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Berufsunfähigkeitsversicherung

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Informationen und Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört mit zu den wichtigsten Versicherungsformen, da der Verlust der eigenen Arbeitkraft existenzbedrohend ist. Denn täglich bewegen wir uns in Situtationen, welche durch bestimmte Gefahren und Risiken wie beispielsweise bei einem Unfall, bei Körperverletzung, oder durch Krankheit körperliche Beeiträchtigungen verusachen und somit eine Berufsunfähigkeit auslösen können. Durch den Abschluß einer zusätzlichen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie vom Versicherer eine vorvertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, welche Ihnen für die vor Vertragsbeginn vereinbarte Zeit gezahlt wird.

Hinweis
Bei einer Ablehnung seitens des Versicherungsnehmer der vom Berufsunfähigkeitsversicherer vorgeschlagenen Tätigkeit muß wiederum der Versicherte darlegen, warum diese Tätigkeit nicht für ihn in Frage kommt. Gründe könnten hierfür sein, dass diese weder seinen bisherigen Lebensführung, oder seiner beruflichen Ausbildung entspricht. Zwar kann der Versicherer eine Umschulung verlangen, der neue Beruf darf jedoch zu keinen signifikanten Gehaltseinbußen führen.

Anders bei der sogenannten Nachprüfung. Hat der Versicherer einmal die Berufsunfähigkeit anerkannt und will die Zahlungen der BU Rente nun einstellen, da dieser der Meinung ist, daß keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt, so ist der Berufsunfhägleitsversicherer in der Beweispflicht und muß nachweisen, dass Sie nicht mehr berufsunfähig sind.

Unter folgenden Links finden Sie weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung,
Leistungen der BerufsunfähigkeitsversicherungLeistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Höhe der BerufsunfähigkeitsrenteHöhe der Berufsunfähigkeitsrente
Nicht versicherbare PersonengruppenNicht versicherbare Personengruppen
Einjährig kalkulierte BerufsunfähigkeitsversicherungEinjährig kalkulierte Berufsunfähigkeitsversicherung
Selbstständige BerufsunfähigkeitsversicherungSelbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Begriff BerufsunfähigkeitBegriff Berufsunfähigkeit

Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei einer ärztlich attestierten Berufsunfähigkeit von mindestens, je nach Vertragsgestaltung 50% oder 75%, erhält der Versicherungsnehmer eine mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente für die restliche, im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungsdauer. Je nach Grad der Berufsunfähig gibt es eine gestaffelte Leistungspflicht.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine reine Summenversicherung und keine Schadenversicherung. Tritt der Fall der Berufsunfähigkeit ein, ist eine nachträgliche Reduzierung der verinbarten Versicherungssumme seitens des Versicherers nicht mehr möglich.
Desweiteren entfällt der Anspruch eines Krankentagegeld während des Zeitraumes indem der Versicherte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht.


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Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

Wird Berufsunfähigkeit durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung privat abgesichert, so sollte darauf geachtet werden, daß der Einkommensverlust bei Eintritt der Berufsunfähigkeit durch die Höhe der vereinbarten BU-Rente ausgeglichen größtenteils wird.

Selbstständige und Freiberufler können in der Regel eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 75% des letzten Nettoeinkommen versichern. Ab einer bestimmten Rentenhöhe werden von den Versicherern Einkommensnachweise verlangt. Bei Arbeitnehmern und Angestellten sollte die Rentenhöhe durch die Differenz zwischen deren Nettoeinkommen und den Rentenansprüchen aus der gesetzlichen und der betrieblichen Altersversorgung, jedoch mindestens 30% des letzten Nettoeinkommens vereinbart werden. Zu beachten ist, daß bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung das Verhältnis von Rentenhöhe zur Hauptversicherung eingehalten werden muß, welches vom jeweiligen Versicherungsunternehmen für die jeweiligen Tarife frei gewählt werden kann.

Für Personengruppen ohne eigenes Einkommen, oder Geringverdiener, wie Hausfrauen (Hausmänner), Studenten, Schüler oder Auszubildende gelten gesonderte Grenzen bei der Höhe für die Berufsunfähigkeitsrente, beispielsweise 1.000,- EUR im Monat bei Hausfrauen.


