Durch die Swiss Life Gruppenkrankenversicherung gut und günstig versichert
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Gruppenkrankenversicherung
Swiss Life Gruppenkrankenversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die Gruppenkrankenversicherung ist ein Rahmenvertrag zwischen dem privaten Krankenversicherer und einem Arbeitgeber oder einer betrieblichen Einrichtung, in dem die Bedingungen sowohl für die Abwicklung als auch für den einzelnen Vertrag der Gruppe festgelegt werden. Bei Rahmenverträgen, die für wenigstens zehn Arbeitnehmer oder ihnen gleichgestellte Personen in der Lebens- und Unfallversicherung abgeschlossen werden, darf der Versicherer einen Rabatt einräumen.
In der Regel gilt es mit dem Krankenversicherer über die Vertragsgestaltung der Gruppenkrankenversicherung zu verhandeln, räumen die Krankenversicherungen bei Rahmenverträgen dem Vertragspartner gewisse Vorteile ein:
Prämienrabatte,
Vereinfachung der Gesundheitsfragen für die obligatorische Gruppe,
die Anwendung von Gruppenversicherungstarifen, die wesentlich unter den Normaltarifen liegen.
Um diese Vorteile der Gruppenkrankenversicherung in der Vertragsgestaltung zu nutzen, muss, auch wenn der Arbeitnehmer an der Prämienzahlung beteiligt wird, eine Sammelzahlung erfolgen.
Die Gruppenkrankenversicherung kann in Form einer Direktversicherung oder einer Rückdeckungsversicherung abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber kann diese Versicherungsform auch nur bestimmten Arbeitnehmergruppen oder Personen anbieten.
Hinweis
Mehrere Angebote sollten inhaltlich miteinander verglichen werden. Die Notwendigkeit vorzusorgen ist offensichtlich. Dabei erscheinen Zusatzversicherungen als auch Vollversicherungen möglich.
Der modulare Aufbau von Zusatzversicherungstarifen hilft dabei, den individuellen Bedürfnissen der Belegschaftsangehörigen und deren versicherten Familienangehörigen gerecht zu werden. Einige der privaten Krankenversicherer haben sich um das Kollektivgeschäft schon immer stärker gekümmert als andere, die Auswahl des richtigen Krankenversicherers und seiner Tarife für die Gruppenkrankenversicherung ist dabei das zentrale Thema.
Insbesondere, als es heute neben den normalen Tarifen mit einkalkulierten Alterungsrückstellungen solche ohne Alterungsrückstellungen gibt. Mit der europäischen Deregulierung 1994 in der Schadenversicherung gibt es für die Zusatzversicherung in der PKV keine Kalkulationsvorschriften mehr. Auch eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde ist damit hinfällig. Eine Kalkulation nach Art der Lebensversicherung mit Alterungsrückstellungen ist nicht mehr vorgeschrieben.
Tarife zur Gruppenkrankenversicherung ohne Alterungsrückstellungen, in denen die Prämien entsprechend dem altersabhängigen Risiko steigen, sind seitdem üblich und verbreiten sich zusehends. Sie sind deshalb nicht schlechter als solche mit Alterungsrückstellung, sondern für viele Versicherte die geeignetere Tarifform.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Swiss Life Gruppenkrankenversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
Swiss Life Gruppenkrankenversicherung - Tipps und Infos
Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass im Bereich des Zahnersatzes und der Kieferorthopädie mit Heil- und Kostenplänen gearbeitet wird und die überwiegende
Zahl der Gruppenkrankenversicherung eine Versicherungsleistung davon abhängig macht, dass vor Behandlungsbeginn ein Kostenplan eingereicht und akzeptiert worden ist. Die
Leistungsdauer ist zeitlich normalerweise unbegrenzt, d. h. eine Aussteuerung als Leistungsausschluss für eine Restvertragslaufzeit ist durch die Gruppenkrankenversicherung nicht vorgesehen.
Der Zuschlag ist zunächst bis 2011 befristet. Für Neuverträge wird seit dem 01.01.2000 ein 10-Prozent Zuschlag erhoben gem. § 12 Abs. 4a VAG. Der Zuschlag
wird auf die Beiträge zum stationären, ambulanten und Zahnbereich erhoben. Der verbleibende Teil des Überzinses ist für die über 65-Jährigen als
erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur
Prämienermäßigung durch die Swiss Life Gruppenkrankenversicherung zu verwenden.
Diese Tarife waren allerdings im Zeitablauf recht schnell überholt und entsprachen dann nicht mehr den aktuellen Zuständen in der Leistungsergänzung. Seit
Anfang 2004 sind Kooperationen der GKV mit Gruppenkrankenversicherung Unternehmen erlaubt, so dass Zusatzversicherungen direkt von den Krankenkassen angeboten werden können.
Oft werden dabei speziell rabattierte Tarife angeboten, die teilweise noch weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der Swiss Life Gruppenkrankenversicherung bieten.
Diese Rabattierung ergibt sich daraus, dass Verwaltungskosten herausgerechnet wurden.
