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Hannoversche Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Hannoversche Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Durch die Hannoversche Erwerbsunfähigkeitsversicherung gut und günstig versichert

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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Hannoversche Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Unter einer Erwerbsunfähigkeit ist zu verstehen, wenn der Versicherte nicht nur berufsunfähig ist, sondern auch keine regelmäßigen Erwerbstätigkeit durchführen kann, die mehr als nur geringfügige Einkünfte einbringt. Gilt der Versicherte als erwerbsunfähig, erhält dieser eine sogenannte Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, vorausgesetzt, dass dieser die Wartezeit erfüllt und zuletzt pflichtversichert war, mit Ausnahme freiwillig Versicherter Personen, insofern diese schon am 31.12.1983 die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt hatten.

Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht nur dann, wenn zum einen die Wartezeit von mindestens 5 Jahren, oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen, erfüllt werden. Besonders bei jungen Menschen, welche diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen können, besteht hier ein erhebliches finanzielles Risiko, sollten diese erwerbsunfähig werden. Mit dem Abschluß einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie die finanziellen Verluste infolge einer eingetretenen Erwerbsunfähigkeit auszugleichen.

Vorteile der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bestehen im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung darin, dass dieser Risikoschutz erheblich günstiger ist, sowie der zuletzt ausgeübte Beruf und das bisher erzielte Einkommen keine Rolle spielen. Allerdings ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf Grund des nur eingeschränkten Leistungsumfang keine echte Alternative.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann in folgenden Vertragsvarianten abgeschlossen, oder in Verbindung mit anderen Versicherungen kombiniert werden. Zum einen als selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder einer Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung in Kombination mit einer Renten-, Kapitallebens-, fondgebundenen oder Risikolebensversicherung.

Die Absicherung mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung eignet sich besonders:
Kleiner grüner Haken als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Kleiner grüner Haken als Minimalschutz bei, gesundheitlichen Risiken, nicht versicherbaren Berufen, finanziellen Einschränkungen
Kleiner grüner Haken für Menschen mit einer hohen Risikobereitschaft

Gerade für Schüler, Studenten, oder Berufseinsteiger, die noch keine Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, ist der Abschluß einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll und empfehlenswert, um sich gegen die finanziellen Risiken durch den Verlust des Arbeitseinkommens im Falle einer Erwerbsunfähigkeit zu schützen.

Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Hannoversche Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.

Hannoversche Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Tipps und Infos

Ebenso, wie der Arbeitnehmer zur Berufsausübung nicht außerstande ist, wenn er die Folgen seiner Gesundheitsbeeinträchtigung durch Hilfsmittel oder Schutzmaßnahmen vermeiden kann, ist auch dem Selbstständigen die Fortsetzung seiner Berufstätigkeit nicht unmöglich, solange er die Auswirkungen seiner Beeinträchtigung durch eine Hannoversche Erwerbsunfähigkeitsversicherung vermeiden kann, die ihm aufgrund seiner Selbstständigkeit möglich und zumutbar sind. Wo die Zumutbarkeitsgrenze jeweils liegt, ist einzelfallabhängig.

Es besteht die Möglichkeit, die Leistungsdauer unabhängig von der Versicherungsdauer frei zu wählen. Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, in dem die vereinbarte BU-Leistung erbracht wird, sofern der Leistungsfall innerhalb der Versicherungsdauer eingetreten ist. Das BUZ-Endalter 65 ist für Frauen nur bei sehr wenigen Versicherern möglich, da für Frauen gemäß Annahmerichtlinien der meisten Lebensversicherer ein Höchstendalter 60. Lebensjahr vorgesehen wird. In der selbständigen Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist ein Endalter 65 Jahre für Frauen möglich.

Sind diese Voraussetzungen nur zu einem bestimmten Grad erfüllt, so handelt es sich um eine teilweise BU, bei der sich der Leistungsumfang nach der vereinbarten Regelung richtet. In diesem Kontext sollte berücksichtigt werden, dass es für einen begutachtenden Arzt sehr schwierig sein kann, einen konkreten und genauen Prozentsatz der Hannoversche Erwerbsunfähigkeitsversicherung festzulegen. Deshalb kommt es gerade an der Grenze der 50-Prozent-Regelung, die sich am Markt durchgesetzt hat, vermehrt zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Parteien.

