Betriebliche Krankenversicherung
Die Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre führten dazu, dass bei gleich bleibendem Aufwand die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) immer geringer wurden.
Einige Beispiele
1997: Beitragsentlastungsgesetz: Wegfall der Zuschüsse für Brillengestelle.
2004: Gesundheitsmodernisierung: Erhöhung der Zuzahlung je Arzneimittel auf 10%, mind. 5,- € bis max. 10,- €.
2005: Neuregelung des Zahnersatzes, Einführung der befundbezogenen Festzuschüsse: Seither müssen GKV-versicherte Patienten zwischen 35 % und 50 % der Kosten selbst übernehmen, auch wenn es sich nur um eine der kassenärztlichen Grund- oder Regelversorgungen handelt.
Zuzahlungen zu Medikamenten, Erstattung von Zahnzusatzleistungen oder Praxisgebühren führen zu einer immer höheren zusätzlichen finanziellen Belastung der Patienten. Es ist vorauszusehen, dass in den kommenden Jahren gerade die Zuzahlungen im Gesundheitswesen immer kostspieliger werden.
Schon heute gibt es bei einer Brillenverordnung fast keine Zuzahlung aus der gesetzlichen Krankenversicherung mehr. Hierfür sind aber beispielsweise schnell 250 bis 500 EUR (normale Gleitsichtbrille ohne Extras) anzusetzen. Die Kosten für ein komplettes Zahnimplantat belaufen sich immerhin auf 1.500 EUR, wovon die GKV nur 408,33 EUR trägt. Eine medizinisch notwendige Maßnahme kann teuer werden. Die Betriebliche Krankenversicherung in Form privater Krankenzusatzversicherungen kann diese entstandenen Lücken für gesetzlich Versicherte schließen.
Als Ergänzung zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung wird die betriebliche Krankenversicherung unter personalpolitischen Gesichtspunkten zukünftig zunehmende Bedeutung erlangen können.
Welche Gründe können für eine Betriebliche Krankenversicherung sprechen?
demografische Entwicklung,
Notwendigkeit qualifiziertes Personal zu suchen und zu finden,
MitarbeiterInnen an das Unternehmen zu binden und Identifikation zu ermöglichen,
mit attraktiven Sozialleistungen Wettbewerbsvorteile zu erzielen,
erhöhte Attraktivität des Unternehmens am Arbeitsmarkt und in der öffentlichen Wahrnehmung,
Reduzierung von Personalzusatzkosten,
Reduzierung von Fehlzeiten durch Gesundheitsmanagement,
Steigerung der Produktivität.
An vorderster Stelle dürfte die demografische Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten stehen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen werden länger, derzeit bis 67 Jahre, im Arbeitsprozess stehen. Mit zunehmendem Lebensalter steigt die Krankheitswahrscheinlichkeit und damit die Ausfallwahrscheinlichkeit an. Die Belegschaften werden einen höheren Altersdurchschnitt aufweisen.
Ein weiterer Grund ist die sich schon heute stellende und sich zukünftig noch verschärfende Notwendigkeit, qualifiziertes Personal zu finden und Fachkräfte stärker an das eigene Unternehmen zu binden. Dies kann über umfassende bAV Leistungen, die Gruppenunfallversicherung als zusätzliche und geschätzte Sozialleistung des Arbeitgebers oder aber auch über die Möglichkeit einer Teilnahme an einem Vertrag für die Betriebliche Krankenversicherung des Arbeitgebers erfolgen. Schon bei Einstellungsgesprächen und dem Wettbewerb um Spitzen- und Fachkräfte könnten sich diese Leistungsangebote als Argumente für das Unternehmen positiv auswirken.
Hinweis
Durch die finanzielle Förderung von z.B. Vorsorgeuntersuchungen lassen sich perspektivisch auch Fehlzeiten reduzieren - dies kann zu einer Steigerung der Produktivität führen.
Vor- und Nachteile der betrieblichen Krankenversicherung
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können durch die kollektive Betriebliche Krankenversicherung von einer ganzen Reihe von Vorteilen profitieren.
Vorteile für den Arbeitgeber
Die Attraktivität des Unternehmens am Arbeitsmarkt wird gesteigert.
