VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Unter einer Erwerbsunfähigkeit ist zu verstehen, wenn der Versicherte nicht nur berufsunfähig ist, sondern auch keine regelmäßigen Erwerbstätigkeit durchführen kann, die mehr als nur geringfügige Einkünfte einbringt. Gilt der Versicherte als erwerbsunfähig, erhält dieser eine sogenannte Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, vorausgesetzt, dass dieser die Wartezeit erfüllt und zuletzt pflichtversichert war, mit Ausnahme freiwillig Versicherter Personen, insofern diese schon am 31.12.1983 die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt hatten.
Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht nur dann, wenn zum einen die Wartezeit von mindestens 5 Jahren, oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen, erfüllt werden. Besonders bei jungen Menschen, welche diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen können, besteht hier ein erhebliches finanzielles Risiko, sollten diese erwerbsunfähig werden. Mit dem Abschluß einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie die finanziellen Verluste infolge einer eingetretenen Erwerbsunfähigkeit auszugleichen.
Vorteile der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bestehen im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung darin, dass dieser Risikoschutz erheblich günstiger ist, sowie der zuletzt ausgeübte Beruf und das bisher erzielte Einkommen keine Rolle spielen. Allerdings ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf Grund des nur eingeschränkten Leistungsumfang keine echte Alternative.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann in folgenden Vertragsvarianten abgeschlossen, oder in Verbindung mit anderen Versicherungen kombiniert werden. Zum einen als selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder einer Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung in Kombination mit einer Renten-, Kapitallebens-, fondgebundenen oder Risikolebensversicherung.
Die Absicherung mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung eignet sich besonders:
als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
als Minimalschutz bei, gesundheitlichen Risiken, nicht versicherbaren Berufen, finanziellen Einschränkungen
für Menschen mit einer hohen Risikobereitschaft
Gerade für Schüler, Studenten, oder Berufseinsteiger, die noch keine Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, ist der Abschluß einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll und empfehlenswert, um sich gegen die finanziellen Risiken durch den Verlust des Arbeitseinkommens im Falle einer Erwerbsunfähigkeit zu schützen.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Tipps und Infos
Der Begriff Krankheit charakterisiert eine Abweichung von den normalen physiologischen Funktionen des Körpers bzw. seiner Organe. Eine Körperverletzung liegt
vor, wenn durch ein äußeres Ereignis ein Organ im weitesten Sinne geschädigt wird. Kräfteverfall ist das Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte
oder die Minderung der Belastbarkeit über den altersentsprechenden Zustand hinaus. Auch Dauerzustände als Folgen von Krankheit oder Körperverletzung wie
Blindheit, Taubheit sind versicherte Ursachen für eine VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Bereits bei Vertragsabschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann die Höhe der garantierten Rente variabel vereinbart und so den jeweiligen Lebensphasen angepasst werden. Im Extremfall
ist dann jedes Jahr eine andere garantierte Rentenhöhe wählbar. Der Versicherungsschutz kann ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Heirat, Berufsanfang,
Existenzgründung, Finanzierung und Geburt oder Adoption eines Kindes angepasst werden. Teilweise wird eine Erhöhung der BU-Rente und eine Verlängerung der
Vertragsdauer bis max. 65. Lebensjahr angeboten.
Jedem Versicherungsnehmer der VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung obliegt es dabei, den konkret ausgeübten Beruf, der bestimmungsgemäß den Ausgangspunkt für die Beurteilung gesundheitlich bedingter
BU abgibt, darzulegen und zu beweisen. Zur Ermittlung des konkreten BU-Grades sind die noch ausübbaren Teiltätigkeiten zu den nicht mehr ausübbaren
Teiltätigkeiten ins Verhältnis zu setzen. Dabei steht das Kriterium der Arbeitszeit im Vordergrund. Sind die nicht mehr beruflich ausübbaren Einzelverrichtungen
für den ausgeübten Beruf so wesentlich und prägend.
Lässt sich die Dauer der Rentenzahlung bei Beginn der Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht bestimmen, so ist die voraussichtliche Laufzeit zu schätzen. Bislang wird nur der sog.
