Kinder Rentenversicherung
Bei der Kinder Rentenversicherung handelt es sich um Policen, die im Todesfall des Versorgers leisten, und zwar als obligatorische oder optionale Versorgerabsicherung.
Zielgruppe der Vertragsform Kinder Rentenversicherung sind sicherheitsorientierte Eltern oder Großeltern, die für ihre Kinder oder Enkel ein lebensbegleitendes Konzept wünschen, finanziell gut ausgestattet sind, um die Beitragslast zu tragen, und den langfristigen Vertrag auch besparen können.
Besonderheiten der Kinder Rentenversicherung:
Schon zu Vertragsbeginn werden die heute gültigen Rechnungsgrundlagen der späteren Rente (Sterbetabelle) festgelegt.
Es wird Flexibilität benötigt und deshalb empfiehlt sich ein Baukastenprinzip mit mehreren Leistungsoptionen z.B. für den Todesfall, die Schulunfähigkeit, die Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Invaliditätsrisiken.
Gestaltung der Abruf- und Rentenphase (bis zum 75. Lebensjahr).
Es werden insbesondere fondsgebundene und klassische Produkte angeboten.
Man unterscheidet dabei Fondspolicen solche mit und ohne Beitragsgarantie.
Kapitalentnahmen (z.B. für die Ausbildung, das Studium) sollten keine Gebühren und zusätzliche Kosten entstehen lassen.
Es wird eine lange Vertragsbindung mit entsprechend langfristigem Finanzbedarf zur Entrichtung der Beiträge eingegangen.
Regelung für den Fall des Todes des Versorgers, z.B. der Großeltern.
Anpassung der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (z.B. Änderung der Rentengarantiezeit, Integration einer Hinterbliebenenversorgung, Erhöhung des Todesfallschutzes usw.) sollte möglich sein.
Optionsmöglichkeit für den Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung.
Flexibilität bei der Beitragszahlung, Zuzahlungsmöglichkeiten, Vorauszahlungsoption (Einmalbeitrag).
Auswahlmöglichkeit aus mehreren Überschusssystemen (verzinsliche Ansammlung, Fondsanlage, Beitragsverrechnung).
Umwandlungsmöglichkeit von einem fondsgebundenen Vertrag in eine klassische Rentenversicherung.
Ablaufmanagement, Switchen und Shiften der Fondsanteile, großes Fondsauswahlportfolio, Anlagekonzepte sind zu beachten.
Auswahlmöglichkeiten beim Verrentungssystem (Bonusrente, Gewinnrente, Dynamische Rente).
Mitversicherung des Versorgers und Beitragsbefreiung bei Tod oder Berufsunfähigkeit des Versorgers während der Versorgungsphase.
Ausbildungs- und Aussteuerversicherung
Die Ausbildungs- und die Aussteuerversicherung sind Kapitallebensversicherungen, die Kindern ein Startkapital für eine wichtige Lebensphase (Ausbildung, Studium, Aufbau einer eigenen selbstständigen Existenz, Heirat) sichern.
Die Versicherungen werden auf einen festen Zeitpunkt vereinbart. Der Beitragszahler ist auch versicherte Person (in der Regel also ein Elternteil). Bei vorzeitigem Versterben der versicherten Person wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt bis zum vereinbarten Fälligkeitstermin.
Bei der Aussteuerversicherung kommt als Besonderheit hinzu, dass die Heirat des Kindes einen zusätzlichen Leistungsfall darstellt, zu dem die Leistung der Versicherung fällig wird, spätestens allerdings zum Ablauf.
Bei vorzeitigem Versterben des Kindes werden die gezahlten Beiträge zurückgezahlt oder die Versicherung in eine einfache Lebensversicherung umgewandelt.
Hinweis