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Medien Gebäudeversicherung

Medien Gebäudeversicherung

Durch die Medien Gebäudeversicherung gut und günstig versichert

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Gebäudeversicherung

Medien Gebäudeversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Ein Haus zu bauen oder zu kaufen zählt zu den größten finanziellen Anstrengungen unseres Lebens. Mit Recht ist es deshalb ein besonders wichtiges Anliegen, die einmal geschaffenen Werte zu schützen und zu erhalten.

Am besten erreichen Sie dies mit einer Gebäudeversicherung, die beispielsweise für Schäden an Ihrer Immobilie durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm aufkommt. Wussten Sie aber, dass es zahlreiche weitere Schadenarten gibt, die nicht von jeder Gebäudeversicherung automatisch abgedeckt werden?

Aus diesem Grund wurde die sogenannte "verbundene Gebäudeversicherung" entwickelt, die auch andere, häufig unterschätzte Kosten und Risiken mit einschließt. Hier nur einige Beispiele:
Kleiner grüner Haken Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben u.a. sind automatisch mit enthalten.
Kleiner grüner Haken Ebenso Aufräumungskosten nach einem versicherten Schaden bis zu [...] % der Versicherungssumme.
Kleiner grüner Haken Zu- und Ableitungsrohre Ihres Hauses auf oder außerhalb Ihres Grundstücks bis zu [...] % der Versicherungssumme - automatisch mit enthalten.
Kleiner grüner Haken Sonstige Grundstücksbestandteile wie Einfriedungen, Garagen, Carports, Müllboxen usw. - bis zu [...] Euro automatisch mit drin.

Allein diese wenigen Stichworte zeigen, dass es bei der Gebäudeversicherung auf mehr ankommt als nur auf den reinen Preisvergleich. Die Leistung im Schadenfall muss ebenfalls stimmen. Nur so bleibt der Wert Ihres Hauses auch wirklich erhalten!

In der Gebäudeversicherung sind mehrere Versicherungsarten zusammen gefasst, die Feuerversicherung, die Leitungswasserversicherung, der Sturm-, Hagelversicherung. sowie Glasversicherung. Diese Versicherungsform wird auch als verbundene Gebäudeversicherung bezeichnet, weil sie diese verschiedenen Versicherungssparten verbindet.

Die Versicherung von Gebäuden erfolgt in der Regel durch Kombination der verbundenen Gebäudeversicherung und der Neuwertversicherung. In erster Linie dient die Gebäudeversicherung dem wirtschaftlichen Erhalt und der Sicherung des Eigentums, aber sie ist auch Sicherheitsleitung bei Realkrediten.

Der Versicherungswert zur Gebäudeversicherung ist der ortsübliche Bauwert, der sogenannte Neubauwert. Er berechnet sich aus den Kosten für das Bauwerk, Baukonstruktion, Installation, betriebstechnische Anlagen, betriebliche Einbauten, besondere Bauausführungen und den Baunebenkosten. Nicht enthalten im Versicherungswert sind die Finanzierungskosten und auch nicht Gebühren für Notar und Gerichte.

In der Gebäudeversicherung ist für die Entschädigung der Versicherungswert der versicherten Sachen unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles maßgebend.

Grüner Pfeil nach rechts Entschädigungsberechnung bei zerstörten Gebäuden
Grüner Pfeil nach rechts Entschädigungsberechnung bei beschädigten Sachen
Der Versicherungsnehmer hat jedoch nur dann einen Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt, wenn er gegenüber der Gebäudeversicherung nachweist, dass er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Schadenfalles sichergestellt hat, versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen.

Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Medien Gebäudeversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.

Medien Gebäudeversicherung - Tipps und Infos

Der Begriff Nässeschäden wurde neu eingeführt. Damit soll klargestellt werden, dass sich der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung nicht auf Schäden an Sachen erstreckt, die durch fehlendes Leitungswasser zerstört werden. Rohrbruchbedingtes Fehlen von Wasser in einem Heizkessel führt zu dessen Beschädigung. Auslaufendes Wasser aus einem Aquarium führt zum Verenden der Fische. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.

