Unabhängige Beratung Autoversicherung - Sparen Geld aber nicht an Leistungen
Gerne wird im allgemeinen das Auto als des Deutschen liebstes Kind bezeichnet. Auch wenn Ihre Zuneigung nicht ganz so ausgeprägt sein sollte, wissen Sie doch um den Wert Ihres Fahrzeuges, ob zu beruflichen Zwecken oder für die Freizeit. Und wenn es einmal kracht? Was sollte dann Ihre Autoversicherung leisten?
Zum einen sollte er die Schäden zügig und unkompliziert begleichen. Zum anderen brauchen Sie aber auch schnelle und kompetente Hilfe direkt am Unfallort, Tipps zum richtigen Verhalten bei unverschuldeten Unfällen, Auskünfte über Abschleppdienste und Reparaturmöglichkeiten. Das alles bietet eine gute Autoversicherung, und zwar zu einem besonders günstigen Preis.
Gemäß § 1 PflVG müssen der Halter, Eigentümer und Fahrer vor dem Gebrauch eines Fahrzeugs über eine entsprechende Autoversicherung verfügen. A.1.2 AKB umschreibt den Kreis der Mitversicherten: Neben dem Halter sind mitversichert der Eigentümer, der Fahrer und, im Rahmen der im Einzelnen genannten Voraussetzungen, der Beifahrer.
Der Begriff Gebrauch eines Kraftfahrzeuges ist von der Autoversicherung geprägt worden und definiert diejenigen Tatbestände, die nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) versichert sind. Analog zur allgemeinen Haftpflichtversicherung wurde der Begriff für den Ausschluss von Schäden durch Kraftfahrzeuge in der sogenannten Benzinklausel und dementsprechend bei der Mitversicherung von nichtzulassungs- und versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen übernommen.
Der Gebrauch eines Kraftfahrzeuges umfasst den engeren Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeuges im Sinne der Autoversicherung nach § 7 StVG und geht über das Fahren bzw. Bewegen von Kfz weit hinaus. Danach unterfallen dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges auch solche Handlungen, die mit dem Kraftfahrzeug in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und bei denen sich eine kraftfahrzeug typische Gefahr verwirklicht.
Zudem erstreckt sich der Versicherungsschutz durch die Autoversicherung auf den Arbeitgeber des Versicherungsnehmers oder den öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit dessen Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird. Ebenfalls sind in dem in A.1.2 AKB beschriebenen Umfang Omnibusschaffner einbezogen.
Manche Autoversicherung Anbieter dehnen den Versicherungsschutz generell auf alle sonstigen Insassen des Fahrzeuges aus, wenn diese nicht anderweitig versichert sind. Das kann z.B. für den Fall von Bedeutung sein, dass ein Insasse eine Fahrzeugtür öffnet, weshalb ein vorbeifahrender Radfahrer stürzt und der Insasse keinen privaten Haftpflichtversicherungsschutz für dieses Ereignis besitzt.
Neben der Rechtspflicht zur Prämienzahlung müssen Kunden bei der Autoversicherung eine ganze Reihe von Obliegenheiten einhalten. Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, die Kunden beachten müssen, um ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Im Gegensatz zu den Rechtspflichten sind sie nicht einklagbar. Als Sanktion steht der Autoversicherung aber die Leistungsfreiheit oder die fristlose Kündigung des Vertrags zur Verfügung.
Bestmöglichen Versicherungsschutz zum günstigsten Preis. Eine unabhängige Beratung für die Autoversicherung durch unsere Experten ermittelt für Sie einen auf Ihre Bedürfnisse optimierten bestmöglichen Versicherungsschutz zum günstigsten Preis. Sie können so bis zu einige Hundert Euro an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
Unabhängige Beratung Autoversicherung - Tipps und Infos
Zunehmend haben auch andere Autoversicherung Anbieter, die Kfz-Risiken im gewerblichen Bereich decken, ihre Angebotspalette um die Kfz Unfallschutz erweitert. Den Orientierungsrahmen
bilden stets die unverbindlichen Musterbedingungen des GDV. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-USV besteht nicht. Da das USchadG berufliche
Tätigkeiten als Anknüpfungspunkt für eine Haftung vorsieht, ist aber auch der berufliche Einsatz von Kraftfahrzeugen mit entsprechenden Haftungsrisiken
verbunden. Deshalb ist jedem Unternehmen zu raten, für eine entsprechende Zusatzdeckung durch eine Autoversicherung zu sorgen.
