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D&O Versicherung
DKV D&O Versicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten von Unternehmensleitern und die persönliche Verantwortlichkeit für die Folgen ihres Handelns beschäftigen die Fachwelt und die Öffentlichkeit. Den rechtlichen Hintergrund bilden die einschlägigen Haftungsvorschriften des Gesellschaftsrechts, das insbesondere in § 93 AktG und § 43 GmbHG eine scharfe Haftung von Vorständen und Geschäftsführern vorsieht.
Zur Absicherung dieser Haftungsrisiken bieten Versicherer mit der sogenannte D&O Versicherung (directors and officers liability insurance) eine spezielle Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter an. Die Bezeichnung D&O leitet sich von ihrer Herkunft aus dem anglo-amerikanischen Versicherungsmarkt ab.
Die D&O Versicherung schützt die versicherten Organmitglieder, wenn sie persönlich für fahrlässig verursachte Vermögensschäden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Unternehmen schließen eine D&O-Versicherung für ihre Organmitglieder vor allem aber auch im Interesse der finanziellen Realisierung eigener Schadenersatzansprüche gegen ihre Führungskräfte und somit zum Schutz des Gesellschaftsvermögens ab. Diese besondere Deckungskonstellation und die Interessenlage der Beteiligten macht zugleich die Komplexität der D&O-Versicherung aus.
Der im Rahmen einer D&O Versicherung gebotene Versicherungsschutz richtet sich im Wesentlichen nach
den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG),
den (unverbindlichen) Allgemeine Bedingungen für die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV),
den individuellen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Versicherung, sowie
den im Einzelfall getroffenen individuellen Vereinbarungen.
Die am Versicherungsmarkt gängigen Bedingungswerke sind hinsichtlich Aufbau und Inhalt nicht einheitlich ausgestaltet. Das ist zum einen darauf zurückzuführen, dass die Risikoverhältnisse und die Deckungsbedürfnisse bei der Vielzahl und der Vielfalt der Unternehmen mit einem Standard-Bedingungswerk nicht aufgefangen werden könnten. Zum anderen herrscht in der D&O-Versicherung ein erheblicher Bedingungswettbewerb unter den Versicherern, die eine D&O-Versicherung häufig als Türöffner für den Vertrieb weiterer betrieblicher Versicherungen einsetzen möchten.
Gegenstand der D&O-Versicherung
Die Aufgabe der D&O-Versicherung besteht darin, die versicherten Unternehmensleiter für den Fall einer – gerichtlichen oder außergerichtlichen – Inanspruchnahme wegen eines Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (z.B. Haftung eines GmbH-Geschäftsführers aus § 43 Abs. 2 GmbHG oder Haftung eines Vorstandsmitglieds aus § 93 Abs. 2 AktG) zu schützen.
Hinweis
Einige Versicherungsgesellschaften regeln ergänzend, dass entsprechender Versicherungsschutz auch für eine Inanspruchnahme aufgrund vertraglicher Haftpflichtbestimmungen gilt, soweit diese nicht über den Umfang gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen hinausgehen.
Wie jede Haftpflichtversicherung beinhaltet die D&O-Versicherung zwei Deckungskomponenten zugunsten der versicherten Personen, nämlich die
Befriedigungsfunktion und die
Rechtsschutz- bzw. Abwehrfunktion.
Die D&O-Versicherung leistet also zum einen Schadenersatz bei berechtigten Ansprüchen und zum anderen bietet sie Abwehrschutz bei unberechtigten Ansprüchen wegen Vermögensschäden.
Durch die Befriedigungsfunktion unterscheidet sich die D&O-Versicherung grundlegend von der Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung, die den versicherten Organmitgliedern lediglich eine Abwehrdeckung zur Verfügung stellt.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der DKV D&O Versicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
DKV D&O Versicherung - Tipps und Infos
Es ist auch möglich, Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen durch sonstige Ursachen (d.h. außer Brand, Explosion etc.) bei einer eingeschränkten
Deckungssumme (zum Beispiel 50.000 EUR) mitzuversichern. In Einzelfällen sind Versicherer auch bereit, Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen
Sachen (Gerätschaften etc.) bei einer Deckungssumme von z.B. 10.000 EUR durch folgende Zusatzklausel einzuschließen. Eingeschlossen ist die gesetzliche
D&O Versicherung des Versicherungsnehmers.
Neben den, wichtigsten Deckungsausschlüssen und Deckungserweiterungen, auf deren Vorhandensein der VN vorrangig achten sollte, führen
BHP häufig noch zusätzliche Bestimmungen über Deckungsein- und -ausschlüsse auf, z.B.: Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des VN aus der
Beauftragung von Subunternehmern, Seine eigene gesetzliche Haftpflicht muss der Subunternehmer über eine von ihm selbst abgeschlossene
D&O Versicherung decken.
Auch der Schadenersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB zählt zu den gesetzlichen Haftpflichttatbeständen. § 280 Abs. 1 BGB ist die zentrale Anspruchsgrundlage
für Schadenersatz aufgrund eines Vertrags der DKV D&O Versicherung oder eines anderen Schuldverhältnisses. Diese Vorschrift berücksichtigt auch die bis zum Inkrafttreten der
Schuldrechtsreform am 1.1.2002 in der Rechtsprechung herausgebildeten Grundsätze der Haftung aus culpa in contrahendo (cic) und positiver Vertragsverletzung (pVv).
