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Pflegezusatzversicherung für Ärzte

Pflegezusatzversicherung für Ärzte

Eine Pflegezusatzversicherung für Ärzte zum günstigsten Preis finden

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Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherung für Ärzte - Optimal versichert zum günstigsten Preis

Laut einer durch die Allianz durchgeführten Studie haben bisher nur rund 43% der in Deutschland lebenden Menschen finanzielle Reserven für den Fall der Pflegebedürftigkeit angelegt. Die Möglichkeit sich durch eine Pflegezusatzversicherung zusätzlich abzusichern wird noch relativ wenig genutzt.

Vor allem für Alleinstehende stellt das Risiko der Pflegebedürftigkeit im Alter dar. Da keine Familienangehörigen da sind, die gewisse Leistungen übernehmen können, muss hier eine erhöhte Vorsorge durch eine Pflegezusatzversicherung getroffen werden. Dazu sollte ein weiterer Kapitalstock aufgebaut werden, da die gesetzliche Pflegeversicherung in der Regel nicht ausreicht.

Wer privat krankenversichert ist, bekommt die Leistungen auch aus der privaten Pflegeversicherung. Die Leistungen beider Versicherungen ist identisch. Weiterhin gibt es noch eine Pflegezusatzversicherung. Besonders zu empfehlen ist eine Pflegekostenversicherung, die konkrete Maßnahmen wie beispielsweise die Unterbringung in einem Pflegeheim finanziert, die gesetzlich nicht versicherbar ist.

Unter einer privaten Pflegezusatzversicherung werden alle Produktkombinationen verstanden, die nicht direkt den Tarifformen der Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung zuzuordnen sind.

Ganz neu ist der Versuch einzelner Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter vor dem Risiko des Pflegefalls durch eine Pflegezusatzversicherung als Kollektivvertrag zu schützen und dies sogar lebenslang durch arbeitgeberfinanzierte Beiträge. Umfassende Assistance-Leistungen, keine Wartezeiten, Beitragsbefreiung, keine Verwendungsbindung und einfache Gesundheitsprüfung bzw. der Verzicht darauf charakterisieren diese Tarifangebote.

Staatliche Förderung der Pflegezusatzversicherung
Die seit Januar geltenden Neuregelungen für die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung und den sich daraus ergebenden Leistungsverbesserungen lauten wie folgt,
Kleiner grüner Haken Die neue Pflegezusatzversicherung soll im Pflegefall (Pflegestufe III) eine monatliche Auszahlung von mindestens 600 EUR sicherstellen.
Kleiner grüner Haken Versicherungsgesellschaften, welche die geförderte Pflegezusatzversicherung anbieten, dürfen Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken nicht ablehnen. Auch Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge darf es nicht geben (sog. Kontrahierungszwang).
Kleiner grüner Haken Seit Beginn des Jahres wird eine Police für die Pflegezusatzversicherung mit 5 EUR im Monat bezuschusst.
Kleiner grüner Haken Laut Beschluss muss es sich dabei um eine sogenannte Pflegetagegeldversicherung handeln, wie sie die privaten Versicherer anbietet.
Kleiner grüner Haken Der Umfang des Versicherungsschutzes durch die Pflegezusatzversicherung soll individuell vereinbart werden können.
Kleiner grüner Haken Die Untergrenze bildet aber der Mindestbeitrag von 10 EUR im Monat.
Kleiner grüner Haken Als Obergrenze wurde der doppelte Betrag der sozialen Pflegeversicherung angesetzt.
Kleiner grüner Haken Die Beitragshöhe wird nach dem Alter gestaffelt. Erste Leistungen können frühestens nach einer Wartezeit von fünf Jahren ab Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Kleiner grüner Haken Weiterhin wurde eine Begrenzung von Verwaltungs- und Abschlusskosten beschlossen.

Mit unserem kostenlosen und unabhängigen Vergleich aller Anbieter und Tarife finden wir für Sie eine Pflegezusatzversicherung für Ärzte mit bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Preis. Sparen Sie so, ohne auf wichtige und benötigte Leistungen verzichten zu müssen, bis zu einige Hundert Euro an Beiträgen im Jahr.

