Private Altersvorsorge
Alle Maßnahmen, die zur Erhaltung des Lebensstandards im Altersruhestand anzusehen sind, fallen unter den Begriff Private Altersvorsorge. Dazu zählen Immobilienerwerb bzw. -besitz ebenso wie Spareinlagen, Wertpapiere und Lebens- oder private Rentenversicherungen. Ca. 25 % der gesamten Altersicherungsmaßnahmen werden durch die private Vorsorge aufgebracht.
Für die Gestaltung der privaten Altersvorsorge gibt es keine Vorschriften. Mietfreies Wohnen im Alter, gestaffelte Kapitalauszahlungen aus unterschiedlichen Anlageformen oder der Abschluss einer privaten Rentenversicherung sind nur einige der Möglichkeiten. Langzeitstudien, die verschiedene Vorsorgemöglichkeiten miteinander vergleichen, zeigen keine gravierenden Unterschiede beim Rentabilitäts Vergleich.
Der Vergleich Lebensversicherung, Investmentfonds, Wohneigentum zeigt, dass Unterschiede in der Rendite stark vom untersuchten Zeitraum abhängen.
Checkliste für Ihre persönliche private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler
Private Altersvorsorge für Frauen
Höhe der Aufwendungen zur privaten Altersvorsorge
Die Höhe der Aufwendungen für die private Altersvorsorge ist abhängig von der Bereitschaft, neben den gesetzlichen Sicherungssystemen privat für das Alter vorzusorgen, den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln in der Ansparphase und den Vorstellungen über die Gestaltung des Rentenalters.
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, die Höhe der Aufwendungen für die private Altersversorge zu ermitteln.
1. Bedarfsanalyse
Hier werden die bereits zur Verfügung stehenden Altersvorsorgebeträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Altersversorgung und privaten Maßnahmen dem erforderlichen Rentenbetrag gegenüber gestellt. Für den noch fehlenden Betrag wird eine Anlageform gesucht und unter Berücksichtigung der erzielbaren Rendite und der zu erwartenden Inflationsrate der erforderliche Sparbetrag ermittelt.
Beispiel
Der Vorsorgereport der Bertelsmann Stiftung hat eklatante Mängel bei der Planung der Altervorsorge ergeben. Die Mehrheit der befragten Personen im Alter zwischen 30 und 50 Jahren hat weder das voraussichtliche Alterseinkommen noch den notwendigen Finanzbedarf im Alter genau berechnet.
2. Analyse des möglichen Sparbetrages
In diesem Fall wird der zum Sparen zur Verfügung stehende Betrag ermittelt und eine attraktive Anlageform gesucht.
Beispiel
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt die Finanzierung der entsprechenden privaten Altersvorsorge immer nach einem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet, dass gewährleistet sein muss, dass der Anbieter der jeweiligen Anlageform zum Rentenzeitpunkt in der Lage ist, dass angesammelte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Zinsen in der vereinbarten Form (Kapital- oder Rentenzahlung) zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der bis zum 01.01.2005 geltenden steuerlichen Bedingungen und der Finanzkraft der Anbieter waren Versicherungen hier eine häufig gewählte Lösung.
In diesen Fällen gelten das Versicherungsvertragsgesetz und die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Versicherungsprämien müssen nach Abzug von Kosten- und Risikoanteilen gewinnbringend angelegt werden, um daraus die späteren Kapitalzahlungen (Versicherungssummen im Todes- und Erlebensfall oder Rentenzahlungen) an den Versicherungsnehmer zu finanzieren. Grundlage für die Höhe der Prämien ist deshalb eine versicherungsmathematische Kalkulation, die Faktoren des objektiven Risikos - Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand - berücksichtigt.
Alle Anlageformen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Das gilt für Riester-Fondssparpläne, Rürup-Renten und betriebliche Vorsorgepläne.
Mit der wachsenden Unsicherheit im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Rentensystem wird eine private Altersvorsorge, in welcher Form auch immer, zunehmend wichtiger. Erläuterungen zum Rentenreformgesetz finden Sie unter dem Fachbeitrag Rentenreform und im Abschnitt Altersvorsorge betrieblich, privat. Die Eckdaten des neuen Alterseinkünftegesetzes finden Sie unter dem Stichwort Alterseinkünftegesetz.
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Checkliste für Ihre persönliche private Altersvorsorge
Die Alternativen der zusätzlichen privaten Altersvorsorge haben nicht zuletzt durch die neue staatliche Förderung zugenommen. Entscheidend ist, dass jeder Einzelne seine individuelle Situation prüft und dahin gehend seine Entscheidungen über Art und Form einer zusätzlichen Rentenversicherung trifft.
