VGH Private Unfallversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Personen an ihrem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz sowie auf den Wegen zum bzw. vom Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz und Kinder aller Altersstufen während ihres Besuchs von Kindertagesstätten (einschließlich Hortbesuch).
Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung versichert die private Unfallversicherung neben den beruflich bedingten auch außerberufliche Unfälle und gilt weltweit. Darüberhinaus kann auch Versicherungsschutz mit eingeschränktem Umfang gewährt werden, beispielsweise nur gegen Berufsunfälle oder nur gegen außerberufliche Unfälle (Ausschnittsdeckung).
Eine private Unfallversicherung kann für jede Person, beginnend mit der Geburt, abgeschlossen werden. Nicht durch die Private Unfallversicherung versicherbar sind Pflegebedürftige und Geisteskranke Personengruppen.
Sinn und Zweck für den Abschluß einer privaten Unfallversicherung ist es, die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls, den ein Versicherungsnehmer erleidet, abzufangen. Die Geldleistungen der privaten Unfallversicherung sollen insbesondere dazu dienen, Einkommensverluste, erhöhte Aufwendungen und Einbußen an Lebensqualität auszugleichen.
Verträge für die Private Unfallversicherung werden nach den versicherten Personengruppenunterschieden:
Einzelunfallversicherung (eine einzelne Person ist versichert),
Familienunfallversicherung (mehrere Personen sind versichert),
Kinderunfallversicherung (nur Kinder sind versichert) und
Gruppenunfallversicherung (eine fest umschriebene Gruppe ist versichert).
In der Einzel- und in der Familienunfallversicherung kann eine Familienvorsorge vereinbart sein (Familienvorsorge - Unfallversicherung). Neben der Vollversicherung, die gegen sämtliche Unfallfolgen, welche die allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung einschließen, Versicherungsschutz bietet, gibt es die sogenannten Ausschnittsversicherungen.
Unter Ausschnittsversicherungen sind einzelne Vertragsformen aus der privaten Unfallversicherung zu verstehen, welche nur Tätigkeiten, oder Aktivitäten versichern, wie bepsielsweise
die Freizeitunfallversicherung
die Insassenunfallversicherung
die Luftfahrtunfallversicherung
die Sportbootinsassen Unfallversicherung
die Reiseunfallversicherung
die Dienstreiseunfallversicherung
die Jagdunfallversicherung,
die Reiterunfallversicherung und
die Strahlenunfallversicherung.
Kernstück der Versicherungsleistungen durch die Private Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung, deren Höhe sich in der Regel nach der Gliedertaxe bemisst. Sie muss Bestandteil jeder privaten Unfallversicherung sein. Seit dem 01.01.2008 ist im § 180 VVG eine Definition der Invalidität vorgenommen worden. In § 191 VVG ist geregelt, dass von der Definition, zum Vor- und Nachteil des Versicherungsnehmers, abgewichen werden kann. Hierbei hat der Berater für die Private Unfallversicherung, auch bei Änderungen bestehender Verträge, auf eine verbraucherfreundliche Regelung zu achten und eventuell eine Alternative für den bestehenden Vertrag anzubieten.
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VGH Private Unfallversicherung - Tipps und Infos
Voraussetzung für die Tagegeldleistung durch die Private Unfallversicherung ist, dass die versicherte Person unfallbedingt in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und deshalb in ärztlicher
Behandlung ist. Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der
Berufstätigkeit oder der Beschäftigung abgestuft. Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.
Das jedoch auf ca. 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens sowie auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze limitiert ist und zusätzlich um die
Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Renten- und Private Unfallversicherung gemindert wird. Effektiv beträgt die Versorgungslücke nach Ablauf der Lohnfortzahlung
rund 22 Prozent des letzten Nettoeinkommens beziehungsweise noch mehr, falls die Bezüge des Arbeitnehmers oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gelegen haben.
Ist ein Arbeitnehmer privat versichert, hat er ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Der Versicherungsnehmer hatte eine VGH Private Unfallversicherung abgeschlossen, es allerdings versäumt, einen kurz vorher erworbenen ADAC-Schutzbrief zu erwähnen,
der ebenfalls eine «Unfallversicherung enthielt. Nachdem der VN einen schweren Verkehrsunfall erlitten hatte, den er dem Versicherer meldete, gab er auch
in der Schadenanzeige das Bestehen eines Schutzbriefes nicht an. Als der Versicherer von dem Schutzbrief erfuhr, focht er den Vertrag wegen arglistiger
Täuschung an und erklärte den Rücktritt vom Vertrag.
Die Schmerzensgeldtabelle gemäß der Private Unfallversicherung beinhaltet u. a.: Bruch, Riss, Absprengung, Ausriss an/am Schädel, Becken, Schultergelenk, Ellenbogen, Hüftgelenk, Knie,
Sprunggelenk, Wirbelsäule, Fuß- und Handgelenke, Kiefergelenke, Nase, Schulterblatt, Brustbein, Schlüsselbein, Finger, Zehe, Rippe, Quetschung eines inneren
Organs, Gehirnerschütterung 2. Grades, Verbrennungen 2. Grades, Halswirbelschleudersyndrom mit Nervenwurzelschädigung, Zerreißung von Muskeln, Sehnen, Bändern,
Kapseln, Zerrung von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln.
