Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Geringverdiener - Optimal versichert zum günstigsten Preis
Unter einer Erwerbsunfähigkeit ist zu verstehen, wenn der Versicherte nicht nur berufsunfähig ist, sondern auch keine regelmäßigen Erwerbstätigkeit durchführen kann, die mehr als nur geringfügige Einkünfte einbringt. Gilt der Versicherte als erwerbsunfähig, erhält dieser eine sogenannte Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, vorausgesetzt, dass dieser die Wartezeit erfüllt und zuletzt pflichtversichert war, mit Ausnahme freiwillig Versicherter Personen, insofern diese schon am 31.12.1983 die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt hatten.
Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht nur dann, wenn zum einen die Wartezeit von mindestens 5 Jahren, oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen, erfüllt werden. Besonders bei jungen Menschen, welche diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen können, besteht hier ein erhebliches finanzielles Risiko, sollten diese erwerbsunfähig werden. Mit dem Abschluß einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie die finanziellen Verluste infolge einer eingetretenen Erwerbsunfähigkeit auszugleichen.
Vorteile der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bestehen im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung darin, dass dieser Risikoschutz erheblich günstiger ist, sowie der zuletzt ausgeübte Beruf und das bisher erzielte Einkommen keine Rolle spielen. Allerdings ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf Grund des nur eingeschränkten Leistungsumfang keine echte Alternative.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann in folgenden Vertragsvarianten abgeschlossen, oder in Verbindung mit anderen Versicherungen kombiniert werden. Zum einen als selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder einer Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung in Kombination mit einer Renten-, Kapitallebens-, fondgebundenen oder Risikolebensversicherung.
Die Absicherung mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung eignet sich besonders:
als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
als Minimalschutz bei, gesundheitlichen Risiken, nicht versicherbaren Berufen, finanziellen Einschränkungen
für Menschen mit einer hohen Risikobereitschaft
Gerade für Schüler, Studenten, oder Berufseinsteiger, die noch keine Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, ist der Abschluß einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll und empfehlenswert, um sich gegen die finanziellen Risiken durch den Verlust des Arbeitseinkommens im Falle einer Erwerbsunfähigkeit zu schützen.
Mit unserem kostenlosen und unabhängigen Vergleich aller Anbieter und Tarife finden wir für Sie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Geringverdiener mit bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Preis. Sparen Sie so, ohne auf wichtige und benötigte Leistungen verzichten zu müssen, bis zu einige Hundert Euro an Beiträgen im Jahr.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Geringverdiener - Tipps und Infos
Die qualitative Einschränkung einer Berufsausübung kann mindestens 50 Prozent BU auslösen, und dies selbst dann, wenn die weggefallenen Teiltätigkeiten nicht
einen Anteil von 50 Prozent der ursprünglichen Arbeitszeit ausgemacht haben. Außerdem ist stets zu prüfen, ob noch eine andere Tätigkeit ausgeübt werden
kann. Die Feststellung durch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Geringverdiener dieser anderen Tätigkeit kann nur unter Berücksichtigung dessen erfolgen, was unter Ausbildung und Erfahrung als Beurteilungspaar
einerseits und/oder unter Kenntnissen und Fähigkeiten andererseits zu verstehen ist.
Zusage einer Leistung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch für den Fall, dass die BU infolge von Kriegsereignissen im Ausland eingetreten ist, soweit die versicherte Person sich nicht
aktiv daran beteiligt hat. Bei Berufen ohne körperliche Tätigkeit kann auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung verzichtet werden. Abstrakte
Verweisbarkeit bedeutet, dass der Versicherte auf einen Beruf verwiesen wird, der seiner bisherigen Lebensstellung entspricht und den er aufgrund seiner
Ausbildung und Erfahrung ausüben könnte.
Entsprechendes gilt bei der Ausübung von gefährlichen Hobbys und Freizeittätigkeiten sowie Flugrisiken, Drachenflieger, Fallschirmspringer,
Ultraleichtflieger, Hängegleiter, Gleitschirmflieger, Paraglider, Amateursportler sind in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Geringverdiener versicherbar (unter bestimmten Voraussetzungen auch Bergsteiger,
Kletterer, Boxer, Kickboxer, Karatesportler, Motorsportler, Eishockeyspieler, Tauchsportler, Reiter). Insbesondere Freiberufler und Selbstständige erhalten
im Schadenfall keine entsprechenden Rentenleistungen vom Rentenversicherungsträger.
So könnte z. B. für einen 30jährigen Familienvater eine Zusatzabsicherung zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung darin bestehen, dass eine Versicherungsdauer von 10 Jahren und eine Leistungsdauer
bis zum Endalter 60. Lebensjahr vereinbart wird. Wird die versicherte Person im Zeitraum zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr berufsunfähig, so wird die
Leistung bis zum 60. Lebensjahr erbracht. Bei BU nach dem 40. Lebensjahr besteht kein Versicherungsschutz mehr. Die preisgünstigste Versicherungsmöglichkeit
könnte der Einschluss in eine bestehende Risikolebensversicherung sein.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sieht bestimmte Personengruppen als nicht versicherbar an, so dass die Vertragsform BUV von vornherein ausscheidet. Hierzu gehören, Angehörige
von Berufen mit stark schwankenden und unregelmäßigen Einkommen, z. B. Saisonarbeiter, Personen, die noch keinen Beruf ausüben, wie Schüler und Studenten,
Angehörige von Berufen mit speziellen künstlerischen Fähigkeiten, wie z. B. Artisten, Akrobaten, Dompteure, Ambulante Händler, Schausteller, Rennfahrer und
Berufssportler aller Art, Piloten, Fluglehrer, Fallschirmspringer, Taucher.