Als erste Basis um eine gute Private Altersvorsorge kann die nachstehende Checkliste dienen:
Prüfung des Anspruchs der staatlichen Förderung!
Wie viel steht für eine Eigenleistung monatlich zur Verfügung?
Prüfen Sie die möglichen alternativen Anlageformen (Investmentfonds, private Rentenversicherung, Aktienanlagen usw.).
Verbinden Sie die persönliche staatliche Förderungsquote mit Ihrer möglichen Eigenleistung und der möglichen Anlageform, um eine individuell optimale Entscheidung zu treffen.
Beantragen Sie die staatliche Förderung.
Anpassung der jeweiligen Sparraten, um die maximal mögliche staatliche Förderung möglichst ausschöpfen zu können.
Private Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler
Das Gesetz zum Pfändungsschutz der privaten Altersvorsorge (AVPfSG), das im März 2007 in Kraft getreten ist, beendet die Ungleichbehandlung der Altersvorsorge von Selbstständigen und der Altersvorsorge von Beamten und Angestellten. Nach bislang geltender Rechtslage verloren Selbstständige im Insolvenzfall oft auch ihre gesamte Private Altersvorsorge, wenn diese in Form von privaten Renten- und Lebensversicherungen aufgebaut wurde.
Der Pfändungsschutz für die neue Altersvorsorgesicherung für Selbstständige und Freiberufler beinhaltet neben bestehenden Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen auch andere Geldanlagen, die bewusst zum Zwecke der Altersvorsorge getätigt werden. Der Schutz der in Form von Lebensversicherungsverträgen gebildeten Altersvorsorge erfolgt dabei doppelt. Geschützt werden einerseits das in der Ansparphase gebildete Kapital und andererseits, entsprechend der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach Eintritt des Versicherungsfalles (Alter, Berufsunfähigkeit, Tod) zu zahlenden Renten, bei denen nur der Teil der Rente pfändbar ist, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, die sich aus der Tabelle zur Zivilprozessordnung ergibt.
Die Höhe des insgesamt geschützten Kapitals richtet sich nach dem Alter der Betroffenen. Die Höchstgrenze für das geschütztes Kapital beträgt 238.000 EUR. Der Vorsorgebetrag, der jährlich für Altersvorsorge aufgewandt werden darf und damit unpfändbar ist , richtet sich nach dem Alter des Betroffenen.
18. bis vollendetes 29. Lebensjahr: 2.000 EUR
30. bis vollendetes 39. Lebensjahr: 4.000 EUR
40. bis vollendetes 47. Lebensjahr: 4.500 EUR
48. bis vollendetes 53. Lebensjahr: 6.000 EUR
54. bis vollendetes 59. Lebensjahr: 8.000 EUR
60. bis vollendetes 65. Lebensjahr: 9.000 EUR
Danach darf etwa ein insolventer 30-Jähriger 4.000 EUR jährlich für seine private Altersvorsorge abziehen, ein 59-Jähriger dagegen 8.000 EUR.
Geschützt wird nur das Vorsorgekapital, das unwiderruflich für die private Altersvorsorge eingezahlt worden ist.
Es gelten folgende Kriterien:
Keine Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr,
ausschließlich Rentenzahlung,
keine Abtretung oder Beleihung,
Bezugsberechtiger darf nur der Selbstständige oder seine Hinterbliebenen sein (§ 851c ZP0).
Auf Verlangen des Versicherungenehmers können bestehende Lebensversicherungen an diese Anforderungen angepasst werden, wichtig ist, dass die Endgültigkeit der Vorsorgefunktion zum Zeitpunkt der Pfändung besteht.
Leistungen aus dem angesparten Kapital im Alter oder bei Berufsunfähigkeit dürfen laut Vertrag nur als lebenslange Rente erbracht werden.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag dürfen nicht abgetreten oder in anderer Weise zur Finanzierung eingesetzt werden. Der Versicherungsnehmer muss gegenüber der Versicherungsgesellschaft unwiderruflich darauf verzichten, über seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen.
Ein Kapitalwahlrecht darf nur für den Todesfall vereinbart sein.
Hintergrund des Gesetzes ist nicht nur die Absicherung für Selbstständige und Freiberufler, sondern auch die Entlastung der Sozialkassen, da betroffene Selbstständige häufig Sozialhilfeempfänger werden, wenn die angesparte Altersabsicherung gepfändet wurde.
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Private Altersvorsorge für Frauen
Frauen erhalten in der Regel erheblich weniger Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Männer, da sie oft sogenannte Ausfallzeiten durch Kinder-, Familien- oder Pflegezeiten haben.
Seit dem 01.07.1998 werden beim Zusammentreffen mit anderen Beitragszeiten allerdings Kindererziehungszeiten zusätzlich zu bereits vorhandenen zeitgleichen Beitragszeiten bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Die Bewertung der Kindererziehungszeiten wird stufenweise wie folgt vorgenommen:
Seit 01.07.1998 mit 85 % des Durchschnittsentgelts,
vom 01.07.1999 mit 90 % des Durchschnittsentgelts und
vom 01.07.2000 mit 100 % des Durchschnittsentgelts.
Da zudem die Einkommen der Frauen in der Regel niedriger sind, erhalten sie auch entsprechend geringere Zahlungen aus der gesetzlichen Altersversorgung.
Eine private Ergänzung zur gesetzlichen Altersversorge ist daher noch notwendiger als bei Männern. Untersuchungen belegen allerdings, dass nur ca. 40 % aller bestehenden Verträge das Leben von Frauen versichern, Versicherungssummen und Rentenzahlungen liegen dabei deutlich unter den Werten für Männer. Der Aufbau einer eigenständigen privaten Altersversorgung für Frauen mit ausreichend hohen Summen ist dringend erforderlich, da Frauen aufgrund ihrer längeren Lebenserwartung ein höheres Kapitalvermögen benötigen, um im Alter versorgt zu sein und in Zeiten hoher Scheidungsraten auf keine gemeinsame Versorgung zurückgreifen können.
Nach einer Studie der Deutschen Bank stieg die Sparquote junger Frauen 2009 innerhalb eines Jahres von 15,2 auf 20,5 %. Nach dieser Studie legen junge Männer 110 EUR pro Monat zurück, Frauen dagegen 91 EUR, obwohl den jungen Männern 532 EUR im Monat zur Verfügung stehen,den jungen Frauen dagegen nur 444 EUR. Die Umfrage zeigte, dass junge Menschen 20,6 % ihrer Einnahmen zurücklegen. Der Schnitt in der Gesamtbevölkerung 2008 liegt laut Bundesbank-Angaben bei 11,4 %.
Frauen haben ihre Ausgaben für die Private Altersvorsorge im Jahr 2010 hingegen wieder deutlich zurückgefahren. Mit durchschnittlich 165 EUR legten sie 18 % weniger zurück als 2009, wie das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Postbank ermittelte. Männer dagegen gaben 7 % mehr aus als im Vorjahr. Im Schnitt investierten sie 230 EUR pro Monat. Die Differenz zwischen den Geschlechtern ist damit von 16 auf 65 EUR gestiegen. Männer geben somit mittlerweile 40 % mehr im Monat aus als Frauen.
Die Entwicklung verwundert insofern, als Frauen sich deutlich häufiger beraten ließen: Fast jede vierte berufstätige Frau (23 %) nahm 2010 die Dienste eines Bank-, Versicherungs-, Vermögens- oder Steuerberaters in Anspruch. 2009 waren es nur 17 % gewesen. Männer haben der Studie zufolge deutlich geringeren Gesprächsbedarf: Nur 13 % suchten im vergangenen Jahr einen Berater auf.
Weitere Zahlen legen nahe, dass die Frauen ihren Rückstand durchaus erkannt haben: 26 % denken darüber nach künftig mehr Geld in die private Altersvorsorge zu investieren. Als paradox bewertet die Postbank die Einstellung der Frauen zum Thema Inflation. 30 % der Frauen machten sich wegen steigender Preise Sorgen um die Entwertung ihrer Vorsorgeersparnisse. Aber lediglich 16 % berücksichtigten dies auch bei der Planung ihrer privaten Altersvorsorge.
Unter "Private Altersvorsorge" wird die finanzielle Sicherstellung des Lebensstandards einer Person verstanden, die altersbedingt nicht mehr einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Die Höhe des sicherzustellenden Lebensstandards ist von der betroffenen Person selber bestimmbar.
Eine Private Altersvorsorge ist sowohl von deren Bedürfnissen wie auch dem finanziellen Spielraum während des Erwerbslebens abhängig. Eine private Altersvorsorge umfasst alle Beträge, die neben den gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungen in die gesetzlichen Rentenversicherungssysteme aufgewandt werden, um Kapital für Rentenzahlungen im Alter anzusparen.
Damit Sie optimal für Ihr Alter vorsorgen können, empfehlen wir Ihnen eine unabhängige und kostenlose Beratung durch einen unserer Experten, welcher Ihnen in einem Private Altersvorsorge Vergleich die besten und lukrativsten Anlageformen und Sparmöglichkeiten zum Aufbau einer privaten Altervorsorge erstellen kann.
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