Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung gehört zur Form der Schadensversicherung und dient dem wirtschaftlichen Erhalt und der Sicherung des Eigentums. Diese ist in zwei Versicherungssparten untergliedert, zum einen ist dies die Gebäudeversicherung für Gewerbegebäude (Gewerbegebäudeversicherung) und zum anderen, für Gebäudearten, welche zu Wohnzwecken dienen, der Gebäudeversicherung für Wohngebäude (Wohngebäudeversicherung).
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Gebäudeversicherung für Wohngebäude
Gebäudeversicherung für Gewerbegebäude
Der wesentliche Unterschied zur Anwendbarkeit der jeweiligen Gebäudeversicherungsform liegt in der Nutzbarkeit des jeweiligen Gebäude. Für gemischt genutzte Gebäudeformen, also Gebäude, welche gewerbliche und zu wohnzwecken dienende Räumlichkeiten beinhalten, ist zu berücksichtigen, dass bei einer zu wohnzwecken genutzte Fläche von mindestens 50 Prozent, die Wohngebäudeversicherung angewandt werden kann. Wird diese Fläche unterschritten, kommt in diesem Fall die Gebäudeversicherung für Gewerbegebäude zum tragen.
Auch in den jeweilig anzuwendeten Bedingungswerken und den somit verbundenen Leistungseinschlüssen der einzelnen Gebäudeversicherungsformen gibt es erhebliche Unterschiede. Können in der Wohngebäudeversicherung alle notwendigen Risiken (zum Beispiel Sturm, Hagel, Frost oder Feuer) in sich vereint, müssen die einzelnen Bedingungswerke in der gewerblichen Gebäudeversicherung gesondert zugrunde gelegt werden.
Folgende Gefahren und Risken können durch die entsprechende Form einer Gebäudeversicherung abgesichert werden.
Sturmversicherung
Die Sturmversicherung versichert im Rahmen der Gebäudeversicherung Risiken und Gefahren, welche unmittelbar durch Sturm an den versicherten Sachen entstanden sind, wenn durch Sturm Bäume, Gebäudeteile oder andere Gegenstände auf die versicherten Sachen geworfen werden, wenn durch Sturm Folgeschäden an versicherten Sachen oder an Gebäuden entstehen, in denen sich versicherte Objekte befinden.
Ausgeschlossen von der Sturmversicherung sind Beschädigungen, welche durch das Eindringen von Regen, Schnee, Hagel ect. in Fenster, Türen oder andere Öffnungen entstehen. Wurden diese Öffnungen aber erst durch den Sturm verursacht, dann sind auch diese Risiken versichert.
Zu beachten gilt, dass alle Schäden und Zerstörungen, die bei Windgeschwindigkeiten unter Windstärke 8 entstehen, durch die Gebäudeversicherung nicht entschädigt werden.
Hagelversicherung
Schäden durch Hagel sind mit der Versicherungsart der Sturmversicherung über die jeweilige Wohngebäudeversicherung und Geschäftsgebäudeversicherung abgesichert, sodaß der Abschluß einer separaten Hagelversicherung nicht notwendig ist.
Nach den VGB 2008 und VHB 2009 besteht Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung für unmittelbare Schäden durch Sturm sowie Folgeschäden an versicherten Sachen. Als nichtversicherte Folgeschäden werden z.B. Schäden durch eindringendes Schmelzwasser des Hagels gewertet.
Schäden, welche durch Sturmflut, Lawinen, Eindringen von Niederschlägen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Türen und Fenster bzw. durch vergrößerte Ritzen von schlecht sitzenden Fenster- und Türrahmen infolge eines Sturms, Leitungswasser und Rohrbruch, Glasschäden an Laden- und Schaufenstern, Schäden an nicht bezugsfertigen oder nicht benutzbaren Gebäuden, entstanden sind, werden durch die Sturm- und Hagelversicherung nicht abgesichert.
Feuerversicherung
Beschädigungen oder Zerstörungen welche durch Feuer entstehen können, gehören zu den Risiken, welche sich durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entweder ganz vermeiden, oder auf ein unerhebliches Maß begrenzen lassen. Ein Feuer hat meistens mit existenzzerstörenden Folgen verbunden. Somit gehört die Einbeziehung der Feuerversicherung in die Gebäudeversicherung zu den unerlässlichsten Maßnahmen zur Risikoabwälzung.
