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Gruppenkrankenversicherung Stiftung Warentest

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Gruppenkrankenversicherung

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Die Gruppenkrankenversicherung ist ein Rahmenvertrag zwischen dem privaten Krankenversicherer und einem Arbeitgeber oder einer betrieblichen Einrichtung, in dem die Bedingungen sowohl für die Abwicklung als auch für den einzelnen Vertrag der Gruppe festgelegt werden. Bei Rahmenverträgen, die für wenigstens zehn Arbeitnehmer oder ihnen gleichgestellte Personen in der Lebens- und Unfallversicherung abgeschlossen werden, darf der Versicherer einen Rabatt einräumen.

In der Regel gilt es mit dem Krankenversicherer über die Vertragsgestaltung der Gruppenkrankenversicherung zu verhandeln, räumen die Krankenversicherungen bei Rahmenverträgen dem Vertragspartner gewisse Vorteile ein:
Kleiner grüner Haken Prämienrabatte,
Kleiner grüner Haken Vereinfachung der Gesundheitsfragen für die obligatorische Gruppe,
Kleiner grüner Haken die Anwendung von Gruppenversicherungstarifen, die wesentlich unter den Normaltarifen liegen.

Um diese Vorteile der Gruppenkrankenversicherung in der Vertragsgestaltung zu nutzen, muss, auch wenn der Arbeitnehmer an der Prämienzahlung beteiligt wird, eine Sammelzahlung erfolgen.

Die Gruppenkrankenversicherung kann in Form einer Direktversicherung oder einer Rückdeckungsversicherung abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber kann diese Versicherungsform auch nur bestimmten Arbeitnehmergruppen oder Personen anbieten.

Hinweis
Mehrere Angebote sollten inhaltlich miteinander verglichen werden. Die Notwendigkeit vorzusorgen ist offensichtlich. Dabei erscheinen Zusatzversicherungen als auch Vollversicherungen möglich.

Der modulare Aufbau von Zusatzversicherungstarifen hilft dabei, den individuellen Bedürfnissen der Belegschaftsangehörigen und deren versicherten Familienangehörigen gerecht zu werden. Einige der privaten Krankenversicherer haben sich um das Kollektivgeschäft schon immer stärker gekümmert als andere, die Auswahl des richtigen Krankenversicherers und seiner Tarife für die Gruppenkrankenversicherung ist dabei das zentrale Thema.

Insbesondere, als es heute neben den normalen Tarifen mit einkalkulierten Alterungsrückstellungen solche ohne Alterungsrückstellungen gibt. Mit der europäischen Deregulierung 1994 in der Schadenversicherung gibt es für die Zusatzversicherung in der PKV keine Kalkulationsvorschriften mehr. Auch eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde ist damit hinfällig. Eine Kalkulation nach Art der Lebensversicherung mit Alterungsrückstellungen ist nicht mehr vorgeschrieben.

Tarife zur Gruppenkrankenversicherung ohne Alterungsrückstellungen, in denen die Prämien entsprechend dem altersabhängigen Risiko steigen, sind seitdem üblich und verbreiten sich zusehends. Sie sind deshalb nicht schlechter als solche mit Alterungsrückstellung, sondern für viele Versicherte die geeignetere Tarifform.

Gute Leistungen müssen nicht teuer sein. Sparen Sie durch unseren kostenlosen Vergleich auch zwischen allen Gruppenkrankenversicherung Stiftung Warentest Testsieger für 2025 bis zu einige Hundert Euro im Jahr. Sparen Sie nicht an Leistungen um Ihre Beiträge zu senken, denn in vielen Fällen bieten kleinere Anbieter sogar einen besseren Leistungsumfang als die namenhaften Versicherer, jedoch erheblich günstiger an.

Gruppenkrankenversicherung Stiftung Warentest - Tipps und Infos

Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht dadurch ein neuer Versicherungsfall. Die Einbeziehung von Kostenaspekten in die Leistungspraxis lasse sich durch die Gruppenkrankenversicherung nicht entnehmen, so die Richter. Beanstandet wurde die unzureichende Transparenz der Bedingung.

