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Private Rechtsschutzversicherung

Private Rechtsschutzversicherung

Informationen und Vergleich über die Private Rechtsschutzversicherung

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Private Rechtsschutzversicherung

Private Rechtsschutzversicherung

Eine private Rechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen und notwendigen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz). Die Private Rechtsschutzversicherung ist also, anders als die Haftpflichtversicherung, die begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt, in erster Linie eine Kostenversicherung. Inhalt und Umfang der Pflicht zur Kostenübernahme richten sich nach den jeweiligen Leistungsbestimmungen, die für die einzelnen versicherten Bereiche gelten.

Private Rechtsschutzversicherungen gehören im privaten sowie dem beruflichen Lebensbereich zu den am meisten verbreiteten Versicherungsformen. Zurückzuführen dürfte die vor allem darauf, dass angesichts der steigenden Verrechtlichung dieser Lebenssituationen auch die Bereitschaft jedes Einzelnen steigt, seine vermeintlichen Rechtsansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Ohne die rechtzeitige Beauftragung eines Rechtsbeistandes und die Sicherstellung finanzieller Mittel, welche für die Rechtsverfolgung notwendig sind, stellt sich die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für viele natürliche und juristische Personen als schwer einzuschätzendes Risiko dar. An diesem Kostenrisiko setzt die private Rechtsschutzversicherung an.

Weiterführende Informationen über die private Rechtsschutzversicherung und die jeweiligen Rechtsschutzformen,
Wahrnehmung rechtlicher InteressenWahrnehmung rechtlicher Interessen
Unterstützungspflicht der RechtsschutzversicherungUnterstützungspflicht der Rechtsschutzversicherung
Berufs- und PrivatrechtsschutzBerufs- und Privatrechtsschutz
Privat-, Berufs- und VerkehrsrechtsschutzPrivat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
Beiträge zur privaten RechtsschutzversicherungBeiträge zur privaten Rechtsschutzversicherung

Versicherte Personen
Die Rechtsstellung der versicherten Personen regelt § 15 ARB. Danach besteht Versicherungsschutz für
Kleiner grüner Haken den Versicherungsnehmer und
Kleiner grüner Haken die im Versicherungsschein oder in den einzelnen Rechtsschutzformen genannten Personen.
Kleiner grüner Haken Außerdem besteht Versicherungsschutz zu Gunsten der Personen, denen aufgrund des Todes oder der Verletzung des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person kraft Gesetzes daraus resultierende Ansprüche zustehen (z.B. Erben).
Kleiner grüner Haken Die für den Versicherungsnehmer anwendbaren Vertragsbestimmungen gelten für mitversicherte Personen sinngemäß. Ersterer kann allerdings mittels Widerspruch verhindern, dass eine andere mitversicherte Person als sein ehelicher Lebenspartner Rechtsschutz erhält. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Rechtsschutzversicherung erhoben werden.
Kleiner grüner Haken Unabhängig vom Widerspruch besteht jedoch gemäß § 3 Abs. 4a ARB kein Rechtsschutz bei Ansprüchen mehrerer Versicherungsnehmer desselben Rechtsschutzversicherung Vertrag untereinander, mitversicherter Personen untereinander und mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer.

Hinweis

Wahrnehmung rechtlicher Interessen

Die Wahrnehmung rein wirtschaftlicher Interessen und die hierdurch ausgelösten Kosten (z.B. Mitwirkung eines Anwalts bei Finanzierungsverhandlungen des Versicherungsnehmers mit einer Bank) sind nicht Gegenstand der privaten Rechtsschutzversicherung.

Mit der Formulierung erbringt ... Leistungen wird der Dienstleistungscharakter der Rechtsschutzversicherung stärker betont. Daraus ergibt sich auch, dass die private Rechtsschutzversicherung dem Versicherungsnehmer neben der reinen Kostentragung noch weitere Unterstützung zu leisten hat, z.B. erforderlichenfalls die Auswahl und Beauftragung eines Anwalts und die Gewährung von Darlehen für Kautionen.

Unterstützungspflicht der Rechtsschutzversicherung

Die Private Rechtsschutzversicherung ist verpflichtet, den gemeldeten Rechtsschutzfall unverzüglich zu bearbeiten und daneben die zur Feststellung des Versicherungsfalles notwendigen und möglichen Erhebungen zu veranlassen.

