergabe, höchstens jedoch für die Dauer von 7 Tagen nach Zulassung auf den Käufer.

Invalidität ist die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Man unterscheidet die unfallbedingte Ganzinvalidität, bei der die volle für den Invaliditätsfall vorgesehene Versicherungssumme der Autoversicherung geleistet wird, sowie die sog. Teilinvalidität, bei der ein Teil der Versicherungssumme entsprechend der jeweiligen Beeinträchtigung ausgezahlt wird. Für einige Unfallfolgen sieht die Gliedertaxe feste Invaliditätsgrade vor, bei denen ein individueller Nachweis ausgeschlossen ist.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Autoversicherung

Von einer Geschäftsführung ohne Auftrag spricht man, wenn ein Kraftfahrer im Interesse eines anderen einen Schaden auf sich nimmt, ohne hierzu verpflichtet gewesen zu sein. Für den Versicherungsschutz durch die Autoversicherung kommt es allerdings darauf an, dass diese Aufwendungen Schadenscharakter haben, d. h. unfreiwillig sind. Um einen schweren Auffahrunfall zu vermeiden, führt ein Kraftfahrer im Interesse des plötzlich bremsenden Vordermanns ein Ausweichmanöver durch und kollidiert dabei mit einem Drittfahrzeug auf der Gegenfahrbahn.

Die Autoversicherung erbringt seine Leistung entweder dadurch, dass er begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt oder unbegründete Schadenersatzansprüche abwehrt. Der Begriff des Gebrauchs schließt denjenigen des Betriebs des Fahrzeugs ein und geht noch darüber hinaus. Entscheidend ist, dass der Schadenfall mit dem Gefahrenbereich, für den die DBV Autoversicherung deckungspflichtig ist, in einem haftungsrechtlich relevanten Zusammenhang steht und sich die vom Kraftfahrzeug auf den Schadenverlauf ausgewirkt hat.

Mit dem guten alten Schutzbrief für die Autoversicherung der Automobil-Clubs bzw. den entsprechenden Produkten der Versicherungswirtschaft, die den Autofahrern vornehmlich mit Pannen- und Unfallhilfe auf Europas Straßen unterstützend zur Seite standen, können die Schutzbrief Versicherungen neuester Fassung kaum noch verglichen werden. Längst wurde der Umfang der fahrzeug- und personenbezogenen Leistungen erheblich erweitert und um zusätzliche Beistandsleistungen ergänzt. In vielen Bereichen besteht der Versicherungsschutz durch die Autoversicherung.

Die Prämienberechnung wird von der Autoversicherung unterschiedlich gehandhabt. Einige Autoversicherung Anbieter gewähren grundsätzlich eine prämienfreie Kfz-USV. Andere Versicherer gehen differenzierter vor, Prämienneutral werden Kfz-USV-Deckungen für Privatfahrzeuge im Falle der beruflichen Nutzung eingeschlossen. Prämienrelevant sind gewerbliche Fahrzeuge, z.B. Pkw zur gewerblichen Güter-/Personenbeförderung, Lkw und Anhänger im Werk- und Güterverkehr, landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Gefahrguttransporter.

Haftpflichtansprüche, die auf Grund eines Vertrages oder einer besonderen Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Für einen Schwertransport wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigt. Die Behörden verlangen häufig eine Haftungsklausel, die über den Haftungsumfang des § 7 StVG hinausgeht. Im Schadenfall wäre die Autoversicherung an diese Haftungserklärung nicht gebunden. Haftpflichtansprüche des VN, Halters oder Eigentümers gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder Vermögensschäden.

Betriebsfremde Personen sind solche, die keinerlei berechtigte Beziehung zum Betrieb des Fahrzeugs oder keine Rechtfertigung für den Gebrauch des Fahrzeugs haben. Mit diesem Deckungsbaustein wird klargestellt, dass auch der sog. Gebrauchsdiebstahl zu den in der DBV Autoversicherung mitversicherten Entwendungsfällen gehört. Das besondere Merkmal eines Gebrauchsdiebstahls ist die Entwendung ohne Zueignungsabsicht. Raub ist Diebstahl mittels Gewalt oder unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.

DBV Autoversicherung - Empfehlungen und Tipps

Die Autoversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DBV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DBV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DBV Autoversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Autoversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Degenia Autoversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Autoversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die DBV Autoversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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