Das Versicherungsverhältnis für die Gruppenkrankenversicherung beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Versicherungsschutz besteht von dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt an, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und Ablauf der Wartezeiten. Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis mit der Gruppenkrankenversicherung Stiftung Warentest kündigen, und zwar mit einer Frist von drei Monaten nur zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Vertragsverhältnis für eine Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen wurde.

So wird für Arbeitnehmer eine volle Angleichung an die gesetzlichen Bestimmungen über die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung erreicht. In der Mehrzahl bieten die Versicherer die Verdienstausfallversicherung ohne zeitliche Begrenzung der Leistungsdauer an. So besteht die Möglichkeit, dass bis zum Eintritt des Rentenfalls keine vorherige Aussteuerung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt und somit voller Versicherungsschutz bestehen bleibt. Am Markt existieren allerdings auch Tarife für die Gruppenkrankenversicherung Stiftung Warentest mit Begrenzungen.

Die Gruppenkrankenversicherung kann das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen, falls das höhere Risiko nicht gegen einen höheren Beitrag übernommen wird und die Anzeigepflichtverletzung nicht schuldhaft erfolgte. Möchten Sie bestimmte Angaben gegenüber dem Außendienstmitarbeiter des Versicherers nicht abgeben, so können Sie diese in Form eines Briefes an den Vorstand des Versicherers innerhalb einer Frist von sieben Tagen nachholen. Diesen Brief sollten Sie im Antragsformular übersenden.

Anderseits bietet die Gruppenkrankenversicherung Vollversicherungsschutz für Angestellte und Arbeiter, die mit ihrem Lohn oder Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Weiterhin können sich Beamte, Selbstständige und Freiberufler, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der Gruppenkrankenversicherung vollversichern. Ausgenommen sind Landwirte, Künstler und Publizisten. Ärzten, Zahnärzten sowie teilweise auch Tierärzten, Assistenzärzten, Apothekern und anderen in Heilberufen Tätigen werden spezielle Tarife angeboten.

Vorteile in der Gruppenkrankenversicherung, Standardtarif im Alter wählbar, kann Beitragsbelastung senken, Abrechnung von Privatliquidationen mit erhöhten Gebührensätzen möglich, Im Einzelfall sind schulmedizinisch nicht anerkannte Heilmethoden erstattungsfähig, Brille nach augenärztlicher Verschreibung jederzeit möglich, bei Gestellen alle zwei Jahre und betraglich begrenzt.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Gruppenkrankenversicherung

Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen durch die Gruppenkrankenversicherung z. B. wegen steigender Heilbehandlungskosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ändern. Dementsprechend vergleicht die Gruppenkrankenversicherung zumindest jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Veränderung von mehr als dem tariflich festgelegten Prozentsatz, so werden alle Tarifbeiträge vom Versicherer überprüft und mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.

Dies gilt grundsätzlich auch für Angebote aus dem Ausland. Sogar der Verbraucher, der anlässlich eines Auslandsaufenthaltes aufgrund eigener Initiative einen Versicherungsvertrag für die Gruppenkrankenversicherung unterzeichnet, wird durch deutsches Vertragsrecht geschützt. Die Reform des VVG, geplant für 2006, sieht u. a. wahrscheinlich in den §§ 186 bis 197 weitere Regelungen für die Gruppenkrankenversicherung vor. Vorgesehen sind Regelungen zu Managed Care, Wirtschaftlichkeitsgebot, Bereicherungsverbot, Tarifwechsel, Bestandsübertragung etc.

Die Krankentransportkosten werden normalerweise für Hin- und Rücktransporte im Krankenwagen zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus durch die Gruppenkrankenversicherung erstattet, teilweise für Transporte bis zu 100 Kilometer Entfernung. Krankenrücktransport und Rettungsflug aus dem Ausland sind teilweise als Leistung vorgesehen, soweit die Rückreisekosten diejenigen für eine gesunde Person übersteigen. Grundsätzlich erstattet zwar jede Gesellschaft die Kosten eines medizinisch notwendigen Krankentransportes.

