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Brillenversicherung

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Informationen und Vergleich über die Brillenversicherung

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Brillenversicherung

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Seit dem 01.01.2004 erhalten nur noch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie stark sehbehinderte Erwachsene einen Zuschuss ihrer Krankenkasse für eine Brille. Gläser und Brillengestell können zusammen leicht mehrere hundert Euro kosten. Diese Versicherungslücke wird von einigen wenigen Krankenversicherern inzwischen mit Versicherungslösungen geschlossen.

So wird bei einem Anbieter in Kooperation mit einer Krankenkasse ein Zuschuss zur neuen Brille von bis zu 250 EUR gezahlt. In den ersten beiden Jahren ist der Zuschuss jedoch noch begrenzt: Im ersten Jahr nach Abschluss der Brillenversicherung gibt es nur 125 EUR, im zweiten Jahr nur 175 EUR und erst ab dem dritten Jahr 250 EUR. Der Zuschuss fließt maximal alle drei Jahre und bei diesem Angeobt immer nur dann, wenn ein Augenarzt oder ein zugelassener Optiker feststellt, dass der Versicherte eine Brille benötigt, um eine Sehschwäche oder Sehbehinderung auszugleichen.

Der Brillenzuschuss erstreckt sich auch auf eine Entspiegelung oder Tönung der Brille. Leistungen aus der Brillenversicherung werden bei einem anderen Anbieter alle drei Jahre unabhängig von einer Verschlechterung der Sehstärke gewährt. Demnach bekäme ein Versicherter den Brillenzuschuss auch dann, wenn seine Sehschwäche seit dem letzten Zuschuss konstant geblieben ist. Ist die Brille nur beschädigt, etwa weil ein Bügel abgebrochen ist, wird dafür allerdings nicht geleistet. Auch für Zweitbrillen, Sonnenbrillen oder Sehhilfen für den Arbeitsplatz gibt es keinen Zuschuss.

Hinweis
Einige Anbieter übernehmen z.B. 100 % der Brillenkosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 EUR innerhalb von zwei Jahren. Den Versicherungsschutz über eine Zusatzversicherung gibt es dabei allerdings i.d.R. nur in einem Versicherungspaket zusammen mit z.B. Zuschüssen zu Kosten für Behandlungen von Heilpraktikern.

Weitere Leistungsangebote der Brillenversicherung

Andere Leistungsangebote kombinieren die Sehstärkenveränderung (ab 0,5 Dioptrien) mit einer Bruch- und Beschädigungsabsicherung, wobei nach Ablauf von zwei Jahren Anspruch auf eine neue Brille besteht. Sofort nach Abschluss der Versicherung besteht Anspruch auf eine neue Brille aus einer bestimmten Brillen-Kollektion in Metall oder Kunststoff mit drei Jahren Garantie.

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