Der Deckungsausschluss erfolgt in der Privathaftpflichtversicherung durch die sog. Kleine Benzinklausel sowie durch die Große Benzinklausel in der
Betriebs-«Haftpflichtversicherung». Wenngleich durch diese Risikobegrenzungen ein weitestgehend lückenloser Anschlussversicherungsschutz zur KH-Versicherung
sichergestellt sein soll, so bedeutet dies aber nicht, dass ein der Autoversicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko bereits deshalb von der
Privat- oder Betriebs Autoversicherung gedeckt ist.
Eine Vollendung der o. g. Tatbestände ist nicht erforderlich, da der Versicherungsschutz durch die Unabhängige Beratung Autoversicherung bereits im Versuchsstadium greift. Reine mut- oder böswillige
Beschädigungen des Fahrzeugs (Vandalismus) gehören nicht in die Teilkaskoversicherung. Sie können aber ergänzend über die Vollkaskodeckung eingeschlossen
werden. Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die Tatbestandsvoraussetzungen des Versicherungsfalls Entwendung (insbesondere Diebstahl) darzulegen und zu beweisen.
Der Fahrer, d. h. derjenige, der das Kfz zum Zeitpunkt des Unfalls unter eigener Verantwortung führt. Dies kann u. U. auch der unberechtigte Fahrer sein,
wenngleich diesem nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz im Rahmen der Autoversicherung zur Verfügung steht. Der Beifahrer, wenn er im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zum VN oder
Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet. Omnibusschaffner, die im
Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum VN oder Halter tätig werden.
Die Unabhängige Beratung Autoversicherung gewährt Versicherungsschutz für Schäden Dritter durch den Gebrauch eines Fahrzeuges, insbesondere bei Probe- und
Überführungsfahrten. Auf einer Probefahrt mit einem Kundenfahrzeug verursacht der Geselle einen Verkehrsunfall. Der Fahrer des anderen beteiligten Fahrzeugs
wird verletzt; sein Fahrzeug erleidet Totalschaden. Zu Überschneidungen von zwei bestehenden Haftpflichtversicherungen kann es bei fremden Fahrzeugen in
Werkstattobhut kommen.
Kein Leistungsanspruch besteht allerdings bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten. Die Sätze für Krankenhaustagegelder reichen
von 10 EUR bis 100 EUR. Bei einigen Autoversicherung Anbietern besteht dieser Versicherungsschutz beitragsneutral, wenn der Versicherte angeschnallt war. Mit dem
Genesungsgeld sollen die Mehraufwendungen während der Übergangszeit nach der stationären Behandlung ausgeglichen werden. Der Anspruch entsteht mit der
Entlassung aus dem Krankenhaus.
Allgemeine Infos und Tipps über die Autoversicherung
Der Versicherungsschutz durch die Autoversicherung bezieht sich auf Schadenersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegenüber den
Versicherten erhoben werden. Diese Bestimmungen verpflichten den Verursacher zum Schadenersatz bei der Verletzung bestimmter absoluter Rechtsgüter, und zwar
des Körpers, der Gesundheit oder des Eigentums, soweit er die Schadenverursachung zu vertreten hat (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Es ist dann eine anteilige
Haftungsquote zu ermitteln.
Ist ein Schaden im Rahmen einer abgeschlossenen Unabhängige Beratung Autoversicherung grundsätzlich gedeckt, besteht bei fremden Fahrzeugen zusätzlich Haftpflichtversicherung»sschutz
für den Versicherungsnehmer und seine Betriebsangehörigen gegen Ansprüche von Kunden wegen der Kosten eines Ersatz- bzw. Mietfahrzeuges, wegen Nutzungs-
oder Verdienstausfalls sowie wegen weiterer Sachfolgeschäden (Hotelübernachtung etc.). Dies gilt sogar dann, wenn für den Schaden am Fahrzeug selbst wegen
grober Fahrlässigkeit gemäß § 61 VVG kein Versicherungsschutz besteht.
Außen vor bleiben allerdings die nicht berechtigten Fahrzeuginsassen. Es ist eine Invaliditätssumme von 100.000 EUR vereinbart. Ein Mitfahrer verliert ein
Bein über der Mitte des Oberschenkels. Zunächst muss die Pauschalsumme um 50% auf 150.000 EUR erhöht werden. Die Gliedertaxe gesteht einen Invaliditätsgrad
von 70% zu. Somit erhält der Verletzte 35.000 EUR. Nach dem Platz- und Personensystem ist eine bestimmte Anzahl von namentlich nicht benannten Personen oder
Plätzen mit der gleichen Versicherungssumme der Autoversicherung versichert.
