NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Unter einer Erwerbsunfähigkeit ist zu verstehen, wenn der Versicherte nicht nur berufsunfähig ist, sondern auch keine regelmäßigen Erwerbstätigkeit durchführen kann, die mehr als nur geringfügige Einkünfte einbringt. Gilt der Versicherte als erwerbsunfähig, erhält dieser eine sogenannte Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, vorausgesetzt, dass dieser die Wartezeit erfüllt und zuletzt pflichtversichert war, mit Ausnahme freiwillig Versicherter Personen, insofern diese schon am 31.12.1983 die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt hatten.
Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht nur dann, wenn zum einen die Wartezeit von mindestens 5 Jahren, oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen, erfüllt werden. Besonders bei jungen Menschen, welche diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen können, besteht hier ein erhebliches finanzielles Risiko, sollten diese erwerbsunfähig werden. Mit dem Abschluß einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie die finanziellen Verluste infolge einer eingetretenen Erwerbsunfähigkeit auszugleichen.
Vorteile der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bestehen im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung darin, dass dieser Risikoschutz erheblich günstiger ist, sowie der zuletzt ausgeübte Beruf und das bisher erzielte Einkommen keine Rolle spielen. Allerdings ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf Grund des nur eingeschränkten Leistungsumfang keine echte Alternative.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann in folgenden Vertragsvarianten abgeschlossen, oder in Verbindung mit anderen Versicherungen kombiniert werden. Zum einen als selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder einer Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung in Kombination mit einer Renten-, Kapitallebens-, fondgebundenen oder Risikolebensversicherung.
Die Absicherung mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung eignet sich besonders:
als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
als Minimalschutz bei, gesundheitlichen Risiken, nicht versicherbaren Berufen, finanziellen Einschränkungen
für Menschen mit einer hohen Risikobereitschaft
Gerade für Schüler, Studenten, oder Berufseinsteiger, die noch keine Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, ist der Abschluß einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll und empfehlenswert, um sich gegen die finanziellen Risiken durch den Verlust des Arbeitseinkommens im Falle einer Erwerbsunfähigkeit zu schützen.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Tipps und Infos
Da eine solche Prognose verständlicherweise nicht für die gesamte Dauer bis zum Vertragsende gestellt werden kann, verlangt die Rechtsprechung einen
überschaubaren Zeitraum innerhalb der nächsten drei Jahre. Der Zeitpunkt, in dem bei rückschauender Betrachtung erstmals ein Zustand vorlag, der eine solche
Prognose erstmals zuließ, ist als Beginn der NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu interpretieren. In der Praxis stößt die Auslegung des Begriffs auf Schwierigkeiten. Nur in den wenigsten
Fällen wird eine entsprechende ärztliche Prognose möglich sein.
Die am 1.1.2001 bereits laufenden Renten aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung nach früherem Recht laufen unverändert weiter. Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit
können nur noch Versicherte beanspruchen, die vor dem 2.1.1961 geboren sind. Der Unterschied zur Erwerbsminderungsrente liegt vor allem darin, dass die
Verweisbarkeit auf einen anderen, zumutbaren Beruf nur eingeschränkt möglich ist, während die Erwerbsminderung überhaupt nicht mehr an den erlernten oder
ausgeübten Beruf bzw. zumutbare Ausweichberufe anknüpft.
Jedem Versicherungsnehmer der NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung obliegt es dabei, den konkret ausgeübten Beruf, der bestimmungsgemäß den Ausgangspunkt für die Beurteilung gesundheitlich bedingter
BU abgibt, darzulegen und zu beweisen. Zur Ermittlung des konkreten BU-Grades sind die noch ausübbaren Teiltätigkeiten zu den nicht mehr ausübbaren
Teiltätigkeiten ins Verhältnis zu setzen. Dabei steht das Kriterium der Arbeitszeit im Vordergrund. Sind die nicht mehr beruflich ausübbaren Einzelverrichtungen
für den ausgeübten Beruf so wesentlich und prägend.
