Produkthaftpflichtversicherung
Die Produkthaftpflichtversicherung kann als Ergänzung zu einer bestehenden Betriebshaftpflicht Versicherung abgeschlossen werden, denn in der Betriebshaftpflicht Versicherung ist nur das sogenannte konventionelle Produkthaftpflicht Risiko, also Personen- oder Sachschäden, die durch ein Produkt verursacht werden, versichert.
Vermögenschäden, die durch fehlerhafte Produkte beim Abnehmer entstehen, sind in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt. Dies gilt auch, wenn dem Produkt eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Diese Vermögensschäden können zum Teil über die sogenannte erweiterte Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Die Abgrenzung zur Betriebshaftpflichtversicherung erfolgt dann über ein zeitliches Kriterium: Die Produkthaftpflichtversicherung greift ein bei Schäden, die entstehen nach Abschluss der Arbeiten bzw. Auslieferung der Produkte. Die Produkthaftpflichtversicherung bietet hierzu verschieden Bausteine (4.1 - 4.5) an.
Gedeckt werden hier z.B. Schadenersatzansprüche, die ein Abnehmer gegen den Lieferanten oder Produzenten erhebt, weil bei der Weiterverarbeitung des mangelhaften Rohproduktes ein unbrauchbares End- oder Zwischenprodukt entstanden ist (Produkthaftpflichtversicherung - Baustein 4.2) oder andere Produkte des Abnehmers beschädigt wurden (Produkthaftpflichtversicherung Baustein 4.3).
Dies kann z.B. zu einem Produktionsausfall, zu Nachbesserungsmaßnahmen oder entgangenem Gewinn geführt haben. Möglicherweise entstehen aber auch Kosten, um das mangelhafte Produkt, das irgendwo eingebaut wurde, ausgebaut oder freigelegt werden muss (Produkthaftpflichtversicherung Baustein 4.4).
In einem besonderen Baustein können auch solche Folgeschäden abgesichert werden, die durch vom Versicherungsnehmer gelieferte fehlerhafte Maschinen oder Maschinenteile beim Abnehmer verursacht werden (Produkthaftpflichtversicherung Baustein 4.5).
Produkthaftpflichtversicherung - Baustein-Modell
In der Betriebshaftpflichtversicherung ist neben dem Betriebsstättenrisiko
Beispiel
Unter dem konventionellen Produkthaftpflichtrisiko versteht man Personen- oder Sachschäden, die durch ein Produkt, eine Arbeit oder sonstige Leistung des Versicherungsnehmers nach Fertigstellung einem Dritten entstehen. Dies gilt auch für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
Produkthaftpflichtmodell
In diesem Modell ist zunächst definiert, was unter die Produkthaftpflichtversicherung fallen soll:
Schäden durch hergestellte oder gelieferte Produkte (Erzeugnisse), Arbeiten oder Leistungen, die nach Lieferung, Ausführung der Leistung oder Abschluss der Arbeiten einem Dritten entstehen.
Hierbei dient das zeitliche Kriterium nach als Abgrenzung zum Versicherungsschutz durch die Betriebshaftpflichtversicherung. Die Produkthaftpflichtversicherung bietet in Erweiterung zur Betriebshaftpflichtversicherung außerdem Versicherungsschutz für bestimmte Vermögenschäden, die als Folge eines Mangels des hergestellten oder gelieferten Produktes beim Abnehmer entstehen. Dies gilt sowohl für die konventionelle wie auch für die erweiterte Produkthaftpflicht.
Als Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung bietet das Produkthaftpflichtmodell fünf Bausteine, die wahlweise zur Erweiterung des Versicherungsschutzes vereinbart werden können. Für alle Bausteine gilt, dass Vermögenschäden wie Sachschäden behandelt werden, sodass für den jeweils vereinbarten Baustein Deckung in Höhe der Sachschadendeckungssumme besteht.
Außerdem ist im Modell § 1 und § 4 Ziff. I 1 und Ziff. I 6 Abs. 3 AHB abbedungen, womit Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, die auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückgeführt werden, mitversichert sind.
Die Produkthaftpflichtversicherung richtet sich an Hersteller und Händler, deren Produkte von Abnehmern weiter verarbeitet oder sonst zur Produktion eingesetzt werden.
Produkthaftpflichtversicherung - Neufassung 2000
Das im Jahre 1972 vom HUK-Verband in Zusammenarbeit mit dem BDI und DVS entwickelte Produkthaftpflichtmodell ist in den Jahren 1979 und 1986 ergänzt worden.
Im März 2000 hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nunmehr eine grundlegend überarbeitete Fassung des Produkthaftpflichtmodells empfohlen, das neben diversen textlichen Verbesserungen auch teilweise Verbesserungen im Versicherungsschutz - insbesondere den neuen Baustein 4.6 - mit sich bringt.
Die Abgrenzung zwischen Betriebshaftpflichtversicherung und Produkthaftpflichtversicherung wurde auf solche (Tätigkeits-)Schäden erweitert, die nach Abschluss der Arbeiten an oder mit fremden Sachen eingetreten sind. Hierbei wird der Ausschluss gem. § 4 Ziff. I 6 b) AHB insoweit abbedungen.