Seniorenunfallversicherung
In den letzten Jahren haben viele Versicherer spezielle Unfallversicherungstarife für Senioren, der Seniorenunfallversicherung entwickelt, die einerseits die Bedürfnisse und andererseits die Schadenentwicklung (ab ca. 50 Jahre steigen Schadenhäufigkeit und Schadendurchschnitt immer mehr an) berücksichtigen. In der Regel beginnen die Tarife ab dem 60. Lebensjahr - mitunter bereits ab dem 45. Lebensjahr - und haben individuelle Ausgestaltungen.
Zum Teil werden Invaliditätsleistungsmodelle mit Franchise angeboten. Bei diesen wird eine Invaliditäts-Kapitalleistung erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (z.B. ab 20 %) erbracht. Hinzu kommen - je nach Tarif - Unfallrenten oder die Wahl zwischen Kapital- oder Rentenleistung. Mitunter auch eine besondere Leistung (z.B. fünffache Unfallrente) bei Schwerstinvalidität (z.B. ab 70 %) oder spezielle zeitlich befristete Invaliditätsleistungen (z.B. Unfallrente für 1 Jahr ab Unfalltag).
Da bei älteren Menschen häufig Vorerkrankungen oder Gebrechen bei den Folgen von Unfällen mitwirken, wird von vielen Anbietern inzwischen der sogenannte Mitwirkungsanteil erhöht: zum Beispiel von 25 auf 40 %. Bereits vor dem Unfall bestehende Beeinträchtigungen werden damit erst später auf die Höhe der Leistung angerechnet.
Außerdem werden häufig mit dem Alter auftretende Knochenbrüche - wie Oberschenkelhalsbruch - von einigen Anbietern unabhängig von ihrer Ursache als leistungspflichtiger Unfall eingeschlossen. Bei fortgeschrittener Osteoporose können Knochen ohne äußere Einwirkung brechen. Zum Beispiel, wenn beim Aufstehen oder Hinsetzen große Kräfte auf den Knochen wirken. Durch die Instabilität kommt es nachfolgend zum Sturz. In der Wahrnehmung des Versicherten ist der Knochenbruch dem Sturz zuzuschreiben und damit unfallbedingt, obwohl er tatsächlich krankheitsbedingt ist.
Besondere Leistungen der Seniorenunfallversicherung
Neben den bereits im Stichwort Assistance-Leistungen erläuterten Servicepaketen, wird hier ein besonders attraktives Angebot aus Hilfs- und Pflegeleistungen für Senioren geschnürt.
Beispielweise wird Folgendes angeboten:
tägliches Mittagessen bzw. Menüservice (Essen auf Rädern)
einmal pro Woche Einkauf und Besorgungen (z.B. Banken, Ämter)
bestimmte Anzahl von begleitenden Arztbesuchen und -behandlungen
Waschen und Pflegen des Versicherten (unabhängig von der Pflegestufe)
Reinigung der Wohnung (z.B. ein- oder zweimal die Woche)
Installation eines Hausnotrufs mit Rund-um-die-Uhr-Service für Ärzte, Schlüsseldienste, Hilfe etc.
Anschaffung spezieller Hilfsmittel zur Fortbewegung und Kommunikation
Organisation der Haustierbetreuung (z.B. bei Krankenhausaufenthalt)
Organisation von Gartenpflege und Schneeräumdiensten bei Grundstücks- und Hauseigentümern
Umbau der Wohnung oder Hilfe beim Umzug
individuelle Pflegeleistungen
Information zur Gesetzlichen Pflegeversicherung zur Beantragung der Pflegestufen, zu Verwaltungsformalitäten, zu Kosten und Pflegearten.