Tritt der Leistungsfall nicht ein, so verfallen die Überschüsse. Auch die BUZ Beitragsbefreiung ist i. d. R. überschussbeteiligt. Bei Verträgen mit
Sofortrabatt sollte darauf geachtet werden, dass der Nettobeitrag (Zahlbeitrag) nicht für die gesamte Vertragsdauer in dieser Höhe garantiert wird, sondern
von der Höhe der jährlich neu festzulegenden Überschussanteilverrechnung direkt abhängt. Renten aus der BUZ bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind als zeitlich begrenzte Leibrenten
zu behandeln und grundsätzlich mit dem Ertragsanteil zu besteuern.
Vollständige BU im Sinne der Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Mehrzahl der derzeit verwendeten Bedingungen liegt vor, wenn und solange die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung
oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit
auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen
Lebensstellung entspricht.
Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe II vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder
geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf aus der Pflegerstufe III: bei Punkten. Unabhängig von der
Bewertung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe III vor, wenn die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen
Person aufstehen kann oder wenn die versicherte Person der Bewahrung bedarf.
Allgemeine Infos und Tipps über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist sowohl während der Versicherungsdauer, als auch während des Rentenbezugs am Überschuss beteiligt. Während der Versicherungsdauer können die
beiden Überschusssysteme Sofortrabatt (sofortige Beitragsverrechnung) und verzinsliche Ansammlung (Schlussgewinn) unterschieden werden. Beim Sofortrabatt
werden die jährlich gutgeschriebenen Überschussanteile i. d. R. direkt mit dem zu zahlenden Beitrag (Bruttobeitrag) verrechnet. Die Prämie reduziert sich
hierdurch von Vertragsbeginn an recht deutlich um 20-40 Prozent des Bruttobeitrags.
Kann der Versicherte seine derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, gilt er als berufsunfähig.
Die sog. Pauschalregelung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sieht eine Leistung dann vor, wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent ärztlicherseits festgestellt wurde. Ab
einem BU-Grad von 50 Prozent wird die volle Rente, bei weniger als 50 Prozent keine Leistung erbracht. Neuerdings wird auch eine Pauschalregelung von 75
Prozent angeboten, die sicherlich weitere Verbreitung finden wird.
In diesem Fall setzt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung Rente ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Rente herab, die nach den anerkannten Regeln der
Versicherungsmathematik für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode errechnet wird (vgl. die im Versicherungsschein abgedruckte Übersicht der
garantierten beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrenten). Der aus Ihrer Erwerbsunfähigkeitsversicherung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung
stehende Betrag mindert sich in Höhe von sowie um rückständige Beiträge.
Versicherungsschutz besteht zunächst grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wie es zu der BU gekommen ist, auf welcher Ursache die Krankheit, die
Körperverletzung oder der Kräfteverfall beruhen. Kein Versicherungsschutz durch die NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung besteht aber, wenn einer der in den Bedingungen aufgeführten Einzelumstände kausal
war. Ausgeschlossen ist die BU im einzelnen, wenn sie unmittelbar oder mittelbar durch Krieg oder Kernenergie verursacht ist, unmittelbar oder mittelbar
durch innere Unruhen verursacht ist.
Selbständiger Bäckermeister mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung überwiegend körperlicher Tätigkeit und 30 Mitarbeitern kann nicht mehr körperlich arbeiten; kaufmännische und
aufsichtsführende Tätigkeiten sind vorhanden; abstrakte Verweisung auf diese Tätigkeiten im eigenen Betrieb. Wenn der Versicherte nach Eintritt der BU
tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübt und Einkommen erzielt, das in etwa dem Einkommen im bisherigen Beruf entspricht, kann bei Verzicht auf die
abstrakte Verweisung auf diesen Beruf verwiesen werden.
Behindern oder verhindern VN der NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder versicherte Person durch ihr Handeln die Aufklärung und Ermittlung der Umstände, die der Versicherer zur Beurteilung der
Frage des Eintritts und des Grades der BU wissen muss, und zwar durch falsche Angaben und Auskünfte, so ist die Feststellung der Leistungspflicht und ihres
Umfangs zum Nachteil des Versicherers konkret beeinflusst. Der Versicherer hat die objektive Verletzung einer Mitwirkungspflicht durch den VN oder den
Versicherten zu beweisen, während der VN einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung die Beweislast dafür trägt.
NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die NRV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der NRV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter NV Erwerbsunfähigkeitsversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die NRV Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.