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Pflegetagegeldversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Informationen und Vergleich über die Pflegetagegeldversicherung

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Pflegetagegeldversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung wird das vereinbarte Tagegeld in Abhängigkeit von der Pflegeintensität und der Einstufung nach SGB geleistet. Wozu das Tagegeld verwendet wird, bleibt den Versicherten überlassen. Es ist dadurch flexibel einsetzbar, was z.B. bei der Pflegekostenversicherung nicht möglich ist.

Die Pflegetagegeldversicherung gilt immer mehr als die klassische Form der Pflegerisikoabsicherung. Durch die vergleichsweise günstigen Beiträge kann schon in der Erwerbsphase eine Pflegefallabsicherung begonnen werden.
Beitrag zur PflegetagegeldversicherungBeitrag zur Pflegetagegeldversicherung
Besonderheiten der PflegetagegeldversicherungBesonderheiten der Pflegetagegeldversicherung
Dynamik in der PflegetagegeldversicherungDynamik in der Pflegetagegeldversicherung
Leistungsanspruch aus der PflegetagegeldversicherungLeistungsanspruch aus der Pflegetagegeldversicherung
PflegebedürftigkeitPflegebedürftigkeit
Vor- und Nachteile der PflegetagegeldversicherungVor- und Nachteile der Pflegetagegeldversicherung

Versicherungssummen - Tagegeld
Angeboten werden i.d.R. Tagegelder von bis zu 100 EUR pro Tag, sodass daraus bei 30 Kalendertagen eine Leistung von maximal 3.000 EUR resultiert. Ein Anbieter versichert bis zu 150 EUR pro Tag. Im Durchschnitt betragen die vereinbarten Tagegeldhöhen 50 bis 80 EUR pro Tag.

Zwei Anbieter der Pflegetagegeldversicherung offerieren die Möglichkeit, die Höhe des Tagegeldes pro Pflegestufe einzeln festzulegen, wobei das versicherte Tagegeld mit der Schwere der Pflegebedürftigkeit nicht abnehmen darf. Außerdem muss mindestens die Pflegestufe III versichert sein.

Eintrittsalter
Versicherungsschutz kann schon für Babys ab Geburt und Kleinkinder vereinbart werden. Beim Höchsteintrittsalter zur Pflegetagegeldversicherung akzeptieren einige Krankenversicherer nur Versicherte bis zum 60., 64., 65. oder 70. Lebensjahr. Die meisten Krankenversicherer sehen kein Höchsteintrittsalter vor.

Vertragsdauer
In aller Regel werden Mindestvertragsdauern von einem, zwei oder drei Jahren vereinbart, jeweils mit der Option auf stillschweigende Verlängerung bis zur Kündigung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer. Es sollte lebenslanger Versicherungsschutz vereinbart werden.

Produktdesign - Tarifgestaltung
Genauestens sollte analysiert werden, ab welcher Pflegestufe welcher Prozentsatz des versicherten Tagegeldes tatsächlich geleistet wird. Einige wenige Tarifangebote beginnen mit einer möglichst hohen Leistung in der Pflegestufe I; andere leisten erst in relevanter Höhe ab Stufe III. Diese Leistungsunterschiede machen sich auch direkt in der Beitragshöhe bemerkbar. Anhand dieses Kriteriums unterscheiden sich die angebotenen Tarife signifikant.

Die Leistungshöhe ist in den Pflegestufen keineswegs einheitlich festgelegt. Die Anbieter differenzieren wie folgt:
Die Höhe der Leistung in der Pflegestufe I variiert zwischen 25 und 50 % der vereinbarten Leistung.
In der Pflegestufe II werden anbieter- und tarifabhängig zwischen 50 und 75 % geleistet.
Die Leistung in der Pflegestufe III beträgt mindestens 75 %, bei mehreren Versicherern 100 %, teilweise nur bei vollstationärer Pflege.

In Anlehnung an die Soziale Pflegeversicherung (SPV) wird allerdings nicht immer die gleiche Leistung bei ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege gezahlt. Teilweise wird auch nicht zwischen ambulanter und stationärer Pflege differenziert. Wählen Pflegebedürftige die vollstationäre Pflege, obwohl dies nicht erforderlich ist, dann wird z.B. in den Pflegestufen I, II, III vom vereinbarten Pflegetagegeld 25, 50 oder 75 % gezahlt. Teilweise wird auch schon in einigen Tarifen eine Leistung in der Pflegestufe 0, insbesondere bei Demenz, gewährt.