Mitversichert sind bestimmte Infektionskrankheiten, die frühestens drei Monate nach Vertragsabschluss der VGH Private Unfallversicherung ausbrechen. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt der
Erstinfektion an, da Infektionskrankheiten häufig viele Jahre klinisch stumm, also für die versicherte Person nicht erkennbar sind. Mitversichert ist auch
der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden, sowie von weiteren
aufgelisteten Infektionskrankheiten wie Diphtherie, Kinderlähmung.
Hinzu kommt eine gewisse Gewinnbeteiligung. Die eingezahlten Beiträge werden mit Ausnahme etwaiger Zuschläge für die unterjährige Beitragszahlung, für
Gebühren und Versicherungssteuer ohne Rücksicht auf etwa bezahlte Unfallentschädigungen beim Tod des Versicherten oder bei Erreichen eines bestimmten
Lebensalters zurückerstattet. Diese sog. Rückgewährsumme erhöht sich noch um Anteile aus der Überschussbeteiligung. Insofern ist die UPR ebenfalls eine
Kombination aus Risikoabsicherung über eine Private Unfallversicherung.
Allgemeine Infos und Tipps über die Private Unfallversicherung
Die Unfallverletzungen sind vom Versicherten durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht nachzuweisen. Die
Sofortleistung der Private Unfallversicherung soll innerhalb kürzester Zeit finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um dadurch medizinische, berufliche aber auch soziale
Rehabilitationsmaßnahmen einleiten zu können. Führt ein Unfall zu einer mitversicherten Verletzung, so entsteht ein Anspruch auf Leistung aus der
versicherten Summe von 500 EUR.
Mit dieser Definition wird der Unfallbegriff inhaltlich gegenüber Krankheiten und Sachbeschädigungen, die durch die VGH Private Unfallversicherung grundsätzlich nicht
versichert sein sollen, abgegrenzt. § 2 AUB 88 bzw. Ziffer 5 AUB 99/2000 regeln die Fälle, in denen der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Es sind dies:
Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische
Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Person ergreifen.
Nur bei wenigen Private Unfallversicherung Anbietern ist der Abschluss der Invaliditätspolice eigenständig möglich. Dies ist allerdings immer dann sinnvoll, wenn die Eltern den
Unfallschutz aus der Invaliditätspolice für ausreichend erachten oder eine Private Unfallversicherung bereits bei einem anderen günstigen Versicherer abgeschlossen
wurde. Es sind Angebote mit Einmalzahlung, einer Kombination von Rentenleistung plus Einmalzahlung und auch mit nur reiner Rentenzahlung erhältlich. Die
meisten Anbieter mit Rentenzahlung leisten nur dann, wenn ein Versorgungsamt das Kind als schwerbehindert eingestuft hat.
Einige Private Unfallversicherung erweitern den Anspruch auf Tagegeld dahingehend, dass nicht zu Ungunsten des Versicherten ausgelegt wird, wenn dieser aus Pflichtgefühl
seinem Beruf oder seiner Beschäftigung soweit als möglich weiterhin nachgeht. Für die Bemessung der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit ist dabei nur der
objektive ärztliche Befund maßgebend. Für die Leistung einer Unfallrente gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Invaliditätsleistung.
Für den Abschluss einer bestimmten Vertragsform im Rahmen der Private Unfallversicherung ist die individuelle Bedarfs- und Risikosituation ausschlaggebend. Neben
der typischen Private Unfallversicherung existieren eine ganze Reihe von speziellen Vertragsformen, bei denen Ansparvorgänge über Fonds oder eine normale
Verzinsung für spezielle Risiken wie Dienstreisen, Luftfahrten, Autoinsassen ebenso geboten werden wie für Raubüberfälle, Betriebssport sowie speziell für
Kinder und Familien.
Der BGH sah die Voraussetzungen einer vorsätzlichen arglistigen Täuschung des Versicherers durch den VN als nicht erfüllt an. Die Richter meinten, dass das
herkömmliche Verständnis zu einem Schutzbriefes und die darin verbrieften Leistungen anders bewertet werden könne als ein mit einer Versicherungsgesellschaft
abgeschlossener Versicherungsvertrag. Die Tatsache, dass auf dem Deckblatt des Schutzbriefs Ausland VGH Private Unfallversicherung gestanden habe, müsse nicht
zwingend dazu führen, dass eine arglistigen Täuschung gleichzusetzen sei.
VGH Private Unfallversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Private Unfallversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die VGH Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der VGH Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "VGH Private Unfallversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Private Unfallversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Victoria Private Unfallversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Private Unfallversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die VGH Private Unfallversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.