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DBV Betriebshaftpflicht Versicherung

Betriebshaftpflicht Versicherung

Durch die DBV Betriebshaftpflicht Versicherung gut und günstig versichert

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Betriebshaftpflicht Versicherung

DBV Betriebshaftpflicht Versicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Als Betriebs- oder Firmeninhaber sollten Sie bedenken, dass die durch Ihr Unternehmen verursachten Schäden und die sich daraus möglichen Schadenersatzforderungen keine Begrenzung kennen Ihre Existenz gefährden können. Daher gehört eine Betriebshaftpflicht Versicherung mit zu den wichtigsten Versicherungsformen eines jeden Unternehmen.

Dabei übernimmt Sie auch eine Rechtsschutzfunktion, welche den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Betriebsangehörigen vor dem Risiko unberechtigter Haftpflichtansprüche von dritten Personen schützt. Die Betriebshaftpflicht Versicherung leistet bei berechtigten Ansprüchen Dritter Schadenersatz.

In der Betriebshaftpflicht Versicherung werden die Haftungsrisiken von
Kleiner grüner Haken Unternehmern,
Kleiner grüner Haken Freiberuflern,
Kleiner grüner Haken Gewerbetreibenden und
Kleiner grüner Haken Handwerkern versichert.

Beispiele
Neben dem Einzelunternehmer bzw. dem Unternehmen sind alle Angestellten und Betriebsangehörige in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit versichert. Mitarbeiter haften nicht für Schäden, die durch sie verursacht werden, sondern das Unternehmen bzw. der Gewerbetreibende. Die Betriebshaftpflicht Versicherung versichert genau diese Haftungsrisiken.

Grüner Pfeil nach rechts Versicherter Personenkreis
Versichert im Rahmen der Betriebshaftpflicht Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer:
Kleiner grüner Haken gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers in dieser Funktion,
Kleiner grüner Haken leitende Angestellte,
Kleiner grüner Haken alle Betriebsangehörigen
in Ausübung der beruflichen Tätigkeiten.

Grüner Pfeil nach rechts Versicherte Risiken
Standardmäßig ist das Betriebsstättenrisiko, hier insbesondere die Haftung bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, einschließlich des Haftungsrisikos als Besitzer des Betriebsgrundstückes versichert.

Je nach Betriebshaftpflicht Versicherung und Konzept können diverse Risiken bedarfsgerecht versichert werden, z.B.
Kleiner grüner Haken Auslandsschäden
Kleiner grüner Haken Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
Kleiner grüner Haken Be- und Entladeschäden
Kleiner grüner Haken Leitungsschäden
Kleiner grüner Haken Senkungsschäden
Kleiner grüner Haken Schäden an gemieteten Gebäuden
Kleiner grüner Haken nicht versicherungspflichtige Kfz und Arbeitsmaschinen
Kleiner grüner Haken Produkthaftpflicht
Kleiner grüner Haken Umweltrelevante Anlagen

Die versicherten Risiken werden im Versicherungsantrag bzw. im Versicherungsschein der Betriebshaftpflicht Versicherung aufgezählt oder mithilfe einer Betriebsbeschreibung pauschal erfasst. Vermögenschäden, die nicht Folge von Sach- oder Personenschäden sind, müssen gesondert versichert werden.

Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Zahl der im Betrieb tätigen Personen, der Jahreslohn- und Gehaltssumme oder der Summe des Jahresumsatzes. Der Betrieb wird jährlich zur aktuellen Meldung der Risiken aufgefordert. Die Prämie in der Betriebshaftpflicht Versicherung kann und sollte vom Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsunternehmen ausgehandelt werden. Der Verhandlungsspielraum ist, wenn Selbstbeteiligungen vereinbart werden, erheblich.

Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der DBV Betriebshaftpflicht Versicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.

DBV Betriebshaftpflicht Versicherung - Tipps und Infos

Unerheblich für die Betriebshaftpflicht Versicherung ist es, ob der Sachschaden durch eine menschliche Tätigkeit oder durch eine Naturkatastrophe eingetreten ist. Es genügt auch, dass eine der ausgeschlossenen Ursachen im Zusammenwirken mit anderen Ursachen im normalen Geschehensablauf als adäquat für den eingetretenen Schaden anzusehen ist. Unter Abwasser im Sinne der Ausschlussklausel ist Wasser zu verstehen, das infolge einer Beeinflussung in seiner Brauchbarkeit gemindert worden ist und deshalb abgeleitet wird.

Neben den, wichtigsten Deckungsausschlüssen und Deckungserweiterungen, auf deren Vorhandensein der VN vorrangig achten sollte, führen BHP häufig noch zusätzliche Bestimmungen über Deckungsein- und -ausschlüsse auf, z.B.: Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des VN aus der Beauftragung von Subunternehmern, Seine eigene gesetzliche Haftpflicht muss der Subunternehmer über eine von ihm selbst abgeschlossene Betriebshaftpflicht Versicherung decken.

In der DBV Betriebshaftpflicht Versicherung großer Unternehmen mit internationalen Aktivitäten wird als Versicherungsfall mitunter das Anspruchserhebungsprinzip gewählt. Dieses stammt aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum und wird dort Claims-made Prinzip genannt. Hiernach ist Versicherungsfall die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den VN während des Versicherungsjahres, die auf während dieses Zeitraums begangenen Verstößen bzw. Ereignissen beruhen. Ein auf Claims-made-Basis abgeschlossener Vertrag kann mit einer Rückwärtsdeckung ausgestattet werden.

Für Schäden am Ladegut besteht insoweit Versicherungsschutz durch die Betriebshaftpflicht Versicherung, als die Ladung nicht für den VN bestimmt ist, es sich nicht um Erzeugnisse des Versicherungsnehmers bzw. von ihm, in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten gelieferte Sachen handelt oder der Transport der Ladung nicht vom VN bzw. in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten übernommen wurde. An der Laderampe des VN wird ein Lkw eines Zulieferers entladen. Ein Angestellter des VN lässt eine Kiste fallen, die an dem zu entladenden Lkw einen Lackschaden verursacht.

Das Ergebnis der Prüfung ist beim Hersteller zu dokumentieren und aufzubewahren. Der jeweilige Abnehmer führt eine Prüfung der empfangenen Lieferungen auf Identität und äußerlich erkennbare Transportschäden durch. Es besteht eine Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge offener Mängel. Nicht unüblich ist es in der betrieblichen Praxis ferner, dass ein Zulieferer mit seinem durch die DBV Betriebshaftpflicht Versicherung versicherten Abnehmer die Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfristen (z.B. fünf Jahre statt drei Jahre bei Kaufverträgen) vereinbart.

Bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung verliert der VN seinen Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des VN entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Gemäß Ziff. 28 AHB darf der Freistellungsanspruch des VN bzw. der mitversicherten Personen vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung der Betriebshaftpflicht Versicherung weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist aber zulässig.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebshaftpflicht Versicherung

Bei Tätigkeiten an Teilen einer beweglichen Sache erfasst der Ausschlusstatbestand die Sache insgesamt. Demnach ist z.B. die gesamte Heizungsanlage beim Ausbau eines Steuerelementes Ausschlussobjekt. Bei unbeweglichen Sachen greift die Tätigkeitsschadenklausel der Betriebshaftpflicht Versicherung nur insoweit ein, als diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar Gegenstand der Tätigkeit gewesen sind. Unbewegliche Sachen sind vor allem Grundstücke und Gebäude, bei denen eine massive Verbindung mit dem Erdboden besteht.

Gemäß Ziff. 7.1 AHB, die auf die gesetzliche Regelung des § 103 VVG zurückzuführen ist, sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, ausgeschlossen. Im Umkehrschluss lässt sich aus der Vorsatzausschlussklausel ableiten, dass die DBV Betriebshaftpflicht Versicherung jede Art von Fahrlässigkeit deckt, also auch grobe Fahrlässigkeit. Vorsatz im Sinne von Ziff. 7.1 AHB setzt wie auch sonst im Zivilrecht das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges, nämlich der Herbeiführung der Schadenfolgen voraus.

Will die Betriebshaftpflicht Versicherung die Ersatzleistung dem Geschädigten direkt zukommen lassen, ist hierzu auch bereits deshalb das Einverständnis des VN erforderlich, weil nicht auszuschließen ist, dass auch gegenüber dem Geschädigten eine gleichartige Forderung aus einem Schuldverhältnis zusteht, die er gegen den Schadenersatz aufrechnen möchte. Würde die Betriebshaftpflicht Versicherung eigenmächtig an den Geschädigten leisten und damit dem VN die Aufrechnungsmöglichkeit nehmen, müsste er diesem gegenüber für die Befriedigung seiner Forderungen an den Geschädigten haften.

Ziff. 7.14 AHB beinhaltet einen Ausschluss für Haftpflichtansprüche aus der Betriebshaftpflicht Versicherung wegen Sachschäden, die entstehen durch Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche Abwässer handelt, Senkung von Grundstücken, Erdrutschungen, Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer. Mit dieser Bestimmung wollen die Versicherer Schäden ausgrenzen, deren Ursprung und Zurechenbarkeit häufig nur sehr schwer nachzuvollziehen und nachzuweisen ist. Der Ausschluss erfasst nicht nur den unmittelbar verursachten Sachschaden, sondern auch die Folgeschäden.

Die Verklammerung mehrer Serienteilschäden zu einem einzigen Schaden hat zur Folge, dass der Eintritt der Serienteilschäden während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags erfolgen muss. Treten nicht alle Serienteilschäden im Versicherungszeitraum ein, sondern ein Teil vor und/oder nach dieser Zeit, dann werden lediglich die im Versicherungszeitraum eintretenden Teilschäden zu einem Schaden zusammengezogen, während die anderen ungedeckt bleiben. Die Serienschadenproblematik spielt besonders in der Betriebshaftpflicht Versicherung eine Rolle.

Der Haftpflichtversicherer hat unbegründete Schadenersatzansprüche Dritter abzuwehren. Im Falle eines Rechtsstreits zwischen dem Dritten und dem VN hat der Versicherer den Prozess im Namen des VN zu führen und die hierbei anfallenden Kosten zu tragen. Unbegründet sind Schadenersatzansprüche z.B. dann, wenn das Gesetz dem Geschädigten keine Anspruchsgrundlage bietet oder wenn ein Tatbestandsmerkmal einer Anspruchsgrundlage (z.B. Verschulden) fehlt. Gemäß Ziff. 5.2 AHB gilt die DBV Betriebshaftpflicht Versicherung als bevollmächtigt Erklärungen im Namen des VN abzugeben.

DBV Betriebshaftpflicht Versicherung - Empfehlungen und Tipps

Die Betriebshaftpflicht Versicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DBV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DBV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DBV Betriebshaftpflicht Versicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Betriebshaftpflicht Versicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Degenia Betriebshaftpflicht Versicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebshaftpflicht Versicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die DBV Betriebshaftpflicht Versicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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