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Fondsgebundene Lebensversicherung

Fondsgebundene Lebensversicherung

Informationen und Vergleich über die Fondsgebundene Lebensversicherung

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Fondsgebundene Lebensversicherung

Fondsgebundene Lebensversicherung

Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Form von Kapitalversicherungen, welche auf den Elebnis- oder Todesfall des Versicherungsnehmer abgeschlossen werden kann. Die fondsgebundenen Lebensversicherungen unterscheiden sich zu Kapitallebensversicherungen dadurch, dass der Teil der Versicherungsprämie, welche nicht zur Abdeckung von versicherungstechnischen Risikos und der Verwaltungskosten bestimmt ist, nicht in Werten jeder Art, sondern in Wertpapieren, wie beispielsweise Aktien oder andere Investmentanlagen angelegt wird.

Wie viel Geld des eingezahlten Sparanteils in welche Depots oder Fonds fließen, kann der Versicherte hier selbst bestimmen, dabei muss sich der Versicherungsnehmer nicht auf die gesamte Vertragslaufzeit für die Fondsgebundene Lebensversicherung festlegen, oder aber er lässt seine Anlage vom Vertragspartner durch einen Vermögensverwalter managen.

Das eingezahlte Geld wird in einem Fondsdepot angelegt, welches wiederum aus verschiedenen Anlagefonds besteht. Der Versicherte kann hierbei zwischen verschiedenen Depots auswählen, welche nach einer unterschiedlichen Risikoausrichtung verwaltet werden. Der Versicherungsnehmer kann tagesaktuelle den Zeitwerte seines aus der fondsgebundenen Lebensversicherung vorhandenen Kapitals erkennen, da keine ruhenden Reserven wie bei einer herkömmlichen Lebensversicherung gebildet werden.

Investmentanteile der fondsgebundenen Lebensversicherung

Die Anteile des Investments werden vom übrigen Vermögen innerhalb einer eigenständigen und separaten Abteilung des Deckungsstockes, dem sogenannten Anlagestock, gesondert geführt. Die erzielten Gewinne des Anlagestockes (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne u.Ä.) verbleiben im vorhandenen Anlagestock und erhöhen diesen damit. Die Leistung aus der fondsgebundenen Lebensversicherung besteht entweder aus einer höheren Todesfallsumme zum Todeszeitpunkt oder dem Deckungskapital.

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung werden die Erträge und Gewinnausschüttungen in Form von Zinsen, Dividenden, Bezugsrechten, Kursgewinnen und ähnliches, die entweder in Form zusätzlicher Anteileinheiten gutgeschrieben werden bei ausschüttenden Fonds, oder den Kurswert einer Anteileinheit erhöhen, bei thesaurierenden Fonds.

Bei den vorher durchkalkulierten Kosten der Lebensversicherung bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Lebensversicherern, die besseren Versicherungspolicen können allerdings mit der direkten Fondsanlage mithalten. Gegenüber von einer Direktanlage in Aktienfonds liegt der Vorteil bei Verträgen für die fondsgebundene Lebensversicherung, welche vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, in der völligen Befreiung von Steuern der Gewinne nach 12 Jahren und dem Erwerb der Fondsanteile ohne Ausgabeaufschlag.

Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung konnten die Prämien zur fondsgebundenen Lebensversicherung auch vor dem 01.01.2005 nicht als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Hinweis

Garantierte Versicherungsleistung

Auch eine garantierte Versicherungsleistung wie bei den Kapitallebensversicherungsverträgen am Ende der Vertragslaufzeit gilt bei der fondsgebundenen Lebensversicherung vom Grundsatz her nicht. Aufgrund der Aktienkurseinbrüche und dem damit verbundenen Rückgang des Geschäftes bieten inzwischen einige Versicherer im eingeschränkten Umfang den Kapitalschutz an.

Um die Möglichkeit der schlechten Kursentwicklung am Vertragsende abzumildern, sind die Verträge von vorneherein entweder bis mindestens zum 75. Lebensjahr kalkuliert - der Vertrag kann hier früher ohne Stornogebühren beendet werden -, oder aber der Versicherungsnehmer kann den Vertrag bis zu fünf Jahren beitragsfrei weiterführen und auf eine Kurserholung hoffen. Der Versicherungsnehmer muss diese Wartefrist vor Abschluss eines so gestalteten Vertrages immer miteinrechnen.

Braucht der Versicherungsnehmer die Ablaufleistung zu einem bestimmten Termin, etwa um Verbindlichkeiten abzulösen, dann ist diese Form der Lebensversicherung nur zu empfehlen, wenn der Versicherungsnehmer bereit ist, 5 Jahre vor Ablauf den erreichten Wert des Fondsvermögens zu überprüfen und ggf. in der Lage ist, den fehlenden Betrag durch andere Maßnahmen auszugleichen. Wird eine fondsgebundene Lebensversicherung zur Altersversorgung genutzt, so empfiehlt sich diese Prüfung auch in diesem Fall.

Als Zielgruppe für die fondsgebundene Lebensversicherung galten lange Zeit überwiegend vermögende Versicherungsnehmer, die, finanziell gut abgesichert, den Steuervorteil eines Lebensversicherungsvertrages nutzen wollen, da ihre Sparerpauschbeträge bereits ausgeschöpft sind und jüngere, renditebewusste Versicherungsnehmer, da das Anlagerisiko zugunsten einer höheren Wertentwicklung bei längeren Laufzeiten minimiert ist. Die Krise der Lebensversicherungen lässt die fondsgebundenen Produkte allerdings in einem neuen Licht erscheinen.

Die Aktieneuphorie Ende der 90-er Jahre brachte eine deutliche Steigerung bei den fondsgebundenen Produkten. Trotz eines Einbruches aufgrund der Börsenschwäche werden diese Produkte inzwischen als Produkt der Zukunft gehandelt, da sie für Käufer und Verkäufer Vorteile bieten:

Für die Kunden sind dies:
Kleiner grüner Haken Transparenz des Anlagestockes
Kleiner grüner Haken Langfristig überdurchschnittliche Renditen
Kleiner grüner Haken Ergänzung mit Schutzelementen möglich: BU, Todesfall, reduzierter Kapitalschutz
Kleiner grüner Haken Steuerbegünstigung
Für die Anbieter sind dies:
Kleiner grüner Haken Geringere Bindung des Eigenkapitals
Kleiner grüner Haken Verlagerung des Finanzmarkt-Risikos auf den Kunden

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