Will die private Rechtsschutzversicherung seine Leistungspflicht wegen eines ihm bekannten Ausschlusstatbestandes verneinen, so darf er den Versicherungsnehmer nicht über einen längeren Zeitraum hierüber im Ungewissen lassen.

Eine fristgebundene Klage oder einen fristgebundenen Antrag muss der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Frist auf eigenes Risiko einreichen, wenn der Versicherer bis dahin nicht über die Eintrittspflicht entschieden hat.

Verzögert die private Rechtsschutzversicherung die Erhebungen zur Deckungsprüfung grundlos oder stellt er nur unzureichende Erhebungen an, wird der Versicherungsanspruch des Versicherungsnehmers in dem Zeitpunkt fällig, in dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären.

Der Tätigkeitsbereich der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich nicht auf die Besorgung von sonstigen Rechtsangelegenheiten für den Versicherungsnehmer. Letzteres ist im Hinblick auf das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) grundsätzlich der Anwaltschaft vorbehalten.

Berufs- und Privatrechtsschutz

Diese Leistungskombination der privaten Rechtsschutzversicherung des § 25 ARB ist das Gegenstück zum Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB. Wird diese Umsatzgrenze überschritten, wandelt sich der Vertrag automatisch in den Privatrechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB um.

Der § 25 allgemeinen Versicherungsbedingungen zur privaten Rechtsschutzversicherung ist für Nichtselbstständige Privatpersonen konzipiert, das heißt der Versicherungsnehmer, oder sein Lebenspartner dürfen keine irgendwie geartete selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6.000 EUR im Kalenderjahr ausüben.

Hinweis
Versicherte Personen
Kleiner grüner Haken der Versicherungsnehmer
Kleiner grüner Haken sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
Kleiner grüner Haken die minderjährigen Kinder
Kleiner grüner Haken die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Versicherte Leistungsarten
Kleiner grüner Haken Schadenersatz-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Arbeits-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Kleiner grüner Haken Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Kleiner grüner Haken Sozialgerichts-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Straf-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Die Verwaltung eigenen Vermögens ist regelmäßig nicht als selbstständige Tätigkeit anzusehen. Ausnahmen von dieser Regel werden allerdings schon bei außergewöhnlich großem Umfang des Vermögens, der Einrichtung eines speziellen Verwaltungsbüros oder spekulativem Einsatz des Vermögens gegeben sein.

Ebenso wie die private Rechtsschutzversicherung für Selbständige ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem motorisierten Verkehr ausgeschlossen. Wird der Versicherungsnehmer jedoch als Beifahrer bei einem Verkehrsunfall verletzt und macht er deswegen Schadenersatzansprüche geltend, so besteht im Rahmen des Allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutzes Deckung, da der Versicherungsnehmer in keiner der in § 25 ARB genannten Eigenschaft betroffen ist.

Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

Diese Kombination der privaten Rechtsschutzversicherung nach § 26 ARB steht für Nichtselbstständige im privaten und beruflichen Bereich zur Verfügung. Sie bietet dem Nichtselbständigen die umfangreichste Möglichkeit zur Gestaltung seiner privaten Rechtsschutzversicherung.

Der im Gegensatz zu § 25 ARB eingeschlossene Verkehrs-Rechtsschutz ist auf Landfahrzeuge beschränkt.

Versicherte Personen
Kleiner grüner Haken der Versicherungsnehmer
Kleiner grüner Haken sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
Kleiner grüner Haken die minderjährigen Kinder
Kleiner grüner Haken die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Diese Mitversicherung bezieht sich allerdings nicht auf den Fahrzeugbereich.
Kleiner grüner Haken alle berechtigten Fahrer und Insassen der auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder die minderjährigen Kinder zugelassenen Fahrzeuge.

Der Gesamt-Jahresumsatz aus selbstständiger Tätigkeit darf die Grenze von 6.000 EUR nicht überschreiten, anderenfalls wandelt sich der Rechtsschutzvertrag in die Einzelrisiken Verkehrs-Rechtsschutz nach § 21 ARB und die Private Rechtsschutzschutzversicherung für Selbstständige nach § 23 ARB um. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Monaten nach der Umwandlung die Beendigung des Verkehrs-Rechtsschutzvertrages verlangen.
Im Verkehrs-Rechtsschutz sind hier nur Landfahrzeuge versichert.

