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Pflegeversicherung
DBV Pflegeversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die Pflegeversicherung übernimmt bei vollstationärer Pflege die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung monatlich pauschal für Pflegebedürftige.
Die Leistungen der teilstationären Pflege können mit den ambulanten Pflegeleistungen kombiniert werden. In diesem Fall steht dem Versicherten ein Gesamtleistungsanspruch von 150 % der geltenden Pflegesachleistungsbeträge zur Verfügung. Wird durch die teilstationäre Pflege ein Anteil von mehr als 50 % der Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft, hat dies keine Auswirkungen auf die Leistungsbeträge für die häusliche Pflege. Das Sozialgesetzbuch SGB XI unterscheidet drei Stufen der Pflegebedürftigkeit:
Pflegestufe 0 - eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegestufe 1 - erheblich pflegebedürftig Pflegestufe 2 - schwerpflegebedürftig Pflegestufe 3 - schwerstpflegebedürftig
In welche Pflegestufe ein pflegebedürftiger Mensch einzustufen ist, entscheidet bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und bei privat Versicherten der medizinische Dienst Medicproof GmbH, eine Tochtergesellschaft des Verbandes der privaten Krankenversicherer. Bei Vorliegen der Pflegebedürftigkeit wird monatlich und gestaffelt nach den Pflegestufen von der GKV eine Sachleistung, von der PKV eine Geldleistung erbracht.
Es gibt auch Kombinationen aus Sachleistung und Pflegegeld. Zusätzlich erbracht werden Leistungen für Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Rollstühle, ein einmaliger Umbauzuschuss zur behindertengerechten Einrichtung der Wohnung sowie bei der häuslichen Pflege durch einen Anverwandten, der diese Pflege nicht erwerbsmäßig durchführt, auch Beiträge zu dessen Rentenversicherung.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der DBV Pflegeversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
DBV Pflegeversicherung - Tipps und Infos
Zur Pflegestufe II der DBV Pflegeversicherung zählen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal
täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der
Zeitaufwand muss mindestens drei Stunden betragen, wobei mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 SGB XI).
Hierzu zählen im Bereich der DBV Pflegeversicherung die Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung, Ernährung das mundgerechte
Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung, Mobilität das selbstständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder
das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der
Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.
Immer wichtiger werden Assistance- und Serviceleistungen als Beistandsleistungen zur Abrundung des Versicherungsschutzes. Zu finden sind solche Begleitleistungen
sowohl zur DBV Pflegeversicherung als auch zur Tagegeldversicherung. So garantiert ein Versicherer beispielsweise seinen Versicherten bei Eintritt der
Pflegebedürftigkeit innerhalb von 24 Stunden bundesweit die Vermittlung eines Pflegeheimplatzes. In bestimmten Reha-Kliniken erhalten Versicherte
Sonderkonditionen bei Gesundheitsprogrammen und Reha-Maßnahmen.
Bei der Pflegeversicherung sind Zahlungsmodalitäten wie die laufende Beitragszahlung oder auch die Einmalbeitragsentrichtung möglich. Die
Einmaleinzahlung fließt in ein Depot, das jährlich mit einem festgelegten Zinssatz verzinst wird. Nach dem Abzug von Depotkosten zahlt der Versicherer dann
daraus das versicherte Pflegetagegeld lebenslang, gestaffelt nach der erreichten Pflegestufe. Im Todesfall der versicherten Person erhalten die
Hinterbliebenen das aktuelle Depotguthaben ausgezahlt.
Unterstellt man Pflegeheimkosten von 3.300 EUR in Pflegestufe III pro Monat, 1.432 EUR aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, dann verbleiben als
monatlicher Eigenrestkostenanteil rund 1.868 EUR oder 22.416 EUR im Jahr und bei durchschnittlich fünf bis sieben Jahren Verweildauer als
Schwerstpflegebedürftige rund 112.000 bis 159.900 EUR. Danach tritt die Sozialhilfe ein und damit die Finanzierung durch alle Bundesbürger. Rund 90 Prozent
aller Krankenversicherten sind in der SPV versichert.
