Hausbesitzerhaftpflicht
Bei der Hausbesitzerhaftpflicht handelt es sich um eine spezialisierte Form der Haftpflichtversicherung, bei der die Verletzung von bestimmten Pflichten (z.B. der Verkehrssicherungspflicht) als Haus- und Grundeigentümer versichert werden können. Als Besitzer werden im Sinne der Hausbesitzerhaftpflicht der Eigentümer, Leasingnehmer, Nutzer, Pächter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft eines Grundstücke, oder Hauses definiert.
Der Versicherungsumfang der Hausbesitzerhaftpflicht umfasst alle möglichen Gefahren, welche beispielsweise durch morsche Äste eines Baumes, welche durch das Abbrechen vorbeilaufende Passanten verletzen können, Auf parkende Autos herabfallende Dachziegel, welche zuvor durch einen Sturm gelockert wurden, oder im Treppenhaus ist ein Handlauf beschädigt, an dem sich ein Mieter verletzt hat. Auch wenn ein Eigenheimbesitzer seiner Räumpflicht im Winter nicht nachgekommen ist und ein vorbeilaufender Passant rutscht aus und verletzt sich, tritt die Hausbesitzerhaftpflicht für den eingetretenen Schaden ein.
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind durch arbeitsunfall, oder berufskrankheit bedingte Personenschäden.
Durch die vielfältigen Möglichkeiten an Gefahren und Risiken, ist der Abschluß einer Hausbesitzerhaftpflicht nicht nur unverzichtbar, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.
Hausbesitzerhaftpflicht und Privathaftpflicht
Der Vorteil einer Hausbesitzerhaftpflicht Versicherung ist, dass in dieser Versicherungsform bereits eine Private Haftpflichtversicherung integriert ist. Im Umkehrschluß bezieht sich dies auch auf die Privathaftpflicht, jedoch mit der Einschränkung, dass diese in der Regel nur für bis zu 3 Wohneinheiten gilt. Sind mehr als 3 Wohneinheiten in einem Wohnhaus vorhanden, so ist der Hauseigentümer dazu verpflichtet, eine separate Hausbesitzerhaftpflicht abzuschliessen.
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