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Nicht versicherbare Personengruppen

Aufgrund besonderer beruflichen Tätigkeiten, oder ausgeübte Sportarten sind einige Personengruppen nicht versicherbar, bzw. können keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen. Hierzu gehören folgende,
Kleiner grüner Haken Künstler welche besonders gefährliche Berufe ausüben wie Artisten, Akrobaten etc.
Kleiner grüner Haken Profisportler und Rennfahrer
Kleiner grüner Haken Besonders gefährliche Berufsgruppen wie Piloten, Fluglehrer, Fallschirmspringer, Taucher
Kleiner grüner Haken Menschen mit körperlichen Behinderungen wie Blinde, Taubstumme
Kleiner grüner Haken Berufstätige mit unregelmäßigem, oder stark schwankenden Einkommen (Saisonarbeiter)
Kleiner grüner Haken Ambulante Händler, Schausteller

Ab einer bestimmten Rentenhöhe (z.B. 24.000 Euro jährlich) verlangen die Versicherer einen Einkommensnachweis des angegeben letzten Brutto (Nettoeinkommen). Darüberhinaus behält sich der Versicherer je nach Höhe der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente eine Gesundheitsprüfung vor. So reicht es zum Beispiel bei einer gewünschten Rentenhöhe, wenn der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen beantwortet. Anders bei einer gewünschten Rentenhöhe ab 4.000,- EUR monatl., hier werden teilweise aufwändige, ärztliche Untersuchungen mit Thorax-Röntgenaufnahme vom Berufsunfähigkeitsversicherer gefordert. Der Aufwand der Gesundheitsprüfung ist bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht so aufwändig, wie bei einer BUZ.


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Einjährig kalkulierte Berufsunfähigkeitsversicherung

Die einjährig kalkulierte Berufsunfähigkeitsversicherung (oder auch technisch einjährig) gewinnt vor allem im Markt der jungen Kunden (Auszubildende, Studenten) einen immer größeren Stellenwert. Im Gegensatz zu der konstant kalkulierten Berufsunfähigkeitsversicherung werden die Risikoprämien adäquat zum Versicherungsverlauf kalkuliert, d.h., in jungen Jahren zahlen die Kunden eine entsprechend niedrigere Prämie, die dann laufend ansteigt und erst kurz vor Ende der Versicherung wieder abfällt.

Hierüber können gerade in jungen Jahren sehr günstige Prämien angeboten werden. Da im aktuellen Wettbewerb der Berufsunfähigkeitsversicherer der Preis ein immer stärker werdendes Kriterium ist, stellen viele Versicherer alternativ auf diese Kalkulationsmethode um.

Grundsätzlich ist diese mathematische Kalkulationsmethode nicht neu. Schon die britischen Lebensversicherer haben hierüber das Risiko der Berufsunfähigkeit kalkuliert. Allerdings werden dort die Überschüsse nicht verrechnet, sondern in Fonds investiert und für die Beitragszahlung in späteren Jahren zurückgelegt.


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Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, bei der ausschließlich das Risiko Berufsunfähigkeit abgesichert wird. Bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung wird kein Kapital angesammelt, Überschüsse, die der Versicherer erwirtschaftet, werden meist sofort mit der laufenden Prämie verrechnet.

Allerdings gibt es auch Tarifvarianten am Markt, die eine Kapitalauszahlung der Überschüsse bei Ablauf vorsehen.

Hinweis
Die Beiträge sind im Normalfall niedriger als bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Ausnahmen bilden der Abschluss einer Risikolebensversicherung mit niedrigem Todesfallschutz, der häufig die günstigste Variante bietet.


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Begriff Berufsunfähigkeit

Ein schwerwiegendes Risiko stellt die Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall dar. Davon ist der Betriebsinhaber zum einen wirtschaftlich selber betroffen, weil ihm durch Aufgabe der Berufstätigkeit das notwendige Einkommen fehlt. Zum anderen ist auch hier der Betrieb gefährdet, wenn nicht schnell ein geeigneter Ersatz gefunden werden kann.

