NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Unter einer Erwerbsunfähigkeit ist zu verstehen, wenn der Versicherte nicht nur berufsunfähig ist, sondern auch keine regelmäßigen Erwerbstätigkeit durchführen kann, die mehr als nur geringfügige Einkünfte einbringt. Gilt der Versicherte als erwerbsunfähig, erhält dieser eine sogenannte Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, vorausgesetzt, dass dieser die Wartezeit erfüllt und zuletzt pflichtversichert war, mit Ausnahme freiwillig Versicherter Personen, insofern diese schon am 31.12.1983 die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt hatten.
Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht nur dann, wenn zum einen die Wartezeit von mindestens 5 Jahren, oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen, erfüllt werden. Besonders bei jungen Menschen, welche diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen können, besteht hier ein erhebliches finanzielles Risiko, sollten diese erwerbsunfähig werden. Mit dem Abschluß einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie die finanziellen Verluste infolge einer eingetretenen Erwerbsunfähigkeit auszugleichen.
Vorteile der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bestehen im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung darin, dass dieser Risikoschutz erheblich günstiger ist, sowie der zuletzt ausgeübte Beruf und das bisher erzielte Einkommen keine Rolle spielen. Allerdings ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf Grund des nur eingeschränkten Leistungsumfang keine echte Alternative.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann in folgenden Vertragsvarianten abgeschlossen, oder in Verbindung mit anderen Versicherungen kombiniert werden. Zum einen als selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder einer Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung in Kombination mit einer Renten-, Kapitallebens-, fondgebundenen oder Risikolebensversicherung.
Die Absicherung mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung eignet sich besonders:
als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
als Minimalschutz bei, gesundheitlichen Risiken, nicht versicherbaren Berufen, finanziellen Einschränkungen
für Menschen mit einer hohen Risikobereitschaft
Gerade für Schüler, Studenten, oder Berufseinsteiger, die noch keine Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, ist der Abschluß einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll und empfehlenswert, um sich gegen die finanziellen Risiken durch den Verlust des Arbeitseinkommens im Falle einer Erwerbsunfähigkeit zu schützen.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Tipps und Infos
Maßstab ist dabei die zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübte Berufstätigkeit. Die alleinige Berufsbezeichnung reicht für eine konkrete
Beurteilung nicht aus. Die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit muss analysiert werden, um das individuelle Berufsbild zu ermitteln. Es kann bei der Prüfung der
NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung gem. § 2 der Bedingungen nicht von früheren Berufstätigkeiten und auch nicht von den im Versicherungsantrag angegebenen Berufstätigkeiten ausgegangen
werden, sondern davon, welche Tätigkeit zuletzt ausgeübt wurde.
Manch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung verweisen bei Eintritt der BU ab dem 55. Lebensjahr nur noch auf einen bereits ausgeübten, finanziell der bisherigen Lebensstellung
entsprechenden Beruf oder nach erfolgter zumutbarer Umorganisation des Betriebes, der Praxis, der Kanzlei usw. Liegt der BU-Grad bei 75 Prozent oder höher,
so verzichten einige Versicherer grundsätzlich auf die abstrakte Verweisungsmöglichkeit. Bei Akademikern Verzicht auf eine Verweisung ohne Erhebung eines
Mehrbeitrages, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der BU einen Beruf ausübt.
Für einige Berufsgruppen wird durch die NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung regelmäßig ein berufsbedingter Beitragszuschlag aufgrund erhöhter Gefährdung bei der Berufsausübung oder Spezialisierung
erhoben, Schornsteinfeger, Schornsteinbauer, Gerüstbauer, Steinmetze, Steinbildhauer, Schmiede, Steinbrucharbeiter, Arbeiter, Chemiker und Ingenieure bei
Sprengstoffherstellern, Feuerwehrleute und Technischer Hilfsdienst, Arbeiter, Bierbrauer, Kellner, Bierverleger im Alkoholgewerbe, Sandbläser,
Quecksilberverarbeitung, Glasbläser, Bleigießer.
Die Kombination mit der Risikolebensversicherung dürfte die preisgünstigste Absicherungsform für das BU Risiko sein. Es wird auf die Kapitalbildung und die
hierfür erforderlichen Sparanteile der Beiträge verzichtet. Dafür handelt es sich auch um eine ausgesprochene Risikoabsicherung für Todesfall und BU. Eine
Umtauschoption in eine Kapitallebensversicherung wird oft angeboten. Besteht Versorgungsbedarf für eine Leistung aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, so sollte zunächst geprüft werden, ob
und zu welchen Konditionen ein Einschluss in schon bestehende Versicherungen möglich ist.
