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Baden Badener Gebäudeversicherung

Baden Badener Gebäudeversicherung

Durch die Baden Badener Gebäudeversicherung gut und günstig versichert

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Gebäudeversicherung

Baden Badener Gebäudeversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Ein Haus zu bauen oder zu kaufen zählt zu den größten finanziellen Anstrengungen unseres Lebens. Mit Recht ist es deshalb ein besonders wichtiges Anliegen, die einmal geschaffenen Werte zu schützen und zu erhalten.

Am besten erreichen Sie dies mit einer Gebäudeversicherung, die beispielsweise für Schäden an Ihrer Immobilie durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm aufkommt. Wussten Sie aber, dass es zahlreiche weitere Schadenarten gibt, die nicht von jeder Gebäudeversicherung automatisch abgedeckt werden?

Aus diesem Grund wurde die sogenannte "verbundene Gebäudeversicherung" entwickelt, die auch andere, häufig unterschätzte Kosten und Risiken mit einschließt. Hier nur einige Beispiele:
Kleiner grüner Haken Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben u.a. sind automatisch mit enthalten.
Kleiner grüner Haken Ebenso Aufräumungskosten nach einem versicherten Schaden bis zu [...] % der Versicherungssumme.
Kleiner grüner Haken Zu- und Ableitungsrohre Ihres Hauses auf oder außerhalb Ihres Grundstücks bis zu [...] % der Versicherungssumme - automatisch mit enthalten.
Kleiner grüner Haken Sonstige Grundstücksbestandteile wie Einfriedungen, Garagen, Carports, Müllboxen usw. - bis zu [...] Euro automatisch mit drin.

Allein diese wenigen Stichworte zeigen, dass es bei der Gebäudeversicherung auf mehr ankommt als nur auf den reinen Preisvergleich. Die Leistung im Schadenfall muss ebenfalls stimmen. Nur so bleibt der Wert Ihres Hauses auch wirklich erhalten!

In der Gebäudeversicherung sind mehrere Versicherungsarten zusammen gefasst, die Feuerversicherung, die Leitungswasserversicherung, der Sturm-, Hagelversicherung. sowie Glasversicherung. Diese Versicherungsform wird auch als verbundene Gebäudeversicherung bezeichnet, weil sie diese verschiedenen Versicherungssparten verbindet.

Die Versicherung von Gebäuden erfolgt in der Regel durch Kombination der verbundenen Gebäudeversicherung und der Neuwertversicherung. In erster Linie dient die Gebäudeversicherung dem wirtschaftlichen Erhalt und der Sicherung des Eigentums, aber sie ist auch Sicherheitsleitung bei Realkrediten.

Der Versicherungswert zur Gebäudeversicherung ist der ortsübliche Bauwert, der sogenannte Neubauwert. Er berechnet sich aus den Kosten für das Bauwerk, Baukonstruktion, Installation, betriebstechnische Anlagen, betriebliche Einbauten, besondere Bauausführungen und den Baunebenkosten. Nicht enthalten im Versicherungswert sind die Finanzierungskosten und auch nicht Gebühren für Notar und Gerichte.

In der Gebäudeversicherung ist für die Entschädigung der Versicherungswert der versicherten Sachen unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles maßgebend.

Grüner Pfeil nach rechts Entschädigungsberechnung bei zerstörten Gebäuden
Grüner Pfeil nach rechts Entschädigungsberechnung bei beschädigten Sachen
Der Versicherungsnehmer hat jedoch nur dann einen Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt, wenn er gegenüber der Gebäudeversicherung nachweist, dass er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Schadenfalles sichergestellt hat, versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen.

Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Baden Badener Gebäudeversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.

Baden Badener Gebäudeversicherung - Tipps und Infos

Die VGB der Gebäudeversicherung enthalten eine Reihe von Ausschlussbestimmungen. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausschlüsse ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen gelten. Führt z.B. eine versicherte Ursache einen Ausschlusstatbestand herbei, so greift auch dafür der Ausschluss, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Eingeschlossene und ausgeschlossene Ursache können aber auch unabhängig voneinander eintreten. Das Gebäude erleidet gleichzeitig sowohl durch direkte Sturmeinwirkung als auch durch eine vom Sturm ausgelöste Sturmflutwelle.

Der VN hat nach den VGB alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften der Gebäudeversicherung zu beachten. Als Sicherheitsvorschriften sind solche als vertragliche Obliegenheit anzusehen, die zur Verminderung der versicherten Gefahren oder Verhütung einer Gefahrerhöhung erlassen sind. Gesetzliche Sicherheitsvorschriften sind in vielen Gesetzen enthalten und konkretisieren sich z.B. in Bauordnungen; behördliche Sicherheitsvorschriften sind Verwaltungsakte von Hoheitsträgern und betreffen z.B. Unfallverhütungsvorschriften.

