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Lebensversicherung

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Informationen und Vergleich über die Lebensversicherung

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Lebensversicherung

Als Lebensversicherung bezeichnet man eine Versicherungsform, die das Risiko des Todesfalls (kapitalbildende Lebensversicherung) oder des langen Lebens (Rentenversicherung) der versicherten Person in oder im Anschluss an einen vertraglich festgelegten Zeitraum (Versicherungsdauer) mit einer ebenfalls im Versicherungsvertrag festgelegten Versicherungssumme versichert. Bei Eintritt des Versicherungsfalles, also des Todesfalles der versicherten Person oder dem Rentenbeginn, wird die Versicherungssumme an die im Vertrag genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Ist kein Bezugsberechtigter im Versicherungsvertrag genannt, fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass.

Die Lebensversicherung wird in verschiedenen Formen entweder als Risikolebensversicherung, kapitalbildende Lebensversicherung, Fondsgebundene Lebensversicherung, Private Rentenversicherung, oder Britische Lebensversicherung angeboten.

Über die reine Versicherungssumme hinaus können Zusatzversicherungen für den Fall des Unfalltodes, von Arbeitslosigkeit oder den Eintritt von Berufsunfähigkeit abgeschlossen werden.

Grundsätzlich wird die Versicherungssumme einer Lebensversicherung bei Vertragsbeginn festgelegt und kann nur nach einer erneuten Gesundheitsprüfung erhöht werden. Inzwischen bietet der Markt aber den Einschluss von Optionen an. Bei diesen Tarifen kann die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung z.B. im Falle der Heirat, nach der Geburt eines Kindes, beim Start in die Selbstständigkeit, beim Immobilienerwerb oder bei einer Erhöhung des Einkommens erhöht werden.

Diese Versicherungen können sowohl zur Geldanlage wie auch zur Absicherung von Risiken genutzt werden. Das Todesfallrisiko kann über eine Kapital- oder Risikolebensversicherung abgedeckt werden. Die Private Rentenversicherung zahlt im Todesfall nur die eingezahlten Beiträge zurück, sie dient vorwiegend der Altersvorsorge oder der Kapitalanlage, wenn dem Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung gesundheitliche Risiken entgegenstehen oder die Absicherung des Todesfallrisikos nicht erforderlich ist.

Befreiende Lebensversicherung

Eine befreiende Lebensversicherung ist eine rückkaufsfähige Lebensversicherung, die Personen gemäß § 231 SGB VI von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit, dies können z.B. Mitglieder von kammerfähigen Berufen mit eigenständigen Versorgungswerken oder arbeitnehmerähnliche Selbstständige sein. Die Lebensversicherung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Todes und Erlebensfall-Leistung, Versicherungsdauer bis mindestens zum 60. Lebensjahr,
Leistungen bei Berufsunfähigkeit,
Monatsbeitrag in Höhe des erforderlichen Beitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung,
Bedingungen müssen in einem Vertrag erfüllt werden.

Im Falle einer Arbeitslosigkeit werden befreiende Lebensversicherungen wegen ihres, das gesetzliche Rentensystem entlastenden Charakters, nicht als Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet. Sie werden angerechnet auf die Freibeträge für eigene Altersvorsorge bis zu einer Grenze von 250 EUR pro Lebensjahr (max. 16.250 EUR) pro Person § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB II.

Hinweis

Versicherungsleistung einer Lebensversicherung

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit, im Erlebensfall der versicherten Person, wird dem Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung entweder in einer Kapitalsumme oder in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt. Grundlage sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Kapitallebensversicherungen (KLV (MB) Kapital-Lebens-VB). Die Versicherungsleistung setzt sich zusammen aus der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme und den Gewinnanteilen. Zu beachten ist hier, dass dem Versicherungsnehmer nur die vertraglich festgelegte Versicherungssumme von den Gesellschaften garantiert werden kann. Die Angabe über mögliche Gewinnanteile ist eine Prognose, die sich jedoch auf die Erfahrungswerte der Entwicklung von Gewinnanteilen in der Vergangenheit der jeweiligen Gesellschaft stützt. Aufgrund der anhaltend schlechten Kapitalmarktentwicklung korrigieren aktuell einige Versicherungsgesellschaften ihre Prognosen nach unten, teilweise sogar bis zum Garantiezins. Einige Versicherungsgesellschaften sind bei der Angabe über die Entwicklung der Gewinnanteile sehr vorsichtig und weisen stets darauf hin, dass diese Aussage lediglich eine Prognose ist. Deutliche Unterschiede bei den auszuzahlenden Versicherungsleistungen der Versicherungsgesellschaften basieren meist auf der Verwendung unterschiedlicher Sterbetafeln und der Nutzung unterschiedlicher Kapitalanlagemöglichkeiten.

