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Aspecta Kinderunfallversicherung

Aspecta Kinderunfallversicherung

Durch die Aspecta Kinderunfallversicherung gut und günstig versichert

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Kinderunfallversicherung

Aspecta Kinderunfallversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Kinder sind beim Spielen oder Sport treiben, aber auch im täglichen Straßenverkehr erheblichen Unfallgefahren ausgesetzt. Auch wenn Sie noch so gut auf Ihre Kinder aufpassen, ein hundertprozentiger Schutz ist nicht möglich. Daher gehört eine Kinderunfallversicherung mit zur wichtigsten Risikoabsicherung für Ihr Kind.

Warum ist eine Kinderunfallversicherung sinnvoll und wichtig
Bei der Kinderunfallversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der privaten Unfallversicherung. Zwar besteht für Kinder ein gesetzlicher Unfallschutz, jedoch gilt dieser erst ab dem Besuch des Kindergartens und ist auch im Leistungsumfang erheblich eingeschränkter, als die private Unfallschutz. Die private Kinderunfallversicherung kann bereits nach der Geburt des Kindes abgeschlossen werden und bietet, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, auch ab diesem Zeitpunkt vollen Versicherungsschutz.

Der Unfallschutz durch die private Kinderunfallversicherung bezieht sich auf alle Lebenssituationen wie im Verkehr, beim Spielen oder Sport treiben, wie auch im Haushalt und Garten, in der sich Kinder bewegen. Wird das versicherte Kind durch einen Unfall dauerhaft körperlich, oder geistig in seiner Handlungsfähigkeit beeinträchtigt, so erhält dieses die vereinbarten finanziellen Leistungen aus der Unfallpolice, je nach Invaliditätsgrad und bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Zu den allgemeinen Leistungen der Kinderunfallversicherung zählen unter anderem,
Kleiner grüner Haken Todesfall-Leistungen, auch wenn der Unfalltod nicht sofort, sondern innerhalb eines Jahres eintritt,
Kleiner grüner Haken Genesungsgeld,
Kleiner grüner Haken Kosmetische Operationen,
Kleiner grüner Haken Übergangsleistung und Sofortleistung bei Schwerstverletzungen,
Kleiner grüner Haken Invaliditätsleistung bereits ab 1% Invaliditätsgrad,
Kleiner grüner Haken Zahlung einer Unfallrente schon ab 50% Invalidität,
Kleiner grüner Haken erweitertes Krankenhaustagegeld bei Kindern bis 12 Jahre,
Kleiner grüner Haken volle Kostenerstattung für Kosmetische Operationen
Kleiner grüner Haken Umfangreiche Rehabilitierungsmaßnahmen

Der Vertrag für die Kinderunfallversicherung kann bis zum 16. Lebensjahr abgeschlossen werden und wandelt sich mit Vollendung des 18. (in Ausnahmefällen des 21.) Lebensjahres in eine Erwachsenenunfallversicherung um. Nimmt der Versicherungsnehmer schon vorher eine berufliche Tätigkeit, oder Ausbildung auf, erfolgt die Umstellung bereits schon früher.

Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Aspecta Kinderunfallversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.

Aspecta Kinderunfallversicherung - Tipps und Infos

Beträgt der Mitwirkungsanteil je nach Bedingungslage der Kinderunfallversicherung jedoch weniger als 25, 30, 40 oder 50 Prozent, so unterbleibt die Minderung. Je höher der genannte Prozentsatz im Rahmen der Bedingungen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Anrechnung unterbleiben kann. Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles, so entsteht ein Anspruch auf die für den Todesfall versicherte Summe. Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist dies dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu melden.

Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten sind durch die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft versichert. In der Kinderunfallversicherung hingegen können darüber hinaus auch vor allem die Freizeitunfälle mitversichert und eine 24-Stunden Rundumdeckung versichert werden. Die Kinderunfallversicherung leistet für Unfälle, die bei einer versicherten Tätigkeit geschehen und zu einer dauernden Körperschädigung geführt haben. Die Kinderunfallversicherung leistet für Unfälle, die den Unfalltatbestand erfüllen führten.

Die Ausschlussbestimmung führt nach Ansicht des nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des VN. Eine Aspecta Kinderunfallversicherung diene nicht dazu, den VN gegen sämtliche Vorfälle, die einen Krankheitswert haben können, zu schützen. Die durch Infektionen hervorgerufenen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die auf dem Eindringen von Bakterien, Viren etc. beruhen, seien als herkömmliche Krankheiten zu betrachten. Sie gehören nach Ansicht des OLG nicht zu den Lebensrisiken, die primär in einer Kinderunfallversicherung abgedeckt werden sollen.

Die Höhe der Leistung aus der Kinderunfallversicherung richtet sich nach den in einer Schwerverletztengeldtabelle festgelegten Prozentsätzen. Sind durch einen Unfall mehrere der aufgeführten Verletzungen entstanden, so werden die entsprechenden Leistungsprozentsätze zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht angenommen. Die Verletzung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Unfall ärztlich festgestellt und der Anspruch auf diese Leistung innerhalb eines Monats nach der ärztlichen Feststellung geltend gemacht worden sein.