Von einer zwingenden Vorschrift spricht man, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung unwirksam ist (z. B. Nichtigkeit einer betrügerischen Über- oder Doppelversicherung). Halbzwingende Vorschriften können nur zugunsten des Versicherungsnehmers oder eines durch die Versicherung geschützten Dritten vertraglich geändert werden. Eine halbzwingende Vorschrift liegt vor, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass der Baden Badener Gebäudeversicherung sich auf eine abweichende Vereinbarung nicht berufen kann.

Der Gemeine Wert ist der für den VN erzielbare Verkaufspreis für das Gebäude (ohne Wert des Baugrundes und der nicht versicherten Grundstücksbestandteile). Für Gebäude, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet sind, ist Versicherungswert nach den VGB grundsätzlich der Gemeine Wert. Eine dauernde Entwertung liegt hiernach insbesondere vor, wenn Gebäude für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind. Für die Gebäudeversicherung zum Gemeinen Wert können im Übrigen ähnliche Gründe vorliegen, wie sie zur Zeitwertversicherung genannt worden sind.

Ergänzt werden diese Bedingungen durch eine Reihe von Klauseln, die ebenfalls überarbeitet wurden und eine gewisse Anpassung an die individuellen Risikoverhältnisse gestatten. Generell gilt: Bei diesen Musterbedingungen handelt es sich nur um Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft an die Mitgliedsunternehmen. Für Neuverträge der Baden Badener Gebäudeversicherung, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort. Für Altverträge, die bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurden.

Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke der Gebäudeversicherung, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Gebäudeversicherung

Der Anpassungsfaktor berücksichtigt auch die Mehrwertsteuer. Er ist also auf Gebäude von nicht vorsteuerabzugsberechtigten VN ausgerichtet. Ist der VN hinsichtlich des versicherten Gebäudes vorsteuerabzugsberechtigt und hat er deshalb im Versicherungsfall Anspruch nur auf Entschädigung des Nettobetrages, zahlt er im Gebäudeversicherung Vergleich zum Nichtvorsteuerabzugsberechtigten einen zu hohen Beitrag. Dies kann der VN nicht etwa umgehen, indem er die Versicherungssumme 1914 um den Mehrwertsteueranteil kürzt.

Als Grundstücksbestandsteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen. Für die Erweiterung um sonstiges Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile bot die Baden Badener Gebäudeversicherung zu den VGB 2000 mit Klausel 7264 einen Normtext an, wonach Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedigungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Masten- und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert sind.

Die Deckung von Elementarschäden, soweit sie über Blitzschlag, Sturm und Hagel hinausgehen, sah die Deutsche Versicherungswirtschaft in der Vergangenheit als unkalkulierbar an. Sie bot deshalb dafür keinen Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Bestand für Baden-Württemberg, dort war von 1960 bis 1994 eine eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Erst 1991 hat das damalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) diesen Rechtsstandpunkt aufgegeben.

Durch folgende Klausel der Gebäudeversicherung wird dem Leitungswasser gleichgestellt nach Klausel PK 7166 Nr. 1: Wasser aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren. An zusätzlichen Kosten sind versicherbar nach Klausel PK 7167 notwendige Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von innerhalb des versicherten Gebäudes sowie von auf dem Versicherungsgrundstück verlegten Ableitungsrohren, Klausel PK 7364 Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser, der infolge eines Leitungswasserschadens entsteht und den das Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt hat.

Verletzt der VN seine Anzeigepflicht leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat grundsätzlich kündigen. Generell darf der VN der Gebäudeversicherung nach Antragstellung ohne Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Gemäß den VGB liegt eine Gefahrerhöhung insbesondere vor, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.

Widerruft der Kunde den Gebäudeversicherung Vertrag, sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das gilt sowohl für bereits an den Versicherer gezahlte Prämien als auch für an den Kunden erbrachte Leistungen, z. B. Schadenszahlungen. Eine Prämienzahlung kann die Baden Badener Gebäudeversicherung trotz Widerrufs nur dann verlangen, wenn der Kunde nicht nur über sein Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen aufgeklärt wurde, sondern auch über den zu zahlenden Betrag und wenn er zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ende der Widerrufsfrist beginnen soll.

Baden Badener Gebäudeversicherung - Empfehlungen und Tipps

Die Gebäudeversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Baden Badener Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Baden Badener Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Baden Badener Gebäudeversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Gebäudeversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Barmenia Gebäudeversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Gebäudeversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Baden Badener Gebäudeversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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