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Firmenrechtsschutz Versicherung

Firmenrechtsschutz Versicherung

Informationen und Vergleich über die Firmenrechtsschutz Versicherung

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Firmenrechtsschutz Versicherung

Firmenrechtsschutz Versicherung

Über diese Form der Rechtsschutzversicherung des § 24 ARB, die mit der früher in den ARB 75 gebotenen Firmenrechtsschutz Versicherung vergleichbar ist, kann sich der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich oder anderweitig selbstständig Tätiger schützen.

Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist kein fest umrissener Begriff der Rechtssprache. Als Selbstständige werden im Allgemeinen dierjenigen angesehen, welche ihren Beruf wirtschaftlich und organisatorisch in eigener Regie ausübt, wobei es auf alle Umstände des Einzelfalles ankommt und die Grenzen fließend sein können. Da die Abgrenzung zwischen privater und selbstständiger Tätigkeit über die Mitversicherung des Vertrags-Rechtsschutzes entscheidet, treten in diesem Bereich häufig Streitigkeiten auf, die vor Gericht ausgetragen werden.

Beispiel
Wer gilt als selbstständig?
Behauptet die Firmenrechtsschutz Versicherung, die vom Versicherungsnehmer beabsichtigte Rechtsverfolgung sei dessen selbstständiger Tätigkeit zuzuordnen, trägt er hierfür die Beweislast.

Versicherte Personen
Versichert über die Firmenrechtsschutz Versicherung ist der Versicherungsnehmer im Hinblick auf seine im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit. Die Beschäftigten sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer mitversichert.

Praxistipp
Der Vereins Rechtsschutz besteht für den Verein, dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder im Rahmen der satzungsmäßigen Tätigkeiten. Weicht die im Versicherungsantrag zur Firmenrechtsschutz Versicherung aufgeführte Tätigkeit von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit ab oder werden mehrere verschiedene Tätigkeiten ausgeübt, besteht Versicherungsschutz durch die Firmenrechtsschutz Versicherung nur für die im Antrag angegebene Tätigkeit.

Beispiel
Versicherte Leistungsarten, Schadenersatz Rechtsschutz, Arbeits Rechtsschutz, Sozialgerichts Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes Rechtsschutz, Straf Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz

Hinweis
Praxistipp

Deckungsformen der Firmenrechtsschutz Versicherung

Die folgenden Deckungen sind in einer üblichen Firmenrechtsschutz Versicherung enthalten:
Kleiner grüner Haken Arbeitsrechtsschutz bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern vor Arbeitsgerichten,
Kleiner grüner Haken Schadenersatzrechtsschutz bei Verfahren wegen Schadenersatzforderungen,
Kleiner grüner Haken Strafrechtsschutz bei Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten oder fahrlässiger Verletzung von Strafbestimmungen - im Ausland auch eine notwendige Kaution,
Kleiner grüner Haken Steuerrechtsschutz bezogen auf alle Steuerarten wie z.B. Einkommensteuer, Lohnsteuer, Vermögenssteuer, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer. Das Finanzamt erkennt die in der Steuererklärung geltend gemachten Angaben nicht an. Nach erfolglosem Einspruch kommt es zum Prozess.
Kleiner grüner Haken Sozialgerichtsrechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten, z.B. bei Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern.
Kleiner grüner Haken Datenrechtsschutz besteht in den Fällen, in denen gegen den Versicherungsnehmer gerichtliche Ansprüchen wegen des Vorwurfs einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes geltend gemacht werden.
Kleiner grüner Haken Disziplinar- und Standesrechtsschutz für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst bei der Verteidigung in Disziplinarverfahren sowie bestimmte Berufgruppen wie Ärzte und Rechtsanwälte bei der Verteidigung vor Kammern (Ärzte- Rechtsanwaltskammern).

In der Regel nicht mehr versicherbar sind Streitigkeiten aus Forderungen, wenn also Kunden nicht zahlen. Dieses Risiko gehört dem Grunde nach zum nicht versicherbaren Unternehmerrisiko. Eine Risikobegrenzung kann aber für manche Betriebe mit wenigen Großkunden und entsprechender Abhängigkeit von deren Zahlungsmoral bedeutsam sein. Hierfür gibt es andere Möglichkeiten wie die Kreditversicherung oder den Forderungsverkauf an eine Factoring-Bank.

