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Privatkredit

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Privatkredit

Bei einem Privatkredit handelt es sich um eine finanzielle Leihgabe seitens der kreditgebenden Bank, oder Privatperson bei der ein vereinbarter Geldbetrag für einen, vor Abschluß des Kreditvertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber, vereinbarten Zahlungszeitraum gewährt wird.

Die Aufnahme eines Privatkredit kann viele Gründe haben, wie zum Beispiel die Finanzierung einer neuen Wohnungseinrichtung, Elektro- oder Haushaltgeräte ect., sowie die Ablösung bestehender Kredite. Aber auch kurzfristig enstandene, zusätzliche finanzielle Belastungen wie beispielsweise Reparaturen, Renovierungen ect. welche nicht vorhersehbar waren, können ein Grund für die Aufnahme eines Privatkredit sein, wenn im Vorfeld nicht genügend finanzielle Mittel angespart werden konnten.

Hinweis
Beim Abschluß eines privaten Kredit wird in der Regel eine gleichbleibende Monatsrate vereinbart, welche die Tilgung, die Zinsen, sowie eventuell angefallene Kreditkosten beinhalten. Einige Kreditgeber gewähren auch Sonderzahlungen, bei denen größere Kreditsummen getilgt werden können.

Die Gewährung eines Privatkredit hängt von vielen Faktoren ab, die über die Zusage, oder der Ablehnung des gewünschten Kredites abhängen. Zum einen ist es die Bonität und die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers (einige Kreditbanken in unserem Rechner vergeben Ihre Kredite auch bonitätsunabhängig.) und zum anderen sollte der gewünschte Privatkredit im Verhältnis zu den finanziellen Mitteln des Kreditnehmers passen. Dies bedeutet, die aufgenommene Kreditsumme muß auch vom Kreditnehmer zurück gezahlt werden können.

Kreditwürdigkeit

Unter Kreditwürdigkeit wird die Möglichkeit verstanden, durch die Erfüllung persönlicher und sachlicher Kriterien einen Privatkredit bewilligt zu bekommen. Im Rahmen einer Kreditprüfung wird meist zwischen einer persönlichen und einer wirtschaftlichen bzw. sachlichen Kreditwürdigkeit unterschieden. Banken sind gemäß § 18 KWG verpflichtet, für diese Überprüfung turnusmäßig (i.d.R. jährlich) aktuelle Zahlen vom Kreditnehmer einzuholen. Die Solvabilitätsverordnung schreibt darüber hinaus vor, dass die Kreditnehmer beitragsunabhängig in einem Rating klassifiziert werden. Der auf diese Weise ermittelte Scorewert ist Grundlage für die Konditionen der Vergabe eines Privatkredit.

Jede Privatperson und jede Firma, die einen Privatkredit aufnehmen möchte, wird auf ihre Kreditwürdigkeit geprüft. Dazu sind die Banken verpflichtet. Sie sollten sogar während der Laufzeit des Privatkredit´s weiterhin auf die finanzielle Situation des Kreditnehmers achten, damit böse Überraschungen für Bank und Kreditnehmer ausbleiben. Ebenso wird sich ein privater Kreditgeber verhalten. Wie ausführlich die Prüfung der Kreditwürdigkeit ausfällt, hängt natürlich auch von der Höhe des Privatkredit ab.

Die Prüfung der Zahlungs- und Geschäftsmoral, von persönlicher Qualifikation und bisheriger Zuverlässigkeit ist Teil der persönlichen Kreditwürdigkeit. Zur Prüfung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kreditnehmers untersucht. Dies kann durch die Analyse vorgelegter Jahresabschlüsse erfolgen sowie durch eine Beurteilung der Unternehmensentwicklung aufgrund vorgelegter Finanzpläne, strategischer Pläne oder eingereichter Patente und Lizenzen.

Prinzipiell werden vor der Vergabe eines Privatkredit die folgenden drei Punkte geprüft:
Kleiner grüner Haken Kreditfähigkeit
Kleiner grüner Haken Persönliche Kreditwürdigkeit
Kleiner grüner Haken Wirtschaftliche Kreditwürdigkeit

Hinweis
Die Aufnahme eines Privatkredit soll dem Kreditnehmer einen vorübergehenden finanziellen Engpass, bzw. den schnelleren Kauf des gewünschten Produktes ermöglichen, ohne ihn in den finanziellen Ruin zu treiben, da dieser auf Grund der zu hohen Kreditraten diese entweder nur unter starken persönlichen Einschränkungen, oder gar nicht zurück zahlen kann.

Kreditfähigkeit
Darunter versteht man die rechtliche Fähigkeit natürlicher und juristischer Personen, einen Privatkredit aufzunehmen. Privatkredite mit Jugendlichen oder nicht geschäftsfähigen Personen sind nicht erlaubt.

Persönliche Kreditwürdigkeit
Bei der Prüfung auf Kreditwürdigkeit sollte der Seriosität des Kreditnehmers bzw. des Vertreters seiner Firma ebenso viel Gewicht beigemessen werden wie seiner wirtschaftlichen Lage. Der Kreditgeber wird sich beispielsweise ein Bild über die Zahlungsmoral des Kunden, seine Zuverlässigkeit in geschäftlichen Belangen sowie seine fachlichen und unternehmerischen Fähigkeiten machen. An einen Traumtänzer wird eine Bank schwerlich Geld in Form eines Privatkredit verleihen.

Wirtschaftliche Kreditwürdigkeit
Bei privaten und geschäftlichen Kreditwünschen ist die erste Stelle, an die sich der Geldgeber um Auskunft wendet, die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Diese Auskunft dient in erster Linie dazu, festzustellen, ob der potenzielle Kreditnehmer anderweitige Verpflichtungen hat, denen er nicht nachkommt, ob er Pfändungsbeschlüssen unterliegt oder mit Ratenzahlungen im Rückstand ist. Im Grunde lässt sich anhand der Schufa-Auskunft die Zuverlässigkeit des Kunden in Bezug auf Gelddinge ablesen.

Nachweis der Kreditwürdigkeit
Der Kreditgeber bzw. die Bank wird auf jeden Fall Nachweise über die Bonität des Unternehmens (Selbstständige und Freiberufler) und seiner Inhaber verlangen. Dazu gehören:
Kleiner grüner Haken Jahresabschlüsse
Kleiner grüner Haken Steuerbescheide
Kleiner grüner Haken Umsatz- und Auftragsstatistiken
Kleiner grüner Haken Finanzpläne
Kleiner grüner Haken Wirtschaftlichkeitsrechnungen
Kleiner grüner Haken Grundbuchauszüge
Kleiner grüner Haken Handelsregisterauszüge
Kleiner grüner Haken Vermögensaufstellungen

Zusätzlich wird sich die Bank möglicherweise noch bei anderen Banken erkundigen, mit denen das Unternehmen zusammenarbeitet, sowie bei Lieferanten und Kunden.

Praxistipp

Kreditsicherheiten

Wer einem anderen Geld in Form eines Privatkredit ausleiht, möchte dafür in der Regel eine Sicherheit haben. Falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, ist dem Gläubiger der Zugriff auf die zuvor vereinbarten Sicherheiten möglich, um seine Ansprüche zu befriedigen.

Prinzipiell unterscheidet man Real- und Personalsicherheiten. Unter einer Personalsicherheit versteht man in erster Linie eine Bürgschaft oder bürgschaftsähnliche Sicherheiten. Als Realsicherheit werden Sicherheiten bezeichnet, die dem Gläubiger das Anrecht auf Dinge oder Rechte sichern. Dazu gehören z.B. Hypotheken, Grundschulden oder Sicherungsübereignungen. Die meisten Gläubiger bevorzugen Realsicherheiten.

Realsicherheiten
Zu den Realsicherheiten zählen nachfolgenden Sicherheiten, welche bei der Vergabe eines Privatkredit berücksichtigt werden.

Kleiner grüner Haken Pfandrecht
Der Kreditnehmer verpfändet dem Gläubiger einen Teil aus seinem Besitz. Heutzutage geht es dabei meist um Wertpapiere oder Edelmetalle. Der Nachteil eines Pfandrechts ist, dass es tatsächlich in den Besitz des Gläubigers gebracht werden muss, also für den Kreditnehmer nicht mehr nutzbar ist. Ein solches Vorgehen lohnt sich also nicht für Firmen, die ihren Besitz zur Aufrechterhaltung des Betriebs brauchen.

Kleiner grüner Haken Sicherungsübereignung
Die Sicherungsübereignung ist eine gute Alternative zum Pfandrecht. Das Eigentum an dem zur Sicherung vorgesehenen Gegenstand wird zwar an den Gläubiger übertragen. Gleichzeitig wird der Sicherungsgegenstand jedoch mit einem Nutzungsvertrag dem Kreditnehmer zur Nutzung überlassen. Das ist insbesondere dann besonders sinnvoll, wenn es sich dabei um Transportmittel oder Maschinen handelt.

Kleiner grüner Haken Sicherungsabtretung
Sie ist die Schwester der Sicherungsübereignung und wird angewendet, wenn der Kreditnehmer dem Gläubiger finanzielle Rechte oder Forderungen abtritt, die er gegenüber Dritten hat. Dazu gehören Forderungen gegenüber Kunden, Lohn-, Gehalts-, Miet- und Pachtforderungen sowie Ansprüche aus Bausparverträgen und Lebensversicherungen. Der neue Gläubiger tritt an die Stelle des alten. Das kann stillschweigend geschehen, ohne dass es der betroffene Schuldner bemerkt.

Akzessorische und fiduziarische Sicherheiten
Eine akzessorische Sicherheit ist abhängig vom Bestand der Forderung. Sobald die Forderung erlischt, erlischt auch die Sicherheit dafür. Sind also z.B. 2/3 eines Kredits zurückbezahlt, haftet ein Bürge nur noch für das verbleibende Drittel. Zu den akzessorischen Sicherheiten gehören Bürgschaften, Pfandrechte und Hypotheken.

Hinweis
Kleiner grüner Haken Fiduziarische Sicherheiten - Liebling der Banken
Zu den fiduziarischen Sicherheiten zählen Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung sowie die Grundschuld. Eine fiduziarische Sicherheit ist vom Bestand der Forderung unabhängig und kann auch verwendet werden, wenn die Forderung nicht mehr besteht. Eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld geht beispielsweise auf den neuen Eigentümer über, wenn sie nicht gelöscht wird, auch wenn dieser bei dem Gläubiger keine Schulden hat.

Jede Bank strebt danach, für ihren Privatkredit fiduziarische Sicherheiten zu erhalten. Kritiker monieren, dass manchmal der Wert der Sicherheiten im Verhältnis zum Kredit weit überhöht sei. Sie empfehlen deshalb, nicht jede gewünschte Sicherheit sofort zu geben, sondern zunächst darüber zu diskutieren. Besonders wichtig ist es bei fiduziarischen Sicherheiten, nach der Erfüllung der Kreditpflichten von der Bank die Rückgabe der Sicherheiten zu verlangen.

Kleiner grüner Haken Eigene Kreditsicherheit einschätzen
Durch einen Bürgen oder durch Realsicherheiten erhöht sich normalerweise die Kredithöhe, die eine Bank einem Kreditnehmer gewähren kann. Kredite sind für Banken ein Geschäft. In den letzten Jahren wurden besonders im privaten Bereich in vielen Fällen Privatkredite vergeben, in denen bereits absehbar war, dass der Kreditnehmer mit der finanziellen Belastung nicht zurechtkommen würde. Wer einen Privatkredit aufnehmen möchte, sollte sich selbst gegenüber ehrlich sein und als Erstes eine detaillierte Aufstellung seiner Ausgaben und Einnahmen machen. Nur so kann er sehen, ob er in der Lage ist, einen Privatkredit abzuzahlen.

Hinweis
Kleiner grüner Haken Sicherheit für Warenlieferungen
Wer einem Kunden Waren liefert, kann die Bezahlung bzw. seine Ansprüche an den Kunden durch Eigentumsvorbehalte im Liefervertrag sichern. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die am meisten verbreitete ist der einfache Eigentumsvorbehalt. Dabei behält der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer das Eigentum an der gelieferten Ware. Falls der Käufer nicht zahlt, kann der Verkäufer die Rückgabe der gelieferten Ware verlangen. Experten sind allerdings der Meinung, dass diese Form der Kreditsicherheit nicht besonders sicher ist. Möglicherweise wurde die Ware schon weiterverkauft oder als Komponente in einem größeren Teil integriert. Empfohlen werden deshalb der verlängerte und der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

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