Ist die versicherte Person … Monate ununterbrochen pflegebedürftig mindestens im Rahmen der Pflegestufe I gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, gilt
die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für die genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im
Ablauf der Erwerbsunfähigkeitsversicherung und des täglichen Lebens in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.
Allgemeine Infos und Tipps über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
So könnte z. B. für einen 30jährigen Familienvater eine Zusatzabsicherung zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung darin bestehen, dass eine Versicherungsdauer von 10 Jahren und eine Leistungsdauer
bis zum Endalter 60. Lebensjahr vereinbart wird. Wird die versicherte Person im Zeitraum zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr berufsunfähig, so wird die
Leistung bis zum 60. Lebensjahr erbracht. Bei BU nach dem 40. Lebensjahr besteht kein Versicherungsschutz mehr. Die preisgünstigste Versicherungsmöglichkeit
könnte der Einschluss in eine bestehende Risikolebensversicherung sein.
Die Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist für Arbeiter und Angestellte generell unzureichend. Es handelt sich bei Rentenansprüchen
zwischen 27 bis 40 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens lediglich um eine Grundversorgung. Für Beamte kommt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Dienstunfähigkeitsabsicherung
wegen der ihnen eingeräumten gesetzlichen Versorgung nicht vorrangig in Betracht. Jedoch besteht bis zum Zeitpunkt der Übernahme in das feste
Beamtenverhältnis durchaus konkreter Versicherungsbedarf.
An Stelle des Rücktritts von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung können die Anbieter, wenn Sie den Einlösungsbeitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, die Beiträge des ersten Versicherungsjahres - auch
bei Vereinbarung von Ratenzahlungen, sofort verlangen. Wenn Sie einen Folgebeitrag oder einen sonstigen Betrag, den sie aus dem Versicherungsverhältnis
schulden, nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie vom Anbieter auf Ihre Kosten eine schriftliche Mahnung. Darin setzt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens
zwei Wochen.
Die Bedingungen sehen ein ausdrückliches Nachprüfungsrecht des Versicherers vor. Damit verbunden ist die Berechtigung, eine inzwischen eingetretene
tatsächliche Änderung des Grades der BU uneingeschränkt berücksichtigen zu können. Die Herabsetzung bzw. vollständige Einstellung von Leistungen ist aber
nur dann möglich, wenn die erforderlichen Abänderungsvoraussetzungen vorliegen und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Geringverdiener die Nachprüfungsentscheidung auch formell ordnungsgemäß
mitteilt.
Spätestens ab dem siebten Monat der Berufsunfähigkeit hat die versicherte Person Anspruch auf die Leistung, auch wenn aus ärztlicher Sicht immer noch keine
endgültige Prognose möglich ist. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist nicht mehr zu Leistung verpflichtet, wenn eine Berufsunfähigkeit ärztlich nicht mehr nachgewiesen
werden kann. Bei völligem oder teilweisem Verlust der Erwerbsfähigkeit hat der Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf eine Rente
wegen Erwerbsminderung.
Es ist nachzuweisen, dass eine in Erwägung gezogene andere Tätigkeit den genannten Anforderungen nicht entspricht oder diese andere Tätigkeit wegen der
Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht voraussichtlich dauernd ausgeübt werden kann. Bei dem Wiederaufleben der vollen Leistungspflicht der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, z. B.
nach Erlöschen oder Beitragsfreistellung des Vertrages zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Geringverdiener, können Ansprüche nicht aufgrund solcher Ursachen geltend gemacht werden, die während der
Unterbrechung des vollen Versicherungsschutzes eingetreten sind.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Geringverdiener - Empfehlungen und Tipps
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gehört auf Grund ihrer umfangreichen Tarif- und Leistungsgestaltung mit zu den komplexesten Versicherungsformen. Es gilt hierbei viele Dinge zu beachten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus allen Tarifen eine gute und günstige Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Geringverdiener Anbietern zu ermitteln. Nicht nur preislich unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, sondern auch in den jeweiligen Leistungseinschlüssen.
Um einen auf die persönlichen Ansprüchen für Geringverdiener optimierten Versicherungsschutz durch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Versicherungsgebiet "Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Geringverdiener" spezialisiert hat, unbedingt zu empfehlen. Unter Gildemeister Erwerbsunfähigkeitsversicherung finden Sie weitere zusätzliche Informationen und Tipps über eine gute und optimale Tarifgestaltung.
Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch die persönliche Lebenssituation kann sich schnell ändern. All diese Faktoren spielen bei der Tarifwahl eine wichtige Rolle und können für Geringverdiener schnell dazu führen, wenn durch die Wahl eines falschen Tarif, ein mangelnder Verischerungsschutz, (eine sogenannte Unterversicherung) entsteht.
Wenn Sie eine gute und günstige Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Geringverdiener suchen, stellen Sie nicht die Höhe der zu zahlenden Beiträge in den Vordergrund, denn oftmals sind die vermeindlich günstigeren Preise mit mangelnden Leistungen verbunden. Durch den Vergleich unserer Experten und deren jahrelanger Erfahrungen wird ein guter Kompromiss für Geringverdiener gefunden, welcher alle notwendigen Leistungen und Anforderungen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung gefunden, welche einen bestmöglichen Schutz zum günstigsten Preis beinhaltet.