Ertragsanteil berücksichtigt, der je nach Alter unterschiedlich hoch ausfällt. Bei einem 50-jährigen Rentenbezieher beträgt er 43 Prozent, ein 65-jähriger
muss sich nur noch ca. 27 Prozent der Rente anrechnen lassen. Aufgrund der sog. Ertragsanteilsversteuerung gilt: Je älter der Rentner bei Rentenbeginn ist,
desto niedriger ist der Ertragsanteil und damit die Steuerlast.
Kann der Versicherte seine derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, gilt er als berufsunfähig.
Die sog. Pauschalregelung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sieht eine Leistung dann vor, wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent ärztlicherseits festgestellt wurde. Ab
einem BU-Grad von 50 Prozent wird die volle Rente, bei weniger als 50 Prozent keine Leistung erbracht. Neuerdings wird auch eine Pauschalregelung von 75
Prozent angeboten, die sicherlich weitere Verbreitung finden wird.
Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Ist die Einziehung des
Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Erwerbsunfähigkeitsversicherung Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen
werden kann und Sie durch einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht eingezogen werden,
ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig erfolgt.
Allgemeine Infos und Tipps über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Versicherungsdauer charakterisiert den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz gegen das BU Risiko besteht. Typischerweise muss die BU bis zum Ende der
Versicherungsdauer, 60., 63. oder 65. Lebensjahr, eingetreten sein, damit eine Leistung erfolgen kann. Versicherungs- und Leistungsdauer können identisch
sein. Dies ist bei den meisten Vertragsabschlüssen noch der Fall. Allerdings wird die Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch Kombinationsmöglichkeiten offeriert, bei
denen eine verlängerte Leistungsdauer vereinbart werden kann.
Haben die Voraussetzungen für die vollständige bzw. teilweise Erwerbsunfähigkeitsversicherung mindestens sechs Monate lang ununterbrochen bestanden, so gilt die Fortdauer dieses
Zustandes als BU. Die Vertragsbestimmungen enthalten eine ganze Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Inhaltsinterpretation die Voraussetzung für
die Leistungsprüfung beim Versicherer, aber auch beim Arzt und Gutachter, ist. Zum Nachweis der BU werden ausführliche ärztliche Berichte über Ursache,
Beginn, Art, Verlauf, voraussichtliche Dauer und Grad der Erwerbsunfähigkeitsversicherung verlangt.
Wenn Sie einen Folgebeitrag oder einen sonstigen Betrag zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung, den sie aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von uns
auf Ihre Kosten eine schriftliche Mahnung. Darin setzt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht
innerhalb der gesetzten Frist, entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. (Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann hierauf verzichten.) Auf diese Rechtsfolge
werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.
Die qualitative Einschränkung einer Berufsausübung kann mindestens 50 Prozent BU auslösen, und dies selbst dann, wenn die weggefallenen Teiltätigkeiten nicht
einen Anteil von 50 Prozent der ursprünglichen Arbeitszeit ausgemacht haben. Außerdem ist stets zu prüfen, ob noch eine andere Tätigkeit ausgeübt werden
kann. Die Feststellung durch die VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung dieser anderen Tätigkeit kann nur unter Berücksichtigung dessen erfolgen, was unter Ausbildung und Erfahrung als Beurteilungspaar
einerseits und/oder unter Kenntnissen und Fähigkeiten andererseits zu verstehen ist.
Zahlungsweise der BU-Rente wird auch angeboten, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung Vorauszahlung entsprechend der gewählten Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich
oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen zu leisten. Teilweise hat auch ein längerer Auslandsaufenthalt oder eine Wohnsitzverlegung ins Ausland
keinerlei Auswirkungen auf die BUZ-Leistung. Eine lebenslange BU-Leistungsdauer kann derzeit bei einem Versicherer vereinbart werden. Steigende BU-Renten
ergeben sich durch die Beteiligung an den Überschüssen.
Die zeitliche Dimension der VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist von zentraler Bedeutung. Nicht die Krankheit oder Körperverletzung oder Kräfteverfall allein sind entscheidend für die
Leistungspflicht des Versicherers, hinzukommen muss das zeitliche Element. Es muss ein Zustand erreicht sein, dessen Besserung zumindest bis zur
Wiederherstellung der halben Arbeitskraft bei der 50 Prozent-Klausel in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist. Für diese voraussichtliche Entwicklung
ist die Prognose durch den Arzt erforderlich.
VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die VGH Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der VGH Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Victoria Erwerbsunfähigkeitsversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.