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DBV Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

DBV Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Durch die DBV Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gut und günstig versichert

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Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

DBV Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung handelt es sich um eine gemischte Versicherungsform, welche in Kombination mit anderen Versicherungen, wie einer Kapital- oder Risikolebensversicherung, sowie mit einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden kann.

Gerade der Bau oder der Kauf eines Hauses ist mit langjährigen finanziellen Belastungen für die ganze Familie verbunden. Können in Folge einer eingetretenen Berufsunfähigkeit die Raten für Finanzierungen und Versicherungen nicht mehr aufgebracht werden, so ist der finanzielle Ruin der Betroffenen in vielen Fällen unausweichlich. Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist daher für die Personengruppen sinnvoll, die Ihre Familie gegen die finanziellen Risiken einer eingetretenen Berufsunfähigkeit des Versicherten absichern möchten.

Darüberhinaus können als Beweggründe eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Kombination mit einer Risiko- bzw. Kapitallebensversicherung abzuschliessen sein, wenn die bestehende Lebensversicherung zum einen als Altersvorsorge und zum anderen als Hinterbliebenenabsicherung dient.

Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann auch als Absicherung für Firmen dienen, falls der Geschäftsführer berufsunfähig wird und seine Tätigkeit innerhalb der Firma nicht weiter durchführen kann. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann auch zur Kreditabsicherung für den Fall das der Versicherte berufsunfähig wird und seine Beiträge zur Versicherung nicht mehr zahlen kann, abgeschlossen werden.

In der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sind folgende Leistungsarten möglich:

Beitragsbefreiung zur Lebensversicherung
Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente
Der Vorteil einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung besteht darin, dass diese nicht nur den Versicherungsnehmer gegen das Risiko Berufsunfähigkeit absichert, sondern auch dessen Angehörige. Darüberhinaus ist die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erheblich günstiger, als eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der DBV Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.

DBV Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Tipps und Infos

Ist der Inhaber nur einer von mehreren Inhabern oder Geschäftsführern, und stimmen die anderen einer Umorganisation des Betriebes nicht zu, so gilt er bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen als nicht mehr in der Lage, seinen bisherigen Beruf weiter auszuüben. Für bestimmte Berufsgruppen können sog. Berufsklauseln relevant sein. Diese Klauseln der DBV Berufsunfähigkeitszusatzversicherung regeln die Versicherbarkeit bzw. Verweisbarkeit der versicherten Person. Erwerbsunfähigkeitsklausel für Personen ohne Berufsausbildung bzw. Künstler.

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gilt auch für Hausfrauen, Hausmänner. Einige Lebensversicherer bieten den BU-Versicherungsschutz auch für diese Personengruppen an. Allerdings werden zumeist Rentenhöchstwerte und Höchsteintrittsalter vorgegeben. BUZ auch für Schüler, Auszubildende und Studenten. Studenten in den letzten beiden Semestern und Auszubildende im letzten Ausbildungsjahr können mit der Option versichert werden, dass bei Aufnahme der beruflichen Tätigkeit die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht oder verlängert werden können.

Sind diese Voraussetzungen nur zu einem bestimmten Grad erfüllt, so handelt es sich um eine teilweise BU, bei der sich der Leistungsumfang nach der vereinbarten Regelung richtet. In diesem Kontext sollte berücksichtigt werden, dass es für einen begutachtenden Arzt sehr schwierig sein kann, einen konkreten und genauen Prozentsatz der DBV Berufsunfähigkeitszusatzversicherung festzulegen. Deshalb kommt es gerade an der Grenze der 50-Prozent-Regelung, die sich am Markt durchgesetzt hat, vermehrt zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Parteien.

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist sowohl während der Versicherungsdauer, als auch während des Rentenbezugs am Überschuss beteiligt. Während der Versicherungsdauer können die beiden Überschusssysteme Sofortrabatt (sofortige Beitragsverrechnung) und verzinsliche Ansammlung (Schlussgewinn) unterschieden werden. Beim Sofortrabatt werden die jährlich gutgeschriebenen Überschussanteile i. d. R. direkt mit dem zu zahlenden Beitrag (Bruttobeitrag) verrechnet. Die Prämie reduziert sich hierdurch von Vertragsbeginn an recht deutlich um 20-40 Prozent des Bruttobeitrags.

