Durch die Aspecta Dienstunfähigkeitsversicherung gut und günstig versichert
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Dienstunfähigkeitsversicherung
Aspecta Dienstunfähigkeitsversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Wird ein Beamter in Folge von Erkrankungen oder Unfällen arbeitsunfähig, gilt dieser im Gegensatz zu anderen Angestelltenverhältnissen nicht als berufsunfähig, sondern als dienstunfähig und kann von seinem Dienstherren in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Um eine Dienstunfähigkeit bei Beamten festzustellen, genügt ein amtsärztliches Gutachten, was jedoch nur als Entscheidungshilfe für den jeweiligen Dienstherren erfüllt. Die alleinige Entscheidung, wann ein Beamter auf Grund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen ist, liegt bei der jeweiligen Dienststelle.
Dienstunfähigkeit kann auch infolge einer Dienstbeschädigung vorliegen, dass heißt die Dienstunfähigkeit beruht auf einer Beschädigung während der Ausübung des Dienstes, die nicht vom Betroffenen grob verschuldet wurde. Wird die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall verursacht (§ 31 BeamtVG), so greift die Unfallfürsorge. In diesem Fall haben auch Beamte auf Probe einen Rechtsanspruch auf Versetzung in den Ruhestand.
Auch wenn Beamte ein sogenanntes Ruhegehalt beziehen, ist es sinnvoll und empfehlenswert, eine zusätzliche private Dienstunfähigkeitsversicherung (bzw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel) abzuschliessen, um die entstandene finanzielle Versorgungslücke schliessen zu können. Wurde der Beamte in den Ruhestand versetzt, erhält dieser ein Ruhegehalt, welches anhand der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit berechnet wird. Bei Beamten, welche vor dem 60. Lebensjahr aus dem Dienst ausscheiden, müssen mit Abzügen, eines sogenannten Versorgungsabschlag, von 3,6 % bis maximal 10,8 % hinnehmen.
Insbesondere bei jungen Beamten besteht die Gefahr infolge einer Dienstunfähigkeit in den finanziellen Ruin zu gelangen und sollten eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung (BUV mit echter Beamtenklausel) abschliessen, da diese noch keine Ansprüche auf eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand haben, denn nur dann ist auch für junge Beamte eine ausreichende Absicherung gegeben.
Dienstunfähigkeitsklauseln im Überblick
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit kann eine Dienstunfähigkeit auch vorliegen, wenn diese unterhalb von 50% liegt. Daher sollte der Beamte, die Beamtin, bzw. der Beamtenanwärter darauf achten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung (Dienstunfähigkeitsversicherung) eine sogenannte Beamten- oder Dientunfähigkeitsklausel enthält. Sollte eine solche Klausel nicht im Vertrag existieren, muß der Beamte neben seiner Dienstunfähigkeit auch die Berufsunfähigkeit gegenüber seiner Berufsunfähigkeitsversicherung nachweisen. Bei der Dienstunfähigkeitsklausel wird in drei Abstufungen unterschieden.
Echte Dienstunfähigkeitsklausel Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel Unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Wenn Sie einen Vertrag zur Dienstunfähigkeitsversicherung, bzw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abschliessen, achten Sie auf eventuell vorhandene zusätzliche Bedingungen, da einige Versicherer neben den drei vorgenannten Dienstunfähigkeitsklauseln weitere Einschränkungen in den Vertrag vereinbaren.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Aspecta Dienstunfähigkeitsversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
Aspecta Dienstunfähigkeitsversicherung - Tipps und Infos
Die Erwerbsunfähigkeitsklausel erleichtert der Aspecta Dienstunfähigkeitsversicherung die Verweisungsmöglichkeit und verschärft damit die Leistungsvoraussetzungen erheblich.
Verwendung findet die Klausel oftmals dann, wenn die versicherte Person über keine Berufsausbildung verfügt, eine gefährliche Tätigkeit (Berufssportler)
ausübt oder wenn der Beruf ungewöhnliche oder seltene Fähigkeiten erfordert oder es sich nicht um eine geregelte Tätigkeit handelt. Zu den betroffenen
Berufsgruppen gehören z. B. Abbrucharbeiter, Fensterputzer und Gebäudereiniger.
Bei einer unfallbedingten BU gewährt der Versicherer auf Antrag bis zu einer bestimmten Höhe der BU-Jahresrente vorläufigen Versicherungsschutz bereits ab
Unterzeichnung des Antragsformulares. Teilweise wird der vorläufige Versicherungsschutz auf 3 Monate begrenzt. Im Zusammenhang mit Behandlung und
Begutachtung besteht freie Arztwahl, d. h., die Dienstunfähigkeitsversicherung kann nicht darauf bestehen, die Untersuchungen und Begutachtungen von eigenen Vertragsärzten
vornehmen zu lassen.
