Öltankversicherung
Die Gewinnung von Warmwasser, oder das beheizen von Räumen mit Heizöl gehört in Deutschland noch zu den am häufigsten verwendeten Methoden. Dabei sollten jedoch grundlegende Regeln beachtet werden. Denn Hauseigentümer für privat genutzte Immobilien, welche Heizölanlagen betreiben müssen eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, eine sogenannte Öltankhaftpflicht (Gewässerschadenhaftpflicht) die eventuelle Umweltrisiken, welches von den Aufbewahrungsbehältern den Heizöltanks ausgehen, abdeckt.
Im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung werden durch die enthaltene Gewässerschadenhaftpflicht Versicherung zwar bestimmte Arten von Gewässerschäden (Restrisiko) abgesichert, jedoch sind gewässergefährdende Anlagen, wie Heizöltank nicht im Versicherungsumfang enthalten.
Die Gefahren durch Heizöltanks können beispielsweise durch altersbedingte undichte Stellen im Heizöltank, oder durch unachtsames Hantieren mit den Heizölvorräten entstehen, wobei schon der Austritt geringer Mengen von Heizöl in den Boden erhebliche Schäden an der Umwelt insbesondere dem Erdreich und dem Grundwasser entstehen können. Bereits 1 Liter Heizöl was in das Erdreich sickert kann bis zu 1 Million Liter Grundwasser verseuchen.
Für derartige Schäden und die damit verbundenen Kosten für Entsorgungsarbeiten haftet generell der Besitzer der Heizöltanks und diese können aufgrund der aufwändigen Entsorgungsmaßnahmen schnell mehrere 10.000 Euro betragen. Denn durch Heizöl kontaminiertes Erdreich darf nur durch Fachfirmen als Sondermüll entsorgt werden. Hierbei ist es unerheblich, ob der Schaden durch unverschuldetes oder verschuldetes Verhalten verursacht wurde.
Eine Öltankhaftpflicht (Gewässerschaden) für den privaten Bereich kann entweder separat, oder als Ergänzung zur bestehenden Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden. Die zu vereinbarende Versicherungssumme der Öltankhaftpflicht Versicherung sollte pauschal nicht unterhalb von 2 Millionen Euro liegen.
Öltankhaftpflicht für Gewerbebetriebe
Gewerbebetriebe, welche über Heizölanlagen verfügen, können im Rahmen der Öltankhaftpflicht nicht versichert werden, da diese ausschliesslich für privat genutzte Immobilien gilt. Für gewerbliche Betriebe muß eine sogenannte Umweltschadenhaftpflicht abgeschlossen werden.
Für weitere Informationen, klicken Sie im rechten Auswahlmenü unter "Gewerbliche Versicherungen" auf den Menüpunkt Umwelthaftpflichtversicherung.
Restrisiko
Hinter dem sogenannten Restrisiko verbirgt sich eine Haftpflichtversicherung für Umweltrisiken von Privatleuten.
Während für gewerbliche Umweltrisiken die Umwelthaftpflicht-Basis-Versicherung und das Umwelthaftpflicht-Modell entwickelt wurden, gilt für private Haftpflichtrisiken (Privathaftpflichtversicherung) und für die private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung nicht der generelle Ausschluss von Schäden durch Umweltrisiken gemäß § 4 Ziff. I 8 AHB. Stattdessen gilt für die Mitversicherung privater Umweltrisiken Versicherungsschutz nach den Besonderen Bedingungen für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden im Rahmen der Privat- sowie Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung - außer Anlagenrisiko (sogenanntes Restrisiko).
Besonders zu versichern, weil nicht im Restrisiko erfasst, sind allerdings Anlagen von Privatleuten im Sinne des § 22 WHG, nämlich Heizöltanks und Abwasserbehandlungsanlagen. Diese müssen durch eine gesonderte Öltankhaftpflicht abgesichert werden.
Bei vielen Versicherern ist das Gewässerschaden-Restrisiko auch auf Anlagen i.S.d. WHG erweitert worden, die im Privathaushalt gebräuchlich sind, z.B. sogenannte Kleingebinde bis 60 l Fassungsvermögen je Stück und 500 l/kg Gesamtmenge oder ohne konkrete Mengenbegrenzung in haushaltsüblichen Mengen. Gemeint sind hiermit wassergefährdende Stoffe, die in jedem Haushalt vorkommen, wie z.B. Farben in Eimern, Motoröl, Benzinkanister, Reinigungsmittel und dergleichen. Da diese Stoffe sich in (Lager-)Behältern befinden, handelt es sich begrifflich um Lageranlagen i.S.d. § 22 WHG, die an sich nicht dem Gewässerschaden-Restrisiko unterfallen würden.