Versicherungsschutz in der Autoversicherung besteht außerhalb des Anwendungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die
EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht aber nur,
soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten. Für die Autoversicherung gelten zum einen aus den AKB bekannte Deckungsausschlüsse. Es handelt
sich hierbei um den Vorsatzausschluss und der Ausschluss von Schäden durch Kernenergie.
Die vereinbarten Versicherungssummen bilden die Höchstgrenze für die Leistung der Autoversicherung bei jedem Schadenereignis, wobei mehrere zeitlich zusammenhängende
Schäden aus derselben Ursache als ein Schadenereignis anzusehen sind. Bei einem Unfall werden mehrere Personen und Fahrzeuge beschädigt. Es handelt sich um
ein Schadenereignis. Bekommt der Fahrer nach einer Kollision ein Fahrzeug wieder in die Gewalt und verliert er anschließend wegen einer Eisfläche erneut die
Kontrolle dann liegen mehrere selbstständige Ereignisse vor.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf alle am Fahrzeug befestigten oder unter Verschluss verwahrten Teile (beispielsweise in der Garage),
soweit sie bei der Neulieferung des Fahrzeugs zur serienmäßigen Ausrüstung gehört haben. Bloße Zubehörteile, d. h. Teile, bei deren Fehlen sich die
Gesamtsache weiterhin als Ganzes darstellt (z. B. Leselampen), sind grundsätzlich nur dann in der Unabhängige Beratung Autoversicherung mitversichert, wenn sie in der den AKB beigefügten Teile-Liste
enthalten sind und gegebenenfalls die dort aufgestellten Voraussetzungen erfüllen.
Unabhängige Beratung Autoversicherung - Empfehlungen und Tipps
Gerade bei der Autoversicherung kann ein falsch gewählter Tarif, oder ein zu geringer Leistungsumfang dazu führen, dass Sie im Bedarfsfall nicht die benötigten finanziellen Leistungen erhalten und so am Ende für einen Teil der benötigten Geldleistung selber aufkommen müssen. Doch welcher Verbraucher kennt schon alle Autoversicherung Anbieter, dessen Tarife und die darin enthaltenen Lesitungen?
Angefangen von günstigen Einsteigertarifen für weniger Anspruchsvolle Verbraucher, bis hin zu exklusiven Komfortleistungen für Menschen mit hohen Ansprüchen, die Tarifvielfalt ist so umfangreich, dass ein optimales Preis- Leistungsverhältnis nur mit einer umfangreichen Vergleichssoftware unserer unabhängigen Berater ermittelt werden kann, was dem einzelnen Verbraucher oftmals unmöglich ist, oder schlichtweg die Zeit fehlt, sich von jedem einzelnen Autoversicherung Anbieter einen Vergleich anfertigen zu lassen.
Die auf eine Autoversicherung spezialisierten unabhängigen Versicherungsmakler kennen nicht nur die aktuellsten und besten Tarifkombinationen, sondern auch die jeweils günstigsten Preise. Daher bietet Ihnen unsere Unabhängige Beratung für die Autoversicherung eine zeitsparende Möglichkeit und ohne dass Sie sich mühsam durch zahlreiche Angebote lesen müssen, Geld einzusparen, ohne auf Leistungseinschlüsse verzichten zu müssen.
Ein durch Sie selber durchgeführter Unabhängiger Vergleich Autoversicherung kann Ihnen vielleicht Geld einsparen, aber ob Sie den benötigten Leistungsumfang erhalten, ist jedoch fraglich, denn berücksichtigen Sie auch der von Ihnen benötigte Zeitfaktor ist im Gegensatz zu der durch unsere Experten durchgeführte unabhängige Autoversicherung Beratung und Vergleich erheblich höher, als wenn Sie sich selber auf die Suche nach einer guten und preiswerten Schutz zum Beispiel durch die Unabhängiger Vergleich Autoversicherung begeben würden und vielleicht am Ende eine Menge Zeit aufgebracht haben, aber auf Grund der Komplexität und der Tarifvielfalt dennoch nicht das gewünschte Ergebnis erzielt haben.
In vielen Fällen lassen sich die benötigten Leistungen nur in einem persönlichem Gespräch ermitteln. Auf Grund der jahrelangen Erfahrungen unserer unabhängigen Berater wissen diese, auf welche Kriterien diese achten müssen, um Ihnen kostenlos Angebote anfertigen zu können. Wir empfehlen Ihnen daher auch, sich einer solchen persönlichen Beratung nicht zu entziehen, da diese nicht nur informativ, sondern vor allem sehr hilfreich ist. Zudem ist eine solche unabhängige Autoversicherung Beratung für Sie völlig kostenlos und unverbindlich.