Durch die VVG-Reform 2008 wird jetzt der Versicherungsschutz grundsätzlich in der Pflegeversicherung auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und
Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgeweitet. Auch bei dieser Tarifform müssen die Beiträge meist auch nach Eintritt des
Pflegefalls weiter gezahlt werden. Die Beitragsbefreiung ist bei einigen Pflegeversicherung Anbietern möglich. Die Versicherer verzichten meist auf das ordentliche
Kündigungsrecht. Eine Reihe von Versicherern verzichtet auf die Wartezeiten.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Pflegeversicherung
Die Höhe der Pflegeversicherung Leistung in der Pflegestufe I variiert zwischen 25, 30 und bis zu 50 Prozent der vereinbarten Leistung. In Anlehnung an die SPV wird allerdings
nicht immer die gleiche Leistung bei ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege gezahlt. Teilweise wird nicht zwischen ambulanter und stationärer
Pflege differenziert. Wählen Pflegebedürftige die vollstationäre Pflege, obwohl dies nicht erforderlich ist, dann werden z.B. in den Pflegestufen I, II, III
vom vereinbarten Pflegetagegeld 25, 50 oder 75 Prozent gezahlt.
Die Beiträge für die Pflegeversicherung werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam hälftig finanziert. Der Beitrag kann sich aus folgenden Einkommensbestandteilen zusammensetzen:
Lohn und Gehalt, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Mieteinnahmen, Zinseinnahmen. Die Bürger müssen sich nach Expertenmeinung langfristig auf
massiv steigende Beiträge für die Pflegeversicherung einstellen. Gründe dafür sind, Steigende Zahl Pflegebedürftiger, Sinkende Zahl erwerbstätiger Beitragszahler
Leistungsverschiebung von ambulanter zu stationärer Pflege.
Die Pflegeversicherung kann darüber hinaus auch Gutachten von selbst beauftragten Ärzten anfordern. Ausschließlich der körperliche Zustand ist maßgebend für eine
entsprechende Einstufung. Je nach Tarif und Versicherer ist eine bestimmte Zahl von ADL erforderlich, um in eine bestimmte Pflegestufe eingruppiert zu werden.
Bei der Bewertung in der Pflegeversicherung nach dem 6-Punktesystem wird die nachstehende Punktetabelle zugrunde gelegt. Der Pflegefall wird nach
Anzahl der Punkte eingestuft.
Für berücksichtigungsfähige Angehörige, Beamte, Versorgungsempfänger und Heilfürsorgeberechtigte wird ein geringerer Beitrag berücksichtigt. Arbeitgeber zahlen
wie in der gesetzlichen Pflege Pflegeversicherung einen Zuschuss von maximal 50 Prozent des tatsächlichen Beitrags. Der Leistungsumfang von SPV und PPV
(Pflegeversicherung) ist gesetzlich geregelt und weitgehend identisch. Als Konsequenz der oben geschilderten Problematik empfiehlt das DIA z.B. die
Möglichkeit, den Beitragssatz auf 1,7 Prozent zu reduzieren.
Während ein Versicherer vielleicht den Versicherungsschutz zu bezahlbaren Beiträgen akzeptiert, verlangt ein anderer eventuell vergleichsweise hohe
Beitragszuschläge. Das neue VVG bedingt eine detailliertere Fragestellung als bisher, denn seit dem 1.1.2008 muss der VN bei der vorvertraglichen
Anzeigepflicht nur noch das beantworten, wonach die DBV Pflegeversicherung ausdrücklich in Textform gefragt hat. Damit entfällt die Pflicht, gefahrerhebliche Umstände
von sich aus zu benennen und im Zeitraum nach der Antragstellung eigeninitiativ hinzugekommene Gefahrumstände zu melden.
Unfallversicherer bieten zusätzlich eine ganze Reihe von Unterstützungsleistungen bei festgestellter Hilfsbedürftigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit in aller
Regel für eine maximale zeitliche Dauer von sechs Monaten in Ihrer DBV Pflegeversicherung an: Menüservice, Hausnotruf, Körperpflege, Grundpflege, Hauswirtschaftsdienste wie Einkaufsservice,
Besorgungen, Wohnungsreinigung, Wäsche, Krankentransport wie Fahrten zu Ärzten, Fahrten zu Behörden und Ämtern, Tag- und Nachtwache, Wellnesspaket mit
Zuschüssen für Pediküre, Mediküre, Fußpflege, Frisör
DBV Pflegeversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Pflegeversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DBV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DBV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DBV Pflegeversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Pflegeversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Degenia Pflegeversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Pflegeversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die DBV Pflegeversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.