Dazu ist es üblich, in die Firmenrechtsschutz Versicherung den Grundstücks- und Mietrechtsschutz einzuschließen. Hierdurch gedeckt sind die Kosten von Streitigkeiten mit Mietern, Vermietern, Nachbarn oder Behörden in Zusammenhang mit Besitz oder Miete von Immobilien.

Häufig sind Verkehrsunfälle Anlass für Rechtsstreitigkeiten. Deshalb gehört ein Verkehrsrechtsschutz für alle oder für eine bestimmte Anzahl der auf den Betrieb zugelassenen Fahrzeuge und unabhängig vom jeweiligen Fahrer zu vielen Firmenrechtsschutzpaketen.

Geschäftsführern und Vorständen empfiehlt sich der spezielle Strafrechtsschutz, der bei Streitigkeiten eintritt, bei denen der Firmenrepräsentant persönlich auf Schadenersatz in Haftung genommen wird. Die Haftung der Manager ist weitgehend.

In komplexen Unternehmen entstehen auch bei guter Führung Fehler, die zu strafrechtlichen Konsequenzen führen (Beispiel: ein Wartungsfehler löst eine Umweltverschmutzung aus). In wirtschaftlich schwierigen Zeiten steigt außerdem die Neigung, vor allem ehemalige Manager auf Schadenersatz für tatsächliche oder angebliche Fehlentscheidungen zu verklagen.

Üblich sind in der Firmenrechtsschutz Versicherung Selbstbeteiligungen zur Vermeidung kostenintensiver Kleinschäden, zum Beispiel als feste Summe von 150 EUR.

Die Prämienberechnung zur Firmenrechtsschutz Versicherung richtet sich nach dem versicherten Risiko. Üblich sind Pauschalprämien für eine größere Gruppe von Betriebsarten und in Abhängigkeit von der Zahl der Beschäftigten. Bei mehrjährigen Verträgen kann ein Nachlass kalkuliert werden, üblich ist das bei Fünf-Jahres-Verträgen. Dazu ist die jeweils gültige Versicherungsteuer zu berechnen.

Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige und Freiberufler

Diese Rechtsschutz Kombination der Firmenrechtsschutz Versicherung nach § 28 ARB wird sog. Kleingewerbetreibenden in Anlehnung an die §§ 26 und 27 ARB angeboten. Sie enthält Elemente aus dem Firmen-Rechtsschutz, dem Privat-Rechtsschutz für Selbstständige und dem auf Landfahrzeuge beschränkten Verkehrs-Rechtsschutz.

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete vollständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer im Versicherungsschein genannten Person. Der Versicherungsschutz erfasst sowohl den privaten Bereich als auch die Ausübung selbständiger Tätigkeiten.

Versicherte Personen
Als versicherte Personen im Rahmen der Rechtsschutzversicherung für Firmen, Selbstständige und Freiberufler sind der Versicherungsnehmer, sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner, die minderjährigen Kinder, die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Der Fahrzeugbereich ist ausgeklammert. Alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehegatten oder die minderjährigen Kinder zugelassenen Fahrzeuge die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.

Versicherte Leistungsarten
Die enthaltenen Leistungsarten in der Firmenrechtsschutz Versicherung umfassen den Schadenersatz Rechtsschutz, Arbeits Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer Rechtsschutz vor Gerichten Sozialgerichts Rechtsschutz, Verwaltungs Rechtsschutz in Verkehrssachen, Disziplinar- und Standes Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz, Beratungs Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Einschränkende Regelungen
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Das zu versichernde Objekt muss vom Versicherungsnehmer selbst genutzt und im Versicherungsschein bezeichnet werden.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Versicherungsschutz besteht ausschließlich für den privaten Bereich und in Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Hier wird ebenfalls nur der private Bereich versichert, sodass eine betriebsbezogene Interessenwahrnehmung nicht möglich ist.

Hinweis

Vertragsrechtsschutz

Einige Firmenrechtsschutz Versicherung Anbieter gewähren durch eine Zusatzklausel Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für sog. Hilfsgeschäfte:

Der Versicherungsschutz der Firmenrechtsschutz Versicherung wird auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der Firmen, Selbstständigen, oder Freiberuflern aus dem Vertrags- und Sachenrecht ausgedehnt, soweit ein unmittelbarer Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtung besteht. Dies gilt auch für die sich darauf beziehenden Versicherungsverträge. Der Versicherungsschutz durch die Firmenrechtsschutz Versicherung bei Firmen und Selbstständigen erstreckt sich insoweit auch auf die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen.