Pflegezusatzversicherung für Ärzte - Tipps und Infos

Die Pflegezusatzversicherung leistet ab einem täglichen Hilfebedarf von 90 Minuten; geringerer Bedarf muss selbst finanziert werden. Grundvoraussetzung für eine Leistung ist die Anerkennung als Leistungsempfänger aufgrund Pflegebedarfs und eine entsprechende Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe. Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung für regelmäßig wiederkehrende und gewöhnliche persönliche Verrichtungen des täglichen Lebens.

Als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit dieser nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges, bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit, bei der Benutzung von Raumfahrzeugen, durch Beteiligung an Fahrtveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und den dazugehörigen Übungsfahrten, durch eine widerrechtliche Handlung sind von der Pflegezusatzversicherung für Ärzte ausgeschlossen.

Das Höchsteintrittsalter für die Pflegezusatzversicherung für Ärzte liegt bei den Pflegerententarifen i.d.R. beim 70., 74. oder 75. bzw. 80. Lebensjahr. Ein Höchsteintrittsalter wird für die Pflegerentenzusatzversicherung nicht vorgesehen. Bei der Pflegezusatzversicherung endet die Beitragszahlung mit der Hauptversicherung, beispielsweise ab dem 60. oder 65. Lebensjahr. Der Versicherungsschutz gegen das Pflegefallrisiko besteht hingegen weiter fort. Es liegt dann eine sog. lebenslange Pflegerentenzusatzversicherung vor.

Einige Versicherer, aber längst nicht alle, stellen die Pflegezusatzversicherung im Pflegefall zumindest bei Erreichen der Pflegestufe III beitragsfrei. Teilweise erfolgt auch schon die Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II. Genauestens sollte analysiert werden, ab welcher Pflegestufe welcher Prozentsatz des versicherten Tagegeldes tatsächlich geleistet wird. Einige wenige Tarifangebote beginnen mit einer möglichst hohen Leistung in der Pflegestufe I.

Das am meisten unterschätzte Risiko im Alter dürfte nach wie vor das Pflegefallrisiko sein. SPV und PPV stellen jetzt und noch mehr in der Zukunft nur eine Grundsicherung dar, die maximal 50 Prozent, realistisch betrachtet in den nächsten Jahrzehnten nur noch ca. 30 Prozent der Versorgung übernehmen kann. Mit mehr sollte man nicht rechnen. Gründe für die sich verschlechternde Situation der Pflegezusatzversicherung sind insbesondere die steigende Zahl der Pflegebedürftigen bei zunehmender Alterung.

Für die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, auch Hotelkosten genannt, wird durch die Pflegezusatzversicherung meist ebenso wenig gezahlt wie eine Erstattung der Kosten für Zahlungen an Privatpersonen, z.B. Familienmitglieder bei ambulanter Pflege vorgenommen oder für nicht pflegerischen Hilfsleistungen wie z.B. Vorlesen geleistet. Versicherte Personen erhalten teilweise bei ambulanter und stationärer Pflege ein Pflegegeld, z.T. wird nur bei häuslicher Pflege durch Pflegeprofis geleistet.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Pflegezusatzversicherung

Durch die vergleichsweise günstigeren Beiträge der Pflegezusatzversicherung kann schon in der Erwerbsphase eine Pflegefallabsicherung begonnen werden. Die Pflegetagegelder sind aufgrund ihres variablen Einsatzes besonders bei beabsichtigter häuslicher Pflege hilfreich. Denn das Pflegetagegeld wird auch gezahlt, wenn die Pflege nicht von Pflegefachkräften, sondern von Pflegepersonen wie Familienangehörigen, Freunden, Nachbarn und sonstigen ehrenamtlichen Helfer übernommen wird.

Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass gesetzliche Rente, private Renten, betriebliche Altersversorgung (bAV), angespartes Vermögen, Mieteinnahmen oder das eigene Häuschen durch Verkauf zur Finanzierung der Pflege verwendet werden könnten, ganz abgesehen von der Inanspruchnahme betuchter Familienangehöriger ersten Grades. Ein Platz in einem Pflegeheim mit vollstationärer Pflege und Unterbringung kostet die Pflegezusatzversicherung derzeit je nach Bundesland zwischen 2.250 EUR in Sachsen und Sachsen-Anhalt, 2.645 EUR in Schleswig-Holstein und 3.100 EUR in Nordrhein-Westfalen.