Durch die Feuerversicherung werden im Rahmen der Gebäudeversicherung Schadenfälle durch Brand, Explosion, Blitzschlag, der Anprall oder Absturz bemannter Flugkörper abgesichert.
Im Versicherungsumfang sind das Löschen, Niederreißen oder Ausräumen versicherter Sachen mit der Folge Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen infolge des versicherten Schadens enthalten. Darüberhinaus werden alle Kosten der Feuerwehr, Löschwasserschäden, Renovierungen, sowie eventuelle Unterkunftskosten, während der Renovierungsphase des Gebäudes erstattet.
Leitungswasserversicherung
Versichert gelten Schäden an versicherten Sachen (z.B. Hausrat, Geschäftsinventar, das Gebäude oder Elektronikgeräte), die durch das Leitungswasser zerstört, beschädigt oder infolge dessen abhandenkommen.
In der Sparte Wohngebäudeversicherung spielt die Leitungswasserversicherung inzwischen eine wichtige Rolle, handelt es sich hierbei doch um die Gefahr mit den häufigsten Wohngebäudeschäden.
In der Leitungswasserversicherung werden alle Schäden, welche durch Wasser entstanden sind, das bestimmungswiedrig aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen, mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen, Warmwasser- oder Dampfheizung, oder Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen ausgetreten ist. Unter Bestimmungswidrigkeit ist zu verstehen, wenn der Wasseraustritt, wenn dieser gegen den Willen des Versicherungsnehmer erfolgte.
Desweiteren werden durch die Gebäudeversicherung im Rahmen der Leitungswasserversicherung alle Frostschäden an sanitären Anlagen und leitungswasserführenden Installationen und Frost- und Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren abgesichert.
Glasversicherung
Durch die Glasversicherung wird das Risiko des Bruchs von versicherten Scheiben oder Glasplatten, unabhängig von der Ursache, ausgenommen Vorsatz abgedeckt. Gegen die Gefahr Feuer besteht in der Regel bereits Versicherungsschutz über die Hausratversicherung (Mobiliarverglasung) oder der Gebäudeversicherung (fest mit dem Gebäude verbundene Fenster- und Türverglasung).
Der Deckungsumfang einer Gebäudeversicherung in Form der Glasversicherung besteht für alle mit dem Gebäude fest verbundenen Glasscheiben, oder für alle mit dem Gebäuden fest verbundenen Glasscheiben, jedoch nur in den öffentlich zugänglichen Räumen wie Gemeinschaftskellern oder Treppenhäusern.
Nicht im Deckungsumfang sind Oberflächenbeschädigungen (wie beispielsweise Kratzer, oder Muschelausbrüche), Eintrübungen, Beschädigungen an Rahmen und Einfassungen, sowie Beschädigungen an noch nicht fertig eingesetzten Scheiben. Beispielsweise gelten Plasmabildschirme, Hohlgläser wie Vasen und Gläser oder Handspiegel als nichtversicherte Scheiben.
Elementarschadenversicherung
Immer größere Schäden werden durch Naturkatastrophen verursacht, wobei die volkswirtschaftlichen Schäden in der ganze Welt in Folge von Stürmen und Überschwemmungen im zweistelligen Milliardenbereich liegen.
Mit dem Einschluß einer Elementarschadenversicherung können die Folgen solcher Risiken eingedämmt werden. Jedoch kann der Gebäudeversicherer durch Selbstbeteiligungen, sowie Einschränkungen des Deckungsumfanges Risiken den Versicherungsschutz begrenzen und somit auch versicherbar gestalten. Zum Beispiel kann die Gebäudeversicherung bestimmte Gefahren oder Risikozonen vom Versicherungsschutz ausschließen.
Es ist davon auszugehen, dass Deckung im Rahmen der Elementarschadenversicherung nur nach konkreter, individueller Risikobeurteilung übernommen werden kann, wenn auch für das Massengeschäft (Hausrat- und Gebäudeversicherungen) die Antragsfragen für die Beurteilung grundsätzlich ausreichen sollten. Bei Firmen und Betrieben wird jedoch fast immer eine Betriebsbesichtigung durch den Gebäudeversicherer erforderlich sein, um die Risikosituation zu beurteilen. Große Betriebe haben es leichter, Schadenverhütung zu betreiben, weil in der Regel ein Kreis von Spezialisten damit betraut ist, für alle Projekte oder Anlagen Gefahren zu analysieren sowie Sicherheitskonzepte zu erstellen.