Versicherte Leistungsarten
Kleiner grüner Haken Schadenersatz-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Arbeits-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Kleiner grüner Haken Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Kleiner grüner Haken Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Kleiner grüner Haken Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Straf-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Beiträge zur privaten Rechtsschutzversicherung

In der privaten Rechtsschutzversicherung wird die Prämie als Jahresprämie berechnet, wobei eine unterjährige Zahlungsweise mit entsprechendem Ratenzuschlag möglich ist.

Hinweis
Im Wohnungs- und Miet-Rechtsschutz wird die Versicherungsprämie grundsätzlich anhand folgender Faktoren berechnet: Wohneinheit bei selbst genutzter Wohnung und Jahresbruttomiete bei vermieteten bzw. gemieteten Wohnungen oder gewerblichen Objekten; Fläche (überdacht/nicht überdacht) bei vom Eigentümer selbst genutzten gewerblichen Objekten. Unter Jahresmiete ist das gesamte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung laut Mietvertrag einschließlich etwaiger Nebenkosten (z.B. Heizung, Müllabfuhr) zu verstehen. Entsprechendes gilt für die Pacht.

Da bei einem Vergleich der Angebote verschiedener Versicherer meistens deutliche Beitragsunterschiede zu verzeichnen sind, empfiehlt es sich, vor dem Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung bei mehreren Versicherern Angebote einzuholen und diese eingehend zu analysieren.

Beitragsanpassung durch den Rechtsschutzversicherer
Zum 1. Juli eines jeden Jahres ermittelt ein unabhängiger Treuhänder, um welchen Prozentsatz sich das Produkt von Schadenhäufigkeit und Durchschnitt der Schadenzahlungen der deutschen Rechtsschutzversicherung im vergangenen Kalenderjahr im Verhältnis zum Vorjahr erhöht oder vermindert hat.

Ergeben die Ermittlungen des Treuhänders einen Vomhundertsatz unter 5, unterbleibt eine Beitragsänderung. Der Vomhundertsatz ist jedoch in den folgenden Jahren mit zu berücksichtigen.

Ergeben die Ermittlungen einen Prozentsatz ab 5 %, ist der Versicherer berechtigt, die Folgejahresprämie um den jeweiligen abgerundeten Prozentsatz zu erhöhen. Die Treuhänderermittlung erfolgt für die einzelnen Verträge für die Private Rechtsschutzversicherung (z.B. Verkehrs-Rechtsschutz) gesondert, und zwar jeweils unterschieden nach Verträgen mit und ohne Selbstbeteiligung.

Bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Änderung des Deckungsumfangs kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte. Die private Rechtsschutzversicherung hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung darauf hinzuweisen.

Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rechtsschutzversicherung nach einer unverbindlichen Empfehlung des GDV auf die Verpflichtung zur Prämienzahlung im Falle der Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers verzichten, wenn und solange der Versicherungsnehmer arbeitslos gemeldet oder berufs- oder erwerbsunfähig ist. Einige Rechtsschutzversicherung Anbieter haben diese Regelung als § 9a ihrer ARB 2010 vorgesehen.

Durch unseren Vergleich eine gute und günstige Private Rechtsschutzversicherung finden

Eine Private Rechtsschutzversicherung sollte auf Grund der immer weiter steigenden rechtlichen Auseinandersetzungen entweder im beruflichen, oder privaten Bereich die nicht selten vor einem Gericht enden für jeden in seinem Versicherungspaket enthalten sein.

Gerade Selbstständige oder Freiberufler bewegen sich in der Ausübung ihrer Tätigkeit in Bereichen, wo schnell Schäden an Personen bzw. Sachgegenständen entstehen können, welche dazu führen, dass sich diese vor Gericht verantworten müssen. Wer hierfür nicht durch eine gute Private Rechtsschutzversicherung vorgesorgt hat, welche die anfallenden Kosten beispielsweise für den Rechtsanwalt, oder Gerichtskosten, übernimmt, riskiert seine eigene Existenz.

Denn solche Gerichtsverfahren können schnell einen Kostenumfang von mehreren Tausend Euro verursachen. Wer eine Rechtsschutzversicherung abschliessen möchte, sollte dies aber dennoch nicht voreilig tun, sondern mit Hilfe unseres Private Rechtsschutzversicherung Vergleich zuerst die Beiträge online berechnen und die Leistungen der jeweiligen Anbieter vergleichen. Denn bereits eine günstige Rechtsschutzversicherung erfüllt in vielen Fällen die jeweiligen beruflichen und privaten Ansprüche.

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