Als Versicherungsfall gelten auch die Untersuchung und die medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und Entbindung, die ambulanten Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen, z. B. für gezielte Vorsorgeuntersuchungen, und auch der Tod, soweit hierfür Leistungen vorgesehen worden sind. Der BGH hat in seinem Urteil vom 12.03.2003 seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und entschieden, dass die Gruppenkrankenversicherung aufzukommen hat.

Gemäß § 257 SGB zahlt bei der Gruppenkrankenversicherung der Arbeitgeber steuerfrei bis zu 50 Prozent der Beiträge, maximal bis zur Hälfte des durchschnittlichen Höchstsatzes der GKV. Dabei beteiligt sich der Arbeitgeber auch an erhöhten Leistungen durch die Gruppenkrankenversicherung Stiftung Warentest wie Unterkunft, privatärztliche Behandlung, Krankenhaustagegeld, Kurkosten, Pflegeversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit über die Dauer der Gehaltsfortzahlung hinaus entfällt die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses. Dies gilt auch für privat versicherte weibliche Angestellte.

Bei gezielten Behandlungen im Ausland werden die Kosten nur nach vorheriger Genehmigung übernommen, und zwar innerhalb von Europa teils in unbegrenzter Höhe, teils bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen oder nur für einen befristeten Zeitraum. Es geht dabei um Behandlungen und Operationen bei Krankheiten und Gebrechen, die in der Bundesrepublik Deutschland mit neuartigen Behandlungsmethoden oder wegen fehlender Erfahrung noch nicht ausgeführt werden können. Eine vorherige Absprache mit der Gruppenkrankenversicherung Stiftung Warentest ist erforderlich.

Gruppenkrankenversicherung Stiftung Warentest - Empfehlungen und Tipps

Mit unserem unabhängigen und kostenlosen Vergleich finden wir für Sie die beste und günstigste Gruppenkrankenversicherung welche mit Top Bewertungen im Vergleich der Stiftung Warentest. Wer verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff "Stiftung Warentest" und wonach richten sich die Bewertungen für die verschiedenen Anbieter?

Bei der Stiftung Warentest handelt es sich um ein unabhängiges Verbraucherinstitut, welches in regelmäßigen Abständen, so auch 2025 Produkte und Dienstleistungen einem Vergleich unterzieht. Hierbei werden verschiedene günstige und teuere Tarife für die Gruppenkrankenversicherung, welche unter Berücksichtigung der verschiedenen Berufsgruppen wie beispielsweise bei einer Gruppenkrankenversicherung für Studenten sowie dem Geschlecht und dem Alter eines Versicherungsnehmer, per Zufall ausgewählt und diese miteinander verglichen.

Für den Kunden und Endverbraucher bietet sich durch einen solchen unabhängigen Gruppenkrankenversicherung Vergleich der Stiftung Warentest eine sehr gute Orientierungsmöglichkeit, um sich an Hand der Bewertungen über die aktuell angebotenen Tarife und Leistungen zu informieren. Auch wenn in manch einem Vergleich die Experten von Stiftung Warentest eine preislich günstiger liegende Gruppenkrankenversicherung schlechter plazieren, so liegt dies daran, dass der jeweilige Anbieter bzw. dessen Tarif einen schlechteren Leistungsumfang beinhaltet.

Denn im Endergebnis zählt für Stiftung Warentest nicht der zu zahlende Preis, sondern das Gesamtergebnis muß in einem fairen Preis- Leistungsangebot stehen. So kann im Sinne der Experten eine günstige Gruppenkrankenversicherung im Vergleich der Stiftung Warentest sein, die zwar teurer ist, aber vom angebotenen Leistungsumfang erheblich besser ist, als die die preislich günstiger gelegenere.

Damit auch Sie durch unseren kostenlosen Vergleich ein objektives Ergebnis erhalten, beziehen unsere unabhängigen Berater für die Gruppenkrankenversicherung alle Testsieger Tarife mit in die Angebotsunterbreitung ein. Auch in unseren Beitragsrechner, mit denen Sie Preise online berechnen können, werden automatisch alle durch Stiftung Warentest verglichenen Gruppenkrankenversicherung Tarife mit integriert.


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