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AOK Krankenhaustagegeldversicherung

Krankenhaustagegeldversicherung

Durch die AOK Krankenhaustagegeldversicherung gut und günstig versichert

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Krankenhaustagegeldversicherung

AOK Krankenhaustagegeldversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Arbeitnehmer und Angestellte genießen eine Lohn- und Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber, in der Regel für sechs Wochen. In dieser Zeit besteht üblicherweise kein Bedarf für eine Krankenhaustagegeldversicherung, weshalb die PKV Arbeitnehmern auch nur Tarife mit einer Karenzzeit, also leistungsfreien Zeit, von mindestens sechs Wochen oder 42 Tagen ab Erkrankung anbietet.

Selbstständige und Freiberufler hingegen müssen im Einzelnen für sich entscheiden, wie viele Tage Erkrankung er verkraften kann, ohne einen Ersatz des Verdienstausfalls versichern zu müssen. Die Tarife der PKV sehen unterschiedliche Beginnzeiten vor, zum Beispiel ab dem 4. Tag. Da solche früh beginnenden Tagegelder sehr teuer sind, empfiehlt sich eine Staffelung der Tagegeldbeträge.

Die Krankenhaustagegeldversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Sie erbringt, sofern vereinbart, damit unmittelbar zusammenhängende zusätzliche Dienstleistungen. Im Versicherungsfall erbringt die Krankenhaustagegeldversicherung folgenden Leistungsumfang
Kleiner grüner Haken in der Krankenvollversicherung Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen,
Kleiner grüner Haken in der Krankenhaustagegeldversicherung bei stationärer Heilbehandlung ein Krankenhaustagegeld.

Ein Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung, er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht.

Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gilt auch
Kleiner grüner Haken Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und die Entbindung,
Kleiner grüner Haken ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen),
Kleiner grüner Haken Tod, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind.

Der Umfang des Versicherungsschutzes und die enthaltenen Leistungen einer Krankenhaustagegeldversicherung ergeben sich aus dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen mit Anhang, Tarif mit Tarifbedingungen) sowie den gesetzlichen Vorschriften. Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Er kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz.

Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz durch die Krankenhaustagegeldversicherung, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere zwei Monate.

Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der AOK Krankenhaustagegeldversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.

AOK Krankenhaustagegeldversicherung - Tipps und Infos

Es empfiehlt sich jedoch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer bzw. mit den angegebenen Alarm- und Notfallzentralen, um zu klären, inwieweit die Voraussetzungen für einen Rettungsflug gegeben sind und wie dieser im Einzelnen durchgeführt wird. Erforderlich ist in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung sowohl des behandelnden als auch des Arztes, der den Rücktransport begleitet. Im Bereich der Krankenhaustagegeldversicherung werden von den privaten Krankenversicherern sowohl die Pflegetagegeldversicherung angeboten.

Die Mehrzahl der Krankenhaustagegeldversicherung Anbieter verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht, sofern der Versicherte entweder aus der gesetzlichen Krankenversicherung übergetreten ist oder aber eine private Krankheitskostenvollversicherung vereinbart hat. Der Versicherer kann vorsehen, dass bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit (Rückfallerkrankung) innerhalb von sechs Monaten wegen derselben Krankheit oder Unfallfolge alle in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit.

Auch die kieferorthopädischen Leistungen im Rahmen der üblichen AOK Krankenhaustagegeldversicherung sind selten anzutreffen. Ausnahmen sind hier wieder Arag, Signal Iduna und LKH. Vor Behandlungsbeginn sollten Patienten generell einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer einreichen. Die Anbieter prüfen dann, ob der Therapievorschlag des Zahnarztes sinnvoll ist. Die Kosten für Gold- oder Keramikinlays werden in der Regel nur dann übernommen, wenn die bisherigen Füllungen defekt sind. Manche Versicherer verlangen erst ab bestimmten Rechnungshöhen die Vorlage eines Heil- und Kostenplans.

Eine vorherige Absprache mit der Krankenhaustagegeldversicherung ist erforderlich. Eine Leistung des Versicherers für die stationäre Pflege ist in aller Regel nur durch die Vereinbarung von Zusatztarifen möglich. Leistungen der Beleghebamme werden im Rahmen der dafür vorgesehenen Gebührenordnung übernommen. Bei einer ambulanten Entbindung wird meist eine Pauschale von z.B. 1.000 EUR gezahlt. Diese Pauschale wird nicht auf den tariflichen Selbstbehalt angerechnet.

Krankheitskosten Teilversicherungen sind für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich ebenso versicherbar wie Kurkostentarife, die Operationskostenversicherung sowie die Zusatzleistung im Todesfall. Als AOK Krankenhaustagegeldversicherung wird der ergänzende Versicherungsschutz für GKV Versicherte bei stationärer Heilbehandlung bezeichnet. Restkostentarife erbringen Leistungen für Kosten, soweit diese den Betrag der Kostenerstattung der GKV im stationären Bereich übersteigen.