In der Elementarschadenversicherung können im Rahmen der Gebäudeversicherung Risiken und Gefahren durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch abgesichert werden.
Gebäudeversicherung für Wohngebäude
Was fällt im allgemeinen unter den Begriff Wohnimmobilien? Unter den Begriff Wohnimmobilien fallen Immobilien, die im Gegensatz zu Gewerbeimmobilien ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden (Beispiel das klassische Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen und Wohnkomplexe, sowie Ferienhäuser) und zur Unterbringung von Menschen dienen. Allgemein ist eine Wohnung als eine Zusammenfassung von Räumen definiert, die es dem Inhaber ermöglicht, hierin einen Hausstand zu führen. Das setzt eine Wohnfläche von mindestens 23 qm sowie eine Küche voraus, ferner ein WC, ein Bad bzw. eine Dusche und mindestens einen Wohnraum. Diese Definition gilt auch im Rahmen des Eigenheimzulagengesetzes. Es fallen aber auch kombinierte Gewerbe- und Wohngebäude und Wohnimmobilien (beispielsweise das zu gewerblichen genutzte Büro im Einfamilienhaus, ein im Gebäude untergebrachter Laden, oder Praxen wie die Arztpraxis, ein im Erdgeschoss integriertes Restaurant, Pizzaraia, Kneipe usw.) im Sinn der Gebäudeversicherung für Wohngebäude, wenn die Nutzfläche mindestens zu 50% für wohnzwecke genutzt wird.
Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung
Der Versicherungsumfang in der Gebäudeversicherung für Wohngebäude lässt sich an die jeweiligen Bedürfnisse des Versicherungsnehmers und an das jeweils zu versichernde Gebäude anpassen. Im wesentlichen werden durch die Wohngebäudeversicherung folgende Gefahreneinschlüsse angeboten und entsprechende Kosten für die durch die versichernden Gefahren und Risiken abgedeckt,
Um für bestimmte Gebäude Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung zu erhalten, ist es wichtig diese einzeln im Versicherungsvertrag aufzuführen. Sind mehrere Wohngebäude auf dem Versicherungsgrundstück vorhanden, so müssen diese einzeln und mit der jeweilig gewünschten Versicherungssumme benannt werden. Dies gilt auch für freistehende und fest am Wohngebäude angebaute Garagen, insofern diese mit in den Versicherungsschutz einbezogen werden soll.
Weiterhin wird im Rahmen der Gebäudeversicherung Schutz für Gebäudezubehör (zum Beispiel Klingelanlagen, Briefkästen ect.) versichert, wenn dieses zur Instanthaltung des Wohngebäudes, oder zu Wohnzwecken dient und sich entweder innerhalb des Gebäudes befinden, oder von außen am Gebäude fest installiert wurden.
Ausgenommen vom Versicherungsumfang ist Zubehör, oder Grundstücksbestandteile wie Carports, Gehwegbefestigungen, Gewächs- oder Gartenhäuser, Gartenbeleuchtung. Hier räumt die Gebäudeversicherung jedoch ein, diese gesondert zu versichern. Dies gilt ebenso für vom Mieter eingefügte und beschaffte Sachen, welche auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.
Desweiteren sind Photovoltaikanlagen inklusiv zugehöriger Installationsgegenstände, elektronisch gespeicherte Programme und Daten aus dem Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen, wobei über die Klausel 7168 Daten und Programme unter Vorbehalt einer bestimmten Entschädigungsgrenze gesondert versichert werden können.
Gebäudeversicherung für Gewerbegebäude
Welche Gebäudearten fallen unter den Begriff Gewerbegebäude (Gewerbeimmobilien)? Alle Immobilien, die nicht als Wohnungen genutzt werden. Unter einem Gewerbegebäude (Gewerbeimmobilie) ist zu verstehen, dass diese der Ausübung einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten Immobilie darstellt. Hierunter zählen beispielsweise Fabrikationsgebäude, Lagerhallen, Werkstätten, Industrieparks, Büro- und Verwaltungshäuser, Hotels und Gaststätten, Kliniken, Seniorenheime, Einkaufszentren Warenhäuser, Ladenlokale, SB-Märkte und Supermärkte. Sogar kirchliche oder karitative Gebäude zählen zu Gewerbeimmobilien. Im Rahmen der Gebäudeversicherung für Gewerbegebäude müssen alle Gewerbegebäude mit einem prozentualen von mindestens 50% der nutzbaren Grundfläche zu gewerbliche Zwecken im Rahmen der einer Gewerbegebäudeversicherung abgesichert werden.
