Rechtsschutz Versicherung für Geringverdiener - Optimal versichert zum günstigsten Preis
Die Rechtsschutzversicherung zählt mittlerweile im beruflichen, wie auch im privaten Bereich zu den am meisten verbreiteten Versicherungsformen. Ohne rechtzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts, sowie der Sicherstellung benötigter finanzieller Mittel für die Rechtsverfolgung durch eine entsprechende Rechtsschutz Versicherung stellt sich die Wahrnehmung der eigenen rechtlichen Interessen für viele Personen als schwer einzuschätzendes Wagnis dar.
Als Versicherungsnehmer verschaffen Sie sich mit dem Abschluss der Rechtsschutz Versicherung einen Anspruch gegenüber dem Versicherer, wonach dieser bestimmte Kosten, die beim Versicherungsnehmer im Zuge der Rechtsverfolgung anfallen, übernehmen muss.
Dieser Befreiungs- bzw. Zahlungsanspruch gegenüber der Rechtsschutz Versicherung wird fällig, sobald der Versicherte nachweisen kann, dass er eine Zahlung zu erbringen oder die entsprechende Verpflichtung bereits erfüllt hat. In der Regel zahlt die Rechtsschutz Versicherung die Kosten unmittelbar an die Kostengläubiger und befreit insoweit den Versicherungsnehmer von seiner Kostenschuld.
Gegenüber einem vorsteuerabzugsberechtigten Versicherungsnehmer ist der Rechtsschutzversicherer nur zum Ersatz der Kosten ohne Mehrwertsteuer verpflichtet. Es besteht also kein Freistellungsanspruch in Höhe des Mehrwertsteuerbetrages.
Kosten, die der Versicherungsnehmer anlässlich der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen selbst aufwendet (sog. Parteikosten), sind nur dann versichert, wenn sie ausnahmsweise positiv im Leistungskatalog aufgeführt sind (z.B. Reisekosten zu einem ausländischen Gericht). Gemäß § 5 ARB erbringt und vermittelt die Rechtsschutz Versicherung Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und übernimmt die dort im Einzelnen aufgeführten Kostenpositionen.
Die generelle Frage, ob und für wen der Abschluss einer Rechtsschutz Versicherung sinnvoll ist, lässt sich nicht generell beantworten. Rechtliche Auseinandersetzungen, die bei der Mehrheit der Bürger eine Rolle spielen können, entwickeln sich erfahrungsgemäß in erster Linie aus Unfällen im Straßenverkehr, auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts, sowie in Miet- und Streitigkeiten mit dem Nachbarn.
Für die Leistungen der Rechtsschutz Versicherung bildet die vereinbarte Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Die aktuelle Versicherungssumme ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Sie sollte möglichst nicht unter 300.000 EUR liegen.
Der Versicherte hat Anspruch auf Leistungen aus der Rechtsschutz Versicherung, wenn er nach Eintritt eines Versicherungsfalls im versicherten Zeitraum im räumlichen Geltungsbereich der ARB rechtliche Interessen in einer bestimmten versicherten Eigenschaft und auf einem bestimmten Rechtsgebiet wahrzunehmen hat und auch kein Deckungsausschluss vorliegt.
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Rechtsschutz Versicherung für Geringverdiener - Tipps und Infos
Anspruchsgrundlagen durch die Rechtsschutz Versicherung für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ergeben sich z.B. aus dem § 823 BGB, dem Produkthaftungsgesetz oder aus den §§ 7, 18
StVG (Straßenverkehrsgesetz). Der Fahrer eines Pkw erleidet bei einem Verkehrsunfall derart schwere Verletzungen, dass er sein Leben lang berufsunfähig
bleiben wird. Er verklagt den Unfallverursacher wegen des künftigen Verdienstausfalls und der Kosten für technische und medizinische Gutachten sowie wegen
Schmerzensgeld auf Schadenersatz.
Wenn die Kündigung eines Mietverhältnisses vor Versicherungsbeginn der Rechtsschutz Versicherung erfolgte und es dann während des versicherten Zeitraums bei der Wohnungsabnahme zu
Auseinandersetzungen kommt, besteht keine Deckung über den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Erstreckt sich der Rechtschutzfall über einen Zeitraum,
so ist gemäß § 4 Abs. 2 ARB dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste
entscheidend.
Da die Abgrenzung zwischen privater und selbstständiger Tätigkeit über die Mitversicherung des Rechtsschutz Versicherung für Geringverdiener (s.u.) entscheidet, treten in diesem
Bereich häufig Streitigkeiten auf, die vor Gericht ausgetragen werden. Ist eine Rechtsschutzversicherter Gesellschafter einer GmbH, auf deren Wirken er
maßgeblichen Einfluss ausüben kann, betrifft dies nicht mehr seinen privaten Bereich und es handelt sich selbst dann nicht um die Verwaltung eigenen
Vermögens, wenn er im Namen seiner Ehefrau eine Warenbestellung aufgibt.
Übt aber der Arbeitgeber unzulässigen Druck aus, damit ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, liegt bei entsprechenden Darlegungen zumindest ein behaupteter
Rechtsschutzfall vor. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber den Ausspruch der Rechtsschutz Versicherung als sicher darstellt und in einem angebotenen Gespräch lediglich die
Modalitäten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses darlegt. Da es in diesem Bereich keine gefestigte Rechtsprechung gibt, kommt es stets auf die
Umstände des Einzelfalls an.
Durch die Formulierung eines Anwalts in § 5 ARB wird zum Ausdruck gebracht, dass die Kosten für in derselben Instanz und in derselben Sache eingeschaltete
weitere Anwälte von der Rechtsschutz Versicherung für Geringverdiener regelmäßig nicht übernommen werden. Kündigt z.B. der VN den Anwaltsvertrag vorzeitig und wechselt er anschließend
in derselben Angelegenheit zu einem neuen Anwalt, entstehen weitere Gebühren und somit Mehrkosten. Diese Mehrkosten muss die Rechtsschutz Versicherung nur
Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn keine Rechtsschutz Versicherung bestünde. Mit dieser sog. Subsidiaritätsklausel soll z.B.
verhindert werden, dass ein Haftpflichtversicherer die Zahlung von Anwaltsgebühren mit der Begründung verweigern kann, der Geschädigte könne seine
Rechtsschutz Versicherung in Anspruch nehmen. Kosten, die auf Grund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen.
Allgemeine Infos und Tipps über die Rechtsschutz Versicherung
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 25.9.2002 (Az.: IV ZR 248/01) eine einengende Auslegung des Begriffs Ereignis in § 4 Abs. 1a ARB vertreten. Danach
kommen als Ereignisse im Sinne der Rechtsschutz Versicherung nur Ursachen in Betracht, die von dem in Anspruch genommenen Haftpflichtigen zurechenbar
gesetzt worden sind und den Eintritt eines Schadens hinreichend wahrscheinlich gemacht haben. Die Folgeereignistheorie ist unproblematisch in den Fällen, in
denen der Zeitpunkt der Rechtsgutsverletzung eng beieinander liegen.
Die Kostenerstattungspflicht durch die Rechtsschutz Versicherung für Geringverdiener für Kosten des Gegners endet aber dort, wo im Falle eines Vergleichs von einer unangemessenen Verteilung der Kostenlast
auszugehen ist. Gedeckt sind auch die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, die von
der Verwaltungsbehörde herangezogen werden, sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege. Zur Klarstellung: Zwangs- und Verwarnungsgelder sowie
Geldbußen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Aus dem Vertrag gegen die Rechtsschutz Versicherung oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen. Für Streitigkeiten aus anderen
Versicherungsverhältnissen mit dem gleichen Versicherungsunternehmen (z.B. Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung) besteht somit Versicherungsschutz.
Das entspricht dem Prinzip der Spartentrennung. Wegen der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, sowie wegen Erschließungs-
und sonstiger Anliegerabgaben.
Bei der Rechtsschutz Versicherung geht es um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen (Verfolgung und Abwehr) aus privatrechtlichen
Schuldverhältnissen aller Art (z.B. Ansprüche aus § 280 BGB) und dinglichen Rechten, soweit dieser Versicherungsschutz nicht in den vorstehend unter den
Leistungsarten enthalten ist. Ein Hausbesitzer streitet sich mit einem Handwerker wegen mangelhaft ausgeführter Reparaturarbeiten. Ein Urlauber verlangt vom
Reiseveranstalter finanzielle Entschädigung wegen Urlaubsmängeln.
Jedem Bescheid eines Sozialversicherungsträgers geht im Regelfall ein Antrag des VN (z.B. Rentenantrag) voraus. Dieser stellt eine Willenserklärung des VN
dar, die auf den Erlass eines für ihn günstigen Verwaltungsakts gerichtet ist. Wird der Antrag vor Beginn des Versicherungsschutzes gestellt, so besteht
kein Rechtsschutz durch die Rechtsschutz Versicherung, auch wenn der vom VN anzufechtende Bescheid während der Laufzeit des Versicherungsvertrages ergeht. Fällt er in die Wartezeit, so hat der
Antrag keine Bedeutung für die Rechtsschutzzusage.
Der VN hat Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn er nach Eintritt eines Versicherungsfalls im versicherten Zeitraum im räumlichen Geltungsbereich der ARB
rechtliche Interessen in einer bestimmten versicherten Eigenschaft und auf einem bestimmten Rechtsgebiet wahrzunehmen hat und auch kein Deckungsausschluss
vorliegt. Die Bestätigung des Versicherungsschutzes erfolgt durch die sog. Deckungszusage der Rechtsschutz Versicherung für Geringverdiener. Diese gilt immer nur für eine Instanz. Sie
bezieht sich ausschließlich auf den gemeldeten Sachverhalt.
Rechtsschutz Versicherung für Geringverdiener - Empfehlungen und Tipps
Die Rechtsschutz Versicherung gehört auf Grund ihrer umfangreichen Tarif- und Leistungsgestaltung mit zu den komplexesten Versicherungsformen. Es gilt hierbei viele Dinge zu beachten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus allen Tarifen eine gute und günstige Rechtsschutz Versicherung für Geringverdiener Anbietern zu ermitteln. Nicht nur preislich unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, sondern auch in den jeweiligen Leistungseinschlüssen.
Um einen auf die persönlichen Ansprüchen für Geringverdiener optimierten Versicherungsschutz durch die Rechtsschutz Versicherung zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Versicherungsgebiet "Rechtsschutz Versicherung für Geringverdiener" spezialisiert hat, unbedingt zu empfehlen. Unter Gildemeister Rechtsschutz Versicherung finden Sie weitere zusätzliche Informationen und Tipps über eine gute und optimale Tarifgestaltung.
Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch die persönliche Lebenssituation kann sich schnell ändern. All diese Faktoren spielen bei der Tarifwahl eine wichtige Rolle und können für Geringverdiener schnell dazu führen, wenn durch die Wahl eines falschen Tarif, ein mangelnder Verischerungsschutz, (eine sogenannte Unterversicherung) entsteht.
Wenn Sie eine gute und günstige Rechtsschutz Versicherung für Geringverdiener suchen, stellen Sie nicht die Höhe der zu zahlenden Beiträge in den Vordergrund, denn oftmals sind die vermeindlich günstigeren Preise mit mangelnden Leistungen verbunden. Durch den Vergleich unserer Experten und deren jahrelanger Erfahrungen wird ein guter Kompromiss für Geringverdiener gefunden, welcher alle notwendigen Leistungen und Anforderungen einer Rechtsschutz Versicherung gefunden, welche einen bestmöglichen Schutz zum günstigsten Preis beinhaltet.