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DBV Kinderunfallversicherung

Kinderunfallversicherung

Durch die DBV Kinderunfallversicherung gut und günstig versichert

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Kinderunfallversicherung

DBV Kinderunfallversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Kinder sind beim Spielen oder Sport treiben, aber auch im täglichen Straßenverkehr erheblichen Unfallgefahren ausgesetzt. Auch wenn Sie noch so gut auf Ihre Kinder aufpassen, ein hundertprozentiger Schutz ist nicht möglich. Daher gehört eine Kinderunfallversicherung mit zur wichtigsten Risikoabsicherung für Ihr Kind.

Warum ist eine Kinderunfallversicherung sinnvoll und wichtig
Bei der Kinderunfallversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der privaten Unfallversicherung. Zwar besteht für Kinder ein gesetzlicher Unfallschutz, jedoch gilt dieser erst ab dem Besuch des Kindergartens und ist auch im Leistungsumfang erheblich eingeschränkter, als die private Unfallschutz. Die private Kinderunfallversicherung kann bereits nach der Geburt des Kindes abgeschlossen werden und bietet, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, auch ab diesem Zeitpunkt vollen Versicherungsschutz.

Der Unfallschutz durch die private Kinderunfallversicherung bezieht sich auf alle Lebenssituationen wie im Verkehr, beim Spielen oder Sport treiben, wie auch im Haushalt und Garten, in der sich Kinder bewegen. Wird das versicherte Kind durch einen Unfall dauerhaft körperlich, oder geistig in seiner Handlungsfähigkeit beeinträchtigt, so erhält dieses die vereinbarten finanziellen Leistungen aus der Unfallpolice, je nach Invaliditätsgrad und bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Zu den allgemeinen Leistungen der Kinderunfallversicherung zählen unter anderem,
Kleiner grüner Haken Todesfall-Leistungen, auch wenn der Unfalltod nicht sofort, sondern innerhalb eines Jahres eintritt,
Kleiner grüner Haken Genesungsgeld,
Kleiner grüner Haken Kosmetische Operationen,
Kleiner grüner Haken Übergangsleistung und Sofortleistung bei Schwerstverletzungen,
Kleiner grüner Haken Invaliditätsleistung bereits ab 1% Invaliditätsgrad,
Kleiner grüner Haken Zahlung einer Unfallrente schon ab 50% Invalidität,
Kleiner grüner Haken erweitertes Krankenhaustagegeld bei Kindern bis 12 Jahre,
Kleiner grüner Haken volle Kostenerstattung für Kosmetische Operationen
Kleiner grüner Haken Umfangreiche Rehabilitierungsmaßnahmen

Der Vertrag für die Kinderunfallversicherung kann bis zum 16. Lebensjahr abgeschlossen werden und wandelt sich mit Vollendung des 18. (in Ausnahmefällen des 21.) Lebensjahres in eine Erwachsenenunfallversicherung um. Nimmt der Versicherungsnehmer schon vorher eine berufliche Tätigkeit, oder Ausbildung auf, erfolgt die Umstellung bereits schon früher.

Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der DBV Kinderunfallversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.

DBV Kinderunfallversicherung - Tipps und Infos

Beispielsweise die InterRisk, Baden-Badener, Würzburger, Aspecta, WÜBA sowie insbesondere Maklerzusammenschlüsse und Spezialangebote wie Best Advice, Best Intention, CHARTA, FIRST, GSR, Comfort etc. Die Standardgliedertaxe aus den AUB 99/AUB 2000 der Kinderunfallversicherung sieht wie folgt aus. Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die folgenden Invaliditätsgrade.

Eine Kinderunfallversicherung für Kinder endet spätestens am Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind sein 17. Lebensjahr vollendet hat, und kann dann in eine Erwachsenen Kinderunfallversicherung mit entsprechend höherer Beitragszahlung umgewandelt werden. Für ältere Personen besteht in der Regel eine Versicherbarkeit bis zum 70. Lebensjahr. Bei einzelnen Versicherern kann darüber hinaus eine Vertragsdauer bis zum 75. oder 80. Lebensjahr vorgesehen werden. In der Regel werden ab dem 70. Lebensjahr Höchstsummenbegrenzungen verlangt.

Die Ausschlussbestimmung führt nach Ansicht des nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des VN. Eine DBV Kinderunfallversicherung diene nicht dazu, den VN gegen sämtliche Vorfälle, die einen Krankheitswert haben können, zu schützen. Die durch Infektionen hervorgerufenen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die auf dem Eindringen von Bakterien, Viren etc. beruhen, seien als herkömmliche Krankheiten zu betrachten. Sie gehören nach Ansicht des OLG nicht zu den Lebensrisiken, die primär in einer Kinderunfallversicherung abgedeckt werden sollen.

