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DKV Pflegezusatzversicherung

DKV Pflegezusatzversicherung

Durch die DKV Pflegezusatzversicherung gut und günstig versichert

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Pflegezusatzversicherung

DKV Pflegezusatzversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Laut einer durch die Allianz durchgeführten Studie haben bisher nur rund 43% der in Deutschland lebenden Menschen finanzielle Reserven für den Fall der Pflegebedürftigkeit angelegt. Die Möglichkeit sich durch eine Pflegezusatzversicherung zusätzlich abzusichern wird noch relativ wenig genutzt.

Vor allem für Alleinstehende stellt das Risiko der Pflegebedürftigkeit im Alter dar. Da keine Familienangehörigen da sind, die gewisse Leistungen übernehmen können, muss hier eine erhöhte Vorsorge durch eine Pflegezusatzversicherung getroffen werden. Dazu sollte ein weiterer Kapitalstock aufgebaut werden, da die gesetzliche Pflegeversicherung in der Regel nicht ausreicht.

Wer privat krankenversichert ist, bekommt die Leistungen auch aus der privaten Pflegeversicherung. Die Leistungen beider Versicherungen ist identisch. Weiterhin gibt es noch eine Pflegezusatzversicherung. Besonders zu empfehlen ist eine Pflegekostenversicherung, die konkrete Maßnahmen wie beispielsweise die Unterbringung in einem Pflegeheim finanziert, die gesetzlich nicht versicherbar ist.

Unter einer privaten Pflegezusatzversicherung werden alle Produktkombinationen verstanden, die nicht direkt den Tarifformen der Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung zuzuordnen sind.

Ganz neu ist der Versuch einzelner Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter vor dem Risiko des Pflegefalls durch eine Pflegezusatzversicherung als Kollektivvertrag zu schützen und dies sogar lebenslang durch arbeitgeberfinanzierte Beiträge. Umfassende Assistance-Leistungen, keine Wartezeiten, Beitragsbefreiung, keine Verwendungsbindung und einfache Gesundheitsprüfung bzw. der Verzicht darauf charakterisieren diese Tarifangebote.

Staatliche Förderung der Pflegezusatzversicherung
Die seit Januar geltenden Neuregelungen für die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung und den sich daraus ergebenden Leistungsverbesserungen lauten wie folgt,
Kleiner grüner Haken Die neue Pflegezusatzversicherung soll im Pflegefall (Pflegestufe III) eine monatliche Auszahlung von mindestens 600 EUR sicherstellen.
Kleiner grüner Haken Versicherungsgesellschaften, welche die geförderte Pflegezusatzversicherung anbieten, dürfen Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken nicht ablehnen. Auch Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge darf es nicht geben (sog. Kontrahierungszwang).
Kleiner grüner Haken Seit Beginn des Jahres wird eine Police für die Pflegezusatzversicherung mit 5 EUR im Monat bezuschusst.
Kleiner grüner Haken Laut Beschluss muss es sich dabei um eine sogenannte Pflegetagegeldversicherung handeln, wie sie die privaten Versicherer anbietet.
Kleiner grüner Haken Der Umfang des Versicherungsschutzes durch die Pflegezusatzversicherung soll individuell vereinbart werden können.
Kleiner grüner Haken Die Untergrenze bildet aber der Mindestbeitrag von 10 EUR im Monat.
Kleiner grüner Haken Als Obergrenze wurde der doppelte Betrag der sozialen Pflegeversicherung angesetzt.
Kleiner grüner Haken Die Beitragshöhe wird nach dem Alter gestaffelt. Erste Leistungen können frühestens nach einer Wartezeit von fünf Jahren ab Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Kleiner grüner Haken Weiterhin wurde eine Begrenzung von Verwaltungs- und Abschlusskosten beschlossen.

Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der DKV Pflegezusatzversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.

DKV Pflegezusatzversicherung - Tipps und Infos

Teilweise orientieren sich Versicherer an der Einstufung des SGB inhaltlich vollständig und identisch. Es werden dann auch keine zusätzlichen Prüfungen im Leistungsfall vorgenommen. Die Pflegezusatzversicherung zahlt dann, wenn der Versicherte auf der Grundlage der Gutachter der Krankenkassen beziehungsweise des medizinischen Dienstes Medic Proof bei den privaten Krankenversicherern nach § 15 SGB XI eine Pflegestufenfestlegung erhielt. Teilweise wird als Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls benutzt.

Ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit (oder der Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III), wenn dem Versicherer spätestens am 42. Tag nach der Feststellung ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Vereinbarung einer längeren Karenzzeit kann sich beitragssenkend auswirken. Einzelne DKV Pflegezusatzversicherung legen eine Karenzzeit von 91 Tagen zugrunde. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird das vereinbarte Tagegeld in Abhängigkeit von der Pflegeintensität und gemessen anhand der Einstufung nach SGB oder ADL gezahlt.

Das Höchsteintrittsalter für die DKV Pflegezusatzversicherung liegt bei den Pflegerententarifen i.d.R. beim 70., 74. oder 75. bzw. 80. Lebensjahr. Ein Höchsteintrittsalter wird für die Pflegerentenzusatzversicherung nicht vorgesehen. Bei der Pflegezusatzversicherung endet die Beitragszahlung mit der Hauptversicherung, beispielsweise ab dem 60. oder 65. Lebensjahr. Der Versicherungsschutz gegen das Pflegefallrisiko besteht hingegen weiter fort. Es liegt dann eine sog. lebenslange Pflegerentenzusatzversicherung vor.