Das Kriterium der Unmittelbarkeit ist hier eng auszulegen. Die Benutzung einer fremden Sache im Rahmen von Auftragsarbeiten, ohne dass diese ebenfalls
Gegenstand des Auftrages sind (z.B. Benutzung als Materialablagefläche) genügt nicht. Ein durch die D&O Versicherung versicherter Gartenbaubetrieb solle Pflanzenkübel auf einem Parkhaus bepflanzen.
Er schafft mit Hilfe eines Krans Erde auf das oberste Parkdeck und lädt sie dort ab. Aufgrund des Gewichts entstehen Risse in der Decke. Auftragsgegenstand
ist hier nicht das beschädigte Parkdeck, sondern die Ansammlung der Pflanzkübel.
Das Ergebnis der Prüfung ist beim Hersteller zu dokumentieren und aufzubewahren. Der jeweilige Abnehmer führt eine Prüfung der empfangenen Lieferungen auf
Identität und äußerlich erkennbare Transportschäden durch. Es besteht eine Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge offener Mängel. Nicht unüblich ist es in
der betrieblichen Praxis ferner, dass ein Zulieferer mit seinem durch die DKV D&O Versicherung versicherten Abnehmer die Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfristen (z.B. fünf Jahre statt drei
Jahre bei Kaufverträgen) vereinbart.
Die AHB sehen in Ziff. 18 zusätzlich ein besonderes Kündigungsrecht bei Anwendung der Prämienanpassungsklausel der Ziff. 15.3 AHB vor: Erhöht sich der
Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes der D&O Versicherung ändert, kann der VN den Versicherungsvertrag innerhalb eines
Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam
werden sollte.
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Allgemeine Infos und Tipps über die D&O Versicherung
Die Tätigkeitsschadenklausel der Ziff. 7.7 AHB, die auch als Bearbeitungsschadenklausel bezeichnet wird, spielt in der Praxis der Schadenabwicklung eine
bedeutende Rolle. Die D&O Versicherung schließt den Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und alle sich daraus ergebenden
Vermögensschäden aus, wenn die Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des VN an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung
und dgl.) entstanden sind.
Im Ausland vorkommende Schadenereignisse sind gemäß Ziff. 7.9 AHB vom Versicherungsschutz der DKV D&O Versicherung ausgeschlossen. Der Grund für diesen Ausschluss liegt darin, dass
die Mitversicherung von Auslandsschäden wegen der unterschiedlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung einer speziellen Risikobewertung und Prämienkalkulation
bedarf. Für das Eingreifen des Auslandsausschlusses kommt es auf den Ort des Schadenereignisses an. Wo die Ursache gesetzt wurde, ist insofern unbeachtlich.
Eine Touristin aus Dänemark kauft in einem deutschen Supermarkt ein Haarfärbemittel.
Diese Regelung bedeutet, dass im Einzelfall im Ergebnis ein Direktanspruch des Geschädigten hergestellt werden kann, indem der versicherte Schädiger seinen
Freistellungsanspruch gegenüber dem Versicherer an den Geschädigten abtritt. Dieser kann sich dann direkt an die D&O Versicherung des Schädigers wenden.
Letzterer muss sich dann nicht mit der D&O Versicherung auseinandersetzen. Die Möglichkeit der Abtretung des Freistellungsanspruchs kann nur durch Individualabrede
entweder bei Vertragsschluss oder bei der Schadenmeldung ausgeschlossen werden.
Damit wird dann auch das Risiko für Unternehmen erhöht, mit den Besonderheiten des US-amerikanischen Haftungsrechts konfrontiert zu werden. Das gilt z.B.
für die bereits erwähnten punitive oder exemplary damages. Aber auch in Rechtsordnungen einiger anderer Staaten sind Haftungsbesonderheiten wie punitive
oder exemplary damages bekannt, z.B. in Israel oder Japan. Vor diesem Hintergrund haben die Versicherer die ursprünglich nur für Exporte nach USA/Kanada
vorgesehenen speziellen Deckungsausschlüsse aus der D&O Versicherung auf im Inland eingetretene Versicherungsfälle.
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall jedoch die Versicherungssumme, so hat die D&O Versicherung gemäß Ziff. 6.6 AHB die
Prozesskosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche zu tragen, und zwar auch dann, wenn es sich um mehrere aus einem
Schadenereignis entstehende Prozesse handelt. Selbstbehalte sind versicherungsvertragliche Vereinbarungen, wonach der VN einen Teil des Haftpflichtschadens
selbst zu tragen hat.
Ein Anspruch kann hier auch unter dem Gesichtspunkt des Rettungskostenersatzes begründet sein, wenn der Dritte mit seiner die öffentlich
rechtliche Forderung auslösenden hoheitlichen Maßnahme zugleich die Rettungskostenpflicht des Versicherten aus § 82 VVG erfüllt. Aus Ziff. 1.2 AHB ergibt
sich, dass sog. Erfüllungsansprüche nicht Gegenstand der DKV D&O Versicherung sind. Hierzu zählen z.B. Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, auf
Nacherfüllung, aus Rücktritt oder aus Minderung.
DKV D&O Versicherung - Empfehlungen und Tipps
Die D&O Versicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DKV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DKV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DKV D&O Versicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige D&O Versicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Europa D&O Versicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die D&O Versicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die DKV D&O Versicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.