Es muss sich um einen Befund handeln, der im Leistungskatalog der Krankenhaustagegeldversicherung enthalten ist und eine Versorgung dieses erhobenen Befundes im Leistungskatalog vorsieht. Ein Patient hat eine Zahnkrone, die schon mehr als 15 Jahre alt und intakt ist. Aus optischen Gründen, z. B. weil die Zahnfarbe der Krone nicht mehr gut zu derjenigen der anderen Zähne passt, möchte der Patient diese Krone austauschen lassen. Die Krankenkasse würde aufgrund fehlender medizinischer Notwendigkeit nicht leisten.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Krankenhaustagegeldversicherung

Bei einem Vergleich ist deshalb darauf zu achten, auf welchen Leistungsumfang durch die Krankenhaustagegeldversicherung tatsächlich Anspruch besteht. Neben dem Unterkunftszuschlag werden tarifabhängig oftmals auch die Zuschläge für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss sowie Fernsehgerät oder Internetanschluss erstattet. Wahlärztliche und belegärztliche Leistungen sind erstattungsfähig, wenn die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen.

Oftmals Erstattungsgrenzen zwischen 20 bis 50 Prozent, im Einzelfall auch bis zu 80 Prozent des Rechnungsbetrages eingezogen worden. Zum Teil erfolgt auch eine zusätzliche Deckelung auf einen konkreten Kostenbetrag pro Jahr. Leistungsunterschiede gibt es hier insbesondere auch bei der Kostenerstattung für Inlays. Der Deutsche Bundestag hat Anfang Oktober 2004 entgegen allen vorherigen Bekundungen den Zahnersatz im Leistungsumfang der AOK Krankenhaustagegeldversicherung belassen. Dafür wird seit dem 01.07.2005 ein Sonderbeitrag von 0,5 Prozent erhoben.

Die Krankenhaustagegeldversicherung leistet oft nur für 20 bis 30 Prozent des Rechnungsbetrags. Das genügt bei Weitem nicht, wenn Festzuschüsse für besseren Zahnersatz nur 10, 20 oder 30 Prozent decken. Gute und empfehlenswerte ZZV sollten daher 50 Prozent und mehr leisten. Zahnbehandlungskosten verstehen sich inklusive professioneller Zahnreinigung und Zahnsteinentfernung sowie der Versiegelung der Kauflächen (meistens zweimal jährlich). Auch funktionsanalytische Maßnahmen wie das Prüfen des Zusammenwirkens von Zähnen mit Kiefergelenken zählen dazu.

Die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben wie die Schulmedizin, außer wenn keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen (§ 4 Abs. 6). Insbesondere in diesem Leistungsbereich ist vor Vertragsabschluss möglichst eine Nachfrage beim Versicherer zu halten, wenn auf entsprechende Therapieformen besonderer Wert gelegt wird. Der Leistungsumfang der Tarife und Krankenhaustagegeldversicherung ist hier besonders unterschiedlich geregelt und den Bedingungen nicht immer zu entnehmen.

Seit dem 1.1.2005 wurden die Zuschüssen der GKV zum Zahnersatz deutlich verändert. Es wurde ein neues Zuschusssystem für Zahnersatz eingeführt, so dass nur noch sog. befundbezogene Zuschüsse gewährt werden. Das führt in der Praxis dazu, dass bei dem Befund fehlender Zahn nicht mehr für die Art und Weise der Überbrückung dieser Zahnlücke durch die Krankenhaustagegeldversicherung gezahlt wird, sondern das, was zur Behandlung der Zahnlücke unbedingt notwendig ist. Für diese sog. Regelversorgung werden die Festzuschüsse geleistet.

Wird eine Regelversorgung mit einer Brücke vorgesehen, so kann von Kosten in Höhe von ca. 750 EUR ausgegangen werden. Der Festzuschuss durch die Krankenhaustagegeldversicherung beträgt für eine Brücke mit Regelversorgung 350 EUR. Es verbleibt ein Eigenanteil von 400 EUR beim Patienten. Wird eine hochwertige Ausführung in Form einer voll verblendeten Brücke eingesetzt, dann können Kosten von rund 1.000 EUR resultieren. Der Festzuschuss der AOK Krankenhaustagegeldversicherung bleibt konstant bei 350 EUR, der Eigenanteil steigt dann auf 650 EUR.

AOK Krankenhaustagegeldversicherung - Empfehlungen und Tipps

Die Krankenhaustagegeldversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die AOK Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der AOK Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "AOK Krankenhaustagegeldversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Krankenhaustagegeldversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Apella Krankenhaustagegeldversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Krankenhaustagegeldversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die AOK Krankenhaustagegeldversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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