Abstürzende Flugkörper
Die Feuerversicherung umfasst auch Schäden, die an versicherten Sachen durch Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung entstehen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es sich um Brand-, Explosions- oder Trümmerschäden handelt. Als Flugkörper gelten nicht nur Flugzeuge, Luftschiffe und Ballons, sondern auch Raumfahrzeuge, wenn sie bemannt und von Menschenhand lenkbar sind. Diese Voraussetzungen müssen beim normalen Flugablauf, nicht aber auch im Augenblick des Absturz vorliegen.
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