Bei einigen Tarifen besteht die Möglichkeit, die Leistung für die Pflegestufen I und II abzuwählen.

Gesundheitsprüfung
Einige Anbieter der Pflegetagegeldversicherung nehmen Vertragsabschlüsse auf der Grundlage einer vereinfachten Gesundheitsprüfung vor. Mit zunehmendem Alter wird es i.d.R. immer problematischer werden, zum normalen Regelbeitrag versichert zu werden. Vorerkrankungen und Beeinträchtigungen führen ansonsten zu Zuschlägen oder der Unversicherbarkeit. Eine vereinfachte, klar definierte Abfrage weniger Gesundheitsfragen bzw. eine vereinfachte Gesundheitsprüfung wird in der Regel nur nach wenigen schweren, unheilbaren Krankheiten fragen.

Karenzzeiten, Wartezeiten, Kündigungsrecht
Der Verzicht auf die dreijährige Wartezeit und die sofortige Zahlung im Leistungsfall kennzeichnen inzwischen die Mehrzahl der angebotenen Tarife, teilweise wird eine verkürzte Wartezeit von einem Jahr vorgesehen, teilweise wird auf eine Wartezeit bis zu einem Eintrittsalter im 60. Lebensjahr verzichtet. Generell entfällt jede Wartezeit bei Unfällen. Nur einzelne Versicherer sehen noch eine Karenzzeit von drei Monaten nach Eintritt einer nachgewiesenen Pflegebedürftigkeit vor.

Geltungsbereich - Geltungsdauer
Der Versicherungsschutz erstreckt sich in den meisten Fällen ausschließlich auf Deutschland, er kann durch eine besondere Vereinbarung bei einigen Pflegetagegeldversicherung Anbietern auf die Pflege in Europa und das außereuropäische Ausland ausgeweitet werden.

In der Regel wird das Pflegetagegeld ohne jeden Kostennachweis und ohne jede zeitliche Begrenzung für jeden Tag einer Pflegebedürftigkeit gezahlt (abgesehen von Wartezeiten oder Karenzzeiten, soweit dies der jeweilige Tarif vorsieht).

Beitrag zur Pflegetagegeldversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung ist die laufende Beitragszahlung üblich.

Beitragsanpassungen
Die Pflegetagegeldversicherung hat jährlich für jeden Tarif die erforderlichen Kosten mit den kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten zu vergleichen. Ergeben sich Abweichungen von mehr als dem gesetzlich oder tariflich vorgeschriebenen Prozentsatz (z.B. 10 %), dann werden alle Beiträge überprüft und ggf. angepasst. Damit ist der bei Versicherungsbeginn vereinbarte Tarifbeitrag keinesfalls als fest und unveränderlich garantiert; vielmehr muss Versicherer- und tarifabhängig mit Beitragsanpassungen gerechnet werden. Die Beitragsanpassungsmöglichkeit erschwert die Vorhersehbarkeit der Beitragshöhe.

Beitragsbefreiung
Einige wenige Versicherer stellen die Pflegetagegeldversicherung im Pflegefall beitragsfrei. Teilweise erfolgt die Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe I, II oder zumindest bei Erreichen der Pflegestufe III. Die Mehrheit der Anbieter sieht allerdings bei Pflegetagegeldtarifen keine Beitragsbefreiung vor.

Besonderheiten der Pflegetagegeldversicherung

Angeboten wird zumindest von einem Anbieter die Option auf einen Wechsel von der Pflegetagegeldversicherung in einen anderen Tarif der Pflegezusatzversicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung, z.B. in einen Pflegekostentarif. Dabei sind einige Voraussetzungen hinsichtlich der Höhe des versicherten Tagegeldes, des Zeitpunktes und des erreichten Lebensalters zu berücksichtigen. Es ist ein einmaliger Wechsel möglich.

Kostenübernahme für vollstationäre Kurzzeitpflege
Anders als die SPV/PPV übernehmen manche Versicherer keine Kosten für vollstationäre Kurzzeitpflege oder für eine Ersatzkraft, wenn der pflegende Angehörige verhindert ist.

