Durch die Hallesche Rürup Rente gut und günstig versichert
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Rürup Rente
Hallesche Rürup Rente - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Durch das Alterseinkünftegesetz wurde 2005 die steuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu geregelt. Mit dem AltEinkG wurde ein schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung eingeführt, d.h. Altersvorsorgebeiträge werden steuerlich sukzessive stärker entlastet und die darauf beruhenden Altersbezüge werden nach und nach stärker besteuert.
Die Beiträge für die Rürup Rente können im Rahmen von § 10 EStG als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dafür müssen die Leistungen in der Rentenphase entsprechend versteuert werden.
Das Alterseinkünftegesetz beinhaltet Voraussetzungen, die in einer Rürup Rente enthalten sein müssen:
Es müssen lebenslange Rentenleistungen garantiert werden.
Es darf frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine Leistungsinanspruchnahme erfolgen.
Die Leistungen sind grundsätzlich nur an den Versicherten selbst auszuzahlen, wobei allerdings eine begrenzte Vererbbarkeit durch den Einschluss einer Hinterbliebenenversorgung zulässig ist.
Diese Vererbbarkeit erstreckt sich allerdings nur auf Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder.
Der Vertrag für die Rürup Rente darf nicht beliehen, übertragen oder veräußert werden.
Begünstigt ist seit 2005 die Rürup Rente, die eine lebenslange Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr vorsehen und deren Ansprüche nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind. Die Beiträge sind im Jahr 2005 zu 60 % absetzbar und zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 20.000 EUR bei Alleinstehenden bzw. 40.000 EUR für Verheiratete begrenzt.
Bei der Rürup Rente sind die Rentenzahlungen mit dem neuen Besteuerungsanteil steuerpflichtig, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Im Jahr 2005 beträgt dieser Besteuerungsanteil 50 %. Bei höheren Einzahlungen bis 40.000 EUR bei Verheirateten p.a. werden Einmalbeiträge überwiegen, da für eine langfristige Zahlungsverpflichtung kein Vorteil beim Beitragszahler entsteht und er sich ohne steuerliche Nachteile jedes Jahr wieder neu entscheiden kann, ob und wie viel er in die Rürup Rente investieren will.
Leibrenten sind dann mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Die Ertragsanteile werden ab 2005 deutlich abgesenkt. Steuermindernd berücksichtigt wird lediglich der Werbungskosten Pauschbetrag von 102 EUR, nicht jedoch der Altersentlastungsbetrag.
Die Rürup Rente wird außerdem, im Gegensatz zu einer privaten Rente mit zeitlich begrenzter Leistungsphase oder einem Fondsauszahlplan, auch dann weitergezahlt, wenn der selbst aufgebaute Kapitalstock des Rentners komplett aufgebraucht ist.
Im Gegenzug kommt der verbleibende Betrag des individuell angesammelten Vorsorgekapitals bei der neuen Basisrente allerdings in vollem Umfang der Versichertengemeinschaft zugute, wenn die versicherte Person früher stirbt als statistisch angenommen. Trotz Kapitaldeckung enthält die Rürup Rente dadurch ein Element des Umlageverfahrens.
Konsequenz
Ein Anpassungsautomatismus in Form von dynamischen Erhöhungen ist nicht vorgesehen. Dafür ist die private Basisrente (Rürup Rente) "Hartz-IV fest", das angesammelte Kapital bleibt beim ALG II unberücksichtigt.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Hallesche Rürup Rente mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
Hallesche Rürup Rente - Tipps und Infos
Einige Rürup Rente Anbieter bieten inzwischen auch die sog. Fondsvariante an, d. h. die Investition des Überzinses in die Rürup Rente. Diese Alternative gewinnt immer
mehr an Zuspruch, da Fondsanlagemöglichkeiten eine wachsende Akzeptanz erleben. Der aus den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftete Überschuss, eben dieser
Überzins, der die Zinsgarantie von derzeit 3,25 Prozent übersteigt, wird mittels der Überschussbeteiligungsform verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage angelegt.
Die Regelungen zum Mindesttodesfallschutz gelten für Rürup Rente grundsätzlich nicht. Das gilt auch dann, wenn im Todesfall die eingezahlten
Beiträge inkl. Gewinnanteile zurückerstattet werden oder eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Wird allerdings ein zusätzlicher Todesfallschutz vereinbart,
so sind die Vorschriften für den Mindesttodesfallschutz zu beachten. Seit 01.01.1999 gilt die Anpassungsverpflichtung als erfüllt, wenn Anpassungen nicht
geringer sind als der Anstieg des Lebenshaltungskostenindexes.
Die meisten Rürup Rente Anbieter sehen sog. gezillmerte Tarife vor, bei denen die Beiträge zunächst mit den Abschlussprovisionen des Vermittlers verrechnet werden. Es
handelt sich dabei um das gezillmerte Nettobeitrags-Verfahren, eine Deckungskapital Berechnungsformel der Versicherungsmathematik. Dabei wird unterstellt,
dass die bei Vertragsabschluss entstandenen Abschlusskosten durch einen Teil der ersten Beitragszahlungen getilgt werden. Es werden vollständig gezillmerte
Hallesche Rürup Rente Tarife (mit vier Prozent Zillmerquote).
Die bisherigen Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wurden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die grundsätzlich nur befristet
gewährt wird. Dies führt in vielen Fällen zu einer Verschlechterung der Versorgung aus der Hallesche Rürup Rente. Im Unterschied zum alten Recht
wird im neuen Recht für die Bewilligung einer Rente allein ausschlaggebend sein, in welchem Umfang der Versicherte in einem beliebigen Beruf erwerbstätig sein kann.
Bei der Besteuerung von Rürup Rente ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist zu unterscheiden zwischen den
Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden, und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der
Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen
enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn erzielt wurden, sind steuerpflichtig.
Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basis-Rentenvertrag und die andere Hälfte in
eine Rürup Rente einzahlen. Für Senioren ergibt sich bei einem Einmalbeitrag in Höhe von 20.000 EUR p. a. ein beachtlicher Steuervorteil.
Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort
beginnende Basis Rürup Rente vereinbart.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Rürup Rente
Die Hallesche Rürup Rente als ein Baustein des neuen Gesetzes wird trotz der bürokratischen Produktgestaltung für viele Kundengruppen einen
interessanten Anteil an ihrer Rürup Rente ausmachen. Insbesondere für einen Personenkreis stellt sich die Basis«rentenversicherung» als lukrative Anlage
dar: den Senioren, die sich Einmalbeiträge in Höhe von 20.000 EUR p. a. (bei Verheirateten 40.000 EUR) leisten können und dadurch beachtliche Steuervorteile erzielen.
Die Rentengarantiezeit darf nicht die amtliche Lebenswahrscheinlichkeit, also wie alt jemand nach der amtlichen Sterbetafel werden wird, übersteigen. Dies
hätte sonst zur Folge, dass die volle Rente und nicht nur der Ertragsanteil zu versteuern ist. Dies bedeutet, dass bei Männern mit 60 Jahren 17 Jahre MRG
maximal möglich sind, bei 65-jährigen Männern 15 Jahre MRG. Bei einer 60-jährigen Frau sind es 20 Jahre, bei der 65-jährigen Frau 17 Jahre. Es wurde eine
Mannesrente aus der Rürup Rente mit Anspruch der Frau auf eine 60-prozentige Witwenrente.
Interessanterweise würde sich im dargestellten Beispiel die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung fast nie lohnen.
Und: Je später die Berufsunfähigkeit eintritt, desto weniger Renten werden gezahlt. Aber: Ab dem 55. Lebensjahr liegt die geförderte Basis-Rente geringfügig
über der Rürup Rente mit BUZ. Die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos sollte nicht unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen
werden. Wichtig ist es, sich überhaupt gegen das Risiko zu versichern.
Zumeist wird die Rentenzahlung durch die Rürup Rente für mindestens fünf Jahre garantiert, d. h., beim Tod des Rentenbeziehers wird die Rente in voller Höhe für maximal insgesamt
fünf Jahre weitergezahlt. Überlebt der Versicherte die vereinbarte Rentengarantiezeit, so endet die Rentenzahlung aus der Rürup Rente erst mit dem Tode, ohne dass eine weitere
Todesfallleistung fällig wird. Auch längere Rentengarantien bis hin zu 20 Jahren sind möglich. Je länger die gewählte Rentengarantiezeit ist, desto niedriger
ist die Monatsrente, die aus dem Einmalbeitrag gezahlt wird.
Zumeist wird diese Vertragsform bei der Rürup Rente berücksichtigt. Außerdem wird die Waisenrente in Verbindung mit der
Pensionsversicherung vereinbart. Dann wird die Waisenrente nach dem Tode des versicherten Vaters gewährt, wenn die Mutter noch lebt. Voraussetzung ist also
nicht, dass das Kind zur Vollwaise geworden ist. Die Rente wird meistens bis zum 18. oder 21. Lebensjahr gewährt. Auch zur aufgeschobenen Rürup Rente
kann der zusätzliche Versicherungsschutz durch eine Unfallversicherung, die nach einem Unfall ab 50 Prozent Invaliditätsgrad eine lebenslange monatliche
Rente zahlt, vereinbart werden.
Er zahlt Beiträge in die (freiwillige) gesetzliche Krankenversicherung (oder alternativ in die private Krankenversicherung) und in private Haftpflicht- und
Unfallversicherungen in Höhe von 6.114 EUR p. a. Im Jahr 2007 investiert er 20.000 EUR Einmalbetrag in eine sofort beginnende Hallesche Rürup Rente.
Durch die neue Günstigerprüfung gemäß Jahressteuergesetz 2007 werden sich Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 17.869 EUR ergeben, wie die nachfolgende Berechnung zeigt.
Hallesche Rürup Rente - Empfehlungen und Tipps
Die Rürup Rente gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Hallesche Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Hallesche Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Hallesche Rürup Rente" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Rürup Rente zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Rürup Rente für Handwerker finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Rürup Rente, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Hallesche Rürup Rente mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.