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D&O Versicherung
DKV D&O Versicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten von Unternehmensleitern und die persönliche Verantwortlichkeit für die Folgen ihres Handelns beschäftigen die Fachwelt und die Öffentlichkeit. Den rechtlichen Hintergrund bilden die einschlägigen Haftungsvorschriften des Gesellschaftsrechts, das insbesondere in § 93 AktG und § 43 GmbHG eine scharfe Haftung von Vorständen und Geschäftsführern vorsieht.
Zur Absicherung dieser Haftungsrisiken bieten Versicherer mit der sogenannte D&O Versicherung (directors and officers liability insurance) eine spezielle Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter an. Die Bezeichnung D&O leitet sich von ihrer Herkunft aus dem anglo-amerikanischen Versicherungsmarkt ab.
Die D&O Versicherung schützt die versicherten Organmitglieder, wenn sie persönlich für fahrlässig verursachte Vermögensschäden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Unternehmen schließen eine D&O-Versicherung für ihre Organmitglieder vor allem aber auch im Interesse der finanziellen Realisierung eigener Schadenersatzansprüche gegen ihre Führungskräfte und somit zum Schutz des Gesellschaftsvermögens ab. Diese besondere Deckungskonstellation und die Interessenlage der Beteiligten macht zugleich die Komplexität der D&O-Versicherung aus.
Der im Rahmen einer D&O Versicherung gebotene Versicherungsschutz richtet sich im Wesentlichen nach
den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG),
den (unverbindlichen) Allgemeine Bedingungen für die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV),
den individuellen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Versicherung, sowie
den im Einzelfall getroffenen individuellen Vereinbarungen.
Die am Versicherungsmarkt gängigen Bedingungswerke sind hinsichtlich Aufbau und Inhalt nicht einheitlich ausgestaltet. Das ist zum einen darauf zurückzuführen, dass die Risikoverhältnisse und die Deckungsbedürfnisse bei der Vielzahl und der Vielfalt der Unternehmen mit einem Standard-Bedingungswerk nicht aufgefangen werden könnten. Zum anderen herrscht in der D&O-Versicherung ein erheblicher Bedingungswettbewerb unter den Versicherern, die eine D&O-Versicherung häufig als Türöffner für den Vertrieb weiterer betrieblicher Versicherungen einsetzen möchten.
Gegenstand der D&O-Versicherung
Die Aufgabe der D&O-Versicherung besteht darin, die versicherten Unternehmensleiter für den Fall einer – gerichtlichen oder außergerichtlichen – Inanspruchnahme wegen eines Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (z.B. Haftung eines GmbH-Geschäftsführers aus § 43 Abs. 2 GmbHG oder Haftung eines Vorstandsmitglieds aus § 93 Abs. 2 AktG) zu schützen.
Hinweis
Einige Versicherungsgesellschaften regeln ergänzend, dass entsprechender Versicherungsschutz auch für eine Inanspruchnahme aufgrund vertraglicher Haftpflichtbestimmungen gilt, soweit diese nicht über den Umfang gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen hinausgehen.
Wie jede Haftpflichtversicherung beinhaltet die D&O-Versicherung zwei Deckungskomponenten zugunsten der versicherten Personen, nämlich die
Befriedigungsfunktion und die
Rechtsschutz- bzw. Abwehrfunktion.
Die D&O-Versicherung leistet also zum einen Schadenersatz bei berechtigten Ansprüchen und zum anderen bietet sie Abwehrschutz bei unberechtigten Ansprüchen wegen Vermögensschäden.
Durch die Befriedigungsfunktion unterscheidet sich die D&O-Versicherung grundlegend von der Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung, die den versicherten Organmitgliedern lediglich eine Abwehrdeckung zur Verfügung stellt.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der DKV D&O Versicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
DKV D&O Versicherung - Tipps und Infos
Gemäß Ziff. 7.6 AHB bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden
Vermögensschäden, die der VN gemietet, geleast, gepachtet, geliehen durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder die Gegenstand eines besonderen
Verwahrungsvertrages sind. Schäden an Sachen Dritter, deren Innehabung auf einem der erwähnten Rechtsverhältnisse beruht, werden somit im Prinzip wie Schäden
an eigenen Sachen behandelt, die nicht Gegenstand der D&O Versicherung sind.
Einzelheiten der vertraglichen Gestaltung stehen im Mittelpunkt des dritten Teils des Beitrags zur D&O Versicherung. Die Frage der Wahl der
richtigen Deckungssumme gehört ebenso dazu wie die Themen Obliegenheiten, Nebenrisiken, Prämie sowie Vertragsdauer und Kündigung. Die Leistungspflicht des
Versicherers wird der Höhe nach durch die vereinbarten Deckungssummen begrenzt. Dies gilt sowohl für die sog. Hauptdeckungssummen als auch für die sog.
Sublimits, also die für bestimmte Risikobereiche regelmäßig niedriger angesetzten Deckungssummen.
