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DBV Rürup Rente

DBV Rürup Rente

Durch die DBV Rürup Rente gut und günstig versichert

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Rürup Rente

DBV Rürup Rente - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Durch das Alterseinkünftegesetz wurde 2005 die steuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu geregelt. Mit dem AltEinkG wurde ein schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung eingeführt, d.h. Altersvorsorgebeiträge werden steuerlich sukzessive stärker entlastet und die darauf beruhenden Altersbezüge werden nach und nach stärker besteuert.

Die Beiträge für die Rürup Rente können im Rahmen von § 10 EStG als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dafür müssen die Leistungen in der Rentenphase entsprechend versteuert werden.

Das Alterseinkünftegesetz beinhaltet Voraussetzungen, die in einer Rürup Rente enthalten sein müssen:
Kleiner grüner Haken Es müssen lebenslange Rentenleistungen garantiert werden.
Kleiner grüner Haken Es darf frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine Leistungsinanspruchnahme erfolgen.
Kleiner grüner Haken Die Leistungen sind grundsätzlich nur an den Versicherten selbst auszuzahlen, wobei allerdings eine begrenzte Vererbbarkeit durch den Einschluss einer Hinterbliebenenversorgung zulässig ist.
Kleiner grüner Haken Diese Vererbbarkeit erstreckt sich allerdings nur auf Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder.
Kleiner grüner Haken Der Vertrag für die Rürup Rente darf nicht beliehen, übertragen oder veräußert werden.

Begünstigt ist seit 2005 die Rürup Rente, die eine lebenslange Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr vorsehen und deren Ansprüche nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind. Die Beiträge sind im Jahr 2005 zu 60 % absetzbar und zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 20.000 EUR bei Alleinstehenden bzw. 40.000 EUR für Verheiratete begrenzt.

Bei der Rürup Rente sind die Rentenzahlungen mit dem neuen Besteuerungsanteil steuerpflichtig, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Im Jahr 2005 beträgt dieser Besteuerungsanteil 50 %. Bei höheren Einzahlungen bis 40.000 EUR bei Verheirateten p.a. werden Einmalbeiträge überwiegen, da für eine langfristige Zahlungsverpflichtung kein Vorteil beim Beitragszahler entsteht und er sich ohne steuerliche Nachteile jedes Jahr wieder neu entscheiden kann, ob und wie viel er in die Rürup Rente investieren will.

Leibrenten sind dann mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Die Ertragsanteile werden ab 2005 deutlich abgesenkt. Steuermindernd berücksichtigt wird lediglich der Werbungskosten Pauschbetrag von 102 EUR, nicht jedoch der Altersentlastungsbetrag.

Die Rürup Rente wird außerdem, im Gegensatz zu einer privaten Rente mit zeitlich begrenzter Leistungsphase oder einem Fondsauszahlplan, auch dann weitergezahlt, wenn der selbst aufgebaute Kapitalstock des Rentners komplett aufgebraucht ist.

Im Gegenzug kommt der verbleibende Betrag des individuell angesammelten Vorsorgekapitals bei der neuen Basisrente allerdings in vollem Umfang der Versichertengemeinschaft zugute, wenn die versicherte Person früher stirbt als statistisch angenommen. Trotz Kapitaldeckung enthält die Rürup Rente dadurch ein Element des Umlageverfahrens.

Konsequenz
Ein Anpassungsautomatismus in Form von dynamischen Erhöhungen ist nicht vorgesehen. Dafür ist die private Basisrente (Rürup Rente) "Hartz-IV fest", das angesammelte Kapital bleibt beim ALG II unberücksichtigt.

Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der DBV Rürup Rente mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.

DBV Rürup Rente - Tipps und Infos

Die Form der Überschussbeteiligung durch die Rürup Rente führt zu einer jährlich steigenden Rente, die für die lebenslängliche Rentenzahlungsdauer garantiert ist, während der Rentensteigerungssatz selbst von Jahr zu Jahr neu festgesetzt wird. Bei der gleich bleibenden Zusatzrente wird ab Rentenbeginn in den ersten Jahren des Rentenbezuges eine deutlich höhere Gesamtrente im Vergleich zur dynamischen Zusatzrente gezahlt. Die erreichte Rente wird jedoch nicht der Höhe nach lebenslänglich garantiert.

Anders als bei Riesterverträgen gibt es für die Rürup Rente keine Zertifizierungsstelle, die die Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen prüft. Diese Aufgabe fällt der Finanzverwaltung zu. Diese prüft, ob der steuerliche Abzug der Beiträge gerechtfertigt ist. Sie verlangt vom Steuerpflichtigen entsprechende Versicherungs- oder Vertragsunterlagen. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einer Checkliste die zwingenden Voraussetzungen und die zusätzlichen Voraussetzungen bei Einschluss einer ergänzenden Absicherung des Todes aufgelistet.

Ein Problem stellt derzeit noch der Anbieterwechsel während der Vertragslaufzeit dar, denn bislang lassen nur wenige Anbieter bei ihren Tarifen eine solche Möglichkeit grundsätzlich zu. Außerdem sind zusätzliche Kosten und Gebühren zu berücksichtigen, die die Rendite schmälern. Eine Alternative zum Anbieterwechsel ist die sog. Beitragsfreistellung. Wenn ein Ausstieg aus der DBV Rürup Rente beabsichtigt wird und keine Beiträge mehr gezahlt werden sollen, dann bleibt das bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Guthaben kann nicht vorzeitig ausbezahlt werden.

Da dieser Betrag jedoch regelmäßig erreicht wird, wollen wir hier diese Konstellation nicht näher vertiefen. Die Beiträge zur Basis«rentenversicherung» sind nun also Sonderausgaben. Unabhängig davon müssen die Leistungen aus der DBV Rürup Rente versteuert werden (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Es gilt das so genannte Kohortenprinzip. Das heißt, dass die Höhe des besteuerten Anteils vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Bei Rentenbeginn im Jahr 2030 müssen 90 Prozent und ab 2040 sogar 100 Prozent versteuert werden.

Je länger die Mindestlaufzeit, desto geringer die Rente aber umso höher die Sicherheit für die möglichen Erben. Ist die Hinterbliebenenversorgung sekundär und ist das primäre Ziel die Optimierung der Monatsrentenhöhe aus der Rürup Rente, so empfiehlt sich die Vereinbarung der fünfjährigen MRG oder der vollständige Verzicht hierauf. Bei Risikoaversion sollte eine längere MRG vereinbart werden. Allerdings muss dann die unter Umständen geringere Monatsrente in Kauf genommen werden. Vorsicht bei Dynamisierung ab dem 50. Lebensjahr.

Bei einem angenommenen konstanten Steuersatz von 25 Prozent führt das zu einem Abschlag von 184 EUR (800 EUR × 0,92 × 0,25 = 184 EUR), so dass nicht mehr 25 × 12 × 800 EUR = 240.000 EUR, sondern 25 × 12 × 616 EUR = 184.800 EUR geleistet werden. Würden die Beiträge in Höhe von 30.000 EUR aus dem versteuerten Einkommen in eine Rürup Rente in der dritten Schicht der Altersvorsorge finanziert, so würde die Berufsunfähigkeitsrente mit 38 Prozent versteuert, so dass 4.525 EUR als Monatsrente bei 25 Prozent konstantem Steuersatz resultieren.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Rürup Rente

Im Vergleich zur privaten aus Nettogehältern finanzierten Vorsorge dürfte die DBV Rürup Rente attraktiver sein. Um den erreichten Lebensstandard auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben einigermaßen sichern zu können, ist eine Gesamtversorgung von mindestens 80 Prozent des letzten Nettogehaltes erforderlich. Das sind je nach Steuersatz ca. 60 Prozent des letzten Bruttogehaltes. Für die Aufteilung dieser Versorgung auf die drei Säulen gibt es weder feste Regeln noch gesetzliche Vorschriften.

Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung einer selbstständigen Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung, Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B. maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme zur Rürup Rente, jedoch jeweils nicht mehr als um 100 Prozent erhöht werden.

Je länger die Ansparphase und je höher der Steuersatz im Alter ist, desto größer ist der Vorteil für die Rürup Rente. Je kürzer die Ansparphase und je deutlicher der Steuersatz im Alter unter dem der Beitragsphase liegt, desto eher wird man sich für eine Rürup Rente entscheiden können. Arbeitnehmer können nicht die vollen 20.000 oder 40.000 EUR (Alleinstehende oder Ehepartner) für die Basisrente nutzen.

Die Rürup Rente ist vor allem für Spitzenverdiener interessant sein, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben. Wenn diese Kunden ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an der Rürup Rente in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen. Dabei sollten zumindest fünf Kriterien ins Bewusstsein gerückt werden. Die in Aussicht gestellten Renditen sollten hinterfragt werden.

Die Rürup Rente sichert die Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser ihm unmittelbare Versorgungszusagen gegeben hat, aus denen sich die Ansprüche ausschließlich gegen den Arbeitgeber richten. Solche betriebsfremden Versorgungsrisiken werden über eine Rückdeckungsversicherung auf einen externen Versicherer abgewälzt und vorfinanziert. Bei der vollständigen oder kongruenten Rückdeckung entsprechen die Versicherungsleistungen genau den zugesagten Versorgungsleistungen.

Leicht gezillmerte Tarife (mit Prozentsätzen zwischen 0,1 und 3,9 Prozent) sind mit ungezillmerte Tarife (mit 0 Prozent) unterschieden. Lediglich Null gezillmerte Tarife sind dabei völlig frei von Abschlusskosten. Im Zusammenhang mit dem Ende November 2006 beschlossenen DBV Rürup Rente Altersgrenzen Anpassungsgesetz ist eine Veränderung des § 52 EStG für das Jahr 2012 vereinbart worden. Eine steuerliche Förderung wird bei Vertragsabschlüssen ab 1.1.2012 bei Altersvorsorge Verträgen nach § 10 EStG nur noch dann möglich sein.

DBV Rürup Rente - Empfehlungen und Tipps

Die Rürup Rente gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DBV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DBV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DBV Rürup Rente" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Rürup Rente zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Degenia Rürup Rente finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Rürup Rente, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

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