Grundsätzlich dürfte jedoch ein Risikozuschlag einem Leistungsausschluss vorzuziehen sein. Bei besonders erschwertem Risiko kann es auch dazu kommen, dass
der Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung ganz den angestrebten Versicherungsschutz verweigert. In der Praxis ist es sinnvoll, bei mehreren Gruppenkrankenversicherung Anbietern
so genannte (unverbindliche) Probeanträge zu stellen. Risikozuschläge sind verhandelbar oftmals abgeschwächt werden. Auch sind sie im Zeitablauf revidierbar,
wenn sich die gesundheitliche Einschränkung beseitigen lässt.
Der versicherten Person steht die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei. Eintritt und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sind
durch Bescheinigungen des behandelnden Arztes oder Zahnarztes nachzuweisen, wobei die Kosten vom Versicherungsnehmer zu tragen sind. Keine Leistungspflicht
durch die Gruppenkrankenversicherung besteht grundsätzlich für folgende Versicherungsfälle bzw. Ursachen, Krieg und Wehrdienstbeschädigung, Vorsatz oder Sucht einschließlich Entziehungskuren,
Alkoholbedingte Bewusstseinsstörung.
Neben dem Unterkunftszuschlag werden tarifabhängig oftmals auch die Zuschläge für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss sowie Fernsehgerät oder
Internetanschluss erstattet. Wahlärztliche und belegärztliche Leistungen sind erstattungsfähig, wenn die Gebühren der Höchstsätze der amtlichen
deutschen Gebührenordnung für Ärzte liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Erstattungsfähig durch die Gruppenkrankenversicherung sind auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung
liegende Aufwendungen der Gebührenordnung angemessen sind.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Gruppenkrankenversicherung
Auch betragsmäßig festgelegte Selbstbehalte und besonders vereinbarte Beitragszuschläge (z. B. aufgrund erhöhten Gesundheitsrisikos) können entsprechend
angepasst werden. Außerdem ist eine Anpassung möglich, wenn sich die Verhältnisse im Gesundheitswesen verändert haben. Auch hierfür ist die Zustimmung eines
unabhängigen Treuhänders erforderlich, damit Versicherungs- und Tarifbestimmungen für die Gruppenkrankenversicherung verändert werden können. Oftmals werden Mittel aus der Rückstellung für
Beitragsrückerstattung verwendet.
Wesentliche Vorschriften für die Gruppenkrankenversicherung sind Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des VU, Tarifwechselmöglichkeit. Bestellung eines Aktuars, der
sicherzustellen hat, dass bei der Berechnung der Prämien und der monatlichen Rückstellungen die versicherungsmathematischen Methoden eingehalten und beachtet
werden, Prämienänderungsmöglichkeiten aufgrund der Anpassungsklausel bei vorheriger Zustimmung durch den unabhängigen Treuhänder, Voraussetzungen zur
Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Typischerweise werden folgende Vorsorgeuntersuchungen übernommen. Zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Frauen und Männern, Zur Früherkennung von
Herz- und Kreislauferkrankungen, Zur Früherkennung von Nierenerkrankungen und Zuckerkrankheit, Zur Sicherung der normalen körperlichen und geistigen
Entwicklung von Kindern. Zum Leistungsumfang der Gruppenkrankenversicherung gehören Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission des zuständigen Bundesinstituts allein in
Abhängigkeit von Alter und Geschlecht.
Ärzte geben den Patienten in aller Regel ausreichend Zeit zur Rechnungsbegleichung, damit sich der Patient zunächst die Kostenerstattung von seiner
Krankenversicherung beschaffen kann. Der Versicherungsnehmer kann also seiner Gruppenkrankenversicherung sofort nach Rechnungserhalt in Anspruch nehmen. In Fällen
einer vereinbarten Selbstbeteiligung kann der VN allerdings auch abwarten, bis der Selbstbehalt überschritten worden ist. Oftmals werden Rechnungen erst zum
Ende des Versicherungsjahres zur Erstattung eingereicht.
Der Zuschlag ist zunächst bis 2011 befristet. Für Neuverträge wird seit dem 01.01.2000 ein 10-Prozent Zuschlag erhoben gem. § 12 Abs. 4a VAG. Der Zuschlag
wird auf die Beiträge zum stationären, ambulanten und Zahnbereich erhoben. Der verbleibende Teil des Überzinses ist für die über 65-Jährigen als
erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur
Prämienermäßigung durch die Swiss Life Gruppenkrankenversicherung zu verwenden.
Bei der Pflegetagegeldversicherung sind darüber hinaus ebenfalls deutliche Leistungsunterschiede zu berücksichtigen. Dies gilt zum einen bezogen auf die
Kündigungsmöglichkeiten des VN in den ersten drei Vertragsjahren, zum anderen auf den Verzicht auf Wartezeiten, die Erfordernisse der Leistungsprüfung durch
Vorlage von GKV Bescheinigungen, den Verzicht auf einen Untersuchungszwang und die volle Leistungserbringung ohne eine Mindestpflegezeit. Tarife der Swiss Life Gruppenkrankenversicherung für den
Einschluss von Heilpraktikerleistungen werden ebenfalls angeboten.
Swiss Life Gruppenkrankenversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Gruppenkrankenversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Swiss Life Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Swiss Life Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Swiss Life Gruppenkrankenversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Gruppenkrankenversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Gruppenkrankenversicherung Test finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Gruppenkrankenversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Swiss Life Gruppenkrankenversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.