Dabei sollte auf identische Vertragsdauern der Haupt- und BU-Zusatzversicherung geachtet werden. Möglichst sollte die BUZ bis zum 65. Lebensjahr, mindestens 63. Lebensjahr eingeschlossen werden. Normalerweise ist eine erneute Gesundheitsprüfung für den Einschluss der BUZ erforderlich. Erwerbsunfähigkeitsversicherung und BUZ unterscheiden sich im Leistungsumfang und Inhalt nicht signifikant. Allerdings ist festzustellen, dass ein(e) Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Beitragsanpassungsklausel existiert, die es der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ermöglicht, bei gestiegenem Schadenbedarf Beiträge zu erhöhen.

Haben die Voraussetzungen für die vollständige bzw. teilweise Erwerbsunfähigkeitsversicherung mindestens sechs Monate lang ununterbrochen bestanden, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als BU. Die Vertragsbestimmungen enthalten eine ganze Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Inhaltsinterpretation die Voraussetzung für die Leistungsprüfung beim Versicherer, aber auch beim Arzt und Gutachter, ist. Zum Nachweis der BU werden ausführliche ärztliche Berichte über Ursache, Beginn, Art, Verlauf, voraussichtliche Dauer und Grad der Erwerbsunfähigkeitsversicherung verlangt.

Bei Tarifen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, bei denen die Versicherungsperiode nicht mit dem Beitragszahlungsabschnitt (unechte unterjährige Beiträge) übereinstimmt, lautet Absatz 1 wie folgt: Sie zahlen Jahresbeiträge, die jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres fällig werden. Nach Vereinbarung können Sie die Jahresbeiträge auch in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zahlen; hierfür werden Ratenzuschläge erhoben. Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung eingeht.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist stets zu berücksichtigen. Die Angaben im Versicherungsantragsformular sollten immer der Wahrheit entsprechen und konkret auf die gestellten Fragen antworten. Wer aktuelle oder frühere Erkrankungen verschweigt, gefährdet seinen Versicherungsschutz, denn die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann noch bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. Es sollten möglichst alle und auch noch so unwichtig erscheinende Angaben gemacht werden. Einige Versicherer haben die Rücktrittsfrist von 10 auf 5 Jahre reduziert.

Kann der Versicherte seine derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, gilt er als berufsunfähig. Die sog. Pauschalregelung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sieht eine Leistung dann vor, wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent ärztlicherseits festgestellt wurde. Ab einem BU-Grad von 50 Prozent wird die volle Rente, bei weniger als 50 Prozent keine Leistung erbracht. Neuerdings wird auch eine Pauschalregelung von 75 Prozent angeboten, die sicherlich weitere Verbreitung finden wird.

Ist die versicherte Person … Monate ununterbrochen pflegebedürftig mindestens im Rahmen der Pflegestufe I gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für die genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf der Erwerbsunfähigkeitsversicherung und des täglichen Lebens in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.

Der Hannoversche Erwerbsunfähigkeitsversicherung soll nicht die Übernahme des Rezessionsrisikos und der Massenarbeitslosigkeit mit geringem Stellenangebot übertragen werden. Abgestellt wird allein auf die objektive Unfähigkeit, den ausgeübten Beruf oder eine Vergleichstätigkeit ausüben zu können. Der Versicherer darf dem Versicherten nichts Unzumutbares zumuten, was nicht ausschließt, dass der Versicherte sich selbst etwas Unzumutbares zumutet (Raubbauarbeit). Ob er allerdings dann einen Leistungsanspruch hat, hängt davon ab, ob er auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann.

Die am 1.1.2001 bereits laufenden Renten aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung nach früherem Recht laufen unverändert weiter. Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit können nur noch Versicherte beanspruchen, die vor dem 2.1.1961 geboren sind. Der Unterschied zur Erwerbsminderungsrente liegt vor allem darin, dass die Verweisbarkeit auf einen anderen, zumutbaren Beruf nur eingeschränkt möglich ist, während die Erwerbsminderung überhaupt nicht mehr an den erlernten oder ausgeübten Beruf bzw. zumutbare Ausweichberufe anknüpft.

Diese erfolgt ab Eintritt der Hannoversche Erwerbsunfähigkeitsversicherung für die gesamte Dauer und enthält gleichzeitig die Beitragsbefreiung für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Liegt bei der versicherten Person BU infolge Pflegebedürftigkeit vor, so ergibt sich die Rentenhöhe anteilig entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Renten werden im voraus entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen gezahlt. Arbeitnehmer sollten mindestens 30 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

Hannoversche Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Empfehlungen und Tipps

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Hannoversche Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Hannoversche Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Hannoversche Erwerbsunfähigkeitsversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Hanse Merkur Erwerbsunfähigkeitsversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Hannoversche Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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