Kostenübernahme für technische Hilfsmittel
Teilweise übernehmen die Anbieter im Gegensatz zur SPV keine Kosten für technische Hilfsmittel wie z.B. verstellbare Pflegebetten.

Flexibilitätsgarantie bei gesetzlichen Veränderungen
Einige Pflegetagegeldversicherung Anbieter garantieren ihren Kunden bereits jetzt die Anpassung an eine mögliche Neudefinition des Pflegebegriffs bzw. die Reduzierung einer möglicherweise entstehenden finanziellen Mehrbelastung, die durch einen zusätzlichen gesetzlich auferlegten Pflegebaustein entstehen kann. Es wird eine bedarfsgerechte Anpassung des Versicherungsschutzes an die veränderten Rahmenbedingungen garantiert. Teilweise ist diese Option an eine Altersgrenze des Kunden gekoppelt bzw. daran, dass noch keine Pflegebedürftigkeit entstanden ist.

Einheitliche Leistung bei häuslicher Betreuung
Flexibilität existiert auch darin, als Versicherter selbst entscheiden zu können, ob die Betreuung von einem Pflegedienst oder von Angehörigen vorgenommen wird. Die ausbezahlten Beträge sind die gleichen. Und selbst wenn noch keine Pflegefalleinstufung erfolgt ist, aber eine Betreuung aufgrund Demenzerkrankung erforderlich wird, kann ein Leistungsbezug erfolgen.

Familienversicherungsschutz
Ein neues Angebot sieht die Pflegebedürftigkeit als Generationenproblem an und bietet Versicherungsschutz von den Großeltern bis zu den Enkeln in einem Vertrag, mit individuellen Pflegegeldhöhen und Leistungen in allen 3 Pflegestufen einschließlich Beitragsbefreiung und beitragsfreier Mitversicherung von Kindern bis zum 15. Lebensjahr.

Assistance-Leistungen
Einige Pflegetagegeldversicherungen haben damit begonnen in den Leistungsumfang ihrer Tarife Beratungsleistungen und auch Serviceleistungen zu integrieren. Hierzu zählen u.a. Benennungs- und Vermittlungsleistungen wie Haustierbetreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Fachanwälte, sonstige Beratungs- und Hilfeleistungen, medizinische Informationen, Auskünfte zu ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen.

Dynamik in der Pflegetagegeldversicherung

Unerlässlich ist die Möglichkeit einer Dynamisierung von Leistung und Beitrag ohne erneute Gesundheitsprüfung. So kann mittelfristig gewährleistet werden, dass das ursprünglich vereinbarte und als erforderlich erkannte Absicherungsniveau auch tatsächlich bis zum möglichen Eintritt des Pflegefalls erhalten bleibt. Ansonsten droht eine Versorgungslücke.

Etwa die Hälfte der Anbieter führt eine dynamische Anpassung der Pflegetagegeldversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung durch. Teilweise ist eine regelmäßige Erhöhung um z.B. 10 % jährlich oder im Abstand von z.B. 3 Jahren vorgesehen. Teilweise muss die Anpassung zusätzlich beantragt werden oder sie kann auch automatisch erfolgen.

Im Unterschied zu den Tarifen der Lebensversicherer sind die zugesicherten Pflegetagegelder fest vereinbart. Wird die Betreuung teurer als ursprünglich gedacht, dann werden die zusätzlichen Kosten nicht von der Pflegetagegeldversicherung übernommen. Deshalb ist es wichtig die Dynamik von Leistung und Beitrag sowie nach Leistungsbeginn in den Pflegetagegeldtarifen zu berücksichtigen und zu nutzen.

Allerdings begrenzen die meisten Anbieter diese Dynamisierungsmöglichkeit bis zum Erreichen eines bestimmten Alters z.B. des 55., 65., 70. oder 80. Lebensjahres.

Einzelne Tarife bieten die weitere Dynamisierung nach Eintritt des Pflegefalls als sogenannte Leistungsanpassung mit Abstand von 2 oder 3 Jahren an.

Leistungsanspruch aus der Pflegetagegeldversicherung

Während früher die Demenz aufgrund der Koppelung an die Pflegestufeneinteilung der SPV fast nie abgedeckt wurde, zeichnet sich ab, dass durch die Einbeziehung von Demenzkranken (insbes. Alzheimer) in die SPV/PPV zukünftig eine bessere Leistungsaussage getroffen werden kann. Bisher wurde von Versicherern keine Kostenübernahme für zusätzliche Betreuungsleistungen bei erheblichem allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf etwa für Demenzkranke vorgenommen.

