Pflegezusatzversicherung
In Deutschland wird die Anzahl der älteren Menschen ab 60 Jahren von 2005 bis 2030 um 8 Mio. auf 28,5 Mio. Bundesbürger steigen. Das entspricht dann rund 36 % statt bisher 25 % der Gesamtbevölkerung. Nach den Prognosen des Statistischen Bundesamtes entwickelt sich die Zahl der Pflegebedürftigen in der Sozialen Pflegeversicherung bei konstanter altersspezifischer Pflegewahrscheinlichkeit von rund 1,97 Mio. im Jahr 2006 auf rund 3,09 Mio. im Jahr 2030.
Derzeit dürften nur etwas mehr als 2 Mio. Private Pflegezusatzversicherungen vereinbart worden sein. Der wichtigste Grund für diese geringe Vorsorge für das Pflegerisiko sind die als zu teuer empfundenen Prämien in den meisten Angebotsformen.
Von den Lebensversicherern werden folgende Formen für eine Private Pflegezusatzversicherung nach Art der Lebensversicherung angeboten:
Selbstständige Pflegerentenversicherung (Risikopflegeversicherung),
Pflegerenten-Zusatzversicherung,
Pflegerentenoption.
Von den Krankenversicherern werden Pflegetarife nach Art der Krankenversicherung angeboten:
Pflegetagegeldversicherung,
Pflegekostenversicherung,
Pflegetagegeldoption.
Zusätzlich werden teilweise zu den genannten Produktformen auch Pflege-Assistance-Leistungen mit Beratungs- und Hilfeleistungen angeboten.
Neue Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung
Neue Ansätze der Pflegeabsicherung wie ein Sterbegeld mit integrierter Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe II als Pflegezusatzversicherung, eine Unfall-Pflege-Rente mit Schutzbrief für Assistance-Leistungen und ein Unfall-Pflege-Geld mit Assistance-Leistungen neben einer stationären Unfallbehandlungsleistung zeigen die Aktivitäten der Anbieter, neue Tarifmodelle zu konzipieren.
Wesentliche Produktmerkmale und Unterscheidungskriterien sind z.B.:
Leistung steht frei zur Verfügung (ohne Verwendungsvorgaben),
Dynamische Entwicklung der Leistung zum Ausgleich der Preisentwicklung und Inflationsrate,
Beitragsanpassungen aufgrund von Beitragsanpassungsklauseln in der Krankenversicherung möglich,
Beitragsbefreiung ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit,
Bei Leistungserhöhung Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung, volle Leistung wird schon in Pflegestufe I geleistet,
Höchsteintrittsalter 60, 65, 70 oder keine Grenze,
Verzicht auf Wartezeiten und Karenzzeiten,
Gleichstellung der Pflege durch Angehörige mit der Pflege durch ambulante oder stationäre Pflegedienste,
Zahlung gegen Einmalbeitrag oder laufenden Beitrag,
Demenzleistungsklausel enthalten,
SGB-Einstufung und/oder ADL-Einstufung des Pflegefalls,
Leistungen für Pflege weltweit, europaweit oder nur bei Pflege in Deutschland,
Versicherer verzichtet auf den Nachweis, dass Pflegebedürftigkeit immer noch besteht,
Versicherer verzichtet auf die Anordnung eigener Untersuchungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
Verzicht des Versicherers auf sein ordentliches Kündigungsrecht in den ersten drei Vertragsjahren,
Kostenübernahme für eine Ersatzpflegekraft, wenn der pflegende Angehörige verhindert sein sollte,
Kostenübernahme für technische Hilfsmittel,
Kostenübernahme für teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege bzw. für vollstationäre Kurzzeitpflege,
Kostenübernahme für zusätzliche Betreuungsleistungen bei erheblichem Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf z.B. bei Demenzerkrankten,
Kostenerstattung ohne Vorleistung,
Zusätzliche Assistance-Leistungen von Pflegediensten und Haushaltshilfen eingeschlossen,
Vereinfachte Gesundheitsprüfung.
Pflege-Assistance-Leistungen
Immer wichtiger werden Assistance- und Serviceleistungen als Beistandsleistungen durch die Private Pflegezusatzversicherung zur Abrundung des Versicherungsschutzes. Zu finden sind solche Begleitleistungen sowohl zur Pflegerentenversicherung als auch zur Pflegetagegeldversicherung.
Welche Assistance-Leistungen werden besonders geschätzt?
Haushaltshilfe (60 % der Nennungen),
medizinische Beratung für pflegende Angehörige (58 %),
rein finanzielle Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (56 %),
bedarfsgerechte Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause (56 %),
Hilfe beim altersgerechten Umbau der Wohnung (52 %),
Beratung zu gesetzlichen Pflegeregelungen und Pflegekosten (51 %),
technische Hilfe in der Wohnung (49 %).
Die am Markt angebotenen Tarife sehen u.a. folgende Leistungen vor:
Vermittlung einer ambulanten Pflegekraft,
Beratung im Pflegefall,
Hilfe bei der Anschaffung von Hilfsmitteln,
Umbaumaßnahmen,
Haushaltshilfe,
Fahrdienste,
Notruf,
Pflegeplatzsuche - Garantie der bundesweiten Vermittlung eines Pflegeheimplatzes innerhalb von 24 Stunden bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit,
in bestimmten Reha-Kliniken erhalten Versicherte Sonderkonditionen bei Gesundheitsprogrammen und Reha-Maßnahmen.
Laut Umfrageergebnissen besteht beim Thema Pflege und Rehabilitation ein besonderes Interesse an Maßnahmen nach einem Unfall mit 71 % der Nennungen und mit 66 % bei Hilfen im Zusammenhang mit der Pflegestufenfestlegung.
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