Jedes Motiv des Versicherungsnehmers für den Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung sollte individuell vertraglich berücksichtigt werden. So kann beispielsweise ein Vertrag, der zur Absicherung der Altersvorsorge dienen soll, entweder mit verkürzter Beitragszahlungsdauer und entsprechend höheren Prämien oder mit niedrigen Prämien und entsprechend längerer Beitragszahlungsdauer vereinbart werden. (Lebensversicherung - Verkürzte Beitragszahlung).

Viele Lebensversicherungsverträge werden vor Vertragsende gekündigt, weil der Versicherungsnehmer die Prämien nicht mehr bezahlen kann oder will oder die Beitragszahlungsdauer zu lang ist. Auf einem solchen Hintergrund kann statt eines Vertrages, dessen Prämien aus dem versteuerten Einkommen geleistet werden, eine Direktversicherung sinnvoller sein, deren Prämien aus Sonderzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, erbracht werden können. Die Direktversicherung kann zudem das zu versteuernde Einkommen senken. Durch auf die individuelle Situation des Versicherungsnehmers abgestimmte Vertragsgestaltungen, z.B. die Wahl einer abgekürzten Beitragszahlung, kann ebenfalls frühzeitigen Vertragsauflösungen entgegengewirkt werden, was sich für den Versicherungsnehmer wie auch die Versicherungsgesellschaft positiv auswirkt. Bei einer solchen Lösung bleibt eventuell noch finanzieller Spielraum für eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

Die Lebensversicherungen war bis Ende 2004 steuerlich privilegiert, d.h. Erträge aus diesen bestehenden kapitalbildenden Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht bleiben bei Auszahlung der Ablaufleistung als Einmalbetrag steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die vertragliche Gestaltung der Verträge den Vorgaben entsprach, die das Steuerrecht an die Steuerfreiheit stellt (Mindestlaufzeit 12 Jahre, Mindestzahlungsdauer 5 Jahre).

Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes wird für Versicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen werden, der über die Laufzeit erzielte Ertrag zu 100 % einkommenssteuerpflichtig, wenn das Kapital in einer Summe ausgezahlt wird. Dieser zu versteuernde Anteil reduziert sich auf 50 %, wenn die Laufzeit mehr als 12 Jahre beträgt und die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgt.

Leistungen aus Neuverträgen, bei denen die Voraussetzungen des hälftigen Unterschiedsbetrags vorliegen, fallen nicht unter den Abgeltungsteuersatz. Die Veranlagung erfolgt gemeinsam mit den Einkünften aus anderen Einkunftsarten zum individuellen Steuersatz.

Ablaufleistung

Die Ablauf- oder Erlebensfall-Leistung ist die im Lebensversicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme nebst eventueller Überschüsse, die über die garantierte Mindestverzinsung (seit 1. Januar 2012: 1,75 %) hinaus vom Lebensversicherer während der Vertragslaufzeit erwirtschaftet werden. Diese Erlebensfall-Leistung wird fällig, wenn die versicherte Person den Ablauf der Versicherung erlebt. Bei Eintreten des Erlebensfalles durch die versicherte Person wird die Ablauf-Leistung an den Bezugsberechtigten für den Erlebensfall (meist der Versicherungsnehmer) ausgezahlt. Eine Erlebensfall-Leistung gibt es nur in der Kapitallebensversicherung und der Privaten Rentenversicherung, in der Risikolebensversicherung fehlt sie.

Die Ablaufleistung kann nur vorausgeschätzt werden und wird deshalb mitunter im Wettbewerb als Vorteilsargument missbraucht. Wie jedoch Vergleiche von Verbraucherzeitschriften über die in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Ablaufleistungen im Vergleich zu den prognostizierten zeigen, gibt es teilweise deutlich negativ, gelegentlich auch positiv abweichende Ablaufleistungen. Aus diesem Grund ist es schwer, Lebensversicherungen anhand der angegebenen Ablaufleistungen zuverlässig zu vergleichen.

Bei einem Vergleich sollte berücksichtigt werden, wie vorsichtig die jeweilige Gesellschaft zumindest in der Vergangenheit ihre Prognosen kalkuliert hat und mit welchen Kostensätzen die jeweiligen Gesellschaften arbeiten. Letztere werden in der Regel in Prozent ausgedrückt und enthalten Abschluss- wie Verwaltungskosten bezogen auf die abgeschlossene Versicherungssumme.

Den größten Einfluss auf die Höhe der Ablaufleistung hat die Verzinsung des angelegten Kapitals. Dieser Zinssatz kann nur aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit für die Zukunft hochgerechnet werden. Aufgrund der schon lange andauernden Niedrigzinsphase, die aktuell nicht durch Erträge aus dem Aktiengeschäft ausgeglichen werden kann, sind etliche Versicherer gezwungen ihre Überschussprognosen zu senken. Für das Jahr 2009 lag der Branchendurchschnitt der laufenden Verzinsung bei 4,3%. Insgesamt findet eine Verschiebung von den laufenden Überschüssen zum Schlussüberschuss statt, da dieser erst am Ende der Laufzeit gut geschrieben wird.

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