Abschlußvertreter
Im VVG auch als Abschlussagent bezeichnet. Er ist berechtigt, Versicherungsverträge im Namen des Versicherungsunternehmens abzuschließen, zu verändern, zu verlängern, zu kündigen oder den Rücktritt zu erklären. In der Praxis wird dieses Recht sehr selten eingeräumt.
In der Geschichte der Versicherungsvermittlung spielte der Abschlußvertreter im 19. Jahrhundert eine besondere Rolle. Auf Grund der unterentwickelten Kommunikationswege wurden Versicherungsagenten in einigen Fällen mit der Abschlussvollmacht ausgestattet, weil eine regelmäßige Kommunikation mit dem Versicherungsunternehmen, das den Risikoträger darstellte, nicht möglich war.
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