Ausgeschlossen ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der Firmen aus Verträgen im Zusammenhang mit Produktionsmaschinen, die unmittelbar der Erlangung des Unternehmenszieles dienen und somit nicht nur Nebengeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder Berufsausübung sind.


Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet-, Pacht-, Leasing- oder vergleichbaren Nutzungsverhältnissen sowie aus der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben und Betriebsteilen sowie Praxen.

Ferner ist die Firmenrechtsschutz Versicherung vereinzelt bereit, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus anderen Versicherungsverträgen des Rechtsschutzversicherten, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen, (Firmen), freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit stehen, einzuschließen.

Sonderregelung für Berufsaufgabe

Eine Besonderheit gilt für die Beendigung des Versicherungsvertrages zur Firmenrechtsschutz Versicherung für Firmen durch Berufsaufgabe oder Tod des Versicherungsnehmers: Ihm bzw. seinen Erben wird dann Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzfälle gewährt, die innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versicherungsvertrags eintreten und im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten Eigenschaft des Versicherungsnehmers stehen.

§ 23 Private Rechtsschutzversicherung für Selbständige

Durch die Private Rechtsschutzversicherung für Selbstständige und Firmen werden folgende Leistungen erbracht,
Nr. 1) Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner i.S.d. § 3 Abs. 4 b), wenn einer oder beide eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben,
a) für den privaten Bereich,
b) für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Nr. 2) Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft i.S.d. § 3 Abs. 4 b) lebenden volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Nr. 3) Der Versicherungsschutz umfasst:
Kleiner grüner Haken Schadenersatzrechtsschutz,
Kleiner grüner Haken Arbeitsrechtsschutz,
Kleiner grüner Haken Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
Kleiner grüner Haken Steuerrechtsschutz vor Gerichten,
Kleiner grüner Haken Sozialgerichtsrechtsschutz,
Kleiner grüner Haken Disziplinar- und Standesrechtsschutz,
Kleiner grüner Haken Strafrechtsschutz,
Kleiner grüner Haken Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz,
Kleiner grüner Haken Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.
Nr. 4) Der Versicherungsschutz einer Firmenrechtsschutz Versicherung umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers.
Nr. 5) Sind der Versicherungsnehmer und/ oder der mitversicherte Lebenspartner nicht mehr gewerblich, freiberuflich oder sonstig selbständig tätig oder wird von diesen keine der vorgenannten Tätigkeiten mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6.000 Euro - bezogen auf das letzte Kalenderjahr - ausgeübt, wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt dieser Umstände in einen solchen nach § 25 um.

§ 24 Berufsrechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutzversicherung für Firmen und Vereine

Im Rahmen des Berufsrechtsschutz für Selbständige, sowie der Rechtsschutzversicherung für Firmen und Vereine sind im Versicherungsschutz folgende Leistungen enthalten,
Nr. 1) Es besteht Versicherungsschutz
a) für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer;
b) für Vereine sowie deren gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung obliegen.
Nr. 2) Der Versicherungsschutz der Firmenrechtsschutz Versicherung umfasst:
Kleiner grüner Haken Schadenersatzrechtsschutz,
Kleiner grüner Haken Arbeitsrechtsschutz,
Kleiner grüner Haken Sozialgerichtsrechtsschutz,
Kleiner grüner Haken Disziplinar- und Standesrechtsschutz,
Kleiner grüner Haken Strafrechtsschutz,
Kleiner grüner Haken Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz.
Nr. 3) Der Versicherungsschutz durch die Firmenrechtsschutz Versicherung umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers.
Nr. 4) Endet der Versicherungsvertrag der Firmenrechtsschutz Versicherung durch Berufsaufgabe oder Tod des Versicherungsnehmers, wird ihm bzw. seinen Erben Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzfälle gewährt, die innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versicherungsvertrags eintreten und im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten Eigenschaft des Versicherungsnehmers stehen.

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Jeder selbstständige Unternehmer, Freiberufler, oder Firma sollte sich mit einer entsprechenden Firmenrechtsschutz Versicherung gegen eventuelle finanzielle Risiken, welche bei Rechtsstreitigkeiten gegenüber Dritten entstehen können, ausreichend absichern.

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