Somit müsste die Kinderunfallversicherung ohne die Regelung des § 1 AUB 88/94 die vollen Leistungen auch für bestehende Vorschädigungen erbringen. Degenerative körperliche Veränderungen offenbaren sich allerdings häufig erst bei einem von außen wirkenden Ereignis. Vor allem der Endzustand einer degenerativen Veränderung an Sehnen oder am Skelett - wie typischerweise einem Bandscheibenvorfall - wird subjektiv häufig als Unfall erlitten, obwohl banale Anlässe wie Gelegenheitsursachen genügen können.

Bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erlittene Gesundheitsschäden gelten als unfreiwillig erlitten. Als Unfall gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachte Bauch- oder Unterleibsbrüche. Als Unfall gelten auch tauchtypische Gesundheitsschäden, z. B. die Caisson-Krankheit oder Trommelfellverletzungen. Als Unfall gelten auch Ertrinken oder Ersticken unter Wasser. Mitversichert sind während der Gültigkeit des DBV Kinderunfallversicherung Vertrages entstandene Impfschäden.

Für spezielle, besonders gefahrengeneigte Berufstätigkeiten und riskante Hobbys und Sportarten existieren am Markt Spezialdeckungen. So wird beispielsweise für Jäger durch den Einschluss von Besonderen Bedingungen Versicherungsschutz durch die Kinderunfallversicherung bei Ausübung jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den sich dabei ergebenden Grenzüberschreitungen gewährt. Ebenso wird für Reiter von Miet- und Leihpferden eine spezielle Besondere Bedingung angeboten, die Versicherungsschutz für Unfälle bietet.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Kinderunfallversicherung

Die Kinderunfallversicherung soll Versicherungsschutz aufgrund von Unfällen bieten, nicht jedoch für unfallfremde Ursachen einer Gesundheitsschädigung, für Krankheiten oder konstitutionell oder schicksalhaft bedingte gesundheitliche Anomalien. Aufgrund des Unfallbegriffes wird die Gesundheitsschädigung bereits als Ereignis einer Kausalkette beschrieben, die mit dem Unfallereignis als einem plötzlich von außen auf den Körper wirkenden Ereignis beginnen und dann zur jeweiligen Leistung führen.

Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt worden ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Generell erfolgt die Leistung durch die DBV Kinderunfallversicherung in Form einer Kapitalzahlung. Bei den neuen AUB 2000 wird dies in der Regel angenommen.

Auf der Basis der Besonderen Bedingungen für den Zuwachs von Leistung und Beitrag kann eine sog. Dynamik im Rahmen einer Kinderunfallversicherung ebenfalls mitversichert werden. Vorgesehen wird dabei, dass sich die Versicherungssummen jeweils um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen, z. B. um 3 oder 5 Prozent, um den der Höchstbeitrag zur Kinderunfallversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens jedoch um 3 Prozent, oder alternativ um einen bestimmten Prozentsatz der erreichten Versicherungssumme.

Die Unfallrente wird ab dem Schadentag lebenslang gezahlt, und zwar monatlich im Voraus bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person verstirbt. Unabhängig vom Lebensalter der durch die Kinderunfallversicherung versicherten Person wird die Unfallrente in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unberücksichtigt. Ebenso bleiben vereinbarte besondere Gliedertaxen unberücksichtigt.

Darüber hinaus sind die Fragen bezüglich Vorversicherungen und anderweitigen DBV Kinderunfallversicherung , insbesondere Tagegeld und Krankenhaus-Tagegelder, von Bedeutung. Gleichzeitig sollte beachtet werden, welche Personen grundsätzlich nicht versicherbar sind, in welchen Fällen der Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen ist, z. B. bei Unfällen, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.

Handelt es sich um Leistungen aus einer DBV Kinderunfallversicherung, die der Arbeitnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen kann, gehören die Leistungen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit sie Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen darstellen, der Unfall im beruflichen Bereich eingetreten ist und die Beiträge ganz oder teilweise Werbungskosten waren (bzw. steuerfreie Reisenebenkostenvergütungen). Die Versicherungsleistungen unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug.

DBV Kinderunfallversicherung - Empfehlungen und Tipps

Die Kinderunfallversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DBV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DBV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DBV Kinderunfallversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Kinderunfallversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Degenia Kinderunfallversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Kinderunfallversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die DBV Kinderunfallversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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