Vom Versicherungsschutz der Aspecta Kinderunfallversicherung ausgeschlossen und grundsätzlich nicht versicherbar sind Personen, die geisteskrank oder dauernd pflegebedürftig sind. Dauernd pflegebedürftig bedeutet dabei, dass die Verrichtungen des täglichen Lebens, wie Waschen, Anziehen und Essen, überwiegend nur mit fremder Hilfe bewältigt werden können. Geisteskrank bedeutet nicht jede krankhafte Störung des Geistes oder der Seele. Die Störung muss vielmehr so hochgradig sein, dass ihre Auswirkungen den Kranken vom allgemeinen Leben weitgehend ausschließen.

Der Sparanteil wird allerdings in der Regel erheblich schlechter verzinst als bei vergleichbaren Sparanteilen von Renten- oder Lebensversicherungen. Die UPR kann jährlich zum Ablauf des Versicherungsjahres mit 3-Monats-Frist gekündigt werden. Wird die Kündigung wirksam, so wird der Sparanteil zunächst noch nicht ausgezahlt. Die Zahlung durch die Kinderunfallversicherung erfolgt erst beim Tod der für die Rückgewähr maßgebenden Person, spätestens aber zum vereinbarten Rückgewährzeitpunkt. Die Höhe des Sparanteils errechnet sich aus der sog. Rückgewährsumme zzgl. Gewinnbeteiligung.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Kinderunfallversicherung

Die medizinische Notwendigkeit einer Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Der im Versicherungsschein festgelegte Betrag nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten planmäßigen Erhöhung nicht teil. Die Leistung wird ausgezahlt, wenn der Antritt der Kur nachgewiesen wurde. Bestehen noch weitere Verträge beim gleichen Kinderunfallversicherung für die versicherte Person, so wird die Leistung nur aus einem Vertrag heraus erbracht.

Die lineare Invaliditätsgrundsumme ohne Progression führt, wie im oben stehenden Beispiel, bei 10 Prozent Gliedertaxwert zu 10.000 EUR Leistung, bei 50 Prozent zu 50.000 EUR Leistung und bei 90 Prozent zu 90.000 EUR Leistung. Vorausgesetzt wurde hierbei eine Invaliditätsgrundsumme von 100.000 EUR. Werden die Besonderen Bedingungen für Mehrleistungen 70, 75 oder 90 Prozent Invaliditätsgrad zugrunde gelegt, so ändert sich die Leistungshöhe der Aspecta Kinderunfallversicherung bis zu 70, 75 oder 90 Prozent Invaliditätsgrad nicht, ab diesem Bereich erfolgt aber in der Regel eine Verdopplung der Leistung.

Auf der Basis der Besonderen Bedingungen für den Zuwachs von Leistung und Beitrag kann eine sog. Dynamik im Rahmen einer Kinderunfallversicherung ebenfalls mitversichert werden. Vorgesehen wird dabei, dass sich die Versicherungssummen jeweils um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen, z. B. um 3 oder 5 Prozent, um den der Höchstbeitrag zur Kinderunfallversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens jedoch um 3 Prozent, oder alternativ um einen bestimmten Prozentsatz der erreichten Versicherungssumme.

Die Dauer der ärztlichen Behandlung ist der Zeitraum zwischen dem Tag des Beginns der ersten ärztlichen Behandlung oder Untersuchung wegen eines Unfalles bis zu dem Tag, an dem die letzte ärztliche Behandlung oder Untersuchung durchgeführt wurde. Darüber hinaus sollte im Sinne der Kinderunfallversicherung zu diesem Zeitpunkt die volle Wiederherstellung vom Arzt festgestellt oder wegen der Konsolidierung des Zustandes eine weitere regelmäßige Behandlung als nicht mehr erforderlich attestiert worden sein.

Für den Abschluss einer bestimmten Vertragsform im Rahmen der Kinderunfallversicherung ist die individuelle Bedarfs- und Risikosituation ausschlaggebend. Neben der typischen Kinderunfallversicherung existieren eine ganze Reihe von speziellen Vertragsformen, bei denen Ansparvorgänge über Fonds oder eine normale Verzinsung für spezielle Risiken wie Dienstreisen, Luftfahrten, Autoinsassen ebenso geboten werden wie für Raubüberfälle, Betriebssport sowie speziell für Kinder und Familien.

Stellen die im Kalenderjahr des Versicherungsfalles geleisteten Beiträge des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn dar, weil die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausschließlich ihm zustehen, gehört die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgekehrte Leistung aus der Aspecta Kinderunfallversicherung wegen eines im privaten Bereich eingetretenen Versicherungsfalls in voller Höhe zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und unterliegt dem Lohnsteuerabzug. Bei einem im beruflichen Bereich eingetretenen Unfall gehört die Auskehrung.

Aspecta Kinderunfallversicherung - Empfehlungen und Tipps

Die Kinderunfallversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Aspecta Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Aspecta Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Aspecta Kinderunfallversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Kinderunfallversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Asstel Kinderunfallversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Kinderunfallversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Aspecta Kinderunfallversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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