Kann der Versicherte seine derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, gilt er als berufsunfähig.
Die sog. Pauschalregelung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sieht eine Leistung dann vor, wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent ärztlicherseits festgestellt wurde. Ab
einem BU-Grad von 50 Prozent wird die volle Rente, bei weniger als 50 Prozent keine Leistung erbracht. Neuerdings wird auch eine Pauschalregelung von 75
Prozent angeboten, die sicherlich weitere Verbreitung finden wird.
Sie können sich ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreien lassen, jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres, bei
Vereinbarung von Ratenzahlungen auch innerhalb des Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Schluss eines jeden Ratenzahlungsabschnitts, frühestens
jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres. In diesem Fall setzen wir die Rente aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Rente
herab, die nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik errechnet wird.
Allgemeine Infos und Tipps über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
So könnte z. B. für einen 30jährigen Familienvater eine Zusatzabsicherung zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung darin bestehen, dass eine Versicherungsdauer von 10 Jahren und eine Leistungsdauer
bis zum Endalter 60. Lebensjahr vereinbart wird. Wird die versicherte Person im Zeitraum zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr berufsunfähig, so wird die
Leistung bis zum 60. Lebensjahr erbracht. Bei BU nach dem 40. Lebensjahr besteht kein Versicherungsschutz mehr. Die preisgünstigste Versicherungsmöglichkeit
könnte der Einschluss in eine bestehende Risikolebensversicherung sein.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sieht bestimmte Personengruppen als nicht versicherbar an, so dass die Vertragsform BUV von vornherein ausscheidet. Hierzu gehören, Angehörige
von Berufen mit stark schwankenden und unregelmäßigen Einkommen, z. B. Saisonarbeiter, Personen, die noch keinen Beruf ausüben, wie Schüler und Studenten,
Angehörige von Berufen mit speziellen künstlerischen Fähigkeiten, wie z. B. Artisten, Akrobaten, Dompteure, Ambulante Händler, Schausteller, Rennfahrer und
Berufssportler aller Art, Piloten, Fluglehrer, Fallschirmspringer, Taucher.
Bei Tarifen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, bei denen die Versicherungsperiode nicht mit dem Beitragszahlungsabschnitt (unechte unterjährige Beiträge) übereinstimmt, lautet Absatz 1 wie
folgt: Sie zahlen Jahresbeiträge, die jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres fällig werden. Nach Vereinbarung können Sie die Jahresbeiträge auch in
halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zahlen; hierfür werden Ratenzuschläge erhoben. Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt
es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung eingeht.
Zu den berufsbezogenen Beurteilungskriterien gehören allgemeine Faktoren der Berufsausübung. Jede Arbeit und Tätigkeit wird durch ganz individuelle und
charakteristische Anforderungen und Beanspruchungen in der NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung bestimmt. Hierzu zählen physische, psychische, sensorische und geistige Anforderungen einerseits, typisch
arbeitsplatzbedingte Faktoren, Arbeitserschwernisse und Umwelteinflüsse andererseits (wie Tätigkeit im Freien, Schreibtischtätigkeit, Bildschirmarbeitsplatz,
Lärm, Gase, Dämpfe, Staub, Rauch etc.).
Freie Wahl der Karenzzeiten zwischen 0-36 Monate. Das bedeutet einen Leistungsbeginn nach Absolvieren der vereinbarten Wartezeit und eine Möglichkeit zur
Beitragsreduktion. Während der Karenzzeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung. Endet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut BU
aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt. Reduzierung der Rücktrittsfrist des Versicherers bei Verletzung
der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Hiervon abweichend ist vereinbar, dass bereits ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt wird, auch wenn der Arzt in den ersten sechs Monaten noch keine
klare Prognose abgeben kann, eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit aber besteht. Teilweise wird auch bei verspäteter BU-Meldung bis zu einem Jahr
rückwirkend geleistet, wenn den Kunden für die NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung kein Verschulden hierfür trifft. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente entsteht mit Ablauf des Monats, in dem
die BU eingetreten ist.
NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die NRV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der NRV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter NV Erwerbsunfähigkeitsversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.