Gesetzlich Rentenversicherte genießen einen gewissen Versicherungsschutz, der aber mittlerweile als minimal bezeichnet werden muss. Nach dem 01.01.1961 Geborene haben dort nur noch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie in keinem Beruf, gleich welcher Art, mehr voll arbeiten können und ein Restarbeitsvermögen entweder weniger als drei Stunden täglich oder weniger als sechs Stunden (halbe Erwerbsminderungsrente) beträgt. Die Rente erreicht zudem nur einen gewissen prozentualen Anteil des bisherigen Nettoeinkommens. Dramatisch ist dies vor allem für Bezieher höherer Einkommen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatzversicherung zu einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung oder einer Rentenversicherung, selten auch als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Versichert werden zum einen die Beitragsbefreiung der Hauptversicherung im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Zahlung einer Rente, die frei als Monatsbetrag festgelegt werden kann. Die Versicherungsdauer kann in der Regel auf maximal bis 60 oder bis 65 Jahre festgelegt werden, weil danach mit Eintritt in den regulären Ruhestand keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegen kann.

Praxistipp
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte zu mindestens 50 % seine Berufstätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung kann der Versicherte nicht wahllos auf andere Berufe verwiesen werden, sondern allenfalls auf solche, die seiner Ausbildung und seiner Lebensstellung entsprechen.

Beispiel
Beachten Sie noch Folgendes in Zusammenhang mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung:

Es ist mittlerweile fast marktüblich, auf die sogenannte abstrakte Verweisung ganz zu verzichten. Damit ist wie oben erläutert gemeint, dass der Berufsunfähige auf einen anderen zumutbaren Beruf verwiesen werden kann, ehe er Leistungen aus der Versicherung beanspruchen kann. Vor allem für akademische und andere spezialisierte Berufe ist dies jedoch in der Praxis immer schon schwierig durchzusetzen gewesen, deshalb verzichten viele Versicherer ganz darauf. Lassen Sie sich das ausdrücklich bestätigen.

Im Gegensatz dazu bleibt immer die konkrete Verweisung bestehen. Die besagt, dass Sie verständlicherweise dann keine Leistung erhalten, wenn Sie zwar in Ihrem Beruf berufsunfähig sind, aber aus eigenem Antrieb eine andere Berufstätigkeit aufgenommen haben.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet unterschiedlich schnell auf ihr Recht, im Leistungsfall nachträglich die Richtigkeit der Gesundheitsangaben zu überprüfen, mit der Konsequenz, bei Falschangaben die Leistung verweigern zu können. Dies sollte auf drei Jahre begrenzt bleiben.

Es gibt einige besondere Angebote für Berufsunfähigkeitsversicherungen am Markt, bei denen die allgemein übliche Definition der 50-%igen Berufsunfähigkeit auf einen höheren Prozentsatz abgeändert wurde. Solches Vorgehen ist zwar unseriös, aber Praxis. Eine gezielte Nachfrage ist angebracht.

Der Nachweis der Berufsunfähigkeit erfolgt über ärztliches Attest. Der Versicherte muss voraussichtlich dauerhaft außerstande sein, seinem Beruf nachzugehen. Das wird in jedem Fall unterstellt, wenn er mindestens sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig war. Auch eine Pflegebedürftigkeit ist ein wichtiges Indiz.

Auch wenn es makaber klingt: Bei Lebensversicherungen ist generell das Selbstmordrisiko für eine Karenzzeit von zwei bis drei Jahren ausgeschlossen. Damit möchte man vermeiden, dass zum Beispiel verzweifelte Selbstständige ihre Schulden über den Abschluss einer Lebensversicherung und anschließender Selbsttötung zu tilgen beabsichtigen.

Inwieweit für Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung in frage kommt, welche Tarife und Leistungen am Markt exisitieren, können Sie in unserem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich nachprüfen. Auch die jeweilige Beitragshöhe lassen sich so einfach und schnell ermitteln.


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