Einzelne Tarife der Pflegezusatzversicherung bieten sogar die weitere Dynamisierung nach Eintritt des Pflegefalles mit Abstand von drei Jahren an. Bei anderen Versicherern muss die Anpassung zusätzlich beantragt werden oder sie kann grundsätzlich erfolgen. Teilweise wird auch eine planmäßige Anpassung in einem zeitlichen Abstand von drei oder fünf Jahren um 10 Prozent des letzten versicherten Tagegeldes vorgesehen. Einige Anbieter sehen eine Option auf Höherversicherung vor, ohne Gesundheitsprüfung und zum Ausgleich von Kostensteigerungen.

Das Pflegefallrisiko wird von den Bundesbürgern tendenziell unterschätzt und ignoriert; die Produktangebote der Anbieter, ob Krankenversicherer oder Lebensversicherer, lassen in mancherlei Hinsicht zu wünschen übrig. Fest steht: Ohne Pflegezusatzversicherung in diesem Risikosegment kann die Deckungslücke im Pflegefall nicht geschlossen werden. Ohne grundlegende Reformen wird das System der sozialen oder gesetzlichen Pflegezusatzversicherung (SPV) in den kommenden Jahrzehnten zusammenbrechen.

Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung in der Pflegezusatzversicherung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach sechs Monaten noch anhält. Die Höhe der Pflegeleistung richtet sich dann nach der Pflegestufe und beläuft sich z.B. auf 40 Prozent in der Pflegestufe I, 70 Prozent in der Pflegestufe II, 100 Prozent in der Pflegestufe III Dabei ist es nicht erforderlich, dass für die Pflege nur Fachkräfte eingesetzt werden.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Pflegezusatzversicherung

Pflegebedürftige erhalten 200 Prozent der vereinbarten Pflegetagegeldleistung, solange nicht volljährige Kinder vorhanden sind, um die sie sich noch kümmern müssen. Der Versicherungsschutz beschränkt sich nicht immer ausschließlich auf Deutschland, sondern erstreckt sich auch auf Europa. Bei einigen Tarifen besteht die Möglichkeit, die Leistung für die Pflegestufen I und II abzuwählen. Keinesfalls allgemein eingeschlossen in den Leistungskatalog ist die Kostenübernahme analog der Pflegezusatzversicherung für eine Ersatzkraft.

Zahlen belegen, dass fast 40 Prozent aller stationär Pflegebedürftigen erst durch die Pflege zu Sozialhilfeempfängern werden. Das eigentliche Problem liegt in dem fehlenden Problembewusstsein, insbesondere derer unter 50 Jahren. Festzustellen ist eine deutlich größere Wahrnehmung des Problems und die daraus resultierende Nachfrage nach Produkten bei den 50- bis 60-Jährigen. Wie in allen anderen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung gilt auch in der gesetzlichen Pflegezusatzversicherung die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Der Pflegezusatzversicherung Anbieter leistet in aller Regel aus der Pflegestufe I: bei 3 Punkten, aus der Pflegestufe II: bei 4 oder 5 Punkten. Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe II vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann.

Die Pflegezusatzversicherung leistet ab einem täglichen Hilfebedarf von 90 Minuten; geringerer Bedarf muss selbst finanziert werden. Grundvoraussetzung für eine Leistung ist die Anerkennung als Leistungsempfänger aufgrund Pflegebedarfs und eine entsprechende Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe. Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung für regelmäßig wiederkehrende und gewöhnliche persönliche Verrichtungen des täglichen Lebens.

Neue Einschränkungen der Leistungspflicht nach § 5 AB/PV 2008 auf der Grundlage des neuen VVG 2008 durch Sucht oder vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten bzw. Folgen eines vorsätzlich verursachten Unfalls, durch Kriegsereignisse oder deren Ursachen als Wehrdienstbeschädigung anerkannt und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz durch die DKV Pflegezusatzversicherung eingeschlossen sind, solange sich die versicherte Person im Ausland aufhält, bei Pflege durch Pflegekräfte oder Einrichtungen, deren Rechnungen der Versicherer von der Erstattung ausgeschlossen hat.

Die Leistungen einer DKV Pflegezusatzversicherung umfassen z.B.: Lebenslange Rente bereits ab Pflegestufe I, Monatliche Rentenhöhen zwischen 500 und 2.500 EUR wählbar Kapitalzahlung 12.000 EUR bei einer Invalidität ab 30 Prozent, Finanzierung notwendiger Umbaumaßnahmen, Die Pflegezusatzversicherung Sofortleistung nach einem Oberschenkelhalsbruch in Höhe von fünf Monatsrenten, ursachenunabhängig, Todesfallleistung über 6.000 EUR, Zahlung auch dann, wenn nach Unfall Invaliditätsleistung gezahlt wird und innerhalb von zwölf Monaten aus anderen Gründen Pflegestufe I erreicht wird.

DKV Pflegezusatzversicherung - Empfehlungen und Tipps

Die Pflegezusatzversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DKV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DKV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DKV Pflegezusatzversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Pflegezusatzversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Domcura Pflegezusatzversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Pflegezusatzversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die DKV Pflegezusatzversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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