Beiträge zur gewerblichen Gebäudeversicherung
Die Beitragsgestaltung und die zu zahlenden Beiträge in der Gebäudeversicherung für Gewerbegebäude hängt von verschiedenen Faktoren und Kriterien ab, welche einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Beitragshöhe haben. Gernell fließen hierfür folgende Faktoren mit ein,
die gewählten Versicherungssumme
die jeweilige Bauart des Gewerbegebäude (Hier können Beitragsaufschläge für nicht massive Außenwände oder eine weiche Bedachung z.B. aus Stroh, Holz ect. erfolgen.)
die umliegenden, benachbarten Gebäude der zu versichernden Immobilie (Zum Beispiel können bei besonders brandgefährdeten, umliegenden Gebäuden Beitragsaufschläge erhoben werden.)
auch können Beitragszuschläge für besondere Gefahrenverhältnisse der Gewerbeimmobilie erfolgen (Wenn in dem Gewerbegebäude ein Betrieb geführt wird, der beispielsweise besonders brandgefährdete Stoffe lagert.)
Versicherungssumme
Im Rahmen der Gebäudeversicherung für Gewerbeimmobilien kann die Versicherungssumme, welche die maximale Ersatzhöhe im Schadenfall darstellt, unterschiedlich vereinbart werden. Übliche Methoden sind, die Neuwertversicherung, die gleitende Neuwertversicherung und einer Wertzuschlagsklausel.
Pauschaldeklaration in der gewerblichen Gebäudeversicherung
Die Pauschaldeklaration für Geschäftsgebäudeversicherungen schließt wichtige Deckungslücken der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AFB, AWB, AstB). Die Pauschaldeklaration war früher ein einheitliches Bedingungswerk, ist aber mit der Deregulierung mittlerweile ein individuelles Bedingungswerk der Gebäudeversicherung geworden. Sie stellt ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung des Preis-/Leistungsverhältnisses dar.
Beispiele
Warum ist eine Gebäudeversicherung wichtig und sinnvoll
Wer auf eine Gebäudeversicherung verzichtet spart am falschen Ende. Denn nur die wenigsten wären in der Lage, die durch Schäden verursachten Kosten selber aufzubringen und hier können schnell mehrere Zehntausend Euro zusammen kommen. Die Frage, ob eine Gebäudeversicherung sinnvoll oder wichtig ist, konnte in den letzten Monaten viele selber beantworten, als große Teile im deutschen Raum überschwemmt wordem.
Auch viele Experten, wie beispielsweise von Stiftung Warentest raten dringend davon ab, auf eine Gebäudeversicherung zu verzichten. Die anfallenden Beiträge sind im Verhältnis zu den möglichen Kosten für Renovierungs- und Reparaturarbeiten verschwindend gering, wie in unserem unabhängigen Gebäudeversicherung Vergleich direkt online berechnet werden kann.
Unabhängig von gewerblich genutzten Gebäuden, oder Wohngebäuden sollte unbedingt, eine dem jeweils zu versichernden Gebäude entsprechender Versicherungsschutz entweder durch eine Gewerbegebäudeversicherung, oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Inwieweit welche Gebäudeversicherung für Ihre Immobilie in Betracht kommt, können Sie weiter oben nachlesen.
Bevor Sie sich jedoch dazu entschliessen, eine Gebäudeversicherung abzuschliessen, sollten Sie sich vorab im Internet informieren und die Preise vergleichen. Denn gerade bei dieser Versicherungsform gibt es erhebliche Unterschiede zwischen dem einzelnen Gebäudeversicherer, nicht nur im Leistungsumfang, sondern auch bei der Beitragshöhe.
Damit Sie einen unabhängigen Vergleich durchführen können, wurden auch alle des durch die Stiftung Warentest durchgeführte Gebäudeversicherung Test 2025 und die jeweiligen Testsieger in unseren Rechner integriert. So erhalten Sie einen bestmöglichen Schutz zu einem fairen Preis.