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sieht bestimmte Personengruppen als nicht versicherbar an, so dass die Vertragsform BUV von vornherein ausscheidet. Hierzu gehören, Angehörige von Berufen mit stark schwankenden und unregelmäßigen Einkommen, z. B. Saisonarbeiter, Personen, die noch keinen Beruf ausüben, wie Schüler und Studenten, Angehörige von Berufen mit speziellen künstlerischen Fähigkeiten, wie z. B. Artisten, Akrobaten, Dompteure, Ambulante Händler, Schausteller, Rennfahrer und Berufssportler aller Art, Piloten, Fluglehrer, Fallschirmspringer, Taucher.

Bewahrung im Sinne der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefährdet und deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden kann. Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach Monaten noch anhält.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Dabei sollte auf identische Vertragsdauern der Haupt- und BU-Zusatzversicherung geachtet werden. Möglichst sollte die BUZ bis zum 65. Lebensjahr, mindestens 63. Lebensjahr eingeschlossen werden. Normalerweise ist eine erneute Gesundheitsprüfung für den Einschluss der BUZ erforderlich. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und BUZ unterscheiden sich im Leistungsumfang und Inhalt nicht signifikant. Allerdings ist festzustellen, dass ein(e) Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eine Beitragsanpassungsklausel existiert, die es der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ermöglicht, bei gestiegenem Schadenbedarf Beiträge zu erhöhen.

Bei der angebotenen Pauschalregelung von 100 Prozent erfolgt die Leistung erst bei Erwerbsunfähigkeit, allerdings dann in voller Höhe. Sie kommt insbesondere für Schüler, Studenten und Auszubildende in Frage. Eine weitere Variante der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist die Staffelregelung. Hierbei wird bei einer BU von mehr als 75 Prozent oder 66? Prozent voll und bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung von mindestens 25 Prozent oder 33? Prozent entsprechend dem Grad der BU geleistet. Bei einem BU-Grad unter 25 Prozent oder 33? Prozent besteht kein Leistungsanspruch.

Bewahrung im Sinne der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefährdet und deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden kann. Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach Monaten noch anhält.

Kann von den Ärzten keine medizinische Prognose gestellt werden, ob der festgestellte Zustand mehrere Jahre andauern wird, so kann § 2 Abs. 3 der Bedingungen die Situation der versicherten Person verbessern. Nach Einschätzung des BGH bedeutet die Bedingungsregelung den Verzicht auf die Beweispflicht des Versicherungsnehmers der DBV Berufsunfähigkeitszusatzversicherung für das voraussichtlich dauernde Außerstandesein. Allerdings müssen alle anderen Leistungsvoraussetzungen wie ärztlicher Nachweis ebenso erfüllt sein wie bei der Regelung des § 2 Abs. 1.

Zusage einer Leistung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auch für den Fall, dass die BU infolge von Kriegsereignissen im Ausland eingetreten ist, soweit die versicherte Person sich nicht aktiv daran beteiligt hat. Bei Berufen ohne körperliche Tätigkeit kann auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung verzichtet werden. Abstrakte Verweisbarkeit bedeutet, dass der Versicherte auf einen Beruf verwiesen wird, der seiner bisherigen Lebensstellung entspricht und den er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben könnte.

Es ist nachzuweisen, dass eine in Erwägung gezogene andere Tätigkeit den genannten Anforderungen nicht entspricht oder diese andere Tätigkeit wegen der Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht voraussichtlich dauernd ausgeübt werden kann. Bei dem Wiederaufleben der vollen Leistungspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, z. B. nach Erlöschen oder Beitragsfreistellung des Vertrages zur DBV Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, können Ansprüche nicht aufgrund solcher Ursachen geltend gemacht werden, die während der Unterbrechung des vollen Versicherungsschutzes eingetreten sind.

DBV Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Empfehlungen und Tipps

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DBV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DBV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DBV Berufsunfähigkeitszusatzversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Degenia Berufsunfähigkeitszusatzversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die DBV Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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