Dynamische Unfallversicherung
Bei einer dynamischen Unfallversicherung erhält der Versicherungsnehmer jährlich ein Angebot zur Erhöhung der Versicherungsleistungen und der Beiträge ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Es gibt verschiedene Dynamisierungsmodelle, die meist in den jeweiligen Besonderen Bedingungen verankert sind:
Die Versicherungssumme wird entsprechend der Steigerung der Höchstbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung erhöht. (Einige Bedingungen legen einen Mindestsatz für die Erhöhung - z.B. 5 % - fest.)
Die erreichte Versicherungssumme wird um einen bestimmten Prozentsatz erhöht.
In all diesen Fällen steigt der Beitrag im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssumme.
Vor dem Erhöhungstermin erhält der Versicherungsnehmer eine schriftliche Mitteilung über die Erhöhung. Die Erhöhung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer ihr innerhalb von sechs Wochen schriftlich widerspricht.
Widerruf der Dynamik
Ein Widerruf der Dynamik kann sowohl vom Versicherer als auch vom Versicherungsnehmer für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages ausgesprochen werden. Der Widerruf muss schriftlich, spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen.
Hinweis