Neue begehrte Facharbeitskräfte können eher mit zusätzlichen Leistungen angelockt werden.
Mitarbeiter werden besser an das Unternehmen gebunden.
Die Lohnnebenkosten werden gesenkt, denn die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis zur Beitragsbemessungsgrenze bei Entgeltumwandlung nicht sozialversicherungspflichtig.
Teilnahmequote lässt sich durch Arbeitgeberzuschüsse erheblich steigern und verbessern.
Zuzahlungen des Arbeitgebers oder sogar eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzversicherung können als Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Der Arbeitnehmer wird durch die Fürsorge des Arbeitgebers motiviert, seine Gesundheit abzusichern und somit zu verbessern.
Ein Vorteil gegenüber der bAV liegt darin, dass die Betriebliche Krankenversicherung für Unternehmen wesentlich einfacher zu implementieren ist.
Der Arbeitgeber kann eine Sozialleistung anbieten, ohne dass ihm zusätzliche Kosten entstehen.
Es können bisherige Beihilferegelungen kompensiert werden (z.B. für Zuschüsse zum Zahnersatz, TV-Brille, verlängerte Gehaltsfortzahlung).
Es können bisherige Auslandsreiseabsicherungen einzelner Mitarbeiter kompensiert werden.
Es kann als ein Instrument zur Beteiligung am Unternehmenserfolg verkauft werden.
Hinweis
Auch für Arbeitnehmer und Angestellte des Betriebes bietet die Betriebliche Krankenversicherung zahlreiche Vorteile.
Vorteile für den Arbeitnehmer
Bei einem Firmengruppentarif ergibt sich ein günstigerer Beitrag als bei der privaten Zusatzversicherung.
Mitarbeiter werden an das Unternehmen gebunden.
Es wird keine Gesundheitsprüfung gefordert.
Es gibt keine Wartezeiten.
Es gibt keine Ablehnung durch die Betriebliche Krankenversicherung wegen Vorerkrankungen und keinen Leistungsausschluss.
Der Arbeitnehmer kann u.U. bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen den Gruppentarif behalten und den günstigen Beitrag weiterzahlen.
Familienangehörige können im Gruppentarif mitversichert werden.
Die Beiträge für die Betriebliche Krankenversicherung sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis zur Beitragsbemessungsgrenze nicht sozialversicherungspflichtig.
Die Beitragsentwicklung kann im Gruppenvertrag günstiger verlaufen als im Einzeltarif.
Ablösung teurer nettofinanzierter privater Krankenzusatzversicherungen.
Vorteil: Verzicht auf Gesundheitsprüfung
Zu unterscheiden sind die arbeitgeber- und die arbeitnehmerfinanzierte Variante. Bei Erster übernimmt das Unternehmen allein die Meldung von neuen oder ausgeschiedenen Mitarbeitern an die Krankenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen verzichten die Anbieter auf die Gesundheitsprüfung. Ab einer bestimmten Mindestversichertenzahl von z.B. 100 Personen verzichten einzelne private Krankenversicherer vollständig auf eine Gesundheitsprüfung. Oftmals reicht dann eine sog. Dienstfähigkeitserklärung seitens des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers für den Zugang zum Versicherungsschutz aus.
Dies ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil insbesondere für die Mitarbeiter, die ansonsten die Gesundheitsprüfung zum Abschluss von Normaltarifen nicht bestehen würden oder mit Risikozuschlägen rechnen müssten.
Die Betriebliche Krankenversicherung besitzt ihren besonderen Wert und die besonderen Chancen gerade darin, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hier noch Versicherungsschutz erhalten können, die ansonsten aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen keinen Zusatzversicherungsschutz für den Krankheitsfall in Ergänzung zur GKV vereinbaren könnten. Dies gilt insbesondere für chronisch Kranke, die ansonsten keine Versicherungsmöglichkeit hätten.
Hinweis
Die Aktivität des Arbeitgebers, eine solche Versicherungsmöglichkeit anzubieten, kann als Sozialleistung und Bekenntnis zu seiner Fürsorgepflicht gegenüber seiner Belegschaft angesehen werden.
Vorteil: Mitversicherung von Familienangehörigen
Und es muss nicht bei den eigenen Mitarbeitern des Unternehmens enden - gerade auch die Versicherbarkeit der Familienangehörigen und Kinder innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung, wird aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positiv bewertet und geschätzt.
Hinweis
Potenzielle Ansprechpartner für betriebliche Krankenzusatzversicherungen sind Unternehmen ab mindestens 50 Mitarbeitern.
Vorteil beim vorzeitigen Ausscheiden des Mitarbeiters
Verlässt ein Mitarbeiter den Arbeitgeber, so wird er i.d.R. durch Kündigung aus dem Gruppen- oder Kollektivvertrag ausscheiden und damit zugleich die günstigeren Gruppenkonditionen verlieren und damit in den normalen Einzeltarif mit höheren Beiträgen eingestuft werden.
Hinweis
Neben den vorgenannten Vorteilen können jedoch auch gewisse Nachteile beim Abschluß einer betrieblichen Krankenversicherung entstehen.
Nachteile der betrieblichen Krankenversicherung
Es sollte allerdings auch nicht übersehen werden, dass es auch einige Problembereiche bei der Umsetzung gibt:
Zusätzlicher innerbetrieblicher administrativer Aufwand für den Arbeitgeber durch Listenführung und Geldüberweisung.
Nach Kündigung des Mitarbeiters Fortsetzung des Versicherungsschutzes i.d.R. nur zu teureren Einzeltarifkonditionen (vereinzelt auch danach noch Fortbestehen der Gruppentarifkonditionen soweit bedingungsgemäß vorgesehen).
Die Gehaltsnebenleistungen sind als geldwerter Vorteil bei arbeitgeber finanzierte Betriebliche Krankenversicherung zu bewerten, sodass eine Besteuerung in Höhe des individuellen Steuersatzes des Mitarbeiters erfolgt. Der Arbeitgeber kann aber auch die Lohnsteuer übernehmen (Pauschalversteuerung).
Die Freibeträge sind gering. Beiträge für die Betriebliche Krankenversicherung, die der Arbeitgeber für die Belegschaft abschließt, werden einkommens- und lohnsteuerrechtlich wie Sachzuwendungen behandelt und bleiben nur bis zu einer monatlichen Freigrenze von 44 EUR lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.
Nur wenige Arbeitgeber scheinen bisher erkannt zu haben, dass sie durch die Betriebliche Krankenversicherung ein Instrument zur Mitarbeitergewinnung nutzen können.
Es scheint die Bereitschaft zu fehlen, selbst bei einer Anschubfinanzierung Kapitalien zu binden.
Die obligatorische arbeitnehmerfinanzierte Spielart der betrieblichen Krankenversicherung ist derzeit noch die absolute Domäne für die Exoten unter den Arbeitgebern.
Die unsicheren Rahmenbedingungen in der Wirtschaft vor dem Hintergrund der Krisen der letzten Jahre und der aktuellen dramatischen Staatsverschuldung in allen europäischen Ländern lassen davor zurückscheuen, sich zusätzliche Verpflichtungen aufzuerlegen.
Die Vermeidung des zusätzlichen Arbeitsaufwands einer Ausschreibung und eines Angebotsvergleichs könnte zudem eine Rolle spielen.
Ebenso die Annahme, dass man sich unnötigerweise bemüht und Aufwand treibt, um Angebote machen zu können, die dann niemand nutzen möchte.
Tarifangebote der betrieblichen Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung bietet im wesentlichen 2 mögliche Tarifvarianten an, zwischen den gewählt werden kann, Tarife mit und ohne Alterungsrückstellungen.
Tarife mit Alterungsrückstellungen
Eine Alterungsrückstellung kann einen Prämienanstieg im Alter auch nicht effektiv verhindern, sodass die in jungen Jahren günstigere Prämie ohne Alterungsrückstellung für viele als das geeignetere Angebot erscheint, es besteht Wahlfreiheit. Der Kunde kann aussuchen, und es gibt keinen Grund und auch EU rechtlich gar keine Rechtsgrundlage, diese Wahlfreiheit innerhalb der PKV zu beschränken.
Hinzu kommt, dass nur jeder vierte Versicherte in Deutschland ein Alter erreicht, bei dem sich die Alterungsrückstellungen auszahlen. Der überwiegende Teil der Versicherungen wird noch vor dem 65. Lebensjahr beendet.
Folge: Die bis zu mehr als 50 % höhere Prämie durch Alterungsrückstellungen wurde dann vergebens bezahlt.
Denn nach wie vor gilt in der Zusatzversicherung: Verlässt man die Tarifgemeinschaft eines betrieblichen Krankenversicherung vorzeitig durch Kündigung und Wechsel, verliert man auch seinen Anspruch auf Deckungsrückstellungen. Die Gesundheitsreform im Jahr 2007 hat hier nur teilweise für Abhilfe gesorgt.
In der Krankenvollversicherung wird wenigstens ein Teil der Rückstellungen beim Wechsel mitgenommen, die Tarife der Zusatzpolicen bleiben hiervon jedoch unberührt.
Bei Tarifen mit Alterungsrückstellung ist der Versicherte vor Beitragserhöhungen nicht gefeit. Anders als bei den von Alterungsrückstellungen befreiten Tarifen ist die Höhe der Anpassung bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen aber viel schwieriger zu prognostizieren.
Denn es stellt sich nachträglich oftmals heraus, dass die gebildete Rückstellung zu gering war und auch rückwirkend aufgestockt werden musste, nicht selten sind dann zusätzliche Beitragserhöhungen von 20 % und mehr allein deshalb erforderlich.
Gründe sind z.B. in den zu geringen Kapitalerträgen aus den Kapitalanlagen, also der lang andauernden Niedrigzinsphase oder auch der weiter zunehmenden Langlebigkeit der Bundesbürger zu sehen. Überraschend hohe Beitragsanpassungen in den letzten Jahren haben oft hierin ihre Ursachen gehabt.
Hinweis
Die bis zum Rentenalter eingesparten Beiträge ohne Alterungsrückstellung können für einen besseren Risikoschutz oder für eine flexiblere zusätzliche Altersvorsorge angelegt werden. Durch diese Entkoppelung von Risikoabsicherung und Sparvorgang stehen sie dann mit Zinsen im Alter unabhängig von der Zusatzversicherung zur Verfügung.
Tarife ohne Alterungsrückstellungen
Bei den Tarifen ohne Alterungsrückstellungen kann die Steigerung der Beitragshöhe mit zunehmendem Alter anhand der altersabhängigen Beitragstabellen gut vorausgesehen werden. Der Versicherungsnehmer weiß somit aufgrund der Tariftabellen, welche Beitragserhöhungen aufgrund des steigenden Alters auf ihn zukommen.
Die größten Gewinner der Tarife ohne Alterungsrückstellung sind etwa Migranten, die im Alter in die Heimatländer auswandern. Sie bleiben von den hohen Prämien somit weitgehend verschont.
Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellungen hat es der Kunde dadurch selbst in der Hand, entsprechende Reserven anzulegen. Die bis zum Rentenalter eingesparten Beiträge ohne Alterungsrückstellung wären für eine zusätzliche Altersvorsorge sicherlich sinnvoller angelegt. Jeder Versicherte kann sich seine Alterungsrückstellungen selbst bilden. Da eine Zusatzversicherung ohne Alterungsrückstellungen gerade für junge Menschen zu Beginn wesentlich günstiger ist, kann die Ersparnis gegenüber einer Zusatzversicherung, die Alterungsrückstellungen bildet, auch auf einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto angelegt werden.
Nach einigen Jahren lassen sich aus den selbst gebildeten Alterungsrückstellungen Zahlungen zur Senkung des Risikobeitrages generieren. Bei einer Kündigung der Zusatzversicherung bleibt zudem der Zugriff auf das angesparte Kapital bestehen.
Tarife ohne Alterungsrückstellungen bergen für den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zwar das Risiko, dass er mit zunehmendem Alter der versicherten Personen Beitragssteigerungen riskiert und dies Unmut bei den Betroffenen hervorrufen könnte.
Aber: Gerade bei den Zusatzversicherungen wird das Leistungsverhalten und die Regulierung der Liquidationen entscheidend sein, denn positive Nachrichten über z.B. problemlos abgerechnete Krankenhausaufenthalte oder Implantatversorgung können die Wertigkeit dieser Maßnahmen massiv festigen und steigern. Wichtig sind daher neben vielen anderen Unternehmenskennzahlen und Tarifmerkmalen die Beitragsstabilität der Vergangenheit als Entscheidungskriterium für die Tarifauswahl und eine leistungsfähige Tarifpalette mit gleichzeitig günstigem Preis- Leistungsverhältnis.
Zusatzversicherungen kann der Krankenversicherer in den ersten drei Jahren ordentlich ohne Angabe von Gründen kündigen, sofern er dieses Recht nicht freiwillig vertraglich ausschließt. Wenn die Zusatzversicherung ohne Alterungsrückstellung kalkuliert ist, kann sie sogar von vornherein befristet werden und eine Kündigung des Versicherten drei Jahre lang ausschließen.
Außerdem kann der Krankenversicherer eine betriebliche Gruppenkrankenversicherung sogar im Ganzen kündigen, muss dann aber den Versicherten das Recht einräumen, den Vertrag in einem, eventuell, offenen Einzelversicherungstarif fortzusetzen. Für den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer ist die Kündigungsmöglichkeit abhängig von den vereinbarten Mindestvertragslaufzeiten. Zudem dürfte das Fehlen der Alterungsrückstellungen, die ansonsten verloren gehen würden, bei Unzufriedenheit z.B. mit dem Regulierungsverhalten des Versicherers schneller zu einer Vertragsbeendigung führen.
Hinweis
(Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2006, Az.: III ZR 228/05).
Beitragsaspekte der betrieblichen Krankenversicherung
Die Betriebliche Krankenversicherung stellt zudem eine kostengünstige Variante dar. Die Krankenversicherer bieten Gruppenverträge an, die sich durch niedrigere Kollektivbeiträge deutlich von denen einer normalen privaten Einzel-Zusatzversicherung abheben. Auch ist die Wahrscheinlichkeit und damit Intensität und Höhe von Beitragssteigerungen bei homogen zusammengesetzten Kollektiven deutlich geringer als bei Einzeltarifen.
Beitragsunterschiede
Der Beitrag für eine stationäre Krankenhauszusatzversicherung über einen arbeitgeberfinanzierten Kollektivvertrag beträgt je nach Geschlecht und Alter differenziert rund 50 EUR im Monat. Je nach Steuerklasse muss der Mitarbeiter zwischen 70 und 90 EUR vom Bruttogehalt aufwenden.
Günstiger ist die Tarifvariante ohne Alterungsrückstellung mit rund 20 EUR pro Monat. Übernimmt der Arbeitgeber auch diese Kosten, dann entstehen für den Mitarbeiter im schlechtesten Fall die Steuern durch den sog. geldwerten Vorteil, je nach Steuerklasse zwischen 5 und 8 EUR.
Hinweis
Unisex-Tarife
Seit Ende 2012 wird es nur noch Unisex-Tarife geben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 1. März 2011 (Rechtssache C-236/09) festgelegt, dass seitens der Krankenversicherer nur noch Unisex Tarife für die Betriebliche Krankenversicherung angeboten werden dürfen und spätestens zum 21.12.2012 eine Umsetzung in nationales Recht erfolgt sein muss.
Die EuGH Richter stellten zudem fest, dass unterschiedliche Prämien für Männer und Frauen diskriminierend wirken und unzulässig sind. Es wird damit ein wesentliches Risikomerkmal neben vielen anderen möglichen für die risikogerechte Prämienfindung abgeschafft.
In der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zahlen Frauen derzeit noch deutlich höhere Prämien als Männer (längere Lebenserwartung, Schwangerschaft). Die PKV befürchtet, dass die Unisex-Tarife zum Wechsel aus den Alttarifen in die neuen Unisex Tarife bei Frauen führen könnten, deshalb sollten Unisex-Tarife, so zumindest eine Äußerung aus dem Markt, auch für alle bestehenden privaten Krankenversicherungen eingeführt werden.
Hinweis
Da sich in den einzelnen Tarifen i.d.R. mehr Männer als Frauen befinden, könnten sich die Zuschläge für Männer im Rahmen halten.
Betriebliches Gesundheitsmanagement und obligatorische Betriebliche Krankenversicherung
Die Tendenz geht zum betrieblich initiierten Gesundheitsmanagement (BGM), bei dem das Gesundheitsverhalten der Mitarbeiter positiv beeinflusst und die Prävention und Vorsorge, ob bei Zahnprophylaxe zur Vorbeugung von Zahnerkrankungen oder Vorsorgeuntersuchung zur Krebsfrüherkennung, in den Fokus gerückt werden. Dabei stehen im Mittelpunkt:
das Ausfallmanagement und die Verminderung von Fehlzeiten,
der Erhalt und die Verbesserung der Gesundheit der Belegschaft,
die Erhöhung der Bindung an das Unternehmen.
Alle diese Überlegungen dürften zukünftig verstärkt in so manchem Unternehmen angestellt werden. Oftmals wird dann zusätzlich der Weg über eine rabattierten betriebliche Kollektiv- oder Gruppenkrankenzusatzvertrag gegangen, der entsprechende Tarifauswahlmöglichkeiten bereithält.
Noch konsequenter ist allerdings die Einführung einer obligatorischen Zusatzversicherung für die gesamte Belegschaft, abgesehen von denen, die privat krankenversichert sind oder den bereits vereinbarten privaten Krankenzusatzschutz beibehalten wollen. Wenn so auf einen Schlag Hunderte oder Tausende Mitarbeiter versichert werden, verzichtet die Betriebliche Krankenversicherung auf jedwede Art von Gesundheitsprüfung. Das gilt auch in einem zeitlichen Korridor von zwei Monaten für Familienangehörige der Belegschaft.
Hinweis
Unabhängig von der Versteuerung als geldwerter Vorteil oder per Pauschalsteuer kann die Kombination von betrieblich veranlasster und unterstützter Gesundheitsvorsorge und Absicherung über entsprechend ausgestalteten Versicherungsschutz via Arbeitgeber zukünftig ein Aspekt sein, um so den "War for Talents" positiv für das jeweilige Unternehmen zu gestalten.
Vorgehensweise und innerbetriebliche Umsetzung
In der Regel werden sich Geschäftsleitung und Betriebsrat dahingehend verständigen, dass vor dem Hintergrund zunehmender Leistungseinschränkungen in der GKV die entstandenen Lücken zumindest teilweise durch die Betriebliche Krankenversicherung geschlossen werden sollten. In einem solchen Kollektivvertrag tritt der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen als Versicherungsnehmer auf. Die Meldung der Mitarbeiter erfolgt anhand von Excel Meldelisten direkt an die Betriebliche Krankenversicherung.
Der Arbeitgeber versichert möglichst seine gesamte Belegschaft zu rabattierten Konditionen (mind. 5 %), bietet ggf. auch den engsten Familienangehörigen der Belegschaft den Versicherungsschutz an (gegen Eigenbeitrag) und setzt den Beitrag als Betriebsausgaben ab. Der Mitarbeiter erhält sofortigen Versicherungsschutz durch die Betriebliche Krankenversicherung und bewertet diesen ggf. höher als eine Gehaltserhöhung.
Für Zeiten, in denen der Arbeitgeber dem Mitarbeiter länger als sechs Monate kein Arbeitsentgelt zahlt (z.B. während der Elternzeit), wird kein Beitrag aufgewendet. Es besteht dann auch kein Versicherungsschutz mehr. Alternativ kann der Mitarbeiter den Versicherungsschutz jedoch durch Zahlung eigener Beiträge aufrechterhalten. Soweit zu einem späteren Zeitpunkt wieder Arbeitsentgelt bezogen wird, übernimmt der Arbeitgeber wieder bei der obligatorischen, arbeitgeberfinanzierten Variante die Beitragszahlung.
Hinweis
Eine positiv verlaufende Leistungsabrechnung und Kostenübernahme durch die Betriebliche Krankenversicherung kann bei Bekanntwerden innerhalb der Belegschaft die positive Grundstimmung noch verstärken.