Es ist nachzuweisen, dass eine in Erwägung gezogene andere Tätigkeit den genannten Anforderungen nicht entspricht oder diese andere Tätigkeit wegen der
Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht voraussichtlich dauernd ausgeübt werden kann. Bei dem Wiederaufleben der vollen Leistungspflicht der Dienstunfähigkeitsversicherung, z. B.
nach Erlöschen oder Beitragsfreistellung des Vertrages zur Aspecta Dienstunfähigkeitsversicherung, können Ansprüche nicht aufgrund solcher Ursachen geltend gemacht werden, die während der
Unterbrechung des vollen Versicherungsschutzes eingetreten sind.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist sowohl während der Versicherungsdauer, als auch während des Rentenbezugs am Überschuss beteiligt. Während der Versicherungsdauer können die
beiden Überschusssysteme Sofortrabatt (sofortige Beitragsverrechnung) und verzinsliche Ansammlung (Schlussgewinn) unterschieden werden. Beim Sofortrabatt
werden die jährlich gutgeschriebenen Überschussanteile i. d. R. direkt mit dem zu zahlenden Beitrag (Bruttobeitrag) verrechnet. Die Prämie reduziert sich
hierdurch von Vertragsbeginn an recht deutlich um 20-40 Prozent des Bruttobeitrags.
Bei Monatsrenten zwischen ca. 1.000 und 2.500 EUR wird neben der Beantwortung der Gesundheitsfragen die Vorlage eines ärztlichen Attestes mit Informationen
über Blutsenkung, HIV-Test, Ergometrie, Cholesterin, Triglyceride, HDL, LDL erforderlich sein. Bei Monatsrenten über 2.500 EUR kommen differenziertes
Blutbild, Nüchtern-Blutzucker, SBPT, GammaGT, Harnsäure, Kreatinin, CHE und i. d. R. eine Selbstauskunft zusätzlich zur ärztlichen Untersuchung hinzu. Die
Gesundheitsprüfung für die BUZ unterscheidet sich signifikant von der für die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Bewahrung im Sinne der Dienstunfähigkeitsversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefährdet und
deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden kann. Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung.
Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach Monaten
noch anhält.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Dienstunfähigkeitsversicherung
Werden Ehepaare zusammen veranlagt, so verdoppelt sich der Sonderausgabenpauschbetrag und der Grundfreibetrag. Der Werbungskostenpauschbetrag verdoppelt
sich nur, wenn beide Ehepartner eine Leibrente bekommen. Teilweise werden einige der Bedingungsverbesserungen derzeit nur von einem oder wenigen
Lebensversicherern angeboten. Es ist davon auszugehen, dass immer mehr Anbieter ihre Bedingungen verbessern. Die 40 aufgelisteten Bedingungsverbesserungen
sind daher derzeit bei keine Dienstunfähigkeitsversicherung insgesamt erhältlich.
Im Idealfall sollte die Höhe der versicherten Dienstunfähigkeitsversicherung Rente so bemessen sein, dass es bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht zu einer erheblichen und nicht
verkraftbaren Einkommenseinbuße kommt. Freiberufler und Selbstständige können die Dienstunfähigkeitsversicherung Rente i. d. R. bis zu 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens versichern.
Ab bestimmten Größenordnungen werden Einkommensnachweise bzw. die Vorlage der letzten Steuererklärungen verlangt. Die maximal zulässige Höhe der Rente im
Verhältnis zur Hauptversicherung kann je nach Versicherungsunternehmen und Tarifart unterschiedlich sein.
Bewahrung im Sinne der Dienstunfähigkeitsversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefährdet und
deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden kann. Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung.
Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach Monaten
noch anhält.
Aufgrund der Verweisungsmöglichkeit wird der Versicherungsschutz zusätzlich begrenzt. Wie unter 4.7 ausgeführt, besteht ein grundsätzliches Verweisungsrecht,
es sei denn, die Aspecta Dienstunfähigkeitsversicherung hat im Rahmen seiner Bedingungen hierauf explizit verzichtet. Grundsätzlich ist der Ansprucherhebende dafür darlegungs- und
beweispflichtig, dass er gesundheitsbedingt voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben. Er ist berufsunfähig,
wenn er voraussichtlich keine andere Tätigkeit ausüben kann.
Die am 1.1.2001 bereits laufenden Renten aus der Dienstunfähigkeitsversicherung nach früherem Recht laufen unverändert weiter. Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit
können nur noch Versicherte beanspruchen, die vor dem 2.1.1961 geboren sind. Der Unterschied zur Erwerbsminderungsrente liegt vor allem darin, dass die
Verweisbarkeit auf einen anderen, zumutbaren Beruf nur eingeschränkt möglich ist, während die Erwerbsminderung überhaupt nicht mehr an den erlernten oder
ausgeübten Beruf bzw. zumutbare Ausweichberufe anknüpft.
Nach der ständigen BGH Rechtsprechung ist einem früher beruflich Selbstständigen die Aufnahme einer Tätigkeit in abhängiger Stellung nicht generell
unzumutbar. Es müssen allerdings alle Vergleichskriterien im Hinblick auf den Vergleichsberuf erfüllt sein. Besonderheiten bei einer Aspecta Dienstunfähigkeitsversicherung ergeben sich bei Selbstständigen
daraus, dass ihre Berufsausübung dem Grunde nach selbstbestimmt und nicht fremdbestimmt ist, so dass die Arbeitszeiteinteilung selbst gestaltet und
bestimmte, nicht mehr ausführbare Tätigkeiten umverteilt werden können.
Aspecta Dienstunfähigkeitsversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Dienstunfähigkeitsversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Aspecta Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Aspecta Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Aspecta Dienstunfähigkeitsversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Asstel Dienstunfähigkeitsversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Dienstunfähigkeitsversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Aspecta Dienstunfähigkeitsversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.