Feuerrohbauversicherung
Eine Feuerrohbauversicherung sollte für ein sich gerade im Bau befindliches Wohngebäude abgeschlossen werden. Abgesichert werden durch die Feuerrohbauversicherung alle Schäden, welche durch Feuer, Blitzeinschlag, oder Explosionen verursacht werden können.
Bereits im anfänglichen Baufortschritt wurden erhebliche Werte geschaffen, welche im Falle einer Zerstörung durch eine oder mehrere der vorgenannten Gefahren einen erheblichen finanziellen Verlust bedeuten nach sich ziehen kann. Daher sollte schon mit Beginn der Bauphase jeder Bauherr eine entsprechende Feuerrohbauversicherung abschliessen.
Angeboten wird die Feuerrohbauversicherung von den meisten Wohngebäudeversicherern kostenlos für die Zeit der Rohbauphase bis zur Bezugsfertigkeit zwischen 6 und 12 Monaten, sofern der Versicherungsnehmer sich für einen Abschluß der Wohngebäudeversicherung bei dem selben Anbieter entscheidet.
Bezugsfertigkeit
Bis zur Fertigstellung des sich im Bau befindlichen Wohngebäude besteht im Rahmen der Wohngebäudeversicherung kein Versicherungsschutz. Gebäude sind als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, sie zu benutzen, die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend.
Eine Bezugsfertigkeit ist gegeben, wenn den künftigen Bewohnern einer Wohnung oder eines Hauses ein Einzug zugemutet werden kann. Hierfür muß eine sichere Begehbarkeit gegeben sein, desweiteren müssen alle Sanitäreinrichtungen (Dusche/Bad, WC) vorhanden sein. Eine Bezugsfertigkeit bezieht sich nur auf den Bauzustand innerhalb des Gebäudes, heißt, fehlender Aussenputz, fehlende oder unvollständige Aussenanlagen haben bei der Feststellung einer Bezugsfertigkeit keinen Einfluß. Desweiteren fallen eventuelle Restarbeiten innerhalb des Wohnbereiches wie beispielsweise fehlende Tapeten, oder Farbanstriche nicht unter den Begriff der mangelnden Bezugsfertigkeit.