Durch die Aspecta Berufsunfähigkeitsversicherung gut und günstig versichert
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Aspecta Berufsunfähigkeitsversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Viele Menschen unterschätzen oder verdrängen das Risiko entweder aus beruflichen, oder privaten Ereignissen berufsunfähig zu werden und verzichten auf eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung. Jedoch bewegen wir uns täglich in Situationen, welche beispielsweise einen Unfall verursachen können, oder eine plötzlich auftretende Erkrankung sorgt dafür, dass wir unseren Beruf nicht mehr ausüben können, also berufsunfähig werden. Ein besonderes Risiko besteht vor allem für Selbstständige und Freiberufler, da diese in der Regel keine gesetzlichen Leistungen erhalten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung erbringt im Falle einer eingetretenen Berufsunfähigkeit finanzielle Leistungen in Form einer Berufsunfähigkeitsrente. Beim Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann zwischen mehreren Vertragsvarianten gewählt oder kombiniert werden. Zum einen kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung als sogenannte Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung und zum anderen als Zusatzversicherung meist in Kombination mit bestehenden Verträgen einer Kapitall- oder Risikolebensversicherung, einer Rentenversicherung, oder auch als einjährig kalkulierte Berufsunfähigkeitsversicherung, abgeschlossen werden.
Formen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der einzelnen Formen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und deren inhaltliche Bedeutung, sowie die Vorteile der jeweiligen Vertragsform.
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit Kapital, oder Risiko LV und RV Einjährig kalkulierte Berufsunfähigkeitsversicherung
Um sich vor den finanziellen Folgen, dem Einkommensverlust, zu schützen, sollte jeder unabhängig vom Beruf und der aktuellen Lebenssituation über eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen. Tritt der Versicherungsfall ein, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung dem Versicherten bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit eine vorvertraglich vereinbarte BU Rente. Bei der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollten Sie darauf achten, dass diese im Falle einer Berufsunfähigkeit Ihren aktuellen Finanzbedarf, beispielsweise für Mietzahlungen, Lebensunterhalt und andere Kosten, ausgleicht.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Aspecta Berufsunfähigkeitsversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
Aspecta Berufsunfähigkeitsversicherung - Tipps und Infos
Es liegt daher durchaus auf der Linie der BGH Rechtsprechung zur Aspecta Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Einkommenseinbußen von 30 Prozent und auch weniger als unzumutbar angesehen werden. Für
eine Verweisung auf einen Vergleichsberuf kommen nur solche Tätigkeiten in Frage, die im Arbeitsleben auch tatsächlich ausgeübt werden und in einem nicht
nur geringfügigen Maße auch als Arbeitsplatz existent sind. Unerheblich ist allerdings, so der BGH, ob die Arbeitsplätze frei oder besetzt sind. Kein
Kriterium für die Frage des Verweisungsberufes ist demzufolge die Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Bei einer unfallbedingten BU gewährt der Versicherer auf Antrag bis zu einer bestimmten Höhe der BU-Jahresrente vorläufigen Versicherungsschutz bereits ab
Unterzeichnung des Antragsformulares. Teilweise wird der vorläufige Versicherungsschutz auf 3 Monate begrenzt. Im Zusammenhang mit Behandlung und
Begutachtung besteht freie Arztwahl, d. h., die Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht darauf bestehen, die Untersuchungen und Begutachtungen von eigenen Vertragsärzten
vornehmen zu lassen.
Für einige Berufsgruppen wird durch die Aspecta Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig ein berufsbedingter Beitragszuschlag aufgrund erhöhter Gefährdung bei der Berufsausübung oder Spezialisierung
erhoben, Schornsteinfeger, Schornsteinbauer, Gerüstbauer, Steinmetze, Steinbildhauer, Schmiede, Steinbrucharbeiter, Arbeiter, Chemiker und Ingenieure bei
Sprengstoffherstellern, Feuerwehrleute und Technischer Hilfsdienst, Arbeiter, Bierbrauer, Kellner, Bierverleger im Alkoholgewerbe, Sandbläser,
Quecksilberverarbeitung, Glasbläser, Bleigießer.
So könnte z. B. für einen 30jährigen Familienvater eine Zusatzabsicherung zur Berufsunfähigkeitsversicherung darin bestehen, dass eine Versicherungsdauer von 10 Jahren und eine Leistungsdauer
bis zum Endalter 60. Lebensjahr vereinbart wird. Wird die versicherte Person im Zeitraum zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr berufsunfähig, so wird die
Leistung bis zum 60. Lebensjahr erbracht. Bei BU nach dem 40. Lebensjahr besteht kein Versicherungsschutz mehr. Die preisgünstigste Versicherungsmöglichkeit
könnte der Einschluss in eine bestehende Risikolebensversicherung sein.
In der Regel wird die Wahl der sinnvollsten Pauschal- oder Staffelregelung nicht zuletzt von der ausgeübten Tätigkeit der zu versichernden Person zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängen. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit wird die Leistung erst nach deren Ablauf erbracht. Die Karenzzeit beträgt z.
B. 6 Monate oder ein oder zwei Jahre. Während der Karenzzeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Beitragsbefreiung der
Hauptversicherung kann ebenfalls vereinbart werden.
An Stelle des Rücktritts von der Berufsunfähigkeitsversicherung können die Anbieter, wenn Sie den Einlösungsbeitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, die Beiträge des ersten Versicherungsjahres - auch
bei Vereinbarung von Ratenzahlungen, sofort verlangen. Wenn Sie einen Folgebeitrag oder einen sonstigen Betrag, den sie aus dem Versicherungsverhältnis
schulden, nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie vom Anbieter auf Ihre Kosten eine schriftliche Mahnung. Darin setzt die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens
zwei Wochen.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Berufsunfähigkeitsversicherung
Dabei sind u. U. stark erhöhte Risiken, akute Erkrankungen, chronische Erkrankungen sowie erfolglose Therapien schwerer Erkrankungen zu berücksichtigen.
Planmäßige Erhöhungen des Beitrags können bereits bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Diese sog. Dynamikvereinbarungen dienen der Anpassung der
BU-Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung an die normalerweise steigenden Einkommensverhältnisse im Zeitablauf, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. Vor Vertragsabschluss
sollte man sich Klarheit darüber verschaffen.
Bestimmte Personengruppen wie Hausfrauen, Hausmännern, Lehrlinge, Studenten und Schülern können maximal Höchstrenten bis zu 500 EUR monatlich versichern. Die
Vereinbarung der Beitragsbefreiung und Rentenleistung ist unbedingt zu empfehlen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Hauptversicherung und
Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst identische Vertrags- und Leistungsdauern aufweisen, damit die Hauptversicherung im Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht weiterbezahlt werden
muss. Je höher das erzielte Einkommen ist, desto höher ist auch der Versorgungsbedarf.
Bewahrung im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefährdet und
deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden kann. Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung.
Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach Monaten
noch anhält.
Versicherungsschutz besteht zunächst grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wie es zu der BU gekommen ist, auf welcher Ursache die Krankheit, die
Körperverletzung oder der Kräfteverfall beruhen. Kein Versicherungsschutz durch die Aspecta Berufsunfähigkeitsversicherung besteht aber, wenn einer der in den Bedingungen aufgeführten Einzelumstände kausal
war. Ausgeschlossen ist die BU im einzelnen, wenn sie unmittelbar oder mittelbar durch Krieg oder Kernenergie verursacht ist, unmittelbar oder mittelbar
durch innere Unruhen verursacht ist.
Zum Begriff der Berufsunfähigkeit gehört die Dauerhaftigkeit des Zustandes. Diese ist insbesondere bei Krankheit oder Kräfteverfall erst nach einiger Zeit
endgültig ärztlich feststellbar. Für die Anerkennung der Berufsunfähigkeitsversicherung einer Berufsunfähigkeit ist es jedoch erforderlich, dass ein Zustand erreicht ist, bei dem eine Besserung
und damit eine Wiederherstellung von mindestens 50 Prozent der Leistungsfähigkeit in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist. Eine entsprechende
ärztliche Prognose sollte zumindest die nächsten drei Jahre umfassen.
Es ist nachzuweisen, dass eine in Erwägung gezogene andere Tätigkeit den genannten Anforderungen nicht entspricht oder diese andere Tätigkeit wegen der
Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht voraussichtlich dauernd ausgeübt werden kann. Bei dem Wiederaufleben der vollen Leistungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung, z. B.
nach Erlöschen oder Beitragsfreistellung des Vertrages zur Aspecta Berufsunfähigkeitsversicherung, können Ansprüche nicht aufgrund solcher Ursachen geltend gemacht werden, die während der
Unterbrechung des vollen Versicherungsschutzes eingetreten sind.
Aspecta Berufsunfähigkeitsversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Aspecta Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Aspecta Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Aspecta Berufsunfähigkeitsversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Asstel Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Berufsunfähigkeitsversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Aspecta Berufsunfähigkeitsversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.