Inzwischen werden einzelne zusätzliche Leistungskomponenten bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz (Demenz, psychische Erkrankung, geistige Behinderung) und somit bei einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf angeboten. Dann wird z.B. ein Betreuungsgeld von 200 EUR im Monat geleistet. Damit hat eine Leistung der Pflegestufe 0 auch Eingang in den Leistungsumfang der Pflegetagegeldversicherung gefunden.

Einige Versicherer sehen in den Bedingungen zur Pflegetagegeldversicherung noch vor, dass eine Leistung für Pflegebedürftigkeit vor Vollendung des 29. Lebensjahres nur erfolgt, wenn diese durch einen Unfall verursacht wurde.

Einmalzahlungen - Sonderzahlungen
Bei Eintritt des Pflegefalles erhält der Versicherte eine Sonderzahlung als ein Vielfaches des vereinbarten Pflegetagegeldes, z.B. einmalig den 60fachen Tagessatz, den 100fachen Tagessatz, den 90fachen Tagessatz ab Pflegestufe III oder den 10fachen Tagessatz alle 2 Jahre. Sinnvoll ist eine solche Sonderzahlung/Einmalzahlung insbesondere vor dem Hintergrund eines erheblichen zusätzlichen, kurzfristig benötigten Kapitalbedarfs für z.B. den Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder für den pflegegerechten Umbau des Hauses.

Ein Anbieter sieht eine Zusatzleistung zur Pflegetagegeldversicherung bei einer Härtefallregelung in Höhe von 50 % des vereinbarten Tagegeldes vor, bei einer Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls vor dem 65. Lebensjahr oder in dem Fall, dass minderjährige Kinder im Haushalt versorgt werden müssen, werden z.B. 200 % des Tagegeldes geleistet.

Überschussverwendung
Die Beträge für die Überschussbeteiligung der Versicherten werden jährlich vom jeweiligen Versicherer festgelegt. Sie werden in die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (RfB) eingestellt und sind für die Kunden zu verwenden. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen kann dies geschehen durch Auszahlung an den Versicherungsnehmer, durch einmalige oder ratierliche Gutschrift auf dem Beitragskonto, durch Leistungserhöhungen, Beitragssenkungen oder Abwendung oder Milderung von Beitragserhöhungen. Versicherer und Treuhänder bestimmen über die Verwendung.

Pflegebedürftigkeit

Viele Anbieter behalten sich vor, die von der SPV festgestellte und immer wieder überprüfte Pflegestufenfestlegung zusätzlich noch einmal selbst durch einen eigenen Arzt oder beauftragten Gutachter untersuchen und bestätigen zu lassen. Einige Anbieter schließen sich automatisch der Einstufung und dem Nachweis des weiteren Fortbestands der Pflegebedürftigkeit der SPV/PPV an. Einzelne Versicherer fordern darüber hinausgehend in halbjährlichen oder noch kürzeren Abständen einen Nachweis an.

Ein Leistungsanspruch aus der Pflegetagegeldversicherung kann auch ohne Vorleistung der SPV, PPV, Beihilfe oder freien Heilfürsorge bei einigen Anbietern bestehen, wenn die Pflegestufe bereits vom Medizinischen Dienst (MDK) oder MedicProof festgelegt, aber noch keine Pflegeleistung durch die gesetzlichen Träger gezahlt wurde.

Vor- und Nachteile der Pflegetagegeldversicherung

Vorteile der Pflegetagegeldversicherung
Freie Verwendungsmöglichkeit
Höhe des Pflegetagegeldes selbst bestimmbar
In aller Regel ist die häusliche Pflege gedeckt.
Meist Verzicht auf Wartezeiten und Karenzzeiten
Oft vereinfachte Gesundheitsprüfung
Dynamisierungsmöglichkeiten
Oft kein Höchstaufnahmealter
Preiswerter als Pflegerente
Weltweite Leistung möglich
In aller Regel Beitragsbefreiung im Pflegefall

Nachteile der Pflegetagegeldversicherung
Teurer als Pflegekostenversicherung
Beitragserhöhungen bedingungsgemäß möglich und wahrscheinlich
Beitragsbefreiung im Pflegefall eher selten

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