Photovoltaikanlagen haben ihren Preis, deshalb sollte eine mögliche Risikovorsorge auch durch den Abschluss entsprechender zusätzlicher Versicherungen zur Gebäudeversicherung überlegt werden. Bei der Montageversicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung, die die gesamte PV-Anlage während der Bau-/Montagezeit abdeckt. Zu den versicherten Sachen gehören insbesondere, Photovoltaikmodule und Sonnenkollektoren, Wechselrichter, Laderegler und Akkumulatoren, Erzeugungszähler, Einspeisezähler und Bezugszähler, Überspannungseinrichtungen und Verkabelung.

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Ein Widerruf bewirkt die Beendigung des bis dahin auflösend bedingt rechtswirksamen Versicherungsvertrags. Um die Frist einzuhalten, genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Den Zugang muss der Kunde aber nach wie vor beweisen. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde die maßgeblichen Unterlagen wie den Versicherungsschein, die AVB zur Medien Gebäudeversicherung und die Verbraucherinformationen erhalten hat.

Die Höhe des Entschädigungsanspruchs des VN richtet sich bei zerstörten Gebäuden oder bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen nach dem Neuwert (bei der Gebäudeversicherung zum Zeitwert/Gemeinen Wert nach diesen Werten) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, bei beschädigten Sachen nach den notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, die durch Reparatur nicht ausgeglichen ist. Soweit durch die Reparatur der Versicherungswert der Sache erhöht wird.

Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Insoweit besteht Übereinstimmung mit den AFB der Medien Gebäudeversicherung 2008, sodass auf die Interpretationen im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung verwiesen werden kann. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang des Blitzes auf Sachen. So ist beispielsweise der Versicherungsfall gegeben, wenn ein Blitz in einen vor dem versicherten Gebäude stehenden Baum einschlägt und das Gebäude beschädigen.

Die nach den Sonderbedingungen, Zusatzbedingungen und Klauseln versicherbaren Elementarrisiken erweitern die versicherten Gefahren der betreffenden Gebäudeversicherung, der sie zugeordnet sind, sodass ein einheitlicher Versicherungsvertrag zur Gebäudeversicherung zustande kommt. Insoweit unterscheidet sich diese Vertragsform nicht von derjenigen, bei der die Elementarereignisse als versicherte Gefahren fester Bestandteil der AVB sind. Bei den ECB 99 besteht der wesentliche Unterschied zu den bisherigen ECB in der Selbstständigkeit des Bedingungswerkes.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Gebäudeversicherung

Die Höhe des Entschädigungsanspruchs des VN richtet sich bei zerstörten Gebäuden oder bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen nach dem Neuwert (bei der Gebäudeversicherung zum Zeitwert/Gemeinen Wert nach diesen Werten) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, bei beschädigten Sachen nach den notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, die durch Reparatur nicht ausgeglichen ist. Soweit durch die Reparatur der Versicherungswert der Sache erhöht wird.

Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. Versicherbar sind jedoch nicht nur die zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, sondern auch Wohn- und Geschäftsgebäude, Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser u. dergl. Deshalb sind die zu versichernden Gebäude und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag zur Medien Gebäudeversicherung einzeln zu benennen. Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind.

Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke der Gebäudeversicherung, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.

Außer der Gefahr Sturm erfasst die Gebäudeversicherung auch die Gefahr Hagel. Die VGB 2008 beschreiben Sturm als eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Ist die Windstärke für das im Versicherungsschein bezeichnete Grundstück nicht feststellbar, so wird ein versichertes Sturmereignis unterstellt, wenn der VN nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an anderen Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat.

Indes bietet die Gebäudeversicherung inzwischen einen relativ weitgehenden Unterversicherungsverzicht. Die Versicherungssumme 1914 gilt nämlich als richtig ermittelt, wenn sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird, der VN im Antrag den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet, der VN Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet.

Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es geht als Spezialgesetz den anderen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Wie für alle Verträge gilt auch für den Versicherungsvertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er bezieht sich sowohl auf den Abschluss als auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Versicherungsvertrags zur Medien Gebäudeversicherung. Insoweit können die Vertragspartner grundsätzlich auch Vereinbarungen treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen des VVG abweichen.

Medien Gebäudeversicherung - Empfehlungen und Tipps

Die Gebäudeversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Medien Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Medien Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Medien Gebäudeversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Gebäudeversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Midema Gebäudeversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Gebäudeversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Medien Gebäudeversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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