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Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Informationen und Vergleich über die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

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Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Im Gegensatz zur reinen Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine Berufsunfehähigkeitszusatzversicherung nur in Verbindung mit einer Risiko-, oder Kapitallebensversicherung, sowie einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden. Die Beweggründe für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sind unterschiedlich und können beispielsweise folgende Gründe haben. Die Lebensversicherung dient

Kleiner grüner Haken der privaten Altersversorgung. Falls beispielsweise eine gesetzliche Altersversorgung nicht, oder in nur unzureichendem Maß besteht. Falls beispielsweise der Versicherungsnehmer auf Grund einer Erkrankung vorzeitig aus dem Berufsleben scheidet und die Beiträge zur Altersversorgung weiterhin selber aufbringen muß, oder vielleicht die Altersversorgungsleistung früher als erwartet benötigt.

Kleiner grüner Haken der Versorgung Hinterbliebener für den Fall, dass der Versorger der Familie eine schwere Erkrankung erleidet und die Angehörigen aufgrund des gesundheitsbedingt zu erwartenden Verlustes des Einkommens eine Versorgung benötigen.

Kleiner grüner Haken der Absicherung vor dem Ruin durch den Ausfall eines Geschäftsführers. Dabei wird oft nur an den Tod als potenziellen Ausfallgrund gedacht, aber auch eine schwere Erkrankung kann den Geschäftsführer daran hindern, für die Firma weiter tätig zu sein.

Kleiner grüner Haken der Tilgung eines Kredites. Bei einer schweren Erkrankung kann der Versicherungsnehmer durch Verlust des Einkommens aus Berufstätigkeit die Beiträge der Versicherung nicht mehr aufbringen.

Der Leistungsfall Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, den bisher ausgeübten Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit (Verweisung) auszuüben.

Hinweis
Es kann eine volle oder auch eine teilweise Berufsunfähigkeit eintreten, wenn der bisherige oder ein vergleichbarer Beruf zwar weiterhin ausgeübt werden kann, aber nicht mehr mit der vollen Leistungsfähigkeit eines vergleichbaren Arbeitnehmers.

Grad der Berufsunfähigkeit

Der Grad der Berufsunfähigkeit wird in Prozent bestimmt und ist für den Eintritt einer Leistungspflicht bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und für die Höhe der Leistung maßgeblich. Üblich ist, dass eine Leistungspflicht ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50% eintritt, aber auch niedrigere Grade wie 25% oder 33% werden angeboten.

Als Leistungsarten sind in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung möglich:

Kleiner grüner Haken Beitragsbefreiung zur Lebensversicherung für die weitere Versicherungsdauer bis zur Fälligkeit der Hauptversicherung mit oder ohne Beibehaltung der Dynamik. Diese tritt auch bei niedrigeren Berufsunfähigkeitsgraden ein, bei denen eine Rente noch nicht fällig würde.

Kleiner grüner Haken Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, die meist entweder in % von der Versicherungssumme oder als fester Betrag festgelegt wird.

Auch eine Pflegebedürftigkeit mindestens nach Pflegestufe 1 gilt als Berufsunfähigkeit, wenn hierdurch die Berufsausübung ganz oder teilweise eingeschränkt wird.
Die Möglichkeit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist ein entscheidender Vorteil der Lebensversicherung gegenüber anderen Anlageformen bei der Gestaltung der Altersversorgung.

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