Für die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, auch Hotelkosten genannt, wird durch die Pflegezusatzversicherung meist ebenso wenig gezahlt wie eine Erstattung der Kosten für Zahlungen an Privatpersonen, z.B. Familienmitglieder bei ambulanter Pflege vorgenommen oder für nicht pflegerischen Hilfsleistungen wie z.B. Vorlesen geleistet. Versicherte Personen erhalten teilweise bei ambulanter und stationärer Pflege ein Pflegegeld, z.T. wird nur bei häuslicher Pflege durch Pflegeprofis geleistet.

Neu ist auch die sog. Pflege Einmalleistung über eine vereinbarte Pflegesumme, die - wird sie nicht in Anspruch genommen - noch zu einer Hinterbliebenenabsicherung im Sterbefall führt (KarstadtQuelle). Daneben bieten einzelne Unfallversicherer auch an, Unfall Pflegezusatzversicherung sowie Assistanceleistungen im Pflegefall nach einem Unfall. Wesentliche Unterscheidungsmerkmale und Unterschiede sind insbesondere bei folgenden Kriterien festzustellen. Leistung der Pflegezusatzversicherung steht frei zur Verfügung.

Während ein Versicherer vielleicht den Versicherungsschutz zu bezahlbaren Beiträgen akzeptiert, verlangt ein anderer eventuell vergleichsweise hohe Beitragszuschläge. Das neue VVG bedingt eine detailliertere Fragestellung als bisher, denn seit dem 1.1.2008 muss der VN bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht nur noch das beantworten, wonach die Pflegezusatzversicherung für Ärzte ausdrücklich in Textform gefragt hat. Damit entfällt die Pflicht, gefahrerhebliche Umstände von sich aus zu benennen und im Zeitraum nach der Antragstellung eigeninitiativ hinzugekommene Gefahrumstände zu melden.

Eine Dynamisierungsmöglichkeit ist längst nicht in allen Produkten der Pflegerenten automatisch vereinbart. Dann ist nicht gewährleistet, dass die zunehmende Verteuerung der Pflegeleistungen der Pflegezusatzversicherung für Ärzte durch höhere Pflegerenten kompensiert werden kann, so dass das Kostenrisiko beim Versicherten liegt. Die Lebensversicherer garantieren über die gesamte Vertragsdauer einen konstanten festen Beitrag. Die unliebsamen Beitragsanpassungen sind damit ausgeschlossen, abgesehen von der Ausnahme, dass ein Treuhänder eine Anpassung der Bruttoprämie für notwendig erachtet.

Pflegezusatzversicherung für Ärzte - Empfehlungen und Tipps

Die Pflegezusatzversicherung gehört auf Grund ihrer umfangreichen Tarif- und Leistungsgestaltung mit zu den komplexesten Versicherungsformen. Es gilt hierbei viele Dinge zu beachten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus allen Tarifen eine gute und günstige Pflegezusatzversicherung für Ärzte Anbietern zu ermitteln. Nicht nur preislich unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, sondern auch in den jeweiligen Leistungseinschlüssen.

Um einen auf die persönlichen Ansprüchen für Ärzte optimierten Versicherungsschutz durch die Pflegezusatzversicherung zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Versicherungsgebiet "Pflegezusatzversicherung für Ärzte" spezialisiert hat, unbedingt zu empfehlen. Unter Pflegezusatzversicherung für Akademiker finden Sie weitere zusätzliche Informationen und Tipps über eine gute und optimale Tarifgestaltung.

Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch die persönliche Lebenssituation kann sich schnell ändern. All diese Faktoren spielen bei der Tarifwahl eine wichtige Rolle und können für Ärzte schnell dazu führen, wenn durch die Wahl eines falschen Tarif, ein mangelnder Verischerungsschutz, (eine sogenannte Unterversicherung) entsteht.

Wenn Sie eine gute und günstige Pflegezusatzversicherung für Ärzte suchen, stellen Sie nicht die Höhe der zu zahlenden Beiträge in den Vordergrund, denn oftmals sind die vermeindlich günstigeren Preise mit mangelnden Leistungen verbunden. Durch den Vergleich unserer Experten und deren jahrelanger Erfahrungen wird ein guter Kompromiss für Ärzte gefunden, welcher alle notwendigen Leistungen und Anforderungen einer Pflegezusatzversicherung gefunden, welche einen bestmöglichen Schutz zum günstigsten Preis beinhaltet.


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