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Betriebshaftpflicht Versicherung
InterRisk Betriebshaftpflicht Versicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Als Betriebs- oder Firmeninhaber sollten Sie bedenken, dass die durch Ihr Unternehmen verursachten Schäden und die sich daraus möglichen Schadenersatzforderungen keine Begrenzung kennen Ihre Existenz gefährden können. Daher gehört eine Betriebshaftpflicht Versicherung mit zu den wichtigsten Versicherungsformen eines jeden Unternehmen.
Dabei übernimmt Sie auch eine Rechtsschutzfunktion, welche den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Betriebsangehörigen vor dem Risiko unberechtigter Haftpflichtansprüche von dritten Personen schützt. Die Betriebshaftpflicht Versicherung leistet bei berechtigten Ansprüchen Dritter Schadenersatz.
In der Betriebshaftpflicht Versicherung werden die Haftungsrisiken von
Unternehmern,
Freiberuflern,
Gewerbetreibenden und
Handwerkern versichert.
Beispiele
Neben dem Einzelunternehmer bzw. dem Unternehmen sind alle Angestellten und Betriebsangehörige in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit versichert. Mitarbeiter haften nicht für Schäden, die durch sie verursacht werden, sondern das Unternehmen bzw. der Gewerbetreibende. Die Betriebshaftpflicht Versicherung versichert genau diese Haftungsrisiken.
Versicherter Personenkreis
Versichert im Rahmen der Betriebshaftpflicht Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer:
gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers in dieser Funktion,
leitende Angestellte,
alle Betriebsangehörigen
in Ausübung der beruflichen Tätigkeiten.
Versicherte Risiken
Standardmäßig ist das Betriebsstättenrisiko, hier insbesondere die Haftung bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, einschließlich des Haftungsrisikos als Besitzer des Betriebsgrundstückes versichert.
Je nach Betriebshaftpflicht Versicherung und Konzept können diverse Risiken bedarfsgerecht versichert werden, z.B.
Auslandsschäden
Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
Be- und Entladeschäden
Leitungsschäden
Senkungsschäden
Schäden an gemieteten Gebäuden
nicht versicherungspflichtige Kfz und Arbeitsmaschinen
Produkthaftpflicht
Umweltrelevante Anlagen
Die versicherten Risiken werden im Versicherungsantrag bzw. im Versicherungsschein der Betriebshaftpflicht Versicherung aufgezählt oder mithilfe einer Betriebsbeschreibung pauschal erfasst. Vermögenschäden, die nicht Folge von Sach- oder Personenschäden sind, müssen gesondert versichert werden.
Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Zahl der im Betrieb tätigen Personen, der Jahreslohn- und Gehaltssumme oder der Summe des Jahresumsatzes. Der Betrieb wird jährlich zur aktuellen Meldung der Risiken aufgefordert. Die Prämie in der Betriebshaftpflicht Versicherung kann und sollte vom Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsunternehmen ausgehandelt werden. Der Verhandlungsspielraum ist, wenn Selbstbeteiligungen vereinbart werden, erheblich.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der InterRisk Betriebshaftpflicht Versicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
InterRisk Betriebshaftpflicht Versicherung - Tipps und Infos
Es ist auch möglich, Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen durch sonstige Ursachen (d.h. außer Brand, Explosion etc.) bei einer eingeschränkten
Deckungssumme (zum Beispiel 50.000 EUR) mitzuversichern. In Einzelfällen sind Versicherer auch bereit, Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen
Sachen (Gerätschaften etc.) bei einer Deckungssumme von z.B. 10.000 EUR durch folgende Zusatzklausel einzuschließen. Eingeschlossen ist die gesetzliche
Betriebshaftpflicht Versicherung des Versicherungsnehmers.
Ausschluss von Schäden, die durch Brand oder Explosion solcher Stoffe entstehen, bei deren Behandlung der in Anspruch Genommene vorsätzlich gegen behördliche
Vorschriften verstoßen hat. Es empfiehlt sich, diesen Ausschluss durch eine Vereinbarung abzumildern, wonach in derartigen Fällen für den VN die Deckung
bestehen bleibt, wenn der zum Schaden führende Verstoß von seinen Beauftragten ohne sein Wissen oder gegen seinen Willen begangen wurde. Das
Kfz Haftpflichtrisiko wird in der Betriebshaftpflicht Versicherung durch die sog. große Benzinklausel ausgegrenzt.
Die AHB der InterRisk Betriebshaftpflicht Versicherung enthalten einige Regelungen, die vermeiden sollen, dass der VN seinen Versicherungsschutz alleine deswegen verliert, weil sich das ursprünglich
vorhandene Haftungsrisiko quantitativ oder qualitativ geändert hat. Gemäß Ziff. 3.1 Abs. 2 AHB erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die gesetzliche
Haftpflicht aus Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos. Es handelt sich hier um besondere Erscheinungsformen der in den §§ 23 ff. VVG
geregelten Erhöhung der versicherten Gefahr.
Für die hierauf gerichteten Schadenersatzansprüche seines Kunden hat Unternehmen X trotz im Versicherungsvertrag zur Betriebshaftpflicht Versicherung vereinbarter Tätigkeitsschadenklausel keinen
Versicherungsschutz. Gemäß Ziff. 7.12 AHB sind ausgeschlossen Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen
mit energiereichen ionisierenden Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen). Die sog. Strahlenrisiken werden wegen ihres
speziellen Charakters nicht im Rahmen der üblichen AHB berücksichtigt.
Dieser Ausschluss ist eine spezielle Ausprägung des Erfüllungsausschlusses der Ziff. 1.2 AHB zur InterRisk Betriebshaftpflicht Versicherung. Er bezieht sich auf Fälle, in denen das gelieferte Produkt
zunächst einwandfrei erschien, später aber durch eine in der Herstellung oder Lieferung liegende Ursache schadhaft wurde. Ein Hersteller liefert an einen
Kunden eine Maschine, die einwandfrei ist, deren Gebrauchsanweisung aber Druckfehler enthält. Der Kunde hält sich an die Gebrauchsanweisung und lässt die
Maschine daher mit zu hoher Drehzahl arbeiten, sodass sie beschädigt wird.
Der Deckungsanspruch des VN verjährt gemäß Ziff. 30.1 AHB nach drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den Vorschriften des BGB. Ist ein Anspruch
aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung gemäß Ziff. 30.2 AHB von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu
dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht. Für den Vertrag zur Betriebshaftpflicht Versicherung gilt gemäß Ziff. 32 AHB deutsches
Recht. Die Fristberechnung richtet sich nach BGB.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebshaftpflicht Versicherung
Das Risiko von Tätigkeitsschäden trifft in erster Linie Bauunternehmen, Bauhandwerker und Unternehmen, die Montagearbeiten auf fremden Grundstücken ausführen.
Aber auch andere Unternehmen, die z.B. auf fremden Grundstücken Arbeiten durchführen und dabei mit fremden Sachen in Berührung kommen, sollten den
Deckungsausschluss der Ziff. 7.7 AHB nicht vernachlässigen. Schließlich können Tätigkeitsschäden auch eintreten, wenn fremde Sachen auf dem
Betriebsgrundstück des VN der Betriebshaftpflicht Versicherung beschädigt werden.
Dies wirkt sich vor allem bei Unternehmen aus, deren Leistungspflicht sich auf die schlüsselfertige Erstellung von Gebäuden bezieht. Haftpflichtansprüche
wegen Schäden, die an den vom VN (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen
Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache herbeigeführt wurden, sind gemäß Ziff. 7.8 Abs. 1 S. 1 AHB vom
Versicherungsschutz durch die InterRisk Betriebshaftpflicht Versicherung ausgeschlossen.
Der Inhalt des dem VN geschuldeten Versicherungsschutzes und das versicherte Interesse des VN ergibt sich für die Betriebshaftpflicht Versicherung aus den §§ 100 ff.
VVG und aus Ziff. 5 AHB. Gemäß § 100 VVG ist die Betriebshaftpflicht Versicherung verpflichtet, den VN von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten aufgrund der
Verantwortlichkeit des VN für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren. Ziff.
5.1 AHB konkretisiert dies dahingehend, dass der Versicherungsschutz.
Ziff. 7.14 AHB beinhaltet einen Ausschluss für Haftpflichtansprüche aus der Betriebshaftpflicht Versicherung wegen Sachschäden, die entstehen durch Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche
Abwässer handelt, Senkung von Grundstücken, Erdrutschungen, Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer. Mit dieser Bestimmung wollen die
Versicherer Schäden ausgrenzen, deren Ursprung und Zurechenbarkeit häufig nur sehr schwer nachzuvollziehen und nachzuweisen ist. Der Ausschluss erfasst nicht
nur den unmittelbar verursachten Sachschaden, sondern auch die Folgeschäden.
Wegen mangelhafter Reinigung verbleiben Verunreinigungen in der Abfüllanlage einer Molkerei zurück. Daraufhin erkranken 20 Personen nach dem Genuss von in
Verpackungen abgefüllter Milch. Was Waren mit gleichen Mängeln sind, bestimmt sich im Übrigen nach der Verkehrsauffassung, wobei als Kriterien z.B. folgende
Übereinstimmungen im Rahmen der Betriebshaftpflicht Versicherung herangezogen werden können: Herkunft, verwendetes Material, Bestandteile, vorgesehener Verwendungszweck. Daraus folgt, dass der Begriff
der Gleichheit eng auszulegen ist.
Das kommt vor allem vor, wenn das versicherte Risiko fortfällt, z.B. durch dauernde und endgültige Aufgabe des Betriebs. Um diese Deckungslücke weitgehend
zu schließen, sollte eine sog. Nachhaftungsklausel in den Versicherungsvertrag zur InterRisk Betriebshaftpflicht Versicherung aufgenommen werden. Wird der Versicherungsvertrag allein aus den Gründen der
endgültigen und völligen Betriebs- und / oder Produktions- und Lieferungseinstellung beendigt, gilt folgende Vereinbarung. Für Versicherungsfälle durch vor
Beendigung des Versicherungsvertrages hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse.
InterRisk Betriebshaftpflicht Versicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebshaftpflicht Versicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die InterRisk Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der InterRisk Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "InterRisk Betriebshaftpflicht Versicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebshaftpflicht Versicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Invers Betriebshaftpflicht Versicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebshaftpflicht Versicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die InterRisk Betriebshaftpflicht Versicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.