Unfallpflegeversicherung
Die Produktvarianten bei der Pflegeversicherung nach Art der Unfallversicherung, der sogenannten Unfallpflegeversicherung nehmen zu. Neben Pflegetagegeldern, die nur nach einer Pflegebedürftigkeit infolge eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Unfalles erfolgt ist und Pflegerenten, die eine entsprechende Voraussetzung beinhalten, gibt es inzwischen auch eine Sachleistungsversicherung eines Anbieters, die eine bestimmte Anzahl von Pflegestunden pro Monat versichert.
Der Fokus einer Unfallpflegeversicherung liegt dabei auf der Absicherung der häuslichen Pflege. Bei vollstationärer Pflege wird eine Pflegerente gezahlt.
Leistungen der Unfallpflegeversicherung
Die Leistungen der Unfallpflegeversicherung in Form einer Unfall-Pflegerente umfassen z.B.:
Lebenslange Rente in voller vereinbarter Höhe unabhängig von den Pflegestufen, es ist lediglich Pflegestufe I erforderlich.
Monatliche Rentenhöhen zwischen 500 und 2.500 EUR.
Kapitalzahlung als Sofortleistung von 12.000 EUR bei Invalidität ab 30 % Invaliditätsgrad.
Finanzierung notwendiger Umbaumaßnahmen.
Sofortleistung als sogenanntes Schwerverletztengeld nach einem Oberschenkelhalsbruch in Höhe von z.B. 5 Monatsrenten, ursachenunabhängig.
Auszahlung einer Todesfallleistung über z.B. 6.000 EUR an eine bestimmte Person.
Zahlung auch dann, wenn nach einem Unfall eine Invaliditätsleistung gezahlt und innerhalb von 12 Monaten aus anderen Gründen Pflegestufe I erreicht wird.
Wurde die Unfall-Pflegerente 36 Monate lang in einer Pflegestufe bezogen, dann wird sie auch bei Wegfall der Pflegestufe weitergezahlt.
Assistance-Leistungen im Pflegefall nach einem Unfall
Die Unfallversicherer bieten durch die Unfallpflegeversicherung zusätzlich eine ganze Reihe von Unterstützungsleistungen bei festgestellter Hilfsbedürftigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit in aller Regel für eine maximale zeitliche Dauer von sechs Monaten an:
Menüservice,
Hausnotruf,
Körperpflege,
Grundpflege durch Fachpersonal,
Hauswirtschaftsdienste wie Einkaufsservice, Besorgungen, Wäsche, Wohnungsreinigung,
Krankentransport wie Fahrten zu Ärzten, Fahrten zu Behörden und Ämtern, Tag- und Nachtwache, Wellnesspaket mit Pediküre, Fußpflege, Frisör,
Pflegeplatzbesorgung,
Pflegekraftbesorgung,
Pflegeberatung,
Haustierbetreuung,
Gartenpflege,
Pflegeschulung für Angehörige,
Beschaffung von Hilfsmitteln,
Handwerkervermittlung,
Organisation von Reha-Maßnahmen,
Winter-Streudienst für selbstbenutzte Wohneinheit,
Kfz- und Wohnungsumbaumaßnahmen,
Altersgerechtes, sicheres Wohnen ohne Stolperfallen.
Eine Unfallpflegeversicherung bietet inzwischen die Variante Assistance mit Reha-Komponente an. Nach einem Unfall, der eine voraussichtliche Invalidität von mindestens 50 % nach sich zieht, kann die Beratungsleistung eines spezialisierten Reha-Managers in Anspruch genommen werden. Neben dem Honorar für den Reha-Manager übernimmt der Versicherer auch die Kosten, die bei der Umsetzung der Empfehlungen entstehen. Der persönliche Reha-Manager kümmert sich bis zu 2 Jahre lang um den Versicherten.
Ist eine Unfallpflegeversicherung sinnvoll? Für jeden, der Wert auf einen bessere und umfangreichere Leistungen im Fall eines Unfalles legt, für den ist der Abschluß einer zusätzlichen Unfallpflegeversicherung sinnvoll.
Anbieter einer Unfallpflegeversicherung
Die meisten privaten Krankenversicherer bieten inzwischen Pflegetagegeldtarife an, wobei grundsätzliche Leistungsunterschiede existieren, die auch ihren direkten Niederschlag in der Höhe des zu zahlenden Monatsbeitrags finden. Einige wenige PKV-Unternehmen bieten neben der Unfallpflegeversicherung auch noch die Pflegekostenversicherung an.
Einige Lebensversicherer haben sich auf die Pflegerentenversicherung als Angebotsform spezialisiert. In sehr überschaubarer Anzahl bieten einige Unfallversicherer auch Kombiprodukte mit Pflegeleistungen an.
Steuerliche Behandlung
Sozialleistungen des Arbeitgebers, wie z.B. der obligatorische Pflegeversicherungsschutz für die gesamte Belegschaft, führen derzeit immer noch zur Versteuerung des geldwerten Vorteils bei den Mitarbeitern.
Auch der Arbeitgeber kann die Steuern übernehmen. Bei der Nettolohnversteuerung kann der betriebliche Pflegeversicherungsbeitrag als Nettolohn betrachtet und auf den Bruttolohn hochgerechnet werden. Dabei ist die vom Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer ebenfalls als geldwerter Vorteil zu betrachten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG vorgenommen werden, bei der nur ein pauschaler Steuersatz relevant ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Beiträge jährlich gezahlt werden und so ein sonstiger Bezug beim Mitarbeiter vorliegt. Die Pauschalierungsgrenze muss bei 1.000 EUR liegen und es muss eine größere Zahl von Fällen vorliegen (bei Obligatorium gar kein Problem). Ein entsprechender Antrag ist an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt zu richten.
Beiträge zur Gesetzlichen Pflegeversicherung und zur Privaten Pflegepflichtversicherung gehören in vollem Umfang zur Basisabsicherung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Mit Beiträgen für Zusatztarife in der Privaten Krankenversicherung werden Leistungen abgesichert, die über die Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen hinausgehen, sodass eine entsprechende Berücksichtigung nicht möglich ist.