Die DKV D&O Versicherung deckt zunächst typischerweise das allgemeine Betriebsstättenrisiko des Unternehmens. Ein Straßenbauunternehmer
vergisst die Anbringung einer Absperrung, ein Fußgänger zieht sich beim Sturz Verletzungen zu. Eine Warengenossenschaft baut eine neue Lagerhalle. Ein Kind
fällt in eine ungesicherte Baugrube und verletzt sich schwer. Der Monteur eines Gerüstbauunternehmens lässt einen Schraubenschlüssel fallen. Ein Passant
wird hierbei verletzt.
Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten sind gemäß Ziff. 7.15 AHB zur D&O Versicherung ausgeschlossen,
soweit es sich handelt um Schäden aus Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten, Nichterfassen oder fehlendem Speichern von
Daten, Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch, oder Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen. Von diesem Ausschluss sind alle
Unternehmen betroffen, die elektronische Daten austauschen und übermitteln.
Bei der D&O Versicherung im Heimatland erleidet sie Haarausfall, was auf einen Rezepturfehler zurückzuführen ist. Der Ausschluss in Ziff. 7.9 AHB ist einschlägig.
Angesichts des internationalen Warenaustauschs, der Globalisierung der Geschäftsbeziehungen, der Mobilität der Menschen etc. besteht ein erhebliches
Interesse und Bedürfnis der Betriebe, den Haftpflichtversicherungsschutz abweichend von Ziff. 7.9 AHB auf Auslandsschäden auszudehnen. Deshalb stellen die
Versicherer eine Auslandsschadenklausel in der DKV D&O Versicherung zur Verfügung.
Bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung verliert der VN seinen Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer
berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des VN entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Gemäß Ziff. 28 AHB darf der Freistellungsanspruch
des VN bzw. der mitversicherten Personen vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung der D&O Versicherung weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine
Abtretung an den geschädigten Dritten ist aber zulässig.
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Allgemeine Infos und Tipps über die D&O Versicherung
Der Gentechnikausschluss erfasst nicht nur Risiken, für die nach dem Gentechnikgesetz eine Deckungsvorsorgepflicht besteht, sondern alle GVO, die als Ursache
für Schäden anzunehmen sind. Darüber hinaus sind nicht nur GVO, sondern alle Produkte, die Bestandteile aus GVO enthalten, etc. ausgeklammert. Dieser
Ausschluss betrifft neben Pharmaunternehmen vor allem Lebensmittelbetriebe. Schadenersatzansprüche durch die D&O Versicherung aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten können
ebenso wie Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Namensrechten.
Unternehmen treffen mit ihren gewerblichen Vertragspartnern nicht selten Vereinbarungen zur Abänderung der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß
§ 377 HGB. Solche Absprachen sind häufig in sog. Qualitätssicherungsvereinbarungen zwischen Herstellern und Zulieferern enthalten. Es empfiehlt sich hier
unbedingt, der DKV D&O Versicherung einzubinden. Eine Klausel, mit welcher für derartige Vereinbarungen Deckung im Rahmen der BHP sichergestellt wird,
kann z.B. wie folgt lauten:
Grundlegend wird der Gegenstand der Haftpflichtversicherung in Ziff. 1.1 AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die D&O Versicherung in der
Fassung 2008 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)) gleichzeitig mit dem persönlichen, sachlichen und zeitlichen Risiko
umschrieben. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der VN wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung
eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall).
Damit wird dann auch das Risiko für Unternehmen erhöht, mit den Besonderheiten des US-amerikanischen Haftungsrechts konfrontiert zu werden. Das gilt z.B.
für die bereits erwähnten punitive oder exemplary damages. Aber auch in Rechtsordnungen einiger anderer Staaten sind Haftungsbesonderheiten wie punitive
oder exemplary damages bekannt, z.B. in Israel oder Japan. Vor diesem Hintergrund haben die Versicherer die ursprünglich nur für Exporte nach USA/Kanada
vorgesehenen speziellen Deckungsausschlüsse aus der D&O Versicherung auf im Inland eingetretene Versicherungsfälle.
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall jedoch die Versicherungssumme, so hat die D&O Versicherung gemäß Ziff. 6.6 AHB die
Prozesskosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche zu tragen, und zwar auch dann, wenn es sich um mehrere aus einem
Schadenereignis entstehende Prozesse handelt. Selbstbehalte sind versicherungsvertragliche Vereinbarungen, wonach der VN einen Teil des Haftpflichtschadens
selbst zu tragen hat.
Die AHB der DKV D&O Versicherung enthalten einige Regelungen, die vermeiden sollen, dass der VN seinen Versicherungsschutz alleine deswegen verliert, weil sich das ursprünglich
vorhandene Haftungsrisiko quantitativ oder qualitativ geändert hat. Gemäß Ziff. 3.1 Abs. 2 AHB erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die gesetzliche
Haftpflicht aus Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos. Es handelt sich hier um besondere Erscheinungsformen der in den §§ 23 ff. VVG
geregelten Erhöhung der versicherten Gefahr.
DKV D&O Versicherung - Empfehlungen und Tipps
Die D&O Versicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DKV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DKV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DKV D&O Versicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige D&O Versicